Rechtsprechung
| BVerwG, 20.06.1956 - V C 42.54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entschädigung für die Requisition von Grundstücken in der ehemaligen britischen Zone - Beschlagnahme einer Möbelfabrik in Herford für das britische Armeepostamt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Gewohnheitsrecht des Bundes
Papierfundstellen
- BVerwGE 4, 6
- NJW 1957, 234
- MDR 1957, 121
- DÖV 1957, 501
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51
Wohnungsrequisition keine Enteignung
Auszug aus BVerwG, 20.06.1956 - V C 42.54
Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in seinem Urteil vom 22. Dezember 1953 (BGHZ 12, 52) verneint unter Bezugnahme auf den Unterschied zwischen dem Verhältnis des Einzelnen zu der Allgemeinheit, das in Art. 14 GG zu einer sorgfältigen, wohlerwogenen Abwägung der widerstreitenden Interessen geführt habe, und dem Verhältnis des Einzelnen zu der Besatzungsmacht, deren Requisitionen nicht zur Voraussetzung hatten, daß sie dem Wohle der Allgemeinheit dienten.Sämtliche Oberverwaltungsgerichte der ehemaligen britischen Zone haben in ständiger Rechtsprechung für derartige Streitigkeiten den Verwaltungsrechtsweg bejaht, und der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil vom 22. Dezember 1953 (BGHZ 12, 52) - unter eingehender Darlegung der geschichtlichen Entwicklung - ebenso entschieden.
Abweichend von der Auffassung des Bundesgerichtshofs, der in seinem Urteil vom 22. Dezember 1953 (BGHZ 12, 52-65-) die Rechtsnatur der FTA 53 für zweifelhaft erklärt, ist die FTA daher nur als Verwaltungsanweisung anzusehen (a.M. OVG Lüneburg, Amtl.Samml. 6,257 und insbesondere OVG Hamburg, Betriebsberater 1954, 703 und 1955, 780).
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Amtl. Samml. 6, 257) und der Bundesgerichtshof (BGHZ 12, 52) haben ihr dagegen die Eigenschaft einer Rechtsverordnung abgesprochen und sie als Verwaltungsbestimmung aufgefaßt.
Wie bereits der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 22. Dezember 1953 (BGHZ 12, 52) unter Bezugnahme auf.
- BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53
Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts
Auszug aus BVerwG, 20.06.1956 - V C 42.54
Der Bundesgerichtshof hat in bezug auf die FTA 88 wiederholt ebenso entschieden, nämlich in dem Beschluß des Großen Senats vom 20. Mai 1954 (BGHZ 13, 265 - 306 -) und in dem Urteil vom 5. April 1956 (NDBZ 1956 S. 130 mit weiteren Nachweisungen), dessen Leitsatz 1 wie folgt lautet: "Die Finanztechnische Anweisung Nr. 88 der Brit.Mil.Reg. - BVerwG, 14.11.1955 - Gr. Sen. 1.55
Revisibilität des Besatzungsrechts im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
Auszug aus BVerwG, 20.06.1956 - V C 42.54
Die FTA 53 betrifft zwar ein Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes, nämlich die Kriegsschäden (Art. 74 Nr. 9 GG), und wäre demnach revisibel im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - vgl. hierzu den Beschluß des Großen Senats vom 14. November 1955 - BVerwGE 2, 319 -.
- BVerwG, 29.06.1960 - V C 420.58
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil von 20. Juni 1956 (BVerwGE 4, 6) die Verwaltungsgerichte lediglich zur Entscheidung über den Aufopferungsanspruch besonderer Art für zuständig gehalten.In Übereinstimmung mit dem Schrifttum und der Rechtsprechung hat deshalb auch der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 20. Juni 1956 (BVerwGE 4, 6) und in der Folgezeit ständig angenommen, daß die Feststellungsbescheide der hierfür zuständigen deutschen Ämter in der britischen Zone echte Verwaltungsakte sind und deshalb nach Art. 19 Abs. 4 GG und § 25 Abs. 1 der Verordnung der Militärregierung Deutschland - Britisches Kontrollgebiet - Nr. 165 (VOBl. BZ. 1948 S. 263 oder ABl. Brit. MilReg. 1948 S. 799) - MRVO Nr. 165 - vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden können.
- BVerwG, 24.05.1967 - V C 197.65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Die entgegenstehende Ansicht, wonach den von einer Requisition Betroffenen auch nach deutschem Recht - nach Bundesgewohnheitsrecht - ein Aufopferungsanspruch besonderer Art zustehe (vgl. BVerwGE 4, 6), hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28. Mai 1958 (, BVerwGE 8, 4) wieder aufgegeben.Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, war den deutschen Stellen auf Grund der Nr. 4 der Anweisungen an die Kreiskriegsschädenfeststellungsbehörden der Finanztechnischen Anweisung Nr. 53 - FTA 53 - nur die Festsetzung der Höhe der Entschädigung zu eigener Verantwortung übertragen worden (vgl. Urteile vom 20. Juni 1956 [BVerwGE 4, 6] und 29. Juni 1960 - BVerwG V C 420.58 -).
- BGH, 08.11.1966 - VI ZR 40/65 Sowohl für Entschädigung nach den erwähnten Finanztechnischen Anweisungen (Requisitionen) v;ie nach dem AHKG Nr. 47 (Besatzungsschäden) waren aber im Streitfall die Verwaltungsgerichte zuständig (BGHZ 12, 52 JZb 7; BVerwG in DÖV 1957, 501 und 503; BVerwGE 4, 6 ; 8, 6 ; Bescheid der britischen Militärregierung nach § 3 zur Anlage der MRVO Nr. 165, abgedruckt in DVerw. 1949, 416; Haupt-Mey-Obert, Besatzungsschädengesetz, 1957, Vorbem. A S . 19).
Im Rahmen der Rechtswegfrage braucht allerdings nicht geprüft zu werden, ob die genannten FristbeStimmungen gerade auch im vorliegenden Falle anwendbar sind, was bereits deshalb zweifelhaft sein kann, weil die Bescheide vor Inkrafttreten des Besatzungsschäden-Abgeltungsgesotzes ergangen sind und der Rechtssatzcharakter der 1. GREAO und der in ihr zusammengefaßten FTA bestritten ist (vgl. BVerwG- DÖV 57, 501; BVerwGE 8, 4; Scheuner BQV 1957, 661 /6837).
- BVerwG, 22.02.1962 - V B 82.61
Rechtsmittel
Dabei wird nicht übersehen, daß das Grundgesetz (Art. 14) das Eigentum garantiert; denn Requisitionen durch die Besatzungsmacht sind keine Enteignungen im Sinne von Art. 14 GG (Urteil vom 20. Juni 1956 - BVerwGE 4, 6 [7/9] - und Urteil vom 28. Mai 1958 - BVerwGE 8, 4 [6] -).Soweit mit dem eben erörterten Vertrag gemeint sein sollte, daß die Kläger ihr vermeintliches Recht unmittelbar aus Art. 14 GG herleiten wollen, ist - abgesehen davon, daß eine Requisition nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs (BGHZ 12, 52) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 4, 6 [7]) keine Enteignung darstellt und folgerichtig auch kein enteignungsgleicher Eingriff sein kann - der Verwaltungsrechtsweg nicht gegeben.
- BGH, 08.03.1960 - VIII ZR 49/59
Rechtsmittel
Den den Verwaltungsrechtsweg bejahenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 4, 6 = NJW 1957, 234) und des Oberverwaltungsgerichts Münster (MDR 1958, 124) vermag der erkennende Senat nicht beizutreten.Auch das Bundesverwaltungsgericht, das in seinem Urteil vom 20. Juni 1956 (BVerwGE 4, 6) angenommen hatte, dem von einer Requisition Betroffenen stehe kraft Bundesgewohnheitsrechts ein Aufopferungsanspruch besonderer Art zu, hat diese Auffassung in der Entscheidung vom 28. Mai 1958 (DVBl 1958, 871) wieder aufgegeben.
- BGH, 23.05.1957 - VII ZR 253/56 Es ist zwar richtig, dass nach der herrschenden Rechtsprechung (BGHZ VI, 43; 12, 52; 13, 145; ebenso auch BVerwG in NJW 1957, 234), der der Senat folgt, für Ansprüche nach Requisitionsrecht grundsätzlich nicht die ordentlichen Gerichte, sondern die Verwaltungsgerichte zuständig sind.
Dabei wird es insbesondere das bereits angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 1956 (NJW 1957, 234) zu berücksichtigen haben.
- BVerwG, 25.07.1956 - V B 43.56
Rechtsmittel
Zulassung der Revision wegen Abweichung des angefochtenen Urteils von BVerwG V C 42.54 vom 20. Juni 1956.Dieser Auffassung hat sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteilvom 20. Juni 1956 - BVerwG V C 42.54 - angeschlossen; nach ihm ist bei Requisitionen eine "angemessene" Entschädigung zu gewähren.
- BGH, 08.03.1963 - 6 BJs 411/59
Gewährung eines Rechtsmittels in Hochverratssachen und Landesverratssachen - …
Auch der Gleichheitssatz des Art. 3 GG, den die Verteidigung in ihrem Schriftsatz vom 18. Februar 1963 besonders hervorhebt, wird dadurch, daß das Gesetz in den Fällen der §§ 120, 134 GVG dem Angeklagten - ebenso wie der Staatsanwaltschaft - nur einen Rechtszug eröffnet, nicht verletzt (vgl. auch BVerfGE 4, 209, 211; BVerwGE 4 6, 84, 85;… Maunz/Dürig a.a.O. Rdnr. 46 zu Art. 20). - BVerwG, 04.02.1970 - V C 164.67
Aufwendungen für bauliche Veränderungen im Ausweichbetrieb - Anforderungen an …
Die entgegenstehende Ansicht, wonach den von einer Requisition Betroffenen auch nach deutschem Recht - nach Bundesgewohnheitsrecht - ein Aufopferungsanspruch besonderer Art zustehe (vgl. BVerwGE 4, 6), hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28. Mai 1958 (BVerwGE 8, 4) wieder aufgegeben. - BVerwG, 11.10.1957 - IV C 297.56
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat eine Bedenken, die Finanztechnische Anweisung Nr. 94 als "andere Vorschrift" im Sinne von § 8 FG anzusehen, und zwar ohne Rücksicht auf ihren Rechtscharakter (vgl. hierzuUrteil vom 20. Juni 1956 - BVerwG V C 42.54 -). - BVerwG, 04.07.1957 - I A 1.56
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.06.1961 - V B 31.61
Rechtsmittel
- BVerwG, 15.07.1959 - V C 158.56
Rechtsmittel
- BVerwG, 10.07.1963 - V B 2.63
Rückforderung einer Requisitionsentschädigung - Entschädigung für die Requisition …
- BFH, 05.02.1960 - III 375/57 U
Ein von der Grundsteuer befreites Grundstück eines gemeinnützigen Vereines - …
- BVerwG, 17.04.1959 - V B 222.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 20.06.1956 - V C 15.54
Entschädigung für die Requisition von Grundstücken - Gewährung einer …
- BVerwG, 29.12.1964 - V B 110.64
Begriff der Mindestentschädigung - Gewährung einer Mietentschädigung für …
- BGH, 24.04.1961 - III ZR 8/59
Entstehung eines "Aufopferungsanspruchs besonderer Art" bei den Requisitionen - …
- BVerwG, 25.05.1960 - V C 294.58
Zahlung einer Entschädigung für im Jahre 1945 abgelieferte Edelmetalle an die …
- BGH, 05.11.1959 - III ZR 121/58
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.04.1958 - V B 6.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 20.06.1956 - V C 39.54
Entschädigung für die Requisition von Grundstücken - Anspruch auf …
- BVerwG, 28.11.1956 - V C 20.54
Rechtsmittel
- BVerwG, 20.06.1956 - V C 177.54
Rechtsmittel
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