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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 23.03.2000 - 2 U 133/99   

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https://dejure.org/2000,8185
OLG Braunschweig, 23.03.2000 - 2 U 133/99 (https://dejure.org/2000,8185)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 23.03.2000 - 2 U 133/99 (https://dejure.org/2000,8185)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 23. März 2000 - 2 U 133/99 (https://dejure.org/2000,8185)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wirksamkeit einer im notariellen Grundstückskaufvertrag enthaltenen Vollstreckungsunterwerfung; Beseitigung der Vollstreckbarkeit eines titulierten Anspruchs ; Auslegung eines Grundstückskaufvertrages; Aufnahme eines Balkons in einen Vertragstext

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer im notariellen Grundstückskaufvertrag enthaltenen Vollstreckungsunterwerfung; Beseitigung der Vollstreckbarkeit eines titulierten Anspruchs ; Auslegung eines Grundstückskaufvertrages; Aufnahme eines Balkons in einen Vertragstext

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwirksame Vollstreckungsunterwerfungs-Klausel: Vollstreckungsgegenklage oder Klauselerinnerung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO §§ 732, 766, 767
    Unwirksamkeit der Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 1228
  • BauR 2000, 1229
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.03.2000 - 2 U 133/99
    Die aus der Unwirksamkeit eines Titels hergeleitete Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung kann vielmehr nur zum Gegenstand einer Vollstreckungs- oder Klauselerinnerung nach §§ 732, 766 ZPO gemacht werden (BGH 14.05.1992 NJW 1992, 2160, 2162; 18.11.1993 NJW 1994, 460, 461 [BGH 18.11.1993 - IX ZR 244/92] ; Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Bd. I, 2. Aufl., § 767 Rz. 3 m.w.N.).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.03.2000 - 2 U 133/99
    Die aus der Unwirksamkeit eines Titels hergeleitete Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung kann vielmehr nur zum Gegenstand einer Vollstreckungs- oder Klauselerinnerung nach §§ 732, 766 ZPO gemacht werden (BGH 14.05.1992 NJW 1992, 2160, 2162; 18.11.1993 NJW 1994, 460, 461 [BGH 18.11.1993 - IX ZR 244/92] ; Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Bd. I, 2. Aufl., § 767 Rz. 3 m.w.N.).
  • BGH, 07.05.2009 - V ZB 180/08

    Prüfungsmaßstab im Rahmen der Beschwerde gegen die Anordnung der

    Eine aus materiellrechtlichen Erwägungen folgende Unwirksamkeit des Titels, wie sie der Beschwerdeführer hier unter Hinweis auf § 307 BGB einwendet, kann der Schuldner mit der Vollstreckungserinnerung jedenfalls nicht geltend machen (BGH, Beschl. v. 16. April 2009, VII ZB 62/08, WM 2009, 846; insoweit unzutreffend: OLG Braunschweig BauR 2000, 1228, 1229).
  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 7/04

    Zivilprozeßrecht; Subsidiarität; rechtliches Gehör; Willkür

    Denn sie betreffen Erinnerungen, in denen es nach der von Verfassungs wegen nicht zu beanstandenden Ansicht von Amts- und Landgericht lediglich um formell-rechtliche Einwendungen gegangen ist, nämlich im besonderen um eine nach dem Text des notariellen Vertrages mit Vollstreckungsunterwerfungsklausel bzw. des sonstigen Titels unzureichende Bestimmtheit der zu vollstrecken bezweckten (Teil-)Forderung bzw. Zinsregelung (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 29. Oktober 1997 - 9 U 32/97 -, InVO 1998, 235 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 23. März 2000 - 2 U 133/99 -, BauR 2000, 1229 unter Bezugnahme u.a. auf BGH, Urteil vom 14. Mai 1992, a.a.O., zu dem das BGH-Urteil vom 22. Oktober 1998 - VII ZR 99/97 -, NJW 1999, 51 festhält, der Senat habe "bislang nur zur formellen Wirksamkeit (Vollstreckungsfähigkeit) solcher Klauseln Stellung genommen").
  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 42/04

    Zivilprozeßrecht; Subsidiarität; rechtliches Gehör; Willkür

    Denn sie betreffen Erinnerungen, in denen es nach der von Verfassungs wegen nicht zu beanstandenden Ansicht von Amts- und Landgericht lediglich um formell-rechtliche Einwendungen gegangen ist, nämlich im besonderen um eine nach dem Text des notariellen Vertrages mit Vollstreckungsunterwerfungsklausel bzw. des sonstigen Titels unzureichende Bestimmtheit der zu vollstrecken bezweckten (Teil-)Forderung bzw. Zinsregelung (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 29. Oktober 1997 - 9 U 32/97 -, InVO 1998, 235 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 23. März 2000 - 2 U 133/99 -, BauR 2000, 1229 unter Bezugnahme u.a. auf BGH, Urteil vom 14. Mai 1992, a.a.O., zu dem das BGH-Urteil vom 22. Oktober 1998 - VII ZR 99/97 -, NJW 1999, 51 festhält, der Senat habe "bislang nur zur formellen Wirksamkeit (Vollstreckungsfähigkeit) solcher Klauseln Stellung genommen").
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.01.2000 - 3 W 6/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6534
OLG Köln, 27.01.2000 - 3 W 6/00 (https://dejure.org/2000,6534)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.01.2000 - 3 W 6/00 (https://dejure.org/2000,6534)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 3 W 6/00 (https://dejure.org/2000,6534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 765; AGBG § 9 Abs. 2
    Formularmäßige Vereinbarung einer Erfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern als einziges Sicherungsmittel in AGB unwirksam? (IBR 2000, 169)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 1228
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 28.03.2001 - 27 U 940/00

    Aushandeln von Geschäftsbedingungen durch Absehen von der Verwendung einzelner

    Zur näheren Begründung hat sich die Verfügungsklägerin darauf berufen, die Inanspruchnahme der Bürgschaft würde sich als offenkundig rechtsmissbräuchlich darstellen, was den einstweiligen Rechtsschutz gegen die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern eröffnet (vgl. OLG Hamburg BauR 2000, 445; OLG Köln BauR 2000, 1228).
  • OLG Dresden, 18.04.2002 - 7 U 1722/01

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Die Frage, ob die Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages gegen § 9 AGBG verstößt, ist zwar in Rechtsprechung und Literatur umstritten (für Wirksamkeit: OLG Stuttgart, Urteil vom 26.01.2000, NJW-RR 2000, 546, rechtskräftig durch den Nichtannahmebeschluss des BGH vom 25.10.2001, Az: IX ZR 65/00; OLG Jena, Urteil vom 01.11.2000, NZBau 2001, 667; gegen Wirksamkeit: OLG Dresden, Urteil vom 26.04.2001, BauR 2001, 1447; OLG Koblenz, Urteil vom 28.06.2001, IBR 2001, 483; OLG Köln, Beschluss vom 27.01.2000, BauR 2000, 1228; Sienz, BauR 2000, 1249; Leinemann, Die Bezahlung der Bauleistung, 2. Aufl., Rdn. 291 f.; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB-Kommentar, 14. Aufl., § 17 VOB/B, Rdn. 103).
  • OLG Koblenz, 08.11.2002 - 10 U 192/02

    Bürschaft a.e.A. ausnahmsweise in AGB zulässig!

    Der BGH hält nämlich die Verpflichtung zur Gestellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in von dem Auftraggeber vorgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerade wegen der mit dieser Vorgehensweise verbundenen Überbürdung des Liquiditätsrisikos des Auftraggebers bei der nachfolgenden Durchsetzung etwaiger Rückforderungsansprüche des Auftragnehmers für i.S.d. § 9 AGBG unangemessen (im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart aaO; aA: OLG Köln BauR 2000, 1228; Hogrefe BauR 1999, 111, 114; Ingenstau/Korbion, VOB, 14. Aufl., § 17 Rdn. 103).
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