Rechtsprechung
| BVerwG, 05.03.1965 - VII C 84.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Namensänderung wegen Verwechslungsgefahr eines Sammelnamens - Zusätzliche Annahme des adeligen Familiennamens der Ehefrau - Erstreckung der Namensänderung kraft Gesetzes auf die Ehefrau und die Kinder - Anspruch auf Gewährung eines adeligen Zusatznamens als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 20, 300
- NJW 1965, 1291
- NJW 1965, 2071 (Ls.)
- MDR 1965, 511
- DVBl 1968, 192
- DÖV 1966, 64
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.11.1959 - VII C 20.58
Auszug aus BVerwG, 05.03.1965 - VII C 84.64
Mit dem Urteil vom 17. November 1959 - BVerwG VII C 20.58 - (BVerwGE 9, 354) hat der erkennende Senat die Gültigkeit des § 1355 BGB n.F., insbesondere seine Vereinbarkeit mit Art. 3 GG bejaht.Er hält diese Vorschrift aus den Gründen seiner erwähnten Entscheidung vom 17. November 1959 für gültig (wegen des Schrifttums zu dieser Frage s. die Nachweise in dieser Entscheidung, BVerwGE 9, 354 [357], ferner Lauterbach bei Palandt BGB, 24. Aufl. § 1355 Vorbem.).
- BVerfG, 26.11.1963 - 1 BvR 59/60
Verfassungsmäßigkeit des Gebots der Führung eines einheitlichen Ehe- und …
Auszug aus BVerwG, 05.03.1965 - VII C 84.64
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde dieser Klägerin mit dem Beschluß vom 26. November 1963 zurückgewiesen (BVerfGE 17, 168). - BVerfG, 04.02.1964 - 1 BvR 463/62
Namensrecht und vormalige Adelstitel
Auszug aus BVerwG, 05.03.1965 - VII C 84.64
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines deutschen Staatsbürgers, der früher einen österreichischen Adelsnamen trug, mit dem Beschluß vom 4. Februar 1964 zurückgewiesen (BVerfGE 17, 199). - BVerwG, 13.11.1959 - VII C 147.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.03.1965 - VII C 84.64
Das Bundesverfassungsgericht erörtert zunächst unter Anknüpfung an die Entscheidung des erkennenden Senats in BVerwGE 9, 323 Bedenken gegen die Rechtsgültigkeit dieses Gesetzes und gelangt zu dem Ergebnis (S. 206):.
- BVerwG, 03.02.2017 - 6 B 50.16
Bestimmung des Ehenamens; Ehedoppelnamen; Sammelnamen als Ehenamen; …
Rn. 10 2. Mit der Divergenzrüge machen die Kläger geltend, das Berufungsurteil beruhe auf der Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1965 - 7 C 84.64 - (BVerwGE 20, 300).Rn. 12 Daran fehlt es im vorliegenden Fall jedenfalls deshalb, weil der Verwaltungsgerichtshof der dem Urteil vom 5. März 1965 - 7 C 84.64 - (BVerwGE 20, 300) zugrunde liegenden Rechtsauffassung zum Bedeutungsgehalt des unbestimmten Rechtsbegriffs des wichtigen Grundes im Sinne des § 3 Abs. 1 NamÄndG nicht widersprochen hat.
Rn. 13 Die gesetzlichen Wertentscheidungen des Namensrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs haben sich seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1965 - 7 C 84.64 - (BVerwGE 20, 300) grundlegend geändert.
- BVerwG, 11.12.1996 - 6 C 2.96
Namensrecht - Namensänderung, Gewährung von Adelsnamen bei Namensänderung nur in …
Davon aber ist schon die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - insbesondere auch bei den zugelassenen Ausnahmefällen - ausgegangen: Derartige Beziehungen lagen etwa vor und rechtfertigten es daher, daß ein Name mit Adelsbezeichnung, der Geburtsname der Ehefrau war und von ihr dem sog. Sammelnamen des Ehemannes hinzugefügt worden ist, in der Regel auch den Familienangehörigen als Teil eines Doppelnamens nicht vorenthalten werden durfte (vgl. Urteil vom 5. März 1965 - BVerwG 7 C 84.64 - BVerwGE 20, 300). - VG München, 22.04.2015 - M 7 K 14.2850
Änderung eine Sammel-Ehenamens
Der vorliegende Fall ähnle dem Sachverhalt, der dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1965 (Az.: VII C 84.64, NJW 1965, 1291) zugrunde gelegen habe.Ist der Ehename ein sog. Sammelname und fügt die Ehefrau gemäß § 1355 BGB dem Ehenamen ihren Mädchennamen hinzu, so besteht regelmäßig ein wichtiger Grund für die Gewährung des Doppelnamens auch an die anderen Familienmitglieder (vgl. BVerwG, U. v. 5.3.1965 - VII C 84/64 - NJW 1965, 1291).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. März 1965 (Az. VII C 84/64, NJW 1965, 1291) zu dem gleichen Lebenssachverhalt entschieden.
- VGH Bayern, 22.06.2016 - 5 BV 15.1819
Kein familienrechtlich unzulässiger Ehedoppelnamen über Namensänderung
Rn. 22 Soweit sich die Kläger in diesem Zusammenhang auf eine vor über fünfzig Jahren ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U. v. 5.3.1965 - VII C 84.64 - NJW 1965, 1291) berufen, vermag dies ihrem Begehren ebenfalls nicht zum Erfolg zu verhelfen. - OVG Hamburg, 11.01.2006 - 3 Bf 369/02
Kein Anspruch auf Änderung des Namens in einen Adelsnamen trotz bestehender …
Derartige Beziehungen sind in einem Fall angenommen worden, in dem der Geburtsname der Ehefrau, ein Name mit Adelsbezeichnung, von ihr - nach altem Recht - dem so genannten Sammelnamen des Ehemannes hinzugefügt und auch den Familienangehörigen als Teil eines Doppelnamens gewährt worden ist (vgl. Urt. v. 5.3.1965, BVerwGE 20 S. 300). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2000 - 8 A 3628/00
Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung ; Anspruch auf eine Namensänderung nach …
Rn. 67 so offenbar, jedoch ohne weitere Begründung, vorausgesetzt von: BVerwG, Urteil vom 5. März 1965 - VII C 84.64 -, BVerwGE 20, 300 (304),. - BVerwG, 18.02.1981 - 7 B 69.80
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Namensänderung - Namensänderung eines …
Nach der weiteren ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei der Gewährung von Doppelnamen Zurückhaltung geboten, weil Doppelnamen durch ihre Länge zu einer Erschwerung in der Handhabung führen, die von der gesamten Rechtsgemeinschaft hingenommen werden muß (vgl. dazu auch Nr. 54 Abs. 2 NamÄndVwV), mag auch das allgemeine Interesse an der Unveränderlichkeit des Familiennamens durch das Hinzufügen eines zweiten Namens zu dem Familiennamen nicht so stark wie bei einem völligen Namenswechsel berührt werden; deswegen kommt es auch bei der Gewährung eines Doppelnamens durch Hinzufügen eines zweiten Namens auf eine Abwägung der Belange des die Namensänderung Begehrenden und derjenigen der Allgemeinheit an (vgl. BVerwGE 15, 207; 20, 300 [BVerwG 26.02.1965 - VII C 71/63]; 22, 312 [BVerwG 05.11.1965 - VII C 119/64][313]; 36, 357 [359]; 37, 301 [305]; Beschlüsse vom 2. Februar 1973 - BVerwG 7 B 116.71 [Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 34] und vom 8. März 1974 - BVerwG 7 B 86.73 - [Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 35]). - BVerwG, 08.03.1974 - VII B 86.73
Gewährung eines Doppelnamens - Mädchenname der Mutter als zusätzlicher Name für …
Dies hat der beschließende Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. BVerwGE 15, 207 [209]; 20, 300; 22, 312 [313]; 36, 357 [359]; 37, 301 [305]).Wenn danach die beim Inkrafttreten der Weimarer Verfassung geführten Adelsbezeichnungen lediglich noch als Teil des bürgerlichen Namens fortbestanden und Adelsbezeichnungen nicht mehr verliehen werden durften, so folgt daraus, daß auch im Wege der Namensänderung Namen mit Adelsbezeichnungen nur ausnahmsweise gewährt werden dürfen (vgl. hierzu BVerwGE 20, 300 = Buchholz 402.10 NÄG § 3 Nr. 17).
- BVerwG, 04.12.1970 - VII C 68.69
Änderung des Familiennamens aufgrund Vorliegens eines wichtigen Grundes zum …
So hat der Senat in zwei Urteilen vom 5. März 1965 (BVerwG VII C 84.64 [BVerwGE 20, 300] und BVerwG VII C 144.61 [FamRZ 1965, 325 = StAZ 1965, 187 = … - BVerwG, 08.11.1968 - VII C 9.67
Voraussetzungen für die Änderung eines Familiennamens - Wichtiger Grund für eine …
Bereits in dem Urteil vom 16. Februar 1968 - BVerwG VII C 56.63 - ging der Senat davon aus; daß die öffentlichen Interessen mit unterschiedlicher Intensität einer Namensänderung entgegenstehen können; sie können sogar - z.B. bei Sammelnamen wegen deren fehlender Unterscheidungskraft - auf einen Namenswechsel drängen (BVerwGE 20, 300 [301]; vgl. auch Nr. VI 1 der von der Bundesregierung erlassenen Richtlinien für die Bearbeitung der. Anträge auf Änderung des Familiennamens, GMBl. 1961, 11 [15] und 1963, 230). - BVerwG, 31.01.1969 - VII C 26.68
Antrag auf Genehmigung einer Änderung des Familiennamens - Vorliegen eines …
- VG Oldenburg, 28.11.2006 - 12 A 3371/05
Adelsbezeichnung; Adelsname; Adelsprädikat; Ausnahme; Ehenamen; Familienname; …
- OVG Saarland, 03.11.1995 - 8 R 10/94
Familienname; Änderung; Wichtiger Grund; Interessenabwägung; Bestandskraft; …
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