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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.10.1955 - I C 25.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,722
BVerwG, 06.10.1955 - I C 25.54 (https://dejure.org/1955,722)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.1955 - I C 25.54 (https://dejure.org/1955,722)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 1955 - I C 25.54 (https://dejure.org/1955,722)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 224
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 26.10.1977 - 1 BvL 9/72

    Verfassungsfragen zur Entschädigungsproblematik der Bodenreformgesetzgebung in …

    Entgegen abweichenden Meinungen in der Literatur hatte das Bundesverwaltungsgericht dies in einem Urteil vom 20. Mai 1954 für das württemberg-badische Bodenreformgesetz vom 30. Oktober 1946 sowie für das Beschleunigungsgesetz vom 26. November 1947 ausdrücklich bejaht (BVerwGE 1, 140; für das bayerische Recht vgl. BVerwGE 2, 224).
  • BVerwG, 07.11.1957 - II C 12.57

    Rechtsmittel

    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 1 S. 14 [16,52], Bd. 3 S. 58 [145,148]) hat das Bundesverwaltungsgericht die Bedeutung des Gleichheitsgrundsatzes dahin umschrieben, daß Art. 3 GG die allgemeine Weisung enthalte, bei steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (BVerwGE 3 S. 226 [227]), daß also die ungleiche Behandlung gleicher Sachverhalte den Art. 3 GG verletze (BVerwGE 2 S. 224 [229]).
  • BVerwG, 03.05.1956 - I C 142.54

    Verfassungsmäßigkeit einer Entschädigung für Übereignung oder Enteignung von …

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung, zuletzt in seiner Entscheidung vom 6. Oktober 1955 - BVerwG I C 25.54 - dargelegt hat, sind die Vorschriften über das Landabgabesoll und diejenigen über die Enteignung so weit voneinander unabhängig, daß die ersteren auch dann als gültig anzusehen sind, falls die letzteren wegen Verstoßes gegen Art. 14 GG verfassungswidrig sein sollten.
  • BVerwG, 23.08.1957 - II B 146.56

    Rechtsmittel

    Zudem ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß nur die ungleiche Behandlung gleicher Sachverhalte den Art. 3 GG verletzt (BVerwGE 2, 224 [229]) und daß der Gleichheitssatz nicht verletzt ist, wenn für eine unterschiedliche Behandlung ein vernünftiger (BVerwGE 2, 259 [264]), rechtlich vertretbarer (BVerwGE 2, 295 [302], 324 [327]) sowie - verglichen mit dem Zweck der Rechtsvorschrift - nicht sachfremder (BVerwGE 2, 349 [352]) Grund zu finden ist.
  • BVerwG, 28.08.1957 - II B 168.56

    Rechtsmittel

    Im übrigen entspricht die Entscheidung des Berufungsgerichts, soweit die Anwendung des Art. 3 GG selbst in Frage steht, der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß nur die ungleiche Behandlung gleicher Sachverhalte den Art. 3 GG verletzt (BVerwGE 2, 224 [229]).
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