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   BVerwG, 13.05.1986 - 1 A 1.84   

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BVerwG, 13.05.1986 - 1 A 1.84 (https://dejure.org/1986,389)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1986 - 1 A 1.84 (https://dejure.org/1986,389)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1986 - 1 A 1.84 (https://dejure.org/1986,389)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 74, 176
  • NJW 1986, 2654
  • NVwZ 1986, 913 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BVerwG, 13.12.2018 - 1 A 14.16

    Klage gegen Verbot des Vereins "Hells Angels Motorradclub Bonn" abgewiesen

    Dieser Beurteilungszeitpunkt wurde auch in Bezug auf die Frage als maßgeblich angesehen, ob es sich bei der verbotenen und gegen das Verbot klagenden Vereinigung um einen Verein im Sinne des § 2 Abs. 1 VereinsG oder eine Partei im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 VereinsG handelt (BVerwG, Urteile vom 13. Mai 1986 - 1 A 12.82 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8 S. 5 - und - 1 A 1.84 - BVerwGE 74, 176 sowie vom 30. August 1995 - 1 A 14.92 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 22 S. 53; Gerichtsbescheide vom 19. Juni 1996 - 1 A 1.93 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 25 S. 85 und vom 6. August 1997 - 1 A 13.92 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 28 S. 118).
  • BVerwG, 25.03.1993 - 1 ER 301.92

    Vollzugsaufschub - Vereinsverbot - Verfassungsmäßige Ordnung - Parteiverbot -

    Für die Abgrenzung zwischen einer Partei und einem Verein ist auf die gesetzliche Begriffsbestimmung der Partei in § 2 Abs. 1 Satz 1 ParteiG zurückzugreifen, die im Einklang mit Art. 21 Abs. 1 GG steht (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 1.84 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 9; BVerfGE 47, 198 ; 79, 379 unter Bezugnahme auf BVerfGE 3, 383 ).

    Dies spricht gegen ihren Parteistatus (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 1.84 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 9, S. 13).

    Demgegenüber kann sie sich nicht darauf berufen, daß ihr mit Rücksicht auf die in Art. 21 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Parteigründungsfreiheit ein "Gründungsbonus" zum Aufbau ihrer Organisation und ihres Hervortretens in der Öffentlichkeit auch nach den Auseinandersetzungen vom Frühjahr 1992 eingeräumt werden müsse (vgl. Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 1.84 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 9, S. 14); denn bei ihr handelte es sich nicht um eine Neugründung, sondern um eine seit mehr als 7 Jahren bestehende Vereinigung.

  • BVerwG, 06.08.1997 - 1 A 13.92

    Vereinsrecht - Vereinsverbot, Abgrenzung zwischen Verein und politischer Partei,

    Für die Abgrenzung zwischen einer Partei und einem Verein ist auf die gesetzliche Begriffsbestimmung der Partei in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die politischen Parteien in der hier anzuwendenden, durch Gesetz vom 8. Oktober 1990 (BGBl I S. 2141) geänderten Fassung vom 3. März 1989 (BGBl I S. 327) - ParteiG - zurückzugreifen, die im Einklang mit Art. 21 Abs. 1 GG steht (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 1.84 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 9, S. 13; BVerfGE 3, 383 [BVerfG 03.06.1954 - 1 BvR 183/54]; 47, 198 [BVerfG 14.02.1978 - 1 BvR 466/75]; 79, 379 [BVerfG 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89]; 89, 266 ; 91, 262 [BVerfG 17.11.1994 - 2 BvB 1/93]).

    Von Parteien, die sich noch im Stadium der Gründung befinden und im Prozeß der politischen Willensbildung erst Fuß zu fassen beginnen, kann eine Wahrnehmung dieser Aufgaben nur in Ansätzen verlangt werden; denn der Aufbau einer Organisation, die sie zur Wahrnehmung der Funktionen als Partei befähigt, erfordert eine gewisse Zeit (vgl. Urteil Vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 1.84 - a.a.O., S. 14; BVerfGE 91, 262 [BVerfG 17.11.1994 - 2 BvB 1/93]).

    Dies spricht gegen ihren Parteistatus (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 1.84 - a.a.O., S. 13).

    Demgegenüber kann sie sich nicht darauf berufen, daß ihr mit Rücksicht auf die in Art. 21 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Parteigründungsfreiheit ein "Gründungsbonus" zum Aufbau ihrer Organisation und ihres Hervortretens in der Öffentlichkeit auch nach den Auseinandersetzungen vom Frühjahr 1992 eingeräumt werden müsse (vgl. Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 1.84 - a.a.O., S. 14); denn bei ihr handelte es sich nicht um eine Neugründung, sondern um eine seit mehr als sieben Jahren bestehende Vereinigung.

  • BVerwG, 30.08.1995 - 1 A 14.92

    Deutsche Alternative - §§ 2, 3 VereinsG, Art. 21 GG, § 2 Abs. 1 Satz 1 ParteienG,

    a) Für die Abgrenzung zwischen einer Partei und einem Verein ist auf die gesetzliche Begriffsbestimmung der Partei in § 2 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über die politischen Parteien in der hier anzuwendenden, durch Gesetz vom 8. Oktober 1990 (BGBl I S. 2141) geänderten Fassung vom 3. März 1989 (BGBl I S. 327) - PartG - zurückzugreifen, die im Einklang mit Art. 21 Abs. 1 GG steht (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 1.84 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 9 S. 13; BVerfGE 3, 383 [403]; 47, 198 [222]; 79, 379 [384]; 89, 266 [269]; BVerfG DVBl 1995, 462).

    Von Parteien, die sich noch im Stadium der Gründung befinden und im Prozeß der politischen Willensbildung erst Fuß zu fassen beginnen, kann eine Wahrnehmung dieser Aufgaben nur in Ansätzen verlangt werden; denn der Aufbau einer 0rganisation, die sie zur Wahrnehmung der Funktionen als Partei befähigt, erfordert eine gewisse Zeit (vgl. Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 1.84 - aaO., S. 14; BVerfG, aaO. [463]).

    Michael Kühnen, der bereits im Zusammenhang mit der 1983 verbotenen "Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten" sowie der 1989 verbotenen "Nationalen Sammlung" als Nationalsozialist in Erscheinung trat (vgl. Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 1.84 - aaO.; Beschluß vom 1. März 1989 - BVerwG 1 ER 302.89 -) und der nach einem Anfang 1991 in der Zeitschrift "Wiener" veröffentlichten Interview ausdrücklich seine Bewunderung für Adolf Hitler erklärte, baute nach eigenen Angaben in den neuen Bundesländern Landes- und Ortsgruppen der Klägerin auf und entwickelte für die Klägerin einen "Arbeitsplan Ost" als internes Strategiepapier (BM Nr. 10, 15, S. 12).

  • BVerwG, 31.03.1993 - 1 ER 302.92

    Begründetheit eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Für die Abgrenzung zwischen einer Partei und einem Verein ist auf die gesetzliche Begriffsbestimmung der Partei in § 2 Abs. 1 Satz 1 ParteiG zurückzugreifen, die im Einklang mit Art. 21 Abs. 1 GG steht (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 1.84 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 9; BVerfGE 47, 198 ; 79, 379 [BVerfG 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89]unter Bezugnahme auf BVerfGE 3, 383 [BVerfG 03.06.1954 - 1 BvR 183/54]).

    Fast vier Jahre nach ihrer Gründung kann die Antragstellerin sich auch nicht darauf berufen, daß ihr mit Rücksicht auf die in Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Parteigründungsfreiheit ein "Gründungsbonus" zum Aufbau ihrer Organisation eingeräumt werden müsse (vgl. Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 1.84 - Buchholz a.a.O., S. 14).

    Michael K., der bereits im Zusammenhang mit der 1983 verbotenen Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten sowie der 1989 verbotenen Nationalen Sammlung als Nationalsozialist in Erscheinung trat (vgl. Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 1.84 - Buchholz a.a.O.; Beschluß vom 1. März 1989 - BVerwG 1 ER 302.89 -) und der nach einem Anfang 1991 in der Zeitschrift "Wiener" veröffentlichten Interview seine Bewunderung für Adolf Hitler ausdrücklich erklärte, baute nach eigenen Angaben in den neuen Bundesländern Landes- und Ortsgruppen der Antragstellerin auf und entwickelte für die Antragstellerin einen Arbeitsplan Ost als internes Strategiepapier (BM Nr. 10, 15, S. 12).

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 20.93

    Verbot und Auflösung einer kurdischen Vereinigung - Teilorganisation der

    Bei der Teilorganisation kommt es nicht darauf an, ob sie selbst einen Verbotstatbestand erfüllt oder ob sie über das Gebiet eines Landes hinausreicht (BVerwGE 74, 176 [BVerwG 13.05.1986 - 1 A 1/84] undUrteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8, S. 10; Reichert/Dannecker a.a.O.).
  • BVerwG, 13.01.2016 - 1 A 2.15

    Anhörung; Härte Plauen; Gremium MC; Gefahrenabwehr; Gebietsanspruch;

    Die Klägerin kann deshalb mit ihrer Klage nur geltend machen, sie sei keine Teilorganisation, nicht aber, dass sie keinen Verbotsgrund erfülle (BVerwG, Urteile vom 13. Mai 1986 - 1 A 1.84 - BVerwGE 74, 176 und vom 5. August 2009 - 6 A 2.08 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 49 Rn. 18 m.w.N).
  • BVerwG, 19.06.1996 - 1 A 1.93

    Verbot einer Vereinigung nach dem Vereinsgesetz (VereinsG) - Abgrenzung einer

    Für die Abgrenzung zwischen einer Partei und einem Verein ist auf die gesetzliche Begriffsbestimmung der Partei in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die politischen Parteien in der hier anzuwendenden, durch Gesetz vom 8. Oktober 1990 (BGBl I S. 2141) geänderten Fassung vom 3. März 1989 (BGBl I S. 327) - PartG - zurückzugreifen, die im Einklang mit Art. 21 Abs. 1 GG steht (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 1.84 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 9 S. 13; BVerfGE 3 383 [BVerfG 03.06.1954 - 1 BvR 183/54]; 47, 198 [BVerfG 14.02.1978 - 1 BvR 466/75]; 79, 379 [BVerfG 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89]; 89, 266 ; BVerfG DVBl 1995, 462).

    Von Parteien, die sich noch im Stadium der Gründung befinden und im Prozeß der politischen Willensbildung erst Fuß zu fassen beginnen, kann eine Wahrnehmung dieser Aufgaben nur in Ansätzen verlangt werden; denn der Aufbau einer Organisation, die sie zur Wahrnehmung der Funktionen als Partei befähigt, erfordert eine gewisse Zeit (vgl. Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 1.84 - a.a.O. S. 14; BVerfG DVBl 1995, 462).

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 A 13.93

    Vereinsrecht - Vereinsverbot, Umfang der Erstreckung eines Vereinsverbots auf

    Bei der Teilorganisation kommt es nicht darauf an, ob sie selbst einen Verbotstatbestand erfüllt oder ob sie in ihrer Organisation oder Tätigkeit über das Gebiet eines Landes hinausreicht (BVerwGE 74, 176 (188) [BVerwG 13.05.1986 - 1 A 1/84] und Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8 S. 10; Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O. S. 11; Reichert/van Look, a.a.O.).
  • BVerwG, 19.08.1994 - 1 VR 9.93

    Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Vereinsverbots für einen ausländischen Verein

    Bei der Teilorganisation kommt es nicht darauf an, ob sie selbst einen Verbotstatbestand erfüllt oder ob sie über das Gebiet eines Landes hinausreicht (BVerwGE 74, 176 [BVerwG 13.05.1986 - 1 A 1/84] undUrteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8, S. 10; Reichert/Dannecker a.a.O.).
  • VG Arnsberg, 05.04.2013 - 12 L 139/13

    "DIE RECHTE" bleibt im Streit mit der Sparkasse Hamm um Eröffnung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02

    Rechtsmittel im vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren - Durchsuchungsanordnung

  • BVerwG, 11.10.1988 - 1 A 14.83

    Verein - Gliederung - Teilorganisation - Vereinsverbot - Anfechtungsklage

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1992 - 1 S 3626/88

    Zum Verbot eines überregionalen Motorradclubs wegen strafgesetzwidrigen

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 5.93

    Verbot einer Teilorganisation der Föderation der patriotischen Arbeiter- und

  • BVerwG, 21.07.1999 - 1 ER 300.93

    Gerichtskosten; Haftung; nichtrechtsfähiger Verein; Vorstand; Zweitschuldner

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 15.93

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer Organisation -

  • BVerwG, 11.10.1988 - 1 A 17.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 2.94

    Verbot und Auflösung der Föderation der patriotischen Arbeiter- und

  • BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 24.93

    Verbot einer Teilorganisation der Föderation der patriotischen Arbeiter- und

  • BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 18.93

    Verbot einer Teilorganisation der Föderation der patriotischen Arbeiter- und

  • BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 11.93

    Verbot einer Teilorganisation der Föderation der patriotischen Arbeiter- und

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 26.93

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer politischen Partei

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 21.93

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer politischen Partei

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 22.93

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer politischen Partei

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 14.93

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer Organisation -

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 27.93

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Verbotsverfügung - Verbot

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 12.93

    Verbot und Auflösung der Föderation der patriotischen Arbeiter- und

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 23.93

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer politschen Partei -

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 19.93

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer politischen Partei

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 28.93

    Verbot einer Teilorganisation der Föderation der patriotischen Arbeiter- und

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 16.93

    Verbot einer politischen Partei - Verbot einer Organisation - Wiederherstellung

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 13.93

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer Organisation -

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 17.93

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer politischen Partei

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 8.93

    Anfechtungsklage gegen Verbot und Auflösung der Föderation der patriotischen

  • LG Düsseldorf, 12.09.1989 - 10 O 52/89

    Rückforderung überzahlter Miete bei Mitflächenabweichung - kurze Verjährungsfrist

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 25.93

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer politischen Partei

  • BVerwG, 11.10.1988 - 1 A 24.83

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 21.07.1993 - 13 K 334/93

    Vereinigung; Programm; Vorstellungswelt; Gesamtstil; Wesensverwandschaft;

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