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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 25.11.1955

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.1955 - IV B 109.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,93
BVerwG, 25.11.1955 - IV B 109.54 (https://dejure.org/1955,93)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1955 - IV B 109.54 (https://dejure.org/1955,93)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1955 - IV B 109.54 (https://dejure.org/1955,93)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVerwGG § 54 Abs. 2 lit. c; LAG §§ 333, 339

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 343
  • DÖV 1956, 213
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Das BVerwG hat bei der Anwendung der Vorschrift des § 138 Nr. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), die § 119 Nr. 3 FGO entspricht, von Anfang an unterschieden zwischen einer Versagung des rechtlichen Gehörs in Bezug auf das Gesamtergebnis des Verfahrens (vgl. Urteil vom 25. November 1955 IV B 109.54, BVerwGE 2, 343) und einer Versagung des rechtlichen Gehörs, die nur einzelne Feststellungen oder Rechtsfragen betrifft (Urteil vom 30. August 1962 VIII C 49.60, BVerwGE 15, 24; Beschlüsse vom 26. Mai 1998 8 B 88.98, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 46, m.w.N.;… vom 13. Januar 1999 9 B 90.98, Buchholz, a.a.O., 310, § 133 VwGO Nr. 36).
  • BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69

    Schwabinger Krawalle

    Das Urteil des Berufungsgerichts weicht auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 18, 315 und den Urteilen in BVerwGE 2, 343 und 15, 24 ab.
  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
    Es kann zwar im Revisionsverfahren nicht vorgebracht werden, ein schriftlicher Bescheid des Berufungsgerichts sei ohne mündliche Verhandlung ergangen, wohl aber, dieser Bescheid beruhe außerdem auf einem Verfahrensmangel (vgl. BVerwGE 2, 343; 7, 230 [BVerwG 11.09.1958 - II C 56/58];… Urteil vom 21. Februar 1958 - BVerwG IV C 266.56 -, ZLA 1958, S. 345).

    Die Versagung rechtlichen Gehörs in bezug auf eine besondere tatsächliche Feststellung der Vorinstanz ist zu unterscheiden von der Versagung rechtlichen Gehörs mit der Folge, daß sich ein Beteiligter überhaupt nicht zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt - also zum Gesamtergebnis des Verfahrens im Sinne von § 108 Abs. 1 VwGO - äußern konnte (vgl. BVerwGE 2, 343).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.1955 - IV C 73.54   

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BVerwG, 25.11.1955 - IV C 73.54 (https://dejure.org/1955,363)
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BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1955 - IV C 73.54 (https://dejure.org/1955,363)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 343
  • NJW 1956, 841 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1955 - IV C 73.54
    Ein ausdrücklicher Antrag ist zwar erst in der Revisionsbegründungsschrift vom 13. August 1954 enthalten, doch kann die Revisionsschrift hier dem Erfordernis des bestimmten Antrags nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1954 - Gr.Sen. 1.54 - genügen.
  • BVerwG, 02.07.1954 - IV C 11.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1955 - IV C 73.54
    Die vom Vordergericht insoweit zutreffend vertretene Rechtsansicht hat der erkennende Senat bereits in fester Rechtsprechung (z.B. BVerwG IV C 11.54, IV C 38.54 und IV C 88.54) - wenn auch nicht zu § 15 LAG, so doch zum Gesetz über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener (WAG) vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 546) - ausgesprochen.
  • BVerwG, 01.10.1954 - IV C 38.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1955 - IV C 73.54
    Die vom Vordergericht insoweit zutreffend vertretene Rechtsansicht hat der erkennende Senat bereits in fester Rechtsprechung (z.B. BVerwG IV C 11.54, IV C 38.54 und IV C 88.54) - wenn auch nicht zu § 15 LAG, so doch zum Gesetz über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener (WAG) vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 546) - ausgesprochen.
  • BVerwG, 26.11.1954 - IV C 88.54
    Auszug aus BVerwG, 25.11.1955 - IV C 73.54
    Die vom Vordergericht insoweit zutreffend vertretene Rechtsansicht hat der erkennende Senat bereits in fester Rechtsprechung (z.B. BVerwG IV C 11.54, IV C 38.54 und IV C 88.54) - wenn auch nicht zu § 15 LAG, so doch zum Gesetz über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener (WAG) vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 546) - ausgesprochen.
  • BVerwG, 09.01.1963 - V C 82.62

    Rechtsmittel

    Daraus hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 25. November 1955 - BVerwG IV C 73.54 - (BVerwGE 2, 343) für die Vorschrift des § 15 Abs. 2 Nr. 1 LAG gefolgert, daß als Spareinlagen im Sinne des § 22 KWG nur solche bei Kreditinstituten zu verstehen sind.
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