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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.02.1956 - I A 38.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,432
BVerwG, 21.02.1956 - I A 38.54 (https://dejure.org/1956,432)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1956 - I A 38.54 (https://dejure.org/1956,432)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1956 - I A 38.54 (https://dejure.org/1956,432)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts bei Zweifeln über die Vereinbarkeit von Landesrecht und Bundesrecht - Anrechenbarkeit von Geldmitteln zur Nachfinanzierung des Umsiedlerwohnungsbaues - Verletzung von Treu und Glauben durch die Anrechnung geldwerter Mittel auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 159
  • NJW 1956, 1409
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1956 - I A 38.54
    1951 (BGBl. I S. 243) - BVerfGG - das Bundesverfassungsgericht, jedoch muß es sich dabei um Meinungsverschiedenheiten über grundgesetzlich geschützte Rechte und grundgesetzlich festgelegte Pflichten handeln (BVerfGE 1, 299 [306]; Holtkotten im Bonner Kommentar, Anm. II b 3 zu Art. 93 GG, auf S. 37 ff.).
  • BVerwG, 06.07.1966 - V C 79.65

    Subsidiarität der Feststellungsklage - Parteifähigkeit von Behörden - Neufassung …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb auch in früheren Entscheidungen einer mehr praktischen Abgrenzung den Vorzug gegeben und als entscheidendes Kriterium die Frage angesehen, ob das streitige Rechtsverhältnis entscheidend vom Verfassungsrecht geformt ist (dazu BVerwGE 3, 159 und 9, 50).
  • BVerwG, 22.05.1957 - IV A 01.56

    Rechtsmittel

    Hiermit hält sich der Senat in Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgrenzung verfassungsrechtlicher von nichtverfassungsrechtlichen Streitigkeiten, wie sie in den Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1952 (BVerfGE 1, 299) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Februar 1956 (BVerwGE 3, 159) bei Streit über die Verteilung zweckgebundener Bundesmittel auf die Länder entwickelt sind.
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