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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 90.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,576
BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 90.87 (https://dejure.org/1989,576)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.1989 - 8 C 90.87 (https://dejure.org/1989,576)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 1989 - 8 C 90.87 (https://dejure.org/1989,576)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren - Berücksichtigung des Allgemeininteresses an sauberen Straßen bei Ermittlung des Gebührensatzes für die Straßenreinigung - Reinigungspflicht von Anliegern - Anlieger einer Straße als Benutzer der gemeindlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayStrWG Art. 51 Abs. 1, Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 371
  • NVwZ 1990, 169
 
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Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 55.82

    Berücksichtigung des Allgemeininteresses bei Bemessung von …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 90.87
    Der Gleichheitssatz verbietet, die Anlieger ohne Einschränkung oder Ausgleich der vollen Straßenreinigungspflicht zu unterwerfen (und auf dieser Grundlage eine Pflicht zur Benutzung der gemeindlichen Straßenreinigungsanstalt sowie eine Gebührenpflicht zu begründen), wenn und soweit die Straßenreinigung dem Allgemeininteresse an sauberen Straßen dient (Fortführung der Rechtsprechung des Urteils vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 55 und 58.82 - BVerwGE 69, 242).

    Das hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 55 und 58.82 - (BVerwGE 69, 242 ) dargelegt.

    Den Anforderungen des Gleichheitssatzes ist, was das öffentliche Reinigungsinteresse anlangt, genügt, wenn der von der gemeindlichen Straßenreinigungsanstalt im Interesse der übrigen Straßenbenutzer (Allgemeininteresse) aufgewendete Kostenanteil bei der Ermittlung der durch Gebühren zu deckenden Kosten insgesamt abgesetzt wird (Urteil vom 25. Mai 1984, a.a.O. S. 246).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 25. Mai 1984 (a.a.O. S. 247) entschieden, daß der Gleichheitssatz für die Bewertung dieses Allgemeininteresses dem Ortsgesetzgeber eine weitgehende Einschätzungsfreiheit beläßt.

  • BVerwG, 05.08.1965 - I C 78.62

    Pflicht der Anlieger zur Gehwegreinigung auch bei Wegen an Bahnanlagen …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 90.87
    Ob diese Erwägungen in vollem Umfang auch bei der Frage nach der Zulässigkeit der Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger oder bei der Frage nach dem Inhalt der Straßenreinigungspflicht tragfähig sind (vgl. dazuUrteil vom 5. August 1965 - BVerwG I C 78.62 - BVerwGE 22, 26 ), bedarf nicht der Entscheidung.

    Landes- oder ortsrechtliche Vorschriften, die die Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf die Anlieger zulassen (hier Art. 51 Abs. 4 BayStrWG) oder regeln (hier § 4 Straßenreinigungsverordnung), stehen mit Art. 14 GG in Einklang und berühren auch nicht den aus Art. 12 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden verfassungsrechtlichen Schutz vor dem Zwang zu einer bestimmten Arbeit (Urteil vom 5. August 1965, a.a.O. S. 27 f.).

  • BVerwG, 10.05.1974 - VII C 46.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 90.87
    Fehlt es an der Möglichkeit der Schaffung von Zugang oder Zufahrt, "ist eine Straßenreinigungsgebührenpflicht der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke" dennoch "sachlich gerechtfertigt, wenn die konkrete - nicht nur hypothetische - Möglichkeit einer nicht völlig unerheblichen Straßenverschmutzung durch das Anliegergrundstück zu bejahen ist"(Urteil vom 10. Mai 1974 - BVerwG VII C 46.72 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 23 S. 46 ).
  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    So hat es etwa zum Straßenreinigungsrecht entschieden, dass es sich unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt als sachgerecht erweist und es daher gegen den Gleichheitssatz verstößt, wenn Kosten, die die Befriedigung des Allgemeininteresses betreffen, allein den Anliegern aufgebürdet werden (BVerwG, Urteile vom 25. Mai 1984 - 8 C 55.82 und 8 C 58.82 - BVerwGE 69, 242 und vom 7. April 1989 - 8 C 90.87 - BVerwGE 81, 371 ).
  • VGH Bayern, 04.04.2007 - 8 B 05.3195

    Abwälzung der Pflicht zu Reinigung und Winterdienst auf Anlieger: Zumutbarkeit …

    Unterschiede in der Betroffenheit der verschiedenen Anlieger - etwa in Bezug auf die Struktur der Straße oder in der persönlichen Zumutbarkeit einzelner Reinigungs- oder Sicherungspflichten - sind gegebenenfalls von den Gemeinden als Verordnungsgeber nach Art. 51 Abs. 4 und 5 BayStrWG zu berücksichtigen (vgl. BayVerfGH vom 29.4.1983 BayVBl 1983, 494/497; vgl. auch BVerwG vom 7.4.1989 BayVBl 1989, 567).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 9 KN 288/13

    Allgemeininteresse; Anliegerinteresse; Frontmetermaßstab; Gemeindeanteil; …

    Rn. 16 Die Notwendigkeit, im Straßenreinigungsgebührenrecht einen Gemeindeanteil zu bestimmen und damit nicht die gesamten Kosten der Straßenreinigung auf die Eigentümer der an gereinigte Straßen angrenzenden Grundstücke (Anlieger) sowie (falls die Satzung dies vorsieht) auf die Eigentümer der weiteren durch die jeweilige Straße erschlossenen Grundstücke (Hinterlieger) abzuwälzen, ergibt sich aus dem Umstand, dass die Straßenreinigung nicht nur im Interesse dieser Grundstückseigentümer innerhalb der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung (Anliegerinteresse), sondern auch im Interesse der einrichtungsfremden Straßennutzer und in diesem Umfang im Allgemeininteresse durchgeführt wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25.5.1984 - 8 C 55.82 und 8 C 58.82 - BVerwGE 69, 242 sowie Rn. 17 in juris, Urteil vom 7.4.1989 - 8 C 90.87 - BVerwGE 81, 371 = KStZ 1989 192;… Urteil des erkennenden Senats vom 8.6.1993 - 9 K 4785/91 - sowie dessen Beschluss vom 9.8.1999 - 9 L 2759/99 - Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 6 Rn. 744).

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 GG verbietet es, diejenigen Kosten, die der Befriedigung dieses Allgemeininteresses dienen, den Anliegern (und Hinterliegern) aufzubürden (…BVerwG, Urteile vom 25.5.1984 - 8 C 55.82 und 8 C 58.82 - Leitsatz und Rn. 17 in juris und vom 7.4.1989 - 8 C 90.87 - 1. Leitsatz und Rn. 16 in juris).

    Dabei belässt ihm der Gleichheitssatz für die Bewertung des Allgemeininteresses eine weitgehende Einschätzungsfreiheit (BVerwG, Urteil vom 7.4.1989 - 8 C 90.87 - KStZ 1989, 192 sowie 2. Leitsatz und Rn. 19 in juris).

    Es muss deutlich werden, dass sich der Ortsgesetzgeber bei seiner Entscheidung an den örtlichen Gegebenheiten orientiert hat, insbesondere an dem Verhältnis zwischen der Anzahl einerseits der Straßen, die überwiegend von dem zur öffentlichen Einrichtung gehörenden Personenkreis genutzt werden, und andererseits derjenigen Straßen, die in erheblichem Umfang auch einem einrichtungsfremden Benutzerkreis dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.4.1989, a.a.O.).

    Es ist zwar rechtlich zulässig, aber nicht notwendig, dass der Gemeindeanteil differenziert nach der Verkehrsbedeutung der jeweils gereinigten Straßen festgelegt wird (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 7.4.1989, a.a.O. …sowie Urteil des erkennenden Senats vom 14.10.1997 - 9 L 3432/96 - Rn. 29 in juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2017 - 2 KN 1/16

    Normenkontrolle gegen die Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck …

    Das ist dann der Fall, wenn die Straßenreinigung in einer Gemeinde nicht allein für Anliegerstraßen und damit ausschließlich im besonderen Interesse der Anlieger, sondern auch für Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen (z.B. Straßen mit innerörtlichem oder überörtlichem Durchgangsverkehr) und damit zugleich im Interesse der übrigen Straßenbenutzer und insoweit im Allgemeininteresse durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 1989 - 8 C 90.87 -, Juris Rn. 16).

    Bei Festlegung der Höhe des Kostenanteils für das Allgemeininteresse hat der Ortsgesetzgeber eine weitgehende Einschätzungsfreiheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 1989, a.a.O., Juris Rn. 19).

    Ob die Ermessensentscheidung des Satzungsgebers diesen Maßstäben entspricht, bedarf tatsächlicher Feststellungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 1989, a.a.O., Juris Rn. 20).

    Rn. 80 Es ist zwar rechtlich zulässig, aber nicht notwendig, dass der Gemeinde- bzw. Öffentlichkeitsanteil differenziert nach der Verkehrsbedeutung der jeweils gereinigten Straßen festgelegt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 1989, a.a.O., Juris Rn. 18; OVG Lüneburg…, Urteil vom 16. Februar 2016, a.a.O., Juris Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17

    Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke; …

    Rn. 232 Die Notwendigkeit, im Straßenreinigungsgebührenrecht einen Gemeindeanteil zu bestimmen und damit nicht die gesamten Kosten der Straßenreinigung auf die Eigentümer der an gereinigte Straßen angrenzenden Grundstücke (Anlieger) sowie (falls die Satzung dies vorsieht) auf die Eigentümer der weiteren durch die jeweilige Straße erschlossenen Grundstücke (Hinterlieger) abzuwälzen, ergibt sich aus dem Umstand, dass die Straßenreinigung nicht nur im Interesse dieser Grundstückseigentümer innerhalb der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung (Anliegerinteresse), sondern auch im Interesse der einrichtungsfremden Straßennutzer und in diesem Umfang im Allgemeininteresse durchgeführt wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25.5.1984 - 8 C 55.82 und 8 C 58.82 - juris Rn. 17; Urteil vom 7.4.1989 - 8 C 90.87 - juris Rn. 16;… Senatsurteile vom 16.2.2016, a. a. O., Rn. 16;… vom 8.6.1993 - 9 K 4785/91 - sowie dessen Beschluss vom 9.8.1999 - 9 L 2759/99 - Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a. a. O., § 6 Rn. 744).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 6 C 8.99

    Elektromagnetische Verträglichkeit, Senderbetreiber, Beitrag, Gebühr, Steuer, …

    Vielmehr ist das zugleich bestehende Allgemeininteresse bei der Bemessung der Beiträge der Senderbetreiber durch einen Abschlag von dem umzulegenden Gesamtaufwand angemessen zu berücksichtigen (vgl. hinsichtlich der abgabenrechtlichen Berücksichtigung des Allgemeininteresses an der Sauberkeit von Straßen BVerwGE 69, 242, 246; 81, 371, 373 ff.).

    Ihm steht dabei eine weitgehende Einschätzungsfreiheit zu (vgl. BVerwGE 69, 242, 247; 81, 371, 376).

  • VG Göttingen, 22.03.2016 - 3 A 226/15

    Betriebsabrechnungsbogen; Gebührenmaßstab; Gebührentatbestand; Neukalkulation; …

    Rn. 31 Die Notwendigkeit, im Straßenreinigungsgebührenrecht einen Gemeindeanteil zu bestimmen und damit nicht die gesamten Kosten der Straßenreinigung auf die Eigentümer der an gereinigte Straßen angrenzenden Grundstücke (Anlieger) sowie (falls die Satzung dies vorsieht) auf die Eigentümer der weiteren durch die jeweilige Straße erschlossenen Grundstücke (Hinterlieger) abzuwälzen, ergibt sich aus dem Umstand, dass die Straßenreinigung nicht nur im Interesse dieser Grundstückseigentümer innerhalb der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung (Anliegerinteresse), sondern auch im Interesse der einrichtungsfremden Straßennutzer und in diesem Umfang im Allgemeininteresse durchgeführt wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25.5.1984 - 8 C 55.82 und 8 C 58.82 - BVerwGE 69, 242 sowie Rn. 17 in juris, Urteil vom 7.4.1989 - 8 C 90.87 - BVerwGE 81, 371 = KStZ 1989 192;… Urteil des erkennenden Senats vom 8.6.1993 - 9 K 4785/91 - sowie dessen Beschluss vom 9.8.1999 - 9 L 2759/99 - Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 6 Rn. 744).

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 GG verbietet es, diejenigen Kosten, die der Befriedigung dieses Allgemeininteresses dienen, den Anliegern (und Hinterliegern) aufzubürden (…BVerwG, Urteile vom 25.5.1984 - 8 C 55.82 und 8 C 58.82 - Leitsatz und Rn. 17 in juris und vom 7.4.1989 - 8 C 90.87 - 1. Leitsatz und Rn. 16 in juris).

    Dabei belässt ihm der Gleichheitssatz für die Bewertung des Allgemeininteresses eine weitgehende Einschätzungsfreiheit (BVerwG, Urteil vom 7.4.1989 - 8 C 90.87 - KStZ 1989, 192 sowie 2. Leitsatz und Rn. 19 in juris).

    Es muss deutlich werden, dass sich der Ortsgesetzgeber bei seiner Entscheidung an den örtlichen Gegebenheiten orientiert hat, insbesondere an dem Verhältnis zwischen der Anzahl einerseits der Straßen, die überwiegend von dem zur öffentlichen Einrichtung gehörenden Personenkreis genutzt werden, und andererseits derjenigen Straßen, die in erheblichem Umfang auch einem einrichtungsfremden Benutzerkreis dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.4.1989, a.a.O.).

    Es ist zwar rechtlich zulässig, aber nicht notwendig, dass der Gemeindeanteil differenziert nach der Verkehrsbedeutung der jeweils gereinigten Straßen festgelegt wird (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 7.4.1989, a.a.O. …sowie Urteil des erkennenden Senats vom 14.10.1997 - 9 L 3432/96 - Rn. 29 in juris).

  • VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 336/17

    Allgemeininteresse bei der Straßenreinigung

    Rn. 36 Es ist jedoch im Bereich des Straßenreinigungsgebührenrechts zu beachten, dass die Reinigung von Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen, nicht ausschließlich im besonderen Interesse der Anlieger durchgeführt wird, sondern auch vielmehr im Interesse der Allgemeinheit erfolgt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25..1984, Az.: 8 C 55/82, juris Rn. 16; Urteil vom 07.04.1989, Az.: 8 C 90/87, juris Rn. 16; OVG Schleswig…, Urteil vom 23.06.1994, Az.: 2 L 241/93, juris Rn. 30).

    Es erweist sich dann unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt als sachgerecht und verstößt daher gegen den Gleichheitssatz, wenn Kosten, die die Befriedigung eines allgemeinen Interesses betreffen, den Anliegern aufgebürdet werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25..1984, Az.: 8 C 55/82, juris Rn. 17; Urteil vom 07.04.1989, Az.: 8 C 90/87, juris Rn. 16; i.E. OVG Schleswig…, Urteil vom 15..2017, 2 KN 1/17 , juris Rn. 72 ).

    Infolgedessen ist eine gebührenmindernde Berücksichtigung des Allgemeininteresses geboten, der dann genüge getan ist, wenn der auf das Allgemeininteresse anfallende Anteil an den Kosten der Straßenreinigung im Rahmen der Ermittlung des Gebührensatzes in Abzug gebracht wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25..1984, Az.: 8 C 55/82, juris Rn. 18, 19; Urteil vom 07.04.1989, Az.: 8 C 90/87, juris Rn. 18; i.E. OVG Schleswig…, Urteil vom 15..2017, 2 KN 1/17 , juris Rn. 72 ).

    Dieses Vorgehen ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, da den Anforderungen des Gleichheitssatzes mit Blick auf das öffentliche Reinigungsinteresse genüge getan ist, wenn der von der gemeindlichen Straßenreinigungsanstalt im Interesse der übrigen Straßenbenutzer (Allgemeininteresse) aufgewendete Kostenanteil bei der Ermittlung der durch Gebühren zu deckenden Kosten insgesamt abgesetzt wird (BVerwG, Urteil vom 25.04.1982, Az.: 8 C 90/87, juris Rn. 17).

    Grundsätzlich ist der Beklagten dahingehend zuzustimmen, dass die Festlegung der Höhe des Kostenanteiles für das Allgemeininteresse im Ermessen des Ortsgesetzgebers liegt und dem Ortsgesetzgeber insoweit eine weitgehende Einschätzungsfreiheit zusteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.04.1989, Az.: 8 C 90/87, juris Rn. 18; OVG Schleswig…, Urteil vom 15..2017, 2 KN 1/17 , juris Rn. 72 ).

    Der Ortsgesetzgeber hat sich allerdings bei der Bemessung des Allgemeininteresses der Kosten der Straßenreinigung an den örtlichen Verhältnissen, insbesondere an dem Verhältnis zwischen der Anzahl einerseits der Anliegerstraßen und andererseits der Straßen (Reinigungsfläche) die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen, zu orientieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.04.1989, Az.: 8 C 90/87, juris Rn. 19; OVG Schleswig…, Urteil vom 15..2017, 2 KN 1/17 , juris Rn. 72 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 16.02.2016, Az.: 9 KN 288/13, juris Rn.17; vgl. auch VGH Kassel…, Urteil vom 11..2011, Az.: 5 A 3081/09, juris Rn. 39).

  • VG Gera, 29.05.2018 - 5 K 420/17

    Anforderungen an eine nachvollziehbare Festlegung des Gemeindeanteils bei der …

    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (- 8 C 90.87 -) bei der Festlegung des Gemeindeanteils insbesondere die örtlichen Verhältnisse zu beachten sind, bedeutet dies keinen Ausschluss anderer Kriterien.

    Vielmehr sei nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. BVerwG, Urteil vom 07. April 1989 - 8 C 90/87 -, juris) den Anforderungen des Gleichheitssatzes in Bezug auf das Allgemeininteresse an der Reinigung Genüge getan, wenn der von der Kommune im Interesse der Allgemeinheit aufgewandte Kostenanteil bei der Ermittlung der zu deckenden Kosten insgesamt abgesetzt werde.

    Rn. 22 Die Notwendigkeit, im Straßenreinigungsgebührenrecht einen Gemeindeanteil zu bestimmen und damit nicht die gesamten Kosten der Straßenreinigung auf die Eigentümer der an gereinigte Straßen angrenzenden Grundstücke (Anlieger) abzuwälzen, ergibt sich aus dem Umstand, dass die Straßenreinigung nicht nur im Interesse dieser Grundstückseigentümer innerhalb der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung (Anliegerinteresse), sondern auch im Interesse der einrichtungsfremden Straßennutzer und in diesem Umfang im Allgemeininteresse durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 1984 - 8 C 55.82 und 8 C 58.82 - juris, Urteil vom 7. April 1989 - 8 C 90.87 - juris).

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, diejenigen Kosten, die der Befriedigung dieses Allgemeininteresses dienen, den Anliegern aufzubürden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 1984 - 8 C 55.82 und 8 C 58.82 - juris, Urteil vom 7. April 1989 - 8 C 90.87 - juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. April 1989 - 8 C 90.87 - juris) kann der Gemeindeanteil ohne Verletzung des Gleichheitssatzes entweder undifferenziert vorweg bei der Ermittlung der durch Gebühren zu deckenden Kosten abgezogen werden (was dazu führt, dass die kostenmindernde Berücksichtigung des Allgemeininteresses allen Gebührenpflichtigen zugutekommt), oder es kann der Kostenanteil für das Allgemeininteresse differenziert nur von dem Kostenanteil abgesetzt werden, der von den Gebührenpflichtigen mit Grundstücken an anderen als Anliegerstraßen zu tragen ist (so dass die Gebührenminderung dann nur Gebührenpflichtigen mit Grundstücken an zugleich im Allgemeininteresse reinigungsbedürftigen Straßen zugutekommt).

    Soweit die Beklagte unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. April 1989 - 8 C 90.87 - juris) geltend macht, der Ortsgesetzgeber habe eine weitgehende Entscheidungsfreiheit und habe sich bei seiner Entscheidung lediglich an den örtlichen Verhältnissen, insbesondere an dem Verhältnis zwischen der Anzahl der Anliegerstraßen und der nicht dem Anliegerverkehr dienenden Straßen zu orientieren, verkennt er Folgendes: Das Bundesverwaltungsgericht hat die örtlichen Verhältnisse für maßgeblich erachtet.

  • VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13

    Straßenreinigungsgebühren

    Wird also die Straßenreinigung in einer Gemeinde nicht allein für Anliegerstraßen und damit ausschließlich im besonderen Interesse der Anlieger, sondern auch für Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen - d.h. für Straßen mit innerörtlichem oder überörtlichem Durchgangsverkehr - und damit zugleich im Interesse der übrigen Straßenbenutzer und insoweit dem Allgemeininteresse durchgeführt, dürfen diese Kosten, die der Befriedigung eines Allgemeininteresses dienen, den Anliegern nicht aufgebürdet werden (BVerwG, Urteile vom 24. Mai 1984 - 8 C 55 und 58.82 -, BVerwGE 69, 242; und vom 7. April 1989 - 8 C 90.87 -, BVerwGE 81, 371 = NVwZ 1990, 169;… Urteile des Senats vom 11. Mai 2011 - 5 A 3081/09 -, a.a.O.; und vom 17. Dezember 2013 - 5 A 1343/11 -, Juris; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 A 1150/13.Z -).

    Es kann ohne Verletzung des Gleichheitssatzes demnach entweder undifferenziert vorweg der Kostenanteil für das Allgemeininteresse abgezogen werden, so dass die Kostenminderung allen Anlegern zu Gute kommt, oder es kann der Kostenanteil für das Allgemeininteresse differenziert nur von dem Kostenanteil abgesetzt werden, der von den Gebührenpflichtigen mit Grundstücken an anderen als Anliegerstraßen zu tragen ist, so dass die Minderung nur diesen Anlegern zu Gute kommt (BVerwG, Urteile vom 24. Mai 1984 und vom 7. April 1989, a.a.O.).

  • OVG Bremen, 17.12.2025 - 2 D 107/25

    Rechtswidrige Erhöhung der Jahrmarktgebühren, 2 D 107/25, Urteil vom 17.12.2025 - …

  • VG Augsburg, 27.02.2012 - Au 6 K 12.127

    Straßenreinigungsgebühren; Berücksichtigung des Allgemeininteresses; …

  • VG Osnabrück, 28.09.2022 - 1 A 37/21

    Auswahl Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Finanzierung Gebührenausfall; …

  • VGH Hessen, 11.05.2011 - 5 A 3081/09

    Straßenreinigungsgebühr

  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1343/11

    Wiederaufleben einer Satzung durch rückwirkende Beseitigung einer Aufhebungsnorm

  • OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15

    Straßenreinigung, Satzung, Befangenheit, Gemeinderat, Allgemeininteresse, …

  • VG Göttingen, 22.03.2017 - 3 A 613/14

    Feuerwehrgebühren; Anteil öffentliches Interesse; Deckelung; außergemeindlicher …

  • VerfGH Berlin, 13.06.2003 - VerfGH 161/00

    Umstellung vom Frontmetermaßstab auf Grundstücksflächenmaßstab bei der Bemessung …

  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1402/11

    Straßenreinigungsgebühren der Stadt Frankfurt a.M.

  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1399/11

    Straßenreinigungsgebühren der Stadt Frankfurt a.M.

  • BVerwG, 15.07.2015 - 9 BN 1.15

    Gesetzlicher Richter; Geschäftsverteilung; Geschäftsverteilungsplan; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2007 - 9 A 956/03

    Gemeindeanteil bei der Straßenreinigungsgebühr

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1989 - 9 A 1718/88

    Anforderungen an die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren für ein Grundstück; …

  • OVG Niedersachsen, 01.02.2016 - 9 KN 277/14

    Anforderungen an die Kalkulation eines Fremdenverkehrsbeitrags

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - 14 A 2794/12

    Festsetzung einer Gebühr für eine zusätzliche Urnenbeisetzung in einer …

  • VG Göttingen, 25.07.2014 - 3 A 305/13

    Bestimmtheitsgebot; Eingemeindungsvertrag; Gebührenkalkulation; Gebührenmaß; …

  • VG Mainz, 11.05.2016 - 3 K 643/15

    Anspruch auf Übertragung der Straßenreinigung auf Anlieger

  • BVerwG, 22.11.2000 - 6 C 10.99

    Pflicht von Senderbetreibern zur Finanzierung der Geräteprüfung und der …

  • OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12

    Straßenreinigungssatzung; Straßenreinigungspflicht; Anlieger; Straßen mit …

  • BVerwG, 22.11.2000 - 6 C 9.99

    Pflicht von Senderbetreibern zur Finanzierung der Geräteprüfung und der …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99

    Beitrag, Schmutzwasserkanal, Herstellung, Verbesserung, Differenzierung von …

  • VG Braunschweig, 19.11.2007 - 8 A 61/06

    Heranziehung zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren; Begriff des Benutzers der …

  • OVG Niedersachsen, 14.10.1997 - 9 L 3432/96

    Straßenreinigungsgebühr; Kommunalabgaben; Kleingartengrundstück; …

  • VG Göttingen, 25.07.2014 - 3 A 68/13

    Bestimmtheitsgebot; Eingemeindungsvertrag; Gebührenkalkulation; Gebührenmaß; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.06.1994 - 2 L 241/93
  • VG Minden, 20.03.2013 - 3 K 2684/11

    Begründung eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses durch die satzungsmäßig …

  • VG Cottbus, 28.06.2021 - 6 K 1129/16
  • VG Arnsberg, 17.12.2014 - 13 K 2771/13

    Erhebung von Fremdenverkehrsbeitrag ggü. Steuerberater in Kurort rechtmäßig

  • VG Gelsenkirchen, 11.10.2012 - 5 K 1035/12

    Grundsteuer, Hebesatz, Straßenreinigung, Gebühren

  • BVerwG, 25.02.1997 - 8 B 30.97

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erfüllung der …

  • VGH Hessen, 22.04.1992 - 5 N 2292/89

    Erhebung von Straßenreinigungsgebühren nach dem Frontmetermaßstab - anteilige …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 2 L 39/15

    Mandatsniederlegung im Anwaltsprozess - zum Regelungsinhalt einer …

  • VG Düsseldorf, 20.11.2012 - 17 K 1961/12

    Roswitha Müller-Piepenkötter

  • VG Minden, 15.12.2008 - 9 K 437/08

    Rechtmäßigkeit einer Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren; Annahme eines …

  • VG Minden, 15.12.2008 - 9 K 219/08

    Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren in Form der Winterwartung Stufe 1; …

  • VG Minden, 15.12.2008 - 9 K 800/07

    Erhöhung der Gebühren für die Winterwartung um 62% gegenüber einem …

  • VG Minden, 04.10.2007 - 9 K 3719/06

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids zur Heranziehung zu …

  • VG Arnsberg, 07.09.2009 - 13 K 2166/08

    Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages gegenüber einem in einem anerkannten …

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KN 85/11

    Zuordnung eines Weges zu den reinigenden Fahrbahnen in einer …

  • KG, 14.03.2007 - 11 U 28/06

    Öffentliche Daseinsvorsorge: Anspruch auf Erstattung von …

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2011 - 3 Kart 274/09

    Bemessung der Verwaltungsgebühren für die Erteilung der Netzentgeltgenehmigung; …

  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2493/04

    Berücksichtigung von Hinterliegergrundstücken bei Erlass einer …

  • VG Cottbus, 24.05.2018 - 1 K 839/14

    Kommunalaufsichtsrecht

  • VG Magdeburg, 25.11.2016 - 2 A 269/16

    Straßenreinigungsgebühr - Erschließung eines Grundstücks im Sinne der …

  • VGH Hessen, 15.03.2011 - 5 A 2151/09

    Kosten der Straßenreinigung

  • VGH Bayern, 31.01.2008 - 4 N 05.1854

    Normenkontrolle; Straßenreinigungsanstalt; Einstufung in Reinigungsgruppen …

  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2545/04

    Streit um die Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren und zu Vorausleistungen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2005 - 9 A 1034/03

    Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der Regelaufsicht nach § 15 Abs. 1 …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.2007 - 7 A 10028/07

    Straßenreinigungsgebühr; wirtschaftlicher Vorteil; Werbetafel

  • VG Arnsberg, 15.12.2006 - 13 K 2577/05
  • VG Schwerin, 01.02.2019 - 4 A 511/18

    Heranziehung zu Schmutzwasserbeiträgen; Umgriffsflächen- und Vollgeschossmaßstab; …

  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2555/04

    Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren auf Grund gemeindlicher Satzung; …

  • VG Düsseldorf, 19.08.2004 - 16 L 1928/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids zur nachträglichen Heranziehung zu …

  • VG Oldenburg, 27.05.2004 - 2 A 115/02

    Ermessen; fiktiv; Frontmetermaßstab; Gebührenkalkulation; Gebührenminderung; …

  • VG Wiesbaden, 22.10.2020 - 1 K 561/16

    Straßenreinigungsgebühren

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.07.1990 - 14 A 227/88
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 107/89

    Straßenreinigungsgebühr; Hinterliegergrundstück; Gebührenbedarfsberechnung; …

  • VG Schwerin, 14.05.2008 - 4 A 1401/05

    Heranziehung zum Anschlussbeitrag für die Trinkwasserversorgung

  • BVerwG, 01.03.1994 - 8 B 230.93

    Darlegungsanforderungen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vereinbarkeit von …

  • VG Schwerin, 13.05.2008 - 4 A 757/05

    Heranziehung zu einem Kläranlagenbeitrag

  • VG Minden, 15.09.2010 - 3 K 315/09

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides über Grundbesitzabgaben bzgl. …

  • VG Düsseldorf, 21.07.2004 - 16 L 1522/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der nachträglichen Heranziehung von …

  • VG Minden, 08.02.2012 - 3 K 27/11

    Zulässigkeit der unterschiedlichen Behandlung der Eigentümer von …

  • VG Dessau, 09.03.2004 - 3 A 2292/01
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