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   BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86   

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BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86 (https://dejure.org/1987,334)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1987 - 8 C 77.86 (https://dejure.org/1987,334)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1987 - 8 C 77.86 (https://dejure.org/1987,334)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erschließung eines Wohngrundstücks - Anbaustraße - Personenfahrzeuge - Versorgungsfahrzeuge - Zufahrt - Grundstücksgrenze - Bebauungsrechtliche Lage - Bebauungsplan - Festsetzung - Zufahrverbot - Abfahrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 30; BBauG § 130; BBauG § 131 Abs. 1
    Erschließung von Grundstücken in Wohngebieten; Maßgeblichkeit des Inhalts eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 237
  • NVwZ 1988, 354
  • DVBl 1988, 242
  • DÖV 1988, 511
  • BauR 1988, 202
  • ZfBR 1988, 141
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86
    Erschließung in diesem Sinne erfordere (bei Straßen) grundsätzlich, daß von der Straße zum Grundstück Zufahrt genommen werden könne, weil - im Grundsatz - nur so gesichert sei, "daß die Grundstücke für Kraftfahrzeuge, besonders solche der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungswesens und der Ver- und Entsorgung erreichbar sind" (Urteil vom 30 August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228 S. 136 ).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86
    Er hat dies aus der Abhängigkeit des Erschließungsbeitragsrechts vom Bebauungsrecht hergeleitet und namentlich in dem Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51 und 52.35 - (BVerwGE 74, 149 ) aus geführt, das Bebauungsrecht mache in allen seinen Vorschriften die Zulässigkeit der Ausführung baulicher Anlagen von der Sicherung u.a. der verkehrlichen Erschließung der Grundstücke abhängig (§§ 30 ff. BBauG).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86
    Die Beantwortung der Frage, ob dieser Bescheid in vollem Umfang rechtmäßig ist, richtet sich nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256) - BBauG - ungeachtet dessen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - Abdruck S. 6).
  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 28.81

    Eigentümerwege zur "inneren Erschließung" einer Reihenhausanlage als selbständige

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86
    Das führt zu der vom erkennenden Senat wiederholt zum Ausdruck gebrachten Erkenntnis, daß - bezogen auf Anbaustraßen - für das bebauungsrechtliche und in der Folge das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein von Grundstücken in Wohngebieten die Möglichkeit, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an deren Grenze heranzufahren, grundsätzlich "erforderlich, aber auch ausreichend" ist (Urteil vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 28, 30 und 33.81 - BVerwGE 66, 69 ).
  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85

    Ortsdurchfahrten - Anbaustraße - Gehwege - Klassifizierte Straße - Erschlossene

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86
    wenn die Straße - bei Hinterliegergrundstücken ggf. unter Inanspruchnahme eines vermittelnden (privaten) Zuwegs - die Möglichkeit eröffnet mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an ihre Grenze zu fahren und sie von da ab zu betreten (im Anschluß an Urteil vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 5.47 ).
  • BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 53.85

    Verbot der Zweckentfremdung - Wohnraumnutzung - Baurecht - Plangebiet -

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86
    Der erkennende Senat hat im Zusammenhang mit - wie im vorliegenden Fall - Grundstücken in Wohngebieten bereits mehrfach entschieden, das Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG durch eine Anbaustraße setze - unabhängig davon, ob es sich um eine Ersterschließung oder (wie hier) eine Zweiterschließung handelt - "grundsätzlich die Erreichbarkeit des Grundstücks in der Form einer (unmittelbaren) Zufahrt voraus, d.h. es verlange grundsätzlich, daß - gegebenenfalls bei Hinterliegergrundstücken unter Inanspruchnahme eines vermittelnden (privaten) Zuwegs - mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an die Grenze des Grundstücks herangefahren und es von da ab betreten werden kann" (Urteil vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 53.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 47 ).
  • BVerwG, 26.11.1976 - IV C 36.74

    Widerruf einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis wegen Unvereinbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 36.74 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 17 S. 1 ) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß der Bebauungsplan Festsetzungen über "den Anschluß" der Grundstücke "an die Verkehrsflächen" (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BBauG) sowohl positiv durch die Regelung der Art und Weise des Anschlusses als auch - wie hier: ausschließlich - negativ durch Anschlußverbote etwa in Gestalt von Zu- und Abfahrverboten treffen darf.
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Herangefahren werden kann in diesem Sinne an ein Anliegergrundstück mit Kraftwagen regelmäßig dann, wenn auf der Fahrbahn einer öffentlichen Straße bis zur Höhe dieses Grundstücks mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen gefahren und von da ab ggf. über einen Gehweg und/oder Radweg das Grundstück betreten werden kann (Abweichung u.a. von den Urteilen vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 47 und vom 3. November 1987 - BVerwG 8 C 77.86 - BVerwGE 78, 237 ).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 8 C 77.86 - BVerwGE 78, 237 ) hat das Berufungsgericht angenommen, bei - wie hier - Anbaustraßen (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG) knüpfe das Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG grundsätzlich mit der Folge an das bebauungsrechtliche Erschlossensein (§§ 30 ff. BBauG) an, daß die Frage, welche Form der Erreichbarkeit eines Grundstücks - eine Erreichbarkeit lediglich für Fußgänger (Zugang), eine Erreichbarkeit in Gestalt der Möglichkeit, an das Grundstück mit Kraftwagen heranzufahren, oder eine Erreichbarkeit in Gestalt der Möglichkeit, auf das Grundstück mit Kraftwagen heraufzufahren - für dessen erschließungsbeitragsrechtliches Erschlossensein erforderlich ist, nur vordergründig eine erschließungsbeitragsrechtliche, in der Sache dagegen wesentlich eine bebauungsrechtliche Frage ist.

    Ebenfalls richtig ist, daß das Herauffahrendürfen in der Regel bei Grundstücken in Gewerbegebieten für deren bebauungsrechtliches Erschlossensein erforderlich ist (vgl. Urteil vom 3. November 1987, a.a.O. S. 242).

  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

    Danach werden Grundstücke in Wohngebieten in der Regel durch eine Anbaustraße erschlossen, wenn sie die Möglichkeit eröffnet, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an das Grundstück heranzufahren und es von dort aus zu betreten (vgl. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 8 C 77.86 - BVerwGE 78, 237 ; stRspr).
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Überdies entspricht die Annahme, bei einer solchen Konstellation sei ein Hinterliegergrundstück (auch) ohne das Vorhandensein einer Zufahrt zur Anbaustraße im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossen, in diesem Ergebnis der bebauungsrechtlichen Rechtslage bezüglich der Anforderung einer gesicherten verkehrlichen Erreichbarkeit als Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Hinterliegergrundstücks (vgl. zur Bedeutung der bebauungsrechtlichen Erreichbarkeitsanforderung für das Merkmal des Erschlossenseins im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG zuletzt Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 8 C 77.86 - Abdruck S. 7 ff.).
  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung;

    Diesem Erfordernis, mit dem das Erschließungsbeitragsrecht in der Sache wesentlich an das Bebauungsrecht anknüpft (vgl. BVerwGE 74, 149 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; 96, 116 ), genügt ein Privatweg grundsätzlich nur dann, wenn er tatsächlich wie rechtlich die Möglichkeit gewährleistet, mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen an die betreffenden Grundstücke heranzufahren und sie von da ab - ggf. über einen Geh- oder Radweg - zu betreten (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 68, 41 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; Urteile vom 23. März 1984, a.a.O., S. 22, vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 63 u. 73.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 58 S. 76, und vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 49).
  • BVerwG, 31.05.2000 - 11 B 10.00

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein eines Grundstücks; faktisches

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts knüpft das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein durch Anbaustraßen grundsätzlich mit der Folge an das bebauungsrechtliche Erschlossensein an, daß die Frage, welche Form der Erreichbarkeit eines Grundstücks für dessen erschließungsbeitragsrechtliches Erschlossensein erforderlich ist, in der Sache im wesentlichen eine bebauungsrechtliche Frage ist (vgl. BVerwGE 78, 237 ; 88, 70 ; 96, 116 ).

    Allerdings hält es das Bundesverwaltungsgericht für zulässig, bei der Beurteilung der Anforderungen an die Erschließung gewisse "Regeln" aufzustellen und in diesem Sinne etwa anzunehmen, daß Grundstücke in Gewerbegebieten in der Regel ausschließlich durch eine Anbaustraße erschlossen werden, die ihnen eine uneingeschränkte Möglichkeit des Herauffahrens eröffnet (vgl. BVerwGE 78, 237 ; 88, 70 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 2 S 185/12

    Erschließung eines Gewerbegrundstücks

    Grundstücke in Gewerbegebieten werden in der Regel bebauungsrechtlich und in der Folge auch erschließungsbeitragsrechtlich ausschließlich durch eine Anbaustraße erschlossen, die ihnen eine uneingeschränkte Möglichkeit des Herauffahrens eröffnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1987 - 8 C 77.86 - BVerwGE 78, 237 zum Erschließungsbeitragsrecht nach dem BauGB).

    28 Die Frage, bei welcher Art von Grundstücken anzunehmen ist, das Bebauungsrecht mache das bebauungsrechtliche Erschlossensein von der Möglichkeit abhängig, mit Kraftfahrzeugen auf sie herauffahren zu können, kann nicht allgemein beantwortet werden, da die Anforderungen an die plangemäße Erschließung in erster Linie dem jeweiligen Bebauungsplan bzw. - im unbeplanten Innenbereich - den nach § 34 BauGB maßgebenden Umständen zu entnehmen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1987 - 8 C 77.86 - BVerwGE 78, 237).

    In Gewerbegebieten wird dagegen in der Regel das Herauffahrenkönnen auf die Grundstücke für das bebauungsrechtliche und in der Folge erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein von Grundstücken erforderlich sein (BVerwG, Urteil vom 03.11.1987, aaO; BVerwG, Beschluss vom 31.05.2000 - 11 B 10.00 - KStZ 2001, 11; Hess. VGH, Urteil vom 13.06.2012 - 5 A 893/11 - Juris).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87

    Erschlossensein eines Grundstücks bei Bebauungshindernis infolge natürlicher

    Denn die Anforderungen an die plangemäße Erschließung sind voraussetzungsgemäß dem jeweiligen Bebauungsplan zu entnehmen (vgl. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 8 C 77.86 - DVBl. 1988, 242 ).
  • BVerwG, 09.01.2013 - 9 B 33.12

    Erschließungsbeitrag; Gewerbegrundstück

    Ob ein Grundstück durch eine Anbaustraße erschlossen wird, hängt ausschlaggebend davon ab, welche Anforderungen das Bebauungsrecht um der Bebaubarkeit willen an die verkehrliche Erreichbarkeit eines Grundstücks stellt (stRspr; vgl. Urteile vom 3. November 1987 - BVerwG 8 C 77.86 - BVerwGE 78, 237 und vom 1. März 1991 - BVerwG 8 C 59.89 - BVerwGE 88, 70 ).

    Grundstücke in Gewerbegebieten sind darüber hinaus in der Regel nur erschlossen, wenn die Anbaustraße die Möglichkeit des Herauffahrens mit Lastkraftwagen eröffnet (Urteile vom 3. November 1987 a.a.O. und vom 1. März 1991 a.a.O.; Beschluss vom 31. Mai 2000 - BVerwG 11 B 10.00 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 112).

  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 67.89

    Erschließungsbeitragsrecht: "Erschlossen-Sein" eines Grundstücks bei ausräumbarem

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 8 C 77.86 - BVerwGE 78, 237 (240 f.)) hat das Berufungsgericht angenommen, bei - wie hier - Anbaustraßen (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG) knüpfe das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG grundsätzlich mit der Folge an das bebauungsrechtliche Erschlossensein (§§ 30 ff. BBauG) an, daß die Frage, welche Form der Erreichbarkeit eines Grundstücks - eine Erreichbarkeit lediglich für Fußgänger (Zugang), eine Erreichbarkeit in Gestalt der Möglichkeit, an das Grundstück mit Kraftwagen heranzufahren, oder eine Erreichbarkeit in Gestalt der Möglichkeit, auf das Grundstück mit Kraftwagen heraufzufahren - für dessen erschließungsbeitragsrechtliches Erschlossensein erforderlich ist, nur vordergründig eine erschließungsbeitragsrechtliche, in der Sache dagegen wesentlich eine bebauungsrechtliche Frage ist.
  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 105.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands,

    Der erkennende Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß § 30 BBauG - mit entsprechenden Konsequenzen für das Erschließungsbeitragsrecht - bei qualifiziert beplanten Wohngebieten als wegemäßige Erschließung in der Regel nur verlangt, daß mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an die Grenze bzw. (allenfalls durch einen zur öffentlichen Straße gehörenden Geh- und/oder Radweg getrennt) bis fast an die Grenze der einzelnen Baugrundstücke herangefahren werden kann (Urteile vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228 S. 136 , vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51.85 u.a. - BVerwGE 74, 149 ), vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 47 , vom 3. November 1987 - BVerwG 8 C 77.86 -BVerwGE 78, 237 , vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 8 C 56.87 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 76 S. 19 und vom 1. März 1991 - BVerwG 8 C 59.89 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 84 S. 56 ).
  • VG Meiningen, 06.06.2011 - 1 K 477/09

    Ungeteilte Erbengemeinschaft; Veranlagung eines Hinterliegergrundstückes;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1998 - 3 A 706/91

    Erschließungsbeitragsrecht: "Regimeentscheidung" im Erschließungsrecht, Teilweise

  • BVerwG, 31.08.2001 - 9 B 38.01

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Erforderlichkeit; Zweiterschließung;

  • BVerwG, 14.08.1997 - 8 B 171.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG Neustadt, 20.03.2014 - 4 K 633/13

    Gewerbetreibender hat Anspruch auf ordnungsgemäße Zufahrt zu seinem Grundstück

  • BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 56.87

    Durch Anbaustraße erschlossenens Grundstück; Nicht überfahrbarer Grünstreifen auf

  • VG Köln, 10.11.2015 - 17 K 7898/13
  • VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 4 L 13/10

    Anforderungen an die Erreichbarkeit eines Grundstücks im

  • VG Stuttgart, 13.06.2008 - 2 K 90/08

    Zur Bestimmung des Gemeindeanteils in einer Erschließungsbeitragssatzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2023 - 15 B 487/23
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 3 A 1082/02

    Erschließung eines Hinterliegergrundstücks

  • OVG Berlin, 14.12.1992 - 2 A 4.89

    Bauleitplanung: Festsetzung eines Fußgängerbereichs durch Bebauungsplan,

  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 76.89

    Erschließungsbeitragspflicht - Erschlossensein eines Grundstücks - Ausräumung

  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 26.87
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2007 - 9 LA 90/05

    Weiteres Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks im weiteren Sinne durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1999 - 15 B 256/99

    Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung

  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 25.87

    Erschließung eines Grundstücks - Entrichtung von Erschließungsbeiträgen

  • OVG Niedersachsen, 18.05.1992 - 9 L 4530/91

    Erschließung; Straße; Gewerbegebiet; Zufahrt; Bebauungsplan; Verbot; Zufahrt

  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 27.87
  • BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 78.86

    Möglichkeit des Treffens von Festsetzungen im Bebauungsplan über den Anschluss

  • VG Münster, 08.05.2008 - 3 K 465/06

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen bei nicht wirksamem Bebauungsplan; Folgen der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1998 - 3 A 834/87

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Abknickende Straße; Befahrbarkeit für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1996 - 15 B 1648/96

    Veranlagung zu einem Straßenbaubeitrag für den Ausbau einer Straße

  • BVerwG, 03.12.1990 - 8 B 125.90

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Berlin, 21.11.2013 - 13 A 129.08

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Reichweite einer Erschließungsanlage;

  • BVerwG, 28.04.1992 - 8 B 49.92

    Klage gegen die Auferlegung von Erschließungskosten - Unzureichende

  • BVerwG, 28.04.1992 - 8 B 48.92

    Klage gegen die Auferlegung von Erschließungskosten - Unzureichende

  • BVerwG, 13.01.1989 - 8 B 155.88

    Erschließung bei Grundstücken im Industriegebiet und Gewerbegebiet

  • VG Neustadt, 04.09.2008 - 4 K 555/08

    Voraussetzungen der Erhebung von Vorausleistungen auf kommunalrechtliche

  • VGH Bayern, 29.04.1998 - 6 CS 96.4220

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein eines gewerblich genutzten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2015 - 15 B 528/15
  • VG Greifswald, 13.01.2010 - 3 B 1734/09

    Beitragsrechtlicher Vorteil im Straßenbaubeitragsrecht bei einem gewerblich

  • VG Würzburg, 09.11.2009 - W 2 K 09.16

    Erschließungsbeitrag; Heranfahren; Erschlossensein eines Wohngrundstücks;

  • VG Münster, 09.09.2009 - 3 K 2641/08

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitrags bis zur Höhe des voraussichtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1994 - 2 S 1893/94

    Erschließungsbeitrag: Begrenzung der Erschließungswirkung einer Anbaustraße -

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