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| BVerwG, 16.10.1964 - VII C 99.63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1963 - III A 1122/58
- BVerwG, 16.10.1964 - VII C 99.63
Papierfundstellen
- BVerwGE 19, 321
- NJW 1965, 65
- WM 1965, 163
- DVBl 1965, 126
- BB 1965, 77
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 26.06.1951 - I 40/51 U
Lohnsummensteuerpflicht bzgl. Kriegsgefangenenlöhne - Überschreitung der zur …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1964 - VII C 99.63
Diese Frist wird allgemein als eine Ausschlußfrist angesehen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Juni 1951 [BStBl. 1951 III S. 157]; Müthling, Gewerbesteuergesetz, Anm. zu § 27;… Blümich-Boyens-Stelnbring-Klein, Gewerbesteuergesetz [6. Auflage], Anm. 6 zu § 27).
- BVerwG, 18.09.1970 - VII C 68.68
Bedeutung der Steuererklärung über die Berechnung der Lohnsummensteuer - …
Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. Juni 1964 (BVerwGE 19, 68 [BVerwG 26.06.1964 - VII C 6/64] [69 unten]) entschieden (vgl. auch BVerwGE 19, 321 [322]). - BFH, 28.01.1976 - IV R 168/73
Lohnsteuer-Außenprüfer - Lohnsummensteuerprüfung - Anerkennungserklärung - …
Sie hat nicht nur verfahrensrechtliche, sondern auch materiell-rechtliche Bedeutung in dem Sinne, daß, sofern kein schuldhaftes Verhalten des Steuerpflichtigen i. S. des § 27 Abs. 2 Satz 2 GewStG vorliegt, der Anspruch auf die Lohnsummensteuer mit Fristablauf erlischt, wenn der Steuerpflichtige keine Lohnsummensteuererklärung abgegeben hat und die Gemeinde keinen Antrag auf Festsetzung des Steuermeßbetrags gestellt hat (Urteil des BVerwG vom 16. Oktober 1964 VII C 99.63, Kommunale Steuer-Zeitschrift 1965 S. 54 -- KStZ 1965, 54 -- mit Nachweisen; Urteil des BFH vom 26. Juni 1951 I 40/51 U, BFHE 55, 397, BStBl III 1951, 157). - BVerwG, 15.07.1975 - VII C 100.72
Berichtigung eines Gewerbesteuerbescheides auf Grund offenbarer Unrichtigkeit - …
Zwar ist dies für die Bestimmungen der §§ 222 bis 225 AO, die ebenfalls die Berichtigung von Steuerbescheiden zum Inhalt haben, geschehen; man hat hier einen engen Zusammenhang dieser Bestimmungen mit den Verjährungsvorschriften angenommen und sie deshalb der Anwendungsregel des § 3 Abs. 3 Nr. 1 AO zugerechnet (OVG Münster in OVGE 23, 147 = KStZ 1968, 18; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1964 - BVerwG VII C 99.63 - in KStZ 1965, 54;… ablehnend Tipke-Kruse, RAO, 7. Aufl. 1975, RdNr. 2 zu § 3 AO).
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