Rechtsprechung
| BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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SG § 7, § ... 10 Abs. 3, § 12 Satz 2 und 3, § 13 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 1 und 2; WDO § 16, § 17 Abs. 1 - 4, § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7, § 63 Abs. 1 und 3, § 91 Abs. 1 Satz 1, § 121 Abs. 2; VorgV § 4 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3; StGB §§ 20, 21; StPO § 251 Abs. 1 Nr. 1, § 256 Abs. 1 Nr. 1, § 275 Abs. 1, § 327
Tankkartenmissbrauch; Vertrauensstellung; Tankkartenverwalter; Erkrankung des Richters; Alkoholerkrankung. - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
SG § 7, § 10 Abs. 3, § 12 Satz 2 und 3, § 13 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 1 und 2
Alkoholerkrankung; Erkrankung des Richters; Tankkartenmissbrauch; Tankkartenverwalter; Vertrauensstellung - rechtsinformationen.bund.de
Tankkartenmissbrauch durch Tankkartenverwalter; Absetzungsfrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 SG, § 10 Abs 3 SG, § 12 S 2 SG, § 12 S 3 SG, § 13 Abs 1 SG
Tankkartenmissbrauch durch Tankkartenverwalter; Absetzungsfrist - Wolters Kluwer
Entfernung aus dem Dienstverhältnis bei einem vorsätzlichen Missbrauch von Tankkarten durch einen förmlich bestellten Tankkartenverwalter; Einschränkung der Schuldfähigkeit eines Soldaten wegen Alkoholerkrankung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tankkartenmissbrauch; Vertrauensstellung; Tankkartenverwalter; Erkrankung des Richters; Alkoholerkrankung
- rechtsportal.de
Entfernung aus dem Dienstverhältnis bei einem vorsätzlichen Missbrauch von Tankkarten durch einen förmlich bestellten Tankkartenverwalter; Einschränkung der Schuldfähigkeit eines Soldaten wegen Alkoholerkrankung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Süd, 19.05.2015 - S 2 VL 46/13
- BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15
Papierfundstellen
- BVerwGE 154, 168
- NVwZ-RR 2016, 711
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (27)
- BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14
Mitwirkung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Gebotenheit; …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15
Von einem durch Spontaneität und Kopflosigkeit bestimmten Verhalten als Charakteristika der persönlichkeitsfremden Augenblickstat kann angesichts der Dauerhaftigkeit der Pflichtverletzungen und ihrer strukturierten Abfolge ("Dauerdelikt") nicht ausgegangen werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - juris Rn. 47…, vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 61 und vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - juris Rn. 55).Freiwillig ist die Offenbarung oder die Wiedergutmachung nur, wenn sie ohne äußeren oder inneren zwingenden Anlass erfolgt und das Verhalten erkennbar von Einsicht oder Reue bestimmt ist, sodass deswegen das an sich zerstörte Vertrauen des Dienstherrn in die Zuverlässigkeit und Treuebereitschaft des Soldaten wiederhergestellt werden kann (objektiv nachträgliche Prognose, vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - juris Rn. 58).
Danach ist bei vorsätzlicher versuchter oder vollendeter Schädigung des Dienstherrn bzw. Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis in Betracht zu ziehen, wenn die Schädigung im Bereich der dienstlichen Kernpflichten erfolgte (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - juris Rn. 64).
Das Gewicht mildernder Umstände muss für eine Abmilderung der den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildenden Maßnahmeart umso größer sein, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - juris Rn. 66 m.w.N.).
- BVerwG, 28.08.2014 - 2 WD 20.13
Berücksichtigung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) bei der …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15
Zweifel an der Methodik und Wissenschaftlichkeit des Gutachtens bestehen nicht (zu den formalen Anforderungen an ein Sachverständigengutachten: BVerwG, Urteil vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 33 ff.); sie sind auch weder vom Soldaten noch von seinem Verteidiger vorgetragen worden.Von einem durch Spontaneität und Kopflosigkeit bestimmten Verhalten als Charakteristika der persönlichkeitsfremden Augenblickstat kann angesichts der Dauerhaftigkeit der Pflichtverletzungen und ihrer strukturierten Abfolge ("Dauerdelikt") nicht ausgegangen werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - juris Rn. 47, vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 61 …und vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - juris Rn. 55).
Rn. 57 Voraussetzung dafür wäre das Vorliegen belastender Lebensumstände, die einen so hohen Grad an Zuspitzung erfahren hätten, dass vom Soldaten ein normgemäßes Verhalten kaum noch hätte erwartet werden können (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 63…, vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 78…, vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 52 f., vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - juris Rn. 43, …sowie vom 12. November 2015 - 2 WD 1.15 - juris Rn. 39).
Diese Umstände führen dazu, dass der Senat von einem mildernden Umstand ausgeht, weil die klassischen Milderungsgründe in den Umständen der Tat keinen abschließenden Kanon mildernder Umstände bilden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - Rn. 45 m.w.N., sowie vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 64).
- BVerwG, 04.12.2014 - 2 WD 23.13
Aberkennung de Ruhegehalts eines früheren Soldaten aufgrund alkoholbedingten …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15
Da er zum Zeitpunkt des Dienstvergehens ausweislich des Sachverständigengutachtens sowie der sonstigen medizinischen Befunde an einer Alkoholerkrankung litt, alkoholisierte er sich nicht schuldhaft (BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 44 m.w.N. …und vom 3. Dezember 2015 - 2 WD 2.15 - juris Rn. 34 m.w.N.).Hiernach ist bei der überwiegenden Zahl der in Rede stehenden Tatzeiten von einer Blutalkoholkonzentration von unter 2 Promille auszugehen, sodass nach den der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und auch des Senates angewandten Erfahrungswerten allein hiernach eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit noch nicht indiziert ist (…vgl. Fischer, StGB Kommentar, 63. Auflage 2016, § 20 Rn. 19 ff.; BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 50).
Rn. 57 Voraussetzung dafür wäre das Vorliegen belastender Lebensumstände, die einen so hohen Grad an Zuspitzung erfahren hätten, dass vom Soldaten ein normgemäßes Verhalten kaum noch hätte erwartet werden können (…vgl. BVerwG, Urteile vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 63…, vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 78, vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 52 f., vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - juris Rn. 43, …sowie vom 12. November 2015 - 2 WD 1.15 - juris Rn. 39).
Sie vermitteln dem Dienstvergehen insgesamt eine solche Schwere, dass die für den Soldaten sprechenden Umstände nicht ein Gewicht erreichen, um von der Höchstmaßnahme absehen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 62).
- BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14
Maßnahmebeschränkte Berufung; Lösung von bindenden Tatsachen-; feststellungen des …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15
Von einem durch Spontaneität und Kopflosigkeit bestimmten Verhalten als Charakteristika der persönlichkeitsfremden Augenblickstat kann angesichts der Dauerhaftigkeit der Pflichtverletzungen und ihrer strukturierten Abfolge ("Dauerdelikt") nicht ausgegangen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - juris Rn. 47…, vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 61 …und vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - juris Rn. 55).Sie ist festzustellen, wenn durch das Gesamtverhalten eines Soldaten im Laufe des gerichtlichen Disziplinarverfahrens deutlich wird, dass das Verfahren selbst nachhaltig pflichtenmahnend auf ihn wirkt und er durch seine dienstliche Führung in jeder Hinsicht dokumentiert, dass er die durch die Pflichtverletzungen begründeten Zweifel an seiner charakterlichen Integrität und fachlichen Eignung durch besonders korrekte Pflichterfüllung ausräumen will (BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - juris Rn. 44).
Ihr Eintritt macht die Verhängung der tat- und schuldangemessenen Maßnahme nicht unverhältnismäßig (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2011 - 2 WD 10.10 - juris Rn. 48 und vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 48 Rn. 58).
- BVerwG, 28.08.2015 - 2 WD 10.15
Fünf-Wochen-Frist; Verkündung; Verfahrensmangel; maßnahmebeschränkte Berufung; …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15
Beachtlich bleiben allerdings Aufklärungs- und Verfahrensmängel von solcher Schwere, die die Grundlage der Entscheidung über die Maßnahmebemessung - die tatsächlichen und disziplinarrechtlichen Feststellungen zur Schuld des Soldaten - erschüttern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2015 - 2 WD 10.15 - juris Rn. 10 m.w.N.).Rn. 22 Ein unter Verletzung von § 275 Abs. 1 StPO abgesetztes Urteil bietet nach der gesetzgeberischen Wertung keine hinreichende Gewähr für die Übereinstimmung der Gründe des Urteilstextes mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung und der Beratung, so dass ein derartiger Verfahrensfehler die Grundlage der Bemessungsentscheidung des Senats erschüttert (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2015 - 2 WD 10.15 - juris Rn. 11 m.w.N.).
Trotz des - unterstellten - schweren Verfahrensmangels hat der Senat auch bei einer maßnahmebeschränkten Berufung gemäß § 121 Abs. 2 WDO nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Aufhebung und Zurückverweisung zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2015 - 2 WD 10.15 - juris Rn. 14).
- BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10
Wiederholte versuchte und vollendete Steuerhinterziehung; Zigarettenschmuggel; …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15
Rn. 54 bb) Zur Überzeugung des Senats steht ebenfalls fest, dass sich der Soldat nicht darauf berufen kann, die Pflichtverletzungen aus einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage heraus begangen zu haben, die auf andere Weise nicht zu beheben gewesen wäre (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2011 - 2 WD 10.10 - juris Rn. 33 m.w.N.).Ihr Eintritt macht die Verhängung der tat- und schuldangemessenen Maßnahme nicht unverhältnismäßig (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2011 - 2 WD 10.10 - juris Rn. 48 …und vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 48 Rn. 58).
- BVerwG, 12.02.2015 - 2 WD 2.14
Fernbleiben vom Dienst; eigenmächtige Abwesenheit; Ausgangspunkt der …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15
Rn. 57 Voraussetzung dafür wäre das Vorliegen belastender Lebensumstände, die einen so hohen Grad an Zuspitzung erfahren hätten, dass vom Soldaten ein normgemäßes Verhalten kaum noch hätte erwartet werden können (…vgl. BVerwG, Urteile vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 63…, vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 78, vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 52 f., vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - juris Rn. 43, …sowie vom 12. November 2015 - 2 WD 1.15 - juris Rn. 39).Diese Umstände führen dazu, dass der Senat von einem mildernden Umstand ausgeht, weil die klassischen Milderungsgründe in den Umständen der Tat keinen abschließenden Kanon mildernder Umstände bilden (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - Rn. 45 m.w.N., …sowie vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 64).
- BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11
Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d. …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15
Rn. 43 Nach der Rechtsprechung des Senats vollzieht sich die richterliche Entscheidung, ob die Fähigkeit eines Soldaten, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe - krankhafte seelische Störung, tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Schwachsinn oder andere schwere seelische Abartigkeit - zum Zeitpunkt des Dienstvergehens aufgehoben oder jedenfalls entsprechend § 21 StGB erheblich vermindert war, in einem aus mehreren Schritten bestehenden Verfahren, wobei es sich sowohl bei der Bejahung der Eingangsmerkmale des § 20 StGB als auch bei der Annahme einer rechtserheblichen Einschränkung der Schuldfähigkeit um Rechtsfragen handelt, für die der Zweifelsatz nicht gilt (vgl. zu den Einzelheiten: BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 - juris Rn. 62 - 64 m.w.N.).Ein solch' taktisches Vorgehen streitet ebenso gegen einen erheblichen Kontrollverlust wie der zusätzliche Umstand, dass sich der Soldat - bis zum Zeitpunkt der Pflichtverletzungen - im Dienst durchgehend sozial-adäquat verhalten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 - juris Rn. 72).
- BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13
Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme hinsichtlich Dienstvergehens eines …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15
Rn. 57 Voraussetzung dafür wäre das Vorliegen belastender Lebensumstände, die einen so hohen Grad an Zuspitzung erfahren hätten, dass vom Soldaten ein normgemäßes Verhalten kaum noch hätte erwartet werden können (…vgl. BVerwG, Urteile vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 63, vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 78…, vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 52 f., vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - juris Rn. 43, …sowie vom 12. November 2015 - 2 WD 1.15 - juris Rn. 39).Ob die jenseits dieser belastenden Lebensumstände bestehende Alkoholerkrankung und die mittelgradige Depression dazu führen, dass Milderungsgründe vorliegen, die jedenfalls in ihrer Gesamtheit das Gewicht eines klassischen Milderungsgrundes erlangen, ist zwar fraglich, weil trennungsbedingte private und finanzielle Belastungen nicht selten auftreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 78); dem braucht jedoch nicht abschließend nachgegangen zu werden.
- BVerwG, 03.12.2015 - 2 WD 2.15
Werfen des nicht zugelassenen Böllers im Fußballstadion; Enthemmung durch …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15
Rn. 42 aaa) Die Frage einer vor allem alkoholbedingt wesentlich eingeschränkten Schuldfähigkeit kann nicht deshalb offen bleiben, weil sich der Soldat von vornherein entgegenhalten lassen müsste, sich schuldhaft in einen alkoholisierten Zustand versetzt zu haben (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 2 WD 2.15 - juris Rn. 34).Da er zum Zeitpunkt des Dienstvergehens ausweislich des Sachverständigengutachtens sowie der sonstigen medizinischen Befunde an einer Alkoholerkrankung litt, alkoholisierte er sich nicht schuldhaft (…BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 44 m.w.N. und vom 3. Dezember 2015 - 2 WD 2.15 - juris Rn. 34 m.w.N.).
- BVerwG, 24.11.2015 - 2 WD 15.14
Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Steuerhinterziehung; mehrfache …
- BVerwG, 13.03.2014 - 2 WD 37.12
Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei Betankung eines privaten Kfz …
- BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12
Beförderungsverbot als zu schwere Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Hauptmann …
- BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11
Dienstvergehen; Schwere; freiheitlich demokratische Grundordnung; Betätigung; …
- BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09
Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium; …
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11
Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die …
- BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08
S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der …
- BVerwG, 25.10.2012 - 2 WD 33.11
Trennungsgeldbetrug; Maßnahmebemessung; besonders schwerer Fall; unterbliebene …
- BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14
Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung
- BVerwG, 13.09.2011 - 2 WD 15.10
Unberechtigte Nutzung von Dienstfahrzeugen; Abgrenzung von Verbot- und …
- BVerwG, 18.04.2013 - 2 WD 16.12
Zugriff; Zugriffsobjekt; Entsorgung; anvertraut; Anvertrautsein; Materialgruppe; …
- BVerwG, 01.09.1997 - 2 WD 13.97
Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei unberechtigter Führung von …
- BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
Offizierheimgesellschaft; OHG; Geschäftsführer; Kameradendiebstahl; Griff in die …
- BVerwG, 12.11.2015 - 2 WD 1.15
Umgang mit Waffen; persönlichkeitsfremde Augenblickstat; Wiederbeförderungsfrist
- BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11
Dienstvergehen; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; geringwertige …
- BVerwG, 05.06.2014 - 2 WD 14.13
Bemessungsentscheidung; Dienstpflichtverletzung; Dienstvergehen; fahrlässige …
- BVerwG, 28.08.2015 - 2 WD 9.15
Verfahrensmangel; Urlaub des Richters; Zurückverweisung
- BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17
Vorsätzliches Fernbleiben vom Dienst; Wahrheitspflicht; Vorgesetzter; …
Sie gehört zu den zentralen Pflichten eines Soldaten, deren Verletzung von erheblicher Bedeutung ist (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - BVerwGE 154, 168 Rn. 30).Nach dem in die Berufungshauptverhandlung eingeführten fachpsychiatrischen Gutachten der Oberstabsärztin X vom 15. Juni 2016 (zu den Maßstäben vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - juris Rn. 46 m.w.N.) befand er sich während des angeschuldigten Zeitraums nicht in einem seine Schuldfähigkeit ausschließenden Zustand oder in einem Zustand, in dem sie erheblich vermindert gewesen wäre.
Von einem durch Spontaneität und Kopflosigkeit bestimmten Verhalten als Charakteristikum der persönlichkeitsfremden Augenblickstat kann angesichts der Dauerhaftigkeit der Pflichtverletzungen und ihrer sowohl wiederholten wie auch strukturierten Abfolge ("Dauerdelikt") nicht ausgegangen werden (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - juris Rn. 55).
Beides bildet jedoch keine valide Grundlage für die Annahme einer Situation, in der belastende Lebensumstände einen so hohen Grad an Zuspitzung erfahren hätten, dass vom früheren Soldaten ein normgemäßes Verhalten kaum noch hätte erwartet werden können (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - juris Rn. 57 m.w.N.).
Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, dem Wehrdienstgericht einen Spielraum eröffnet (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - juris Rn. 64 m.w.N.).
Dabei müssen die Milderungsgründe umso gewichtiger sein, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - BVerwGE 154, 168 Rn. 65 m.w.N.).
Dabei beantwortet sich die Frage nach der Vertrauenswürdigkeit eines Soldaten schon aus Gründen der Gleichbehandlung sowie im Interesse der rechtsstaatlich gebotenen Voraussehbarkeit der Disziplinarmaßnahme ausschließlich nach den vom Wehrdienstgericht festgestellten objektiven Bemessungsgesichtspunkten und nicht nach der subjektiven Sicht konkreter einzelner Vorgesetzter (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - juris Rn. 67 m.w.N.).
Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, sodass gravierende Defizite der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen, nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - juris Rn. 68).
- OVG Bremen, 04.06.2018 - 1 B 82/18
Inobhutnahme - Inobhutnahme; medizinische Altersfeststellung; …
a) Die gutachterlichen Ausführungen eines Sachverständigen müssen im Hinblick auf Grundlagen, Methodik und Inhalt des Gutachtens den aktuellen Stand der anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnis in dem Fachgebiet widerspiegeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.2016 - 2 WD 19/15 -, BVerwGE 154, 168-173, Rn. 46; BGH…, Beschluss vom 12.11.2004 - 2 StR 367/04 -, BGHSt 49, 347-359, Rn. 14; BSG…, Urteil vom 13.12.2005 - B 1 KR 21/04 R -, SozR 4-2500 § 18 Nr. 5, Rn. 18 ff. zu § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V). - VGH Bayern, 24.05.2017 - 16a D 15.2267
Entfernung eines Studienrats aus dem Beamtenverhältnis wegen der Übersendung von …
Von einem durch Spontaneität und Kopflosigkeit bestimmten Verhalten als Charakteristika der persönlichkeitsfremden Augenblickstat kann daher nicht ausgegangen werden (vgl. BVerwG, U.v. 18.2.2016 2 WD 19/15 - juris Rn. 55).
- BVerwG, 27.03.2018 - 2 WD 10.17
Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Wahrheitspflichtverletzung; Zugschreiber
Sie gehört zu den zentralen Pflichten eines Soldaten, deren Verletzung von erheblicher Bedeutung ist (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - BVerwGE 154, 168 Rn. 30).Sie wären zudem auch auf der Grundlage seiner vorinstanzlichen Einlassungen nicht ansatzweise von solchem Gewicht, dass eine mildernd einzustellende Ausnahmesituation vorgelegen haben könnte (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - juris Rn. 57 m.w.N).
Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, dem Wehrdienstgericht einen Spielraum eröffnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - juris Rn. 64 m.w.N.).
Dabei müssen die Milderungsgründe umso gewichtiger sein, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - BVerwGE 154, 168 Rn. 65 m.w.N.).
- BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17
Außerdienstliches Autorennen; Einsatz-Weiterverwendung; Initiator eines …
Denn deren Gewicht muss umso größer sein, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - BVerwGE 154, 168 Rn. 65 ff.).Rn. 63 7. Wegen der angespannten finanziellen Situation des Soldaten liegen jedoch die Voraussetzungen des § 63 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 WDO vor, sodass der Bezug des Unterhaltsbeitrages auf insgesamt zwölf Monate zu verlängern ist (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 49 Rn. 71 f.).
- BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20
"Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des …
Der frühere Soldat ist nach seinen Darlegungen lediglich seiner zweiten Ehefrau und dem aus dieser Ehe stammenden Kind unterhaltsverpflichtet (zu Unterhaltsverpflichtungen: BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 49 Rn. 72). - VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.2247
Entfernung einer Polizistin aus dem Dienst wegen privaten Kontakts ins …
Von einem durch Spontaneität und Kopflosigkeit bestimmten Verhalten kann angesichts der mehrfachen "Entgleisungen" der Beklagten, die zudem ihrem damaligen Lebensgefährten A1 in Aussicht gestellt hat, ihr strafrechtliches Verhalten - auch nach der Möglichkeit zur Selbstreflexion - fortzusetzen ("müsst ich vielleicht morgen nochmal schaun" - TKÜ-Protokoll v. 8.12.2015), nicht ausgegangen werden (vgl. BVerwG, U.v. 18.2.2016 - 2 WD 19.15 - juris Rn. 55). - BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18
Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in …
Rn. 21 Zutreffend geht sie auch davon aus, dass die Tankkarten dem Soldaten nicht anvertraut waren und dieser zur Begehung des Dienstvergehens keine Vertrauensposition missbraucht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - BVerwGE 154, 168 Rn. 35).Rn. 35 Für die missbräuchliche Verwendung von Tankkarten des Bundes ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die Dienstgradherabsetzung, während die Entfernung aus dem Dienstverhältnis in Betracht zu ziehen ist, wenn die Schädigung im Bereich der dienstlichen Kernpflichten erfolgte (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - BVerwGE 154, 168 Rn. 63 m.w.N.).
- VGH Bayern, 22.07.2020 - 16a D 18.1918
Aberkennung des Ruhegehalts wegen unerlaubter Verwendung dienstlicher Tankkarten …
Von einem durch Spontaneität und Kopflosigkeit bestimmten Verhalten als Charakteristika der persönlichkeitsfremden Augenblickstat kann angesichts der mehrfachen "Entgleisungen" des Beklagten nicht ausgegangen werden (vgl. BVerwG, U.v. 18.2.2016 - 2 WD 19.15 - juris Rn. 55). - OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18
Aberkennung des Ruhegehaltes wegen außerdienstlicher Straftaten
Gegen eine alkoholbedingt/medikamentenbedingte erhebliche Enthemmung spricht auch die sich über mehr als zwei Jahre hinziehende zielgerichtete Vorgehensweise (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 -, BVerwGE 154, 168-173, Rn. 53, juris). - VGH Bayern, 27.03.2019 - 16a D 17.2262
Entfernung einer Lehrperson aus dem Beamtenverhältnis bei Nötigung, …
- VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 18.1764
Disziplinarmaßnahme - Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreue betreffend …
- VGH Bayern, 04.12.2024 - 16a D 22.1787
Disziplinarmaßname der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen sexueller …
- VGH Bayern, 21.10.2020 - 16a D 19.8
Aberkennung des Ruhegehalts eines Studiendirektors wegen wiederholter Untreue zu …
- VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.1302
Rechtmäßige Entfernung aus dem Dienst wegen veruntreuender Unterschlagung in 28 …
- BVerwG, 23.06.2016 - 2 WD 21.15
Sexuelle Belästigung von Rekrutinnen; Verleiten zur Falschaussage
- VGH Bayern, 05.07.2023 - 16a D 21.1331
Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen Betrugsstraftaten im …
- VGH Bayern, 12.03.2025 - 16a D 23.1113
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Oberstudienrat, Besitzverschaffen …
- BVerwG, 27.03.2017 - 2 WD 11.16
Beweiswürdigung der Aussagen einer Zeugin hinsichtlich der sexuellen Belästigung …
- VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.2136
Disziplinarrecht - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis inner- und …
- VGH Bayern, 19.02.2025 - 16a D 23.446
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Studienrat im Realschuldienst, Sexueller …
- VGH Bayern, 21.09.2022 - 16a D 20.885
Aberkennung des Ruhegehalts bei innerdienstlichen Vermögensdelikten
- VG München, 22.01.2025 - M 19L DK 23.658
Disziplinarklage, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Sexuelle Beziehung eines …
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