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KG, 14.11.1989 - 15 U 1391/89 |
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HOAI § 8
Papierfundstellen
- BauR 1991, 251
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 16.11.2016 - VII ZR 314/13
Architektenvertrag: Wirksamkeit einer vom Auftraggeber gestellten AGB-Klausel …
Die Regelungen des § 7.11 des Vertrags über die Objektplanung sowie des § 6.1.1 des Vertrags über die Planung der Technischen Ausrüstung sind daher als Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam, ohne dass es darauf ankommt, ob ihre Anwendung im Einzelfall zu einer nach § 4 HOAI a.F. unzulässigen Mindestsatzunterschreitung geführt hat (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Juli 1981 - VII ZR 139/80, BGHZ 81, 229, 236 f., juris Rn. 25 ff.; KG, BauR 1991, 251, 254; Becker, BauR 1991, 255 f.; Locher, BauR 1986, 643, 644;… Osenbrück, Die RBBau, 4. Aufl., VM § 6 Rn. 29). - LG Berlin, 11.04.2013 - 8 O 91/12
Wann ist die "Optimierungsphase" abgeschlossen?
Dann stellt das einseitige Leistungsbestimmungsrecht aber eine unangemessene Benachteiligung i. S. d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB dar, so dass es schon aus diesem Grund unerheblich ist, dass im vorliegenden Fall das Preisrecht der HOAI wegen der hier bestehenden Möglichkeit einer freien Vereinbarung nicht umgangen wird, worauf es allerdings wegen des Erfordernisses einer generalisierenden Betrachtung der Wirkung der in Frage stehenden Klausel ohnehin nicht ankäme (…vgl. zu allem BGH, Urt. v. 09.07.1981 - VII ZR 139/80, NJW 1981, 2351; KG, Urt. v. 14.11.1989 - 15 U 1391/89, BauR 1991, 251).