Rechtsprechung
| BVerwG, 04.09.1980 - 5 C 42.79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Untersuchungsgefangener - Anspruch auf Sozialhilfe - Krankenhilfe - Zahnärztliche Behandlung - Zahnersatz - Untersuchungshaftanstalt - Unschuldsvermutung - Recht auf freie Arztwahl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 09.05.1978 - 8 A 127.77
- BVerwG, 01.02.1980 - 5 C 42.79
- BVerwG, 04.09.1980 - 5 C 42.79
Papierfundstellen
- BVerwGE 60, 367
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04
Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines …
- BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81
Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter - …
Die Forderung an die Gemeinschaft auf soziale Leistungen ist eine andere Sache, namentlich dann, wenn diese verfassungsrechtlich unbedenklich als nachrangig gestaltet sind (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 4. September 1980 - BVerwGE 60, 367 [371] - zum Recht auf freie Arztwahl und dessen Verhältnis zum Anspruch auf Sozialhilfe). - BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Sozialhilfe - Nachranggrundsatz - Untersuchungsgefangene - Nachrang - Anspruch …
Aber auch die Ausführungen des Berufungsurteils zum sozialhilferechtlichen Nachranggrundsatz (§ 2 Abs. 1 BSHG), nach dem ein Hilfesuchender sich auch dann auf die Möglichkeiten der Selbsthilfe verweisen lassen muß, wenn er sich nicht auf freiem Fuß, sondern in Untersuchungshaft befindet (siehe BVerwGE 60, 367 ), entsprechen dem Bundesrecht.
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2013 - 2 A 11256/12
Zur Pflichtuntersuchung eines Feuerwehrbeamten durch den Betriebsarzt
Zur Wahrung der Belange der Allgemeinheit (oder einer besonderen Solidargemeinschaft) kann vielmehr in vielen Bereichen auf Einschränkungen des Rechts auf "freie" Arztwahl nicht verzichtet werden (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 4. September 1980 - 5 C 42/79 -, BVerwGE 60, 367 [371] m.w.N.). - BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 13.94
Vorrang von Rehabilitationsleistungen nach AFG - berufsfördernde Maßnahmen - vor …
Auch sonst hat der Senat einen Rechtsanspruch auf Hilfe durch einen Dritten nur dann als den Nachrang der Sozialhilfe auslösend angesehen, wenn es sich um ein bereites Mittel der Selbsthilfe handelt und seine Inanspruchnahme für den Hilfesuchenden auch sonst nicht unzumutbar ist (BVerwGE 60, 367 [368 f.]; 89, 192 [194] sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - [Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16 S. 15]). - BVerwG, 02.03.1982 - 5 B 93.81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
Bei Beachtung dieser dem Sozialhilferecht eigenen Besonderheiten, die sich aus seiner Aufgabenstellung ergeben, insbesondere aus dem Nachrang der Sozialhilfe - wodurch sie sich von sonstigen Sozialleistungen wesensmäßig unterscheidet (vgl. dazu BVerwGE 60, 367 und 61, 276) -, ist daher der Hinweis der Kläger auf das erwähnte Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. Juni 1978, wonach die Bedürftigkeit im Sinne des § 137 Abs. 1 AFG unter Berücksichtigung jeglicher Schulden des Anspruchstellers zu beurteilen ist, nicht geeignet, unter dem Aspekt der Identität einer Rechtsfrage in beiden Sozialleistungsbereichen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache zu begründen.
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