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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.04.1958 - II C 85.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,292
BVerwG, 17.04.1958 - II C 85.57 (https://dejure.org/1958,292)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.1958 - II C 85.57 (https://dejure.org/1958,292)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 1958 - II C 85.57 (https://dejure.org/1958,292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Landesrechts i.R.e Qualifizierung eines Dienstherrn eines aus politischen Gründen amtsenthobenen Landrats alter Art in einem Land der britischen Besatzungszone - Anwendbarkeit des § 82 Gesetz zu Art. 131 GG auf den Personenkreis des § 63 Gesetz zu Art. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    G 131 §§ 63, 82

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 313
  • NJW 1958, 1105 (Ls.)
  • DVBl 1958, 582
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.11.1955 - II C 22.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1958 - II C 85.57
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 11. November 1955 (BVerwGE 2, 317 [BVerwG 11.11.1955 - II C 22/53] [318 f.]) ausgeführt, daß außer den Rechtsverhältnissen der beiden Personengruppen der Kap. I und II auch die Rechtsverhältnisse derjenigen Personen einer Regelung bedurft hätten, die zwar in ihrem Amt oder an ihrem Arbeitsplatz verblieben seien, aus ihrem bisherigen Rechtsverhältnis als Beamte, Angestellte oder Arbeiter des Reiches oder eines Landes zu ihrem alten Dienstherrn infolge Neuordnung der staatsrechtlichen Verhältnisse aber ausgeschieden waren: "Die hiernach notwendige Regelung für die letztere Personengruppe hat der Gesetzgeber in § 82 G 131 vorgenommen"; "sind die Voraussetzungen des § 63 G 131 in der Person des Klägers nicht erfüllt, so kann § 82 G 131 auf den Kläger Anwendung finden".
  • BVerwG, 06.03.1957 - VI B 27.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1958 - II C 85.57
    Der VI. Senat hat in seinem Beschluß vom 6. März 1957 - BVerwG VI B 27.56 - entschieden, die Vorschrift des § 60 über die oberste Dienstbehörde gelte nicht für die diesem Gesetz gemäß § 63 unterliegenden Bediensteten; wer ihr Dienstherr sei, bestimme sich nach Landesrecht.
  • BVerwG, 25.10.1957 - VI C 27.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1958 - II C 85.57
    Derselbe Senat vertritt in seinem Urteil vom 25. Oktober 1957 - BVerwG VI C 27.56 - (MDR 1958, 188 [l]) die Auffassung, § 82 G 131 sei jedenfalls nicht anwendbar auf öffentliche Bedienstete, die am 1. April 1951 bereits ausgeschieden waren; für ein Ausscheiden aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen gelte bereits die Regelung in Kap. I oder Kap. II.
  • BVerwG, 29.06.1957 - VI B 82.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1958 - II C 85.57
    Es braucht hier nicht entschieden zu werden, ob mit Bundesrecht gleichlautendes Landesrecht gemäß Art. 31 GG ungültig ist; denn es kann jedenfalls dadurch, daß der angefochtene Bescheid sich auf eine gleichlautende landesrechtliche Vorschrift stützt, nicht die Prüfung im Revisionsverfahren ausgeschlossen werden, ob hierdurch die entsprechende bundesrechtliche Vorschrift nicht oder nicht richtig angewendet worden ist (vgl. die Beschlüsse vom 28. März 1956 - BVerwG II B 208.54 - und vom 29. Juni 1957 - BVerwG VI B 82.56 und BVerwG VI B 144.56 -).
  • BVerwG, 29.06.1957 - VI B 144.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1958 - II C 85.57
    Es braucht hier nicht entschieden zu werden, ob mit Bundesrecht gleichlautendes Landesrecht gemäß Art. 31 GG ungültig ist; denn es kann jedenfalls dadurch, daß der angefochtene Bescheid sich auf eine gleichlautende landesrechtliche Vorschrift stützt, nicht die Prüfung im Revisionsverfahren ausgeschlossen werden, ob hierdurch die entsprechende bundesrechtliche Vorschrift nicht oder nicht richtig angewendet worden ist (vgl. die Beschlüsse vom 28. März 1956 - BVerwG II B 208.54 - und vom 29. Juni 1957 - BVerwG VI B 82.56 und BVerwG VI B 144.56 -).
  • BVerwG, 28.03.1956 - II B 208.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1958 - II C 85.57
    Es braucht hier nicht entschieden zu werden, ob mit Bundesrecht gleichlautendes Landesrecht gemäß Art. 31 GG ungültig ist; denn es kann jedenfalls dadurch, daß der angefochtene Bescheid sich auf eine gleichlautende landesrechtliche Vorschrift stützt, nicht die Prüfung im Revisionsverfahren ausgeschlossen werden, ob hierdurch die entsprechende bundesrechtliche Vorschrift nicht oder nicht richtig angewendet worden ist (vgl. die Beschlüsse vom 28. März 1956 - BVerwG II B 208.54 - und vom 29. Juni 1957 - BVerwG VI B 82.56 und BVerwG VI B 144.56 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1969 - IV 491/69
    Da trotz der engen Verknüpfung von Berufswahl und Ausbildung bei dieser auch im weitesten Sinne von keiner beruflichen Tätigkeit gesprochen werden kann - sie dient lediglich ihrer Vorbereitung - kann der Regelungsvorbehalt des Artikels 12 Abs. 1 Satz 2 auch bei weitester Auslegung nicht auf die Wahl der Ausbildungsstätte bezogen werden (vgl. Bachof in Bettermann-Nipperdey-Scheuner, Die Grundrechte Bd. III 1 S. 255, BVerwGE 6, 13/15{{Fussnote|5|BVerwG, 17.04.1958, II C 85.57.

    W. F.: BVerwGE 6, 313; DVBl. 1958, 582; ZBR 1958, 349.}};… anders offenbar BVerwG Beschl. vom 08.02.1963, JZ 63 S. 675, was Thieme in seiner Anmerkung hierzu a.a.O. S. 676 mit Recht beanstandet).

  • BVerwG, 12.05.1960 - II C 95.57

    Heranziehung des § 82 Gesetz zu Art. 131 GG i.R.d. Ergänzung des § 63 Gesetz zu …

    § 82 G 131 dient auch der Ergänzung des § 63 G 131 (Abweichung von BVerwGE 6, 313 [BVerwG 17.04.1958 - II C 85/57]).

    Die in dem Urteil des Senats vom 17. April 1958 (BVerwGE 6, 313 [BVerwG 17.04.1958 - II C 85/57]) vertretene Meinung, daß § 82 G 131 auf den Personenkreis des § 63 G 131 nicht anwendbar sei, wird - im Einvernehmen mit dem VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts - aufgegeben.

  • BVerwG, 30.09.1958 - VI B 223.57

    Rechtsmittel

    Durch das Bundesverwaltungsgericht ist bereits entschieden, daß der Grund für die Schaffung dieser Vorschrift nicht das Bedürfnis war, die Frage der Dienstherrneigenschaft und der Funktionsnachfolge für den gesamten unter Art. 131 GG fallenden Personenkreis bundeseinheitlich zu regeln (BVerwGE 6, 313).
  • BVerwG, 06.07.1960 - VI C 373.57

    Rechtsmittel

    § 82 G 131 bietet entgegen der Auffassung der Revision für eine solche Auslegung keine Handhabe (vgl. hierzu BVerwGE 2, 317; 6, 313 [BVerwG 03.04.1958 - III C 358/56]: Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1957 - BVerwG VI C 27.56 -, Buchholz BVerwG, 234, § 82 G 131 Nr. 2 = DVBl. 1958 S. 465).
  • BVerwG, 11.06.1959 - II C 161.57

    Versorgungsansprüche überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus …

    Sie ist daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts in gleicher Weise unterworfen wie die bundesrechtliche Vorschrift des § 7 Abs. 1 G 131, wie der Senat bereits ausgeführt hat (BVerwGE 6, 313).
  • BVerwG, 31.01.1959 - VI CB 117.58

    Rechtsmittel

    In der Beurteilung der Frage, ob und inwieweit an die Stelle des am 8. Mai 1945 weggefallenen Dienstherrn und der damals ebenfalls weggefallenen Dienststelle des Klägers ein neuer Dienstherr und eine neue Dienststelle getreten sind, kann der angefochtene Bescheid schon deshalb nicht von den vom Kläger angeführten Entscheidungen abweichen, weil er diese Frage ausdrücklich offengelassen hat (vgl. im übrigen zur Frage der Funktionsnachfolge BVerwGE 6, 313 [315]).
  • BVerwG, 24.11.1959 - II C 272.57

    Rechtsmittel

    Soweit das Berufungsgericht - sinngemäß - ausführt, daß die Klägerin sich auf die in § 11 Abs. 2 und 4 Nds G 131 enthaltenen Einschränkungen der Anwendbarkeit des § 7 G 131 (= § 11 Abs. 1 Nds G 131) schon deshalb nicht berufen könne, weil sie als ehemalige Beamtin der Reichspost dem Personenkreis des § 1 Nds G 131 nicht unterfalle, handelt es sich um die Anwendung von Landesrecht, das der Nachprüfung des Revisionsgerichts nicht unterliegt (§ 56 Abs. 1 BVerwGG); revisibel ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich die mit § 7 Abs. 1 G 131 inhaltsgleiche Vorschrift des § 11 Abs. 1 Nds G 131 (BVerwGE 6, 313).
  • BGH, 03.11.1958 - III ZB 181/57

    Rechtsmittel

    War nämlich das Versorgungsverhältnis nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches aus dem Grunde regelungsbedürftig geworden, weil der Versorgungsempfänger, worauf sich die Beklagte beruft, "landfremd" im Sinne des § 82 G 131 geworden war, so träfe auf ihn nur die letztere Bestimmung, nicht auch § 63 d.G. zu (…vgl. Anders, Gesetz zu Artikel 131 GG 3. Aufl. § 82, 1; Bundesverwaltungsgericht in DVBl 1958, 582 [BVerwG 17.04.1958 - II C 85/57]; BVerwGE 2, 317).
  • BVerwG, 10.09.1959 - II C 144.57

    Ernennung zum Schuldirektor überwiegend wegen enger Verbindung zum …

    Auch die Anwendung des § 11 Abs. 1 Nds. G 131 durch das Berufungsgericht läßt Rechtsfehler nicht erkennen; diese Vorschrift ist wegen ihrer inhaltlichen Übereinstimmung mit der bundesrechtlichen Vorschrift des § 7 Abs. 1 G 131 ebenfalls in vollem Umfange der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterworfen, wie der Senat bereits wiederholt ausgeführt hat (BVerwGE 6, 313 und Urteil vom 11. Juni 1959 - BVerwG II C 161.57 -).
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