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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,310
BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84 (https://dejure.org/1985,310)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1985 - 8 C 25.84 (https://dejure.org/1985,310)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1985 - 8 C 25.84 (https://dejure.org/1985,310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsverfahren - Fehler - Folgen - Wehrpflicht - Einberufung - Kreiswehrersatzamt - Zuständigkeit - Wehrersatzbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 71, 63
  • NVwZ 1986, 126
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 57.80

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung vom Wehrdienst - Rechtspflicht zur …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
    Die örtliche Zuständigkeit der den Verwaltungsakt erlassenden Behörde bleibt nach § 46 VwVfG nur dann folgenlos, wenn die getroffene Entscheidung aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht anders hätte ausfallen dürfen (vgl. Urteile vom 17. Februar 1981 - BVerwG 7 C 55.79 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 58 S. 2 , vom 24. August 1981 - BVerwG 6 C 8.81 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 123 S. 10 , vom 3. Mai 1982 - BVerwG 6 C 60.79 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 130 S. 29 und vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 57.80 - Buchholz 316 § 46 VwVfG Nr. 8 S. 3 ).

    Der Mangel der örtlichen Zuständigkeit muß dagegen zur Aufhebung des Verwaltungsakts führen, wenn dieser Fehler des Verwaltungsverfahrens einen durch das "verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht mehr korrigierbaren Einfluß auf die behördliche Entscheidung gehabt haben kann" (Urteil vom 21. April 1982, a.a.O. S. 6).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die örtlich zuständige Behörde eine ihr obliegende Ermessensentscheidung nachholen muß und aus diesem Grunde die Sache nicht spruchreif ist, weil sich im Ermessensbereich zumindest in der Regel nicht ausschließen läßt, daß bei Einhaltung der örtlichen Zuständigkeit eine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können (vgl. Urteil vom 21. April 1982, a.a.O. S. 6, und Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 28.80 - Buchholz 406.62 § 3 BLG Nr. 2 S. 1 ; Beschluß vom 29. April 1981 - BVerwG 8 B 14.81 - Buchholz 401.47 Grunderwerbsteuer Nr. 4 S. 1 ;… Hans Meyer in: Meyer/Borgs, VwVfG, 2. Aufl. 1982, § 46 RdNr. 26;… Stelkens in: Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, 2. Aufl. 1983, § 46 RdNr. 7 m.weit.Nachw.;… Kopp, VwVfG, 3. Aufl. 1983, § 46 RdNr. 24;… Klappstein in Knack, VwVfG, 2. Aufl. 1982, § 46 RdNr. 4.4).

  • BVerwG, 13.09.1978 - 8 C 30.77

    Einberufung der Streitkräfte nach dem Bedarf der Bundeswehr - Zusicherung der …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
    Zwar müssen Anordnungen dieses Inhalts nach dem Urteil vom 13. September 1978 - BVerwG 8 C 30.77 - (Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 26 S. 13 f.) nicht ausnahmslos gleichzeitig in demselben Einberufungsbescheid getroffen werden; vielmehr kann insbesondere der Ort des Diensteintritts durch einen nachträglichen Bescheid bestimmt werden.

    Ob dem Zeitpunkt der Gestellung gegenüber dem Diensteintritts ort regelmäßig die überwiegende Bedeutung zukommt, wie der Senat in dem Urteil vom 13. September 1978 (a.a.O. S. 14) unter Hinweis auf den in § 13 Abs. 4 Satz 3 MustV vorgesehenen Schutz der Wehrpflichtigen gegen zu kurzfristige Einberufungen sowie darauf angenommen hat, daß "Ort und Truppenteil ... für den Wehrpflichtigen regelmäßig von geringerem Interesse" seien, mag auf sich beruhen.

    Auch der Diensteintrittsort muß deshalb dem Wehrpflichtigen zumindest so früh bekanntgegeben werden, daß der Wehrpflichtige dagegen noch rechtzeitig etwaige Einwendungen erheben kann (vgl. Urteil vom 13. September 1978, a.a.O. S. 14).

  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 13.80

    Behördliche Verfahrenshandlungen - Ausschluß selbständiger Rechtsbeschwerden - …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
    Verwaltungsverfahren im Sinne der auch für den Anwendungsbereich des § 3 Abs. 3 VwVfG maßgebenden Legaldefinition des § 9 VwVfG ist das Einberufungsverfahren, das nach seiner wehrpflichtrechtlichen Ausgestaltung ein selbständiges Verfahren darstellt (vgl. auch das Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 13.80 - Buchholz 310 § 44 a VwGO Nr. 2 S. 1 ).

    Es beginnt mit der Anhörung des Wehrpflichtigen, soweit diese nach § 13 Abs. 3 MustV erfolgen muß und durchgeführt wird, genauer mit der Absendung des Anhörungsschreibens als der ersten nach außen wirkenden Tätigkeit des Kreiswehrersatzamts im Einberufungsverfahren (vgl. auch Urteil vom 27. Mai 1981, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.11.1977 - 6 B 30.77

    Überprüfung der Anwendung von Normen des Landesbeamtenrechts durch das …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
    Zu einer solchen Ermessensbindung ist auch die weisungsbefugte vorgesetzte Dienstbehörde befugt (vgl. Beschluß vom 4. November 1977 - BVerwG VI B 30.77 - Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 1 S. 1 m.weit.Nachw.).

    Allerdings darf eine Selbstbindung grundsätzlich die Ausübung eines die besonderen Umstände des Einzelfalles berücksichtigenden Ermessens nicht ausnahmslos ausschließen; eine Abweichung muß vielmehr möglich bleiben, soweit wesentliche Besonderheiten sie gebieten (vgl. Beschluß vom 4. November 1977, a.a.O. S. 4 m.weit.Nachw.).

  • BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 89.73

    Anfechtung einer Einberufung durch einen verfügbaren Wehrpflichtigen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
    § 21 Abs. 1 WPflG räumt den Kreiswehrersatzämtern bei der Auswahl der für den Grundwehrdienst verfügbaren Wehrpflichtigen zur Einberufung ein Ermessen ein, das sich an der festgestellten Eignung der Wehrpflichtigen im Hinblick auf den Personalbedarf der Bundeswehr auszurichten hat (Urteile vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 104.68 - BVerwGE 36, 323 [BVerwG 26.11.1970 - VIII C 104/68] und vom 19. Juni 1974 - BVerwG VIII C 89.73 - BVerwGE 45, 197 [BVerwG 19.06.1974 - VIII C 89/73] m.weit.Nachw.).

    Das Auswahlermessen dient zwar ausschließlich dem öffentlichen Interesse einer optimalen Personalbedarfsdeckung der Bundeswehr und nicht zugleich auch privaten Interessen der Wehrpflichtigen (Urteil vom 19. Juni 1974, a.a.O.; ebenso: Urteil vom 3. August 1976 - BVerwG VI C 26.76 - Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 25 S. 24 ).

  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 115.82

    Wehrpflicht - Einberufung - Übernahme - Gewerbebetrieb - Unentbehrlichkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
    Hat ein der Wehrüberwachung unterliegender Wehrpflichtiger eine Änderung seiner (Haupt-)Wohnung vor Beginn des Einberufungsverfahrens durch Absendung des an ihn gerichteten Anhörungsschreibens nicht den zuständigen Wehrersatzbehörden seines Weg- und Zuzugsortes gemeldet, so bleibt für seine Einberufung weiterhin das Kreiswehrersatzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk er bei Beginn des Einberufungsverfahrens mit Hauptwohnung (erstem Wohnsitz) gemeldet war (Fortführung der Rechtsprechung in den Urteilen vom 11. März 1983 - BVerwG 8 C 141.81 - Buchholz 448.0 § 24 WPflG Nr. 5 S. 1 und vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 115.82 - DÖV 1984, 984 ).

    Solange ein Wehrpflichtiger diese ihm obliegende Meldepflicht nach einem Wohnungswechsel nicht erfüllt hat, gilt ihm gegenüber das Kreiswehrersatzamt weiterhin als örtlich zuständig, in dessen Bereich der Wehrpflichtige noch mit Hauptwohnung (erstem Wohnsitz) gemeldet ist (vgl. Urteile vom 11. März 1983 - BVerwG 8 C 141.81 - Buchholz 448.0 § 24 WPflG Nr. 5 S. 1 und vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 115.82 - DÖV 1984, 984 ).

  • BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 73.78

    Feststellungsklage - Wehrpflichtiger - Wehrdienst - Einberufungsbescheid - …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
    Als gestaltender Verwaltungsakt, der unabhängig von einer Mitwirkung (Dienstantritt) des Wehrpflichtigen zu dem festgesetzten Zeitpunkt des Diensteintritts (Gestellungszeitpunkt) das Wehrdienstverhältnis gemäß § 21 Abs. 1 WPflG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 2 SG begründet (vgl. u.a. Urteil vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 73.78 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 28 S. 15 m.weit.Nachw.), kann der Einberufungsbescheid ohne Festsetzung des für den Beginn des Wehrdienstverhältnisses maßgebenden Gestellungszeitpunktes nicht ordnungsgemäß erlassen werden.

    Daß er als zugleich befehlender Verwaltungsakt, durch die vorgeschriebene Bekanntgabe von Zeit und Ort des Diensteintritts, namentlich der Truppe, bei der der Wehrdienst anzutreten ist, das Gestellungsgebot an den Wehrpflichtigen konkretisieren muß (vgl. Urteil vom 23. April 1980, a.a.O. S. 16), bedarf keiner Darlegung.

  • BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 141.81

    Vollziehbare Musterungsentscheidung als Grundlage der Einberufung zum …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
    Hat ein der Wehrüberwachung unterliegender Wehrpflichtiger eine Änderung seiner (Haupt-)Wohnung vor Beginn des Einberufungsverfahrens durch Absendung des an ihn gerichteten Anhörungsschreibens nicht den zuständigen Wehrersatzbehörden seines Weg- und Zuzugsortes gemeldet, so bleibt für seine Einberufung weiterhin das Kreiswehrersatzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk er bei Beginn des Einberufungsverfahrens mit Hauptwohnung (erstem Wohnsitz) gemeldet war (Fortführung der Rechtsprechung in den Urteilen vom 11. März 1983 - BVerwG 8 C 141.81 - Buchholz 448.0 § 24 WPflG Nr. 5 S. 1 und vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 115.82 - DÖV 1984, 984 ).

    Solange ein Wehrpflichtiger diese ihm obliegende Meldepflicht nach einem Wohnungswechsel nicht erfüllt hat, gilt ihm gegenüber das Kreiswehrersatzamt weiterhin als örtlich zuständig, in dessen Bereich der Wehrpflichtige noch mit Hauptwohnung (erstem Wohnsitz) gemeldet ist (vgl. Urteile vom 11. März 1983 - BVerwG 8 C 141.81 - Buchholz 448.0 § 24 WPflG Nr. 5 S. 1 und vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 115.82 - DÖV 1984, 984 ).

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
    Welchen Inhalt und Umfang die Begründung eines Verwaltungsakts haben muß und in welcher Weise eine Entscheidung dem Betroffenen bekanntzugeben ist, richtet sich nach den Besonderheiten des jeweiligen materiellen Rechtsgebiets (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 19 S. 1 ).
  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 58.76

    Verwaltungsverfahren - Aufenthaltswechsel - Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
    Welches Gewicht diesen Interessen beizumessen ist, richtet sich ebenso wie die Beurteilung, ob die Fortführung des Verwaltungsverfahrens dessen einfacher und zweckmäßiger Abwicklung dient und deswegen im öffentlichen Interesse liegt, vornehmlich nach dem jeweiligen "Fachrecht" (vgl. auch Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG VIII C 58.76 - BVerwGE 52, 167 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76]).
  • BVerwG, 17.02.1981 - 7 C 55.79

    Erschließung - Verkehrsfläche - Zuteilung - Verteilungsmasse - Wert

  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 28.80

    Mitwirkung sachverständiger Stellen - Leistungsanforderungen - Gewerbliche …

  • BVerwG, 29.04.1981 - 8 B 14.81

    Überschreitung der sachlichen Zuständigkeit einer Behörde bei Ablehnung der …

  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 104.68

    Verwaltungsvorschriften zur Einberufung wehrpflichtiger Söhne von Kriegerwitwen …

  • BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79

    Rechtliche Qualifizierung eines Antrags auf Anerkennung als …

  • BVerwG, 03.08.1976 - 6 C 26.76

    Bindung einer offensichtlich rechtswidrigen Zulassung der Revision - Zulassung …

  • BVerwG, 24.08.1981 - 6 C 8.81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung der Entscheidungen der …

  • VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174

    Gewerbeuntersagung wegen begangener Straftaten

    Nachteile bei der Rechtsverfolgung, die sich an das Verwaltungsverfahren anschließen, haben im Rahmen des Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG jedoch außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.1985 - 8 C 25.84 - BVerwGE 71, 63/71 zu § 3 Abs. 3 VwVfG).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten - …

    Welchen Inhalt und Umfang die Begründung haben muß, richtet sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes und den Umständen des Einzelfalls (BVerwGE 22, 215 (217) [BVerwG 14.10.1965 - II C 3/63]; 38, 191 (194) [BVerwG 10.06.1971 - III C 103/69]; 71, 63 (73) [BVerwG 07.02.1985 - 3 C 9/84]).
  • VG Stuttgart, 17.12.2015 - 9 K 895/15

    Heilung des Anhörungsmangels durch Einlegung des Widerspruchs

    Erforderlich ist, dass die Entscheidung auch bei Einhaltung der Verfahrensvorschrift offenkundig aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht anders hätte ausfallen dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.1985 - 8 C 25/84 -, BVerwGE 71, 63 ff.).
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