Rechtsprechung
| BVerwG, 25.02.1957 - I B 121.56 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
LotterieVOLotterieVO vom 6.3.1937; StGB § 286
Papierfundstellen
- BVerwGE 4, 294
Wird zitiert von ... (15)
- BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern
Die als Landesrecht fortgeltende (Beschluss vom 25. Februar 1957 - BVerwG 1 B 121.56 - BVerwGE 4, 294 ) Verordnung über die Genehmigung öffentlicher Lotterien und Ausspielungen vom 6. März 1937 (RGBl 1937, I S. 283; BayRS 2187-3-I) regelt nicht die hier umstrittenen Sportwetten, weil es sich in Ermangelung eines Spielplans und einer Festlegung der Wetteinsätze nicht um eine Lotterie oder Ausspielung handelt. - BVerwG, 04.11.1965 - I C 6.63
Beruf
Nach einer späteren Entscheidung (BVerwGE 4, 294 [295 f.]) schützt der Art. 12 Abs. 1 GG nicht solche Betätigungen, die von der geltenden Rechtsprechung als unerlaubt bezeichnet werden. - VGH Bayern, 10.07.2025 - 23 BV 23.913
Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung, Untersagung der Veranstaltung, …
Nach dem hierzu in der Rechtsprechung entwickelten Begriff ist eine Lotterie bzw. Ausspielung ein Unternehmen, bei dem einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Spielplan gegen einen bestimmten Einsatz eine vom Eintritt eines zufälligen Ereignisses abhängige Chance auf einen Geld- bzw. Sachgewinn zu erlangen (stRspr, vgl. RG, U.v. 22.12.1933 - 4 D 177/33 - RGSt 67, 397/398;… BGH, U.v. 28.5.1957 - 1 StR 339/56 - ZfWG 2007, 16 juris Rn. 3; vgl. auch BVerwG, B.v. 25.2.1957 - I B 121.56 - BVerwGE 4, 294 juris Rn. 10 m.w.N.;… BFH, U.v. 2.4.2008 - II R 4/06 - BFHE 221, 256 juris Rn. 19 f.), wobei der Einsatz nicht unerheblich sein muss (BGH, U.v. 10.7.1952 - 5 StR 358/52 - BGHSt 3, 99/104).Rn. 156 In § 33h Nr. 1 und 2 GewO hat der Bundesgesetzgeber - wenn auch anders als in § 33h Nr. 3 GewO ohne ausdrückliche Bezugnahme auf die zugrunde liegenden strafrechtlichen Vorschriften der §§ 284, 287 StGB - lediglich klargestellt, dass den Ländern (nach der NS-Zeit erneut) die Gesetzgebungskompetenz für die ordnungsrechtliche Ausgestaltung des Spielbanken- und grundsätzlich auch des Lotterierechts zukommt (vgl. BT-Drs. 8/1863 S. 10 f.; siehe auch BayLT-Drs. 15/716 S. 7 unter Hinweis auf die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder für das Glücksspielrecht als Ordnungsrecht; vgl. auch BVerfG, U.v. 18.3.1970 - 2 BvO 1/65 - BVerfGE 28, 119 juris Rn. 101 für das Spielbankrecht und BVerwG, B.v. 25.2.1957 - I B 121.56 - BVerwGE 4, 294 juris Rn. 8 für das Lotterierecht).
Hieraus können diese jedoch keine Kompetenz für eine eigenständige Ausgestaltung des Glücksspielbegriffs (…vgl. BVerfG, U.v. 18.3.1970 a.a.O., wonach auch Spielbanken den §§ 284 ff. StGB unterliegen) bzw. des Lotteriebegriffs (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.1957 a.a.O. Rn. 9, wonach der Begriff der Lotterie aus § 286 StGB a.F. = § 287 StGB n.F. zu entnehmen ist) ableiten.
- VGH Bayern, 30.08.2000 - 22 B 00.1833
Gewerberecht: Erlaubnisvorbehalt bei Sportwetten durch private Veranstalter, …
Die Abgrenzung beider Zuständigkeitsmaterien bedarf hier keiner Erörterung (vgl. zur Veranstaltung von Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde als dem Recht der Wirtschaft zugehöriger Materie BVerwGE 97, 12/14 f. und zum Spielbankenwesen als dem Sicherheitsrecht zuzurechnender Materie BVerwGE 96, 302/306 im Anschluss an BVerfGE 28, 119/147 und zum ebenfalls eine Materie des Sicherheitsrechts darstellenden Lotteriewesen BVerwGE 4, 294/295). - OVG Saarland, 29.03.2019 - 1 A 398/17
Untersagung von Wetten auf den Ausgang von in Deutschland konzessionierten …
Ferner ist die Höhe des Einsatzes im Spielplan zu bestimmen.(…Vgl. Dietlein/Hecker/ Rutig , Glücksspielrecht, 2. Auflage, § 3 GLÜStV Rdnr. 11, m.w N. insbesondere mit Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.2.1957 - I B 121.56 -, Juris, Rdnr. 10;… Streinz/Liesching/Hambach, Glücks- und Gewinnspielrecht in den Medien, 2014, § 287 StGB, Rdnr. 9) Fallbezogen sind insbesondere die dargelegten planbezogenen Voraussetzungen der Lotterie, worauf das Verwaltungsgericht mit Recht hinweist, nicht gegeben, weil die Entscheidung über Gewinn und Verlust vom Stattfinden und vom Ausgang einer (anderen) Lotterie, der Primärlotterie, abhängt. - VG Düsseldorf, 31.08.2001 - 18 K 11762/96
Verwaltungsgericht verpflichtet Innenminister des Landes NRW Genehmigung zur …
Rn. 142 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1957 - I B 121.56 - , BVerwGE 4, 294 (296); OVG NRW, Urteil vom 16. Mai 1956 - IV A 196/54 -, OVGE 11, 79 (80); OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24. Oktober 1990 - 2 A 10034/90.OVG -, GewArch 1991, 99 (100); BayVGH, Urteil vom 30. August 2000 - 22 B 00.1833 -, GewArch 2000, 65 (66); Voßkuhle, VerwArchiv Bd. 87 (1996), 395 (401); dieser Lotteriebegriff liegt auch den Verwaltungsvorschriften zur Lotterieverordnung in Nordrhein-Westfalen (Runderlass des Innenministers vom 12. Juni 1990, MinBl. NRW 1990, 890) zu Grunde: vgl. Nr. 3 LottVOVV.Rn. 145 Zum Begriff der öffentlichen Lotterie vgl.: BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1957 - I B 121.56 -, BVerwGE 4, 294 (297).
- OVG Bremen, 08.03.2004 - 1 A 419/03
Keine Erlaubnispflicht für Vereinstombola - Genehmigung; Tombola
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.02.1957 (BVerwGE 4, S. 294), auf die sich die Beklagte in diesem Zusammenhang bezieht, betrifft einen anders gelagerten Sachverhalt (Durchführung einer Lotterie durch einen Sparverein mit mehr als 5000 Mitgliedern. - BVerwG, 29.06.2000 - 1 C 26.99
Zulassung der "Umwelt- und Entwicklungshilfe - Lotterie" in Niedersachsen …
Der erkennende Senat hat in seinem Beschluss vom 25. Februar 1957 - BVerwG 1 B 121.56 - (BVerwGE 4, 294 = Buchholz 451.20 § 33 h GewO Nr. 2) zu dem früheren § 286 StGB, dem der heutige § 287 StGB entspricht, ausgeführt, dass die Strafandrohung der Vorschrift in erster Linie den Zweck habe, eine "Prüfung jeder öffentlichen Lotterie durch die Verwaltungsbehörde auf ihre Gefahren für die Öffentlichkeit sicherzustellen". - OLG Köln, 22.10.1999 - 6 U 53/98
Fußballwetten als Glücksspiel - Erlaubnispflicht für österreichischen …
Nach überwiegender und zutreffender Meinung wird er aber darin gesehen, daß das Vermögen der Mitspieler vor der Ausuferung ihrer eigenen natürlichen Spielleidenschaft sowie vor der wirtschaftlichen Ausbeutung durch andere bewahrt werden soll (BVerfGE 28, 119, 148; BGHSt 11, 209, 210; BVerwG 4, 294, 297; BVerwG NVwZ 1995, 475, 477;… Schönke/Schröder-Eser, a.a.O., § 284 Rn. 2;… v. Bubnoff, Leipziger Kommentar, a.a.O., vor § 284 Rn. 4 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 06.06.2007 - U (Kart) 26/06
Wettbewerbswidriges Online-Angebot eines gewerblichen Spielevermittlers wegen …
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zählt das materielle Glückspielrecht zum allgemeinen Gefahrenabwehrrecht, das zum Kernbereich der gesetzgeberischen Zuständigkeit der Länder gehört, Art. 70 GG (BverfGE 28, 119; BverfGE 102, 197 jeweils zum Spielbankenrecht; BVerwG NVwZ 1995, 475 zu der Veranstaltung von Sportwetten; BVerwGE 4, 294 zum Lotterierecht). - OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 195/97
Sportwette; BILD am Sonntag; Gewinnspiel; Gewerbegenehmigung; DDR-Genehmigung; …
- OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 195/97
Anspruch auf Unterlassen der Ankündigung und Durchführung von Sportwetten i.R.d. …
- BSG, 17.10.1974 - 9 RV 64/74
Ermessensentscheidung - Begründung - Umfang - Zugrunde liegende Tatsachen - …
- BSG, 21.07.1976 - 3 RK 12/75
- BSG, 21.07.1976 - 3 RK 59/75
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