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   BVerwG, 24.04.1975 - VIII A 1.73   

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https://dejure.org/1975,271
BVerwG, 24.04.1975 - VIII A 1.73 (https://dejure.org/1975,271)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1975 - VIII A 1.73 (https://dejure.org/1975,271)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1975 - VIII A 1.73 (https://dejure.org/1975,271)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßunfähiger Kläger - Nichtigkeitsklage - Instanzielle Unzuständigkeit - Bindungswirkung - Verweisungsbeschluß - Nichtigkeitsstreit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 48, 201
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 56/50

    Nichtigkeitsklage. Aufnahme nach Unterbrechung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1975 - VIII A 1.73
    Nichtigkeitsklagen wegen mangelnder Vertretung nach Vorschrift des Gesetzes sind jedenfalls dann gegen das letzte Urteil der Tatsacheninstanz zu richten, wenn ein anschließend im Rechtsmittelverfahren ergangener Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu einer Sachprüfung geführt hat (Anschluß BGHZ 14, 251).
  • BVerwG, 26.03.1955 - I A 2.55
    Auszug aus BVerwG, 24.04.1975 - VIII A 1.73
    Grundsätzlich wird auch das Bundesverwaltungsgericht durch einen zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluß der Vorinstanz wegen instanzieller Unzuständigkeit gebunden; ob der Verweisung die Bindungswirkung fehlt, wenn ein Verwaltungsgericht das Bundesverwaltungsgericht zu Unrecht für zuständig hält, den Rechtsstreit in erster und letzter Instanz zu entscheiden (BVerwGE 2, 43 [BVerwG 26.03.1955 - I A 2/55]), bleibt offen.
  • VGH Bayern, 01.06.2022 - 5 N 20.1331

    Klagen gegen sog. Kreuzerlass bleiben ohne Erfolg

    Der Streitgegenstand bleibt durch die zu Unrecht erfolgte Verweisung jedoch unberührt (vgl. BVerwG, U.v. 24.4.1975 - VIII A 1.73 - BVerwGE 48, 201 - juris Rn. 10), so dass keine Bindung an die Auffassung des Verwaltungsgerichts betreffend den statthaften Rechtsbehelf besteht.
  • BSG, 23.04.2014 - B 14 AS 368/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens

    Als Verfahrensbeendigung in diesem Sinne gelten nicht nur Endurteile (vgl § 578 Abs. 1 ZPO) , sondern auch verfahrensbeendende Beschlüsse, wie der über die Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 160a SGG (vgl BSG vom 23.3.1965 - 11 RA 304/64 - BSGE 23, 30 = SozR Nr. 1 zu § 579 ZPO zu einem Beschluss nach § 169 SGG; Bundesarbeitsgericht vom 18.10.1990 - 8 AS 1/90 - BAGE 66, 140; Bundesverwaltungsgericht vom 24.4.1975 - VIII A 1.73 - BVerwGE 48, 201; Arndt in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 179 RdNr 22 f; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, XI RdNr 8, 42; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 179 RdNr 3 ff, jeweils mwN) .
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1995 - 4 S 887/94

    Nichtigkeitsklage - Entscheidung durch Beschluß - Zuständigkeit des

    Soweit sich das Klagebegehren auch gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts richtet, erstrebt der Kläger eine Sachentscheidung in dem erneut durchzuführenden Berufungsverfahren (§ 153 Abs. 1 VwGO, § 583 ZPO; vgl. BVerwGE 48, 201, 203; auch BGHZ 61, 95, 97).

    Eine Aufhebung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.2.1994 ist vom Kläger nicht beantragt (§ 153 Abs. 1 VwGO, § 587 ZPO; vgl. zum Angreifen prozeßbeendigender Beschlüsse mit Nichtigkeitsanträgen entsprechend § 153 Abs. 1 VwGO, § 578 ZPO: BVerwGE 48, 201, 203; BVerwG, Beschluß v. 28.1.1974, Buchholz 310 § 153 Nr. 12; aber auch Beschluß vom 4.2.1994, a.a.O.).

    Ein Prozeßbeteiligter, dem die erforderliche Prozeßfähigkeit fehlt, ist im Prozeß nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten (BVerwGE 48, 201, 204).

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