Rechtsprechung
| BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 18.21 |
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GG Art. 80 Abs. 1 Satz 2; HVerf Art. 53 Abs. 1; HmbBG § 25 Satz 1 und 2 Nr. 4; HmbLVO § 5 Abs. 1
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Übernahme in ein Beamtenverhältnis; Einstellungshöchstaltersgrenze in Hamburg
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Art 80 Abs 1 S 2 GG, Art 33 Abs 2 GG, Art 53 Abs 1 Verf HA, § 25 S 1 BG HA 2009, § 25 S 2 Nr 4 Buchst b BG HA 2009
Übernahme in ein Beamtenverhältnis; Einstellungshöchstaltersgrenze in Hamburg - Wolters Kluwer
Verpflichtung zur erneuten Entscheidung über einen Antrag auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis; Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe
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Verpflichtung zur erneuten Entscheidung über einen Antrag auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis; Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe
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Übernahme in ein Beamtenverhältnis; Einstellungshöchstaltersgrenze in Hamburg
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verpflichtung zur erneuten Entscheidung über einen Antrag auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis nach Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 12.03.2019 - 20 K 2489/16
- OVG Hamburg, 26.08.2021 - 5 Bf 186/19
- BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 18.21
Papierfundstellen
- BVerwGE 178, 201
- NVwZ 2023, 1423
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12
Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …
Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 18.21
Das Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlage bei Delegation einer Entscheidung auf den Verordnungsgeber stellt insoweit eine notwendige Ergänzung und Konkretisierung des Gesetzesvorbehalts und des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u. a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 52 ff.).Rn. 19 Die parlamentarische Leitentscheidung ist an den rechtsstaatlichen Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG zu messen, der auf landesgesetzliche Verordnungsermächtigungen zwar nicht unmittelbar anwendbar ist, die hierzu festgelegten, aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem des Grundgesetzes folgenden Grundsätze sind aber auch für die Landesgesetzgebung verbindlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u. a. - BVerfGE 139, 19 ) und folglich auch dem hier maßgeblichen und inhaltsgleichen Art. 53 Abs. 1 der Verfassung der Beklagten zugrunde zu legen (vgl. OVG Hamburg…, Urteil vom 26. August 2021 - 5 Bf 186/19 - juris Rn. 70).
Eine Ermächtigung darf daher nicht so unbestimmt sein, dass nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u. a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 55 f.).
Die Altersgrenze kann zwar zur Gewährleistung eines ausgewogenen zeitlichen Verhältnisses zwischen Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit und damit zwischen aktiver Beschäftigungszeit und Versorgungsansprüchen gerechtfertigt sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u. a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 68 ff.).
Dies umfasst auch eine Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Norm (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. November 1980 - 2 BvL 7/76 u. a. - BVerfGE 55, 207 und vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u. a. - BVerfGE 139, 19 ).
- BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15
Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte …
Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 18.21
Ist eine Höchstaltersgrenze wirksam bestimmt worden und überschreitet der Bewerber diese Altersgrenze, ist die Begründung des Beamtenverhältnisses auf Probe ausgeschlossen (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 2 C 11.15 - BVerwGE 156, 180 Rn. 15).Rn. 10 a) Maßgeblich für die Entscheidung eines Gerichts sind die Rechtsvorschriften, die sich im Zeitpunkt seiner Entscheidung für die Beurteilung des Klagebegehrens Geltung beimessen; dabei kann das insoweit maßgebende Recht seinerseits durch Übergangsregelungen auf früheres - d. h. außer Kraft getretenes - Recht verweisen und dieses für anwendbar erklären (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 3. November 1994 - 3 C 17.92 - BVerwGE 97, 79 , vom 18. Juli 2002 - 3 C 54.01 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 103 Rn. 19 und vom 11. Oktober 2016 - 2 C 11.15 - BVerwGE 156, 180 Rn. 13 f.).
- BVerwG, 29.04.2010 - 2 C 77.08
Revisibilität von Landesrecht, gerichtliches Verfahren, Entstehen des …
Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 18.21
Denn als Grundlage einer Norm können nur solche Kompetenzvorschriften herangezogen werden, die zum Zeitpunkt der Ausfertigung dieser Norm bereits in Geltung gestanden haben (BVerfG, Urteil vom 26. Juli 1972 - 2 BvF 1/71 - BVerfGE 34, 9 ; Kammerbeschluss vom 25. Februar 1999 - 1 BvR 1472/91, 1 BvR 1510/91 - NJW 1999, 3404 , BVerwG, Urteil vom 29. April 2010 - 2 C 77.08 - BVerwGE 137, 30 Rn. 20).Das nachträgliche Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung, die als Rechtsgrundlage der Rechtsverordnung dienen könnte, ist nur relevant, wenn die Rechtsverordnung aufgrund dieser geänderten Ermächtigungsgrundlage neu erlassen worden ist (BVerwG, Urteil vom 29. April 2010 - 2 C 77.08 - BVerwGE 137, 30 Rn. 20; BGH, Urteil vom 15. Februar 1979 - III ZR 172/77 - VersR 1979, 541 f.;… Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band II, § 38 III 5, S. 672; Uhle, Parlament und Rechtsverordnung, S. 159 f.).
- BVerwG, 20.09.2018 - 2 A 9.17
Analogie; Ausnahmen; Beamter; Berufliches Rehabilitierungsgesetz; …
Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 18.21
Die Verpflichtung zur erneuten Entscheidung über einen Antrag auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis richtet sich nach dem im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz geltenden Recht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. September 2018 - 2 A 9.17 - BVerwGE 163, 112).Rn. 11 Die beantragte Verpflichtung der Beklagten zur erneuten Entscheidung über die Übernahme der Klägerin in ein Beamtenverhältnis richtet sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach dem im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz geltenden Recht (BVerwG, Urteil vom 20. September 2018 - 2 A 9.17 - BVerwGE 163, 112 Rn. 22 m. w. N.).
- BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76
Öffentlicher Dienst
Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 18.21
Dies umfasst auch eine Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Norm (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. November 1980 - 2 BvL 7/76 u. a. - BVerfGE 55, 207 und vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u. a. - BVerfGE 139, 19 ). - BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68
Konkretisierung durch EG-Normen
Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 18.21
Die Ermächtigungsgrundlage muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, innerhalb welcher Grenzen dem Verordnungsgeber eine Gestaltungsfreiheit zustehen soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1970 - 2 BvR 618/68 - BVerfGE 29, 198 Rn. 30). - BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81
Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG
Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 18.21
Im Hinblick darauf, dass die Erwägungen ausdrücklich auf die in der "geltenden" Laufbahnverordnung festgesetzte Einstellungshöchstaltersgrenze von 45 Jahren Bezug genommen haben (Bü-Drs. 21/18658 S. 13), kann im Übrigen davon ausgegangen werden, dass sich der Gesetzgeber daran im Grundsatz orientieren wollte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1982 - 2 BvL 28.81 - BVerfGE 62, 203 ). - VG Hamburg, 12.03.2019 - 20 K 2489/16
Verfassungswidrigkeit der hamburgischen Regelung der …
Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 18.21
Demgegenüber hat der Gesetzgeber das Pendant der Einstellungshöchstaltersgrenze, den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze, in § 35 HmbBG a. F. detailliert geregelt (vgl. hierzu auch VG Hamburg, Urteil vom 12. März 2019 - 20 K 2489/16 - UA S. 9 f.). - BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13
Fahrerlaubnis; Tschechische Republik; tschechische Fahrerlaubnis; ausländische …
Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 18.21
Für das Revisionsverfahren ist von der Rechtslage auszugehen, die auch das Tatsachengericht zugrunde zu legen hätte, wenn es zu diesem Zeitpunkt entschiede (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74 Rn. 13 m. w. N.); maßgeblich ist mithin das derzeit geltende Recht. - BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 54.01
Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung; verfassungswidrige …
Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 18.21
Rn. 10 a) Maßgeblich für die Entscheidung eines Gerichts sind die Rechtsvorschriften, die sich im Zeitpunkt seiner Entscheidung für die Beurteilung des Klagebegehrens Geltung beimessen; dabei kann das insoweit maßgebende Recht seinerseits durch Übergangsregelungen auf früheres - d. h. außer Kraft getretenes - Recht verweisen und dieses für anwendbar erklären (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 3. November 1994 - 3 C 17.92 - BVerwGE 97, 79 , vom 18. Juli 2002 - 3 C 54.01 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 103 Rn. 19 …und vom 11. Oktober 2016 - 2 C 11.15 - BVerwGE 156, 180 Rn. 13 f.). - BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71
Besoldungsvereinheitlichung
- BVerwG, 23.04.2015 - 2 C 35.13
Beamter; Einstellung; Anstellung; Ernennung; Nichtigkeit; Feststellung der …
- BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92
Rettungswesen: Regelung im Land Berlin
- OVG Hamburg, 26.08.2021 - 5 Bf 186/19
Klage auf Neubescheidung eines Antrags auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf …
- BVerfG, 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91
Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Pharmaunternehmen im Zusammenhang mit der …
- BGH, 15.02.1979 - III ZR 172/77
Umfang der Streupflicht einer Gemeinde; Begriff des selbständigen bzw. …
- BVerwG, 04.07.2019 - 3 C 23.17
Annahme einer nicht-gewerblichen Weinerzeugung des einzelnen Mitglieds und …
- BVerwG, 21.03.2024 - 5 C 5.22
Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg ist unwirksam
Rn. 25 c) Mangels einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, die auch nicht nachgeschoben werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2023 - 2 C 18.21 - NVwZ 2023, 1423 Rn. 16), ist die hier streitige Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 5 BVO BW über die Kostendämpfungspauschale unwirksam. - BFH, 22.10.2024 - VIII R 19/22
Benutzungspflicht des beSt für Steuerberatungsgesellschaften ab dem 01.01.2023; …
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat, was der X. Senat des BFH ebenfalls herangezogen hat, unter Berufung auf diese Entscheidung formuliert, als Grundlage einer Rechtsverordnung könnten nur solche Ermächtigungsnormen herangezogen werden, die zum Zeitpunkt der Ausfertigung der Verordnung bereits "in Geltung gestanden" hätten (BVerwG-Urteil vom 20.04.2023 - 2 C 18.21, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2023, 1423, Rz 16).Rn. 35 (3) Der Senat entnimmt den Entscheidungen des BVerfG vom 26.07.1972 - 2 BvF 1/71 (BVerfGE 34, 9) und des BVerwG vom 20.04.2023 - 2 C 18.21 (NVwZ 2023, 1423) keine Maßstäbe, die der vorher beschriebenen erforderlichen realitätsgerechten Handhabung des Normgebungsverfahrens entgegen stehen.
Im Urteil vom 20.04.2023 - 2 C 18.21 (NVwZ 2023, 1423) hat das BVerwG darüber entschieden, ob ein nachträgliches Inkrafttreten einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage eine Rechtsverordnung heilen kann, die zuvor auf eine unzureichende Rechtsgrundlage gestützt worden war.
Das BVerwG führt zwar aus: "Denn als Grundlage einer Norm können nur solche Kompetenzvorschriften herangezogen werden, die zum Zeitpunkt der Ausfertigung dieser Norm bereits in Geltung gestanden haben" (Urteil vom 20.04.2023 - 2 C 18.21, NVwZ 2023, 1423, Rz 16).
- VGH Baden-Württemberg, 22.09.2026 - 13 S 1423/24
Normenkontrollantrag gegen die Verordnung der Landesregierung zu Anforderungen an …
Ist die bisherige Ermächtigungsgrundlage der Rechtsverordnung unzureichend, heilt das bloße Inkrafttreten einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage eine Rechtsverordnung nicht, die zuvor auf eine unzureichende Grundlage gestützt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.04.2023 - 2 C 18.21 - juris Rn. 16;… Remmert in Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 80 Rn. 55).
- BFH, 17.04.2024 - X B 68/23
Wartepflicht bei angekündigter Verspätung eines Verfahrensbeteiligten; Zweifel an …
Der wirksame Erlass einer Rechtsverordnung setzt unter anderem voraus, dass die entsprechende formellgesetzliche Ermächtigungsgrundlage im Zeitpunkt des Erlasses der Rechtsverordnung bereits in Geltung gestanden hat (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.04.2023 - 2 C 18.21, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2023, 1423, Rz 16).Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat unter Berufung auf diese Entscheidung formuliert, als Grundlage einer Rechtsverordnung könnten nur solche Ermächtigungsnormen herangezogen werden, die zum Zeitpunkt der Ausfertigung der Verordnung bereits "in Geltung gestanden" hätten (BVerwG-Urteil vom 20.04.2023 - 2 C 18.21, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2023, 1423, Rz 16).
Ebenso geht das BVerwG in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine ohne in Geltung befindliche Ermächtigungsgrundlage erlassene Rechtsverordnung nicht lediglich schwebend unwirksam, sondern nichtig sei und gegebenenfalls neu erlassen werden müsse (BVerwG-Urteile vom 29.04.2010 - 2 C 77.08, BVerwGE 137, 30, Rz 20 und vom 20.04.2023 - 2 C 18.21, BVerwGE 178, 201, Rz 16).
- VG Berlin, 06.02.2024 - 5 L 728.23
Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst …
Eine Höchstaltersgrenze für die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf stellt grundsätzlich einen schwerwiegenden Eingriff auch in Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes dar, weil sie ältere Bewerber regelmäßig ohne Rücksicht auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung vom Beamtenverhältnis ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2023 - 2 C 18/21 -, juris Rn. 21; BVerfG…, Beschluss vom 21. April 2015, a.a.O., Rn. 68).Dies unterscheidet den hiesigen Fall von denjenigen Fällen, in denen es um eine allgemeine Einstellungshöchstaltersgrenze, etwa bei der Einstellung von Lehrern, geht (vgl. etwa zu § 25 Satz 2 Nr. 4 HmbBG a. F und § 25 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b HmbBG n. F. BVerwG, Urteil vom 20. April 2023, a.a.O., Rn. 20 ff., 25 ff.).
Dies umfasst auch eine Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Norm (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2023, a.a.O., Rn. 27).
Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Maßgaben zur positiven Regelungsermächtigung als Kehrseite auch bei der Ausgestaltung zugelassener Ausnahmetatbestände zu berücksichtigen sind (vgl. zur hinreichenden Bestimmtheit der Zulassung von Ausnahmen bei einer allgemeinen Höchstaltersgrenze in § 25 Sätze 1 und 2 Nr. 4 Buchst. b HmbBG n. F. BVerwG, Urteil vom 20. April 2023, a.a.O., Rn. 29 ff.).
- BVerwG, 04.09.2025 - 2 CN 1.24
Vorgriffsstundenregelung für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt mangels hinreichender …
Rahmen und Maßstäbe für die Ausgestaltung der zu erlassenen Verordnung müssen vorgegeben sein, sodass die Entscheidung über die Ausgestaltung nicht vollständig dem Verordnungsgeber überlassen bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2023 - 2 C 18.21 - BVerwGE 178, 201 Rn. 22).Dass mit der Ermächtigungsgrundlage die Vorgabe einer Arbeitszeitregelung über einen derartigen Zeitraum verbunden sein könnte, ist weder der Norm selbst noch ihrer Begründung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20. April 2023 - 2 C 18.21 - BVerwGE 178, 201 Rn. 27) oder sonstigen Umständen zu entnehmen.
- VG Freiburg, 14.11.2024 - 6 K 883/23
Besoldungsgruppenabhängige Kostendämpfungspauschale unwirksam
Dementsprechend ist festzustellen, dass es an einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, die auch nicht nachgeschoben werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2023 - 2 C 18.21 - juris Rn. 16), für die hier streitige Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 5 BVO BW, welche eine besoldungsgruppenabhängige Kostendämpfungspauschale enthält, fehlt (vgl. hierzu ausführlich BVerwG…, Urteil vom 21.03.2024 - 5 C 5.22 - juris Leitsatz und Rn. 9-24 m.w.N.). - BVerwG, 04.09.2025 - 2 CN 2.24
Vorgriffsstundenregelung für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt mangels hinreichender …
Rahmen und Maßstäbe für die Ausgestaltung der zu erlassenen Verordnung müssen vorgegeben sein, sodass die Entscheidung über die Ausgestaltung nicht vollständig dem Verordnungsgeber überlassen bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2023 - 2 C 18.21 - BVerwGE 178, 201 Rn. 22).Dass mit der Ermächtigungsgrundlage die Vorgabe einer Arbeitszeitregelung über einen derartigen Zeitraum verbunden sein könnte, ist weder der Norm selbst noch ihrer Begründung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20. April 2023 - 2 C 18.21 - BVerwGE 178, 201 Rn. 27) oder sonstigen Umständen zu entnehmen.
- BVerwG, 11.12.2025 - 2 A 4.25
Fehlende gesundheitliche Eignung bei überwiegender Wahrscheinlichkeit erheblicher …
Eine Ernennung darf indes nur vorgenommen werden, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2023 - 2 C 18.21 - BVerwGE 178, 201 Rn. 8) die gesetzlich hierfür angeordneten Voraussetzungen gegeben sind (…vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 2015 - 2 C 35.13 - BVerwGE 152, 68 Rn. 27 und vom 20. April 2023 - 2 C 18.21 - BVerwGE 178, 201 Rn. 9). - BVerwG, 05.05.2026 - 8 B 26.25
Anerkennung einer geplanten Veranstaltung für Ärzte als Fortbildungsmaßnahme; …
Rn. 12 Die geltend gemachte Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 2023 - 2 C 18.21 - (BVerwGE 178, 201) lässt sich dem Vorbringen ebenfalls nicht entnehmen. - BVerwG, 02.04.2026 - 4 B 9.25
Auf die Rechtslage bei Genehmigungserteilung kommt es an!
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.08.2024 - 10 S 8.24
Wirksamkeit von Einstellungshöchstaltersgrenzen im Polizeidienst; …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2025 - 14 V 14073/24
Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs und …
- FG Düsseldorf, 04.07.2024 - 14 K 463/23
Wirksamkeit der Klageerhebung per Fax hinsichtlich der einkommensteuerrechtlichen …
- VG Köln, 24.01.2025 - 16 K 3012/22
- FG Hamburg, 04.11.2024 - 3 K 89/24
FGO: Keine Zweifel an der Wirksamkeit der StBPPV
- VG Berlin, 18.01.2024 - 28 K 151.23
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