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   BGH, 29.07.2003 - X ZR 160/01   

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https://dejure.org/2003,5029
BGH, 29.07.2003 - X ZR 160/01 (https://dejure.org/2003,5029)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2003 - X ZR 160/01 (https://dejure.org/2003,5029)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - X ZR 160/01 (https://dejure.org/2003,5029)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1884
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.05.1973 - VII ZR 92/71

    Beratungspflicht des Architekten bei eigener Sachkunde des Bauherrn oder

    Auszug aus BGH, 29.07.2003 - X ZR 160/01
    Abweichend von § 249 Abs. 1 BGB kann der Besteller verlangen, daß dieser Schaden mit dem für die Mängelbeseitigung erforderlichen Geldbetrag abgegolten wird (BGHZ 61, 28, 30; 61, 369, 371; BGH, Urt. v. 11.07.1991 - VII ZR 301/90, BauR 1991, 744).

    Unerheblich ist, ob der Besteller den zur Verfügung gestellten Betrag zur Mängelbeseitigung verwendet (BGHZ 61, 28, 30; 99, 81, 84).

  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 251/02

    Umfang der Mängelbeseitigungskosten; Hotelunterbringung

    Auszug aus BGH, 29.07.2003 - X ZR 160/01
    Ob der Besteller die Mängelbeseitigung durchführen läßt, unterliegt allein seiner Disposition (BGH, Urt. v. 10.04.2003 - VII ZR 251/02, Umdr. S. 7).
  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88

    Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines

    Auszug aus BGH, 29.07.2003 - X ZR 160/01
    Es klärt die Ansprüche des Klägers, die lediglich einen Teil der insgesamt behaupteten Forderung betreffen, nicht und läßt damit den Umfang der getroffenen Entscheidung nicht erkennen; damit erweist es sich insoweit mangels hinreichender Bestimmtheit der getroffenen Feststellungen als unzulässig (vgl. BGHZ 108, 256, 260).
  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten

    Auszug aus BGH, 29.07.2003 - X ZR 160/01
    Sollte das Berufungsgericht nach der erneuten Verhandlung wieder den Erlaß eines Grundurteils erwägen, so wird es zu berücksichtigen haben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einem Klagebegehren, das sich aus mehreren Teilansprüchen zusammensetzt, ein einheitliches Grundurteil nur ergehen kann, wenn feststeht, daß jeder der Teilansprüche dem Grunde nach gerechtfertigt ist (BGHZ 89, 383, 388; BGH Urt. v. 20.12.1990 - VII ZR 302/89, NJW-RR 1991, 533, 534).
  • BGH, 04.12.1997 - IX ZR 247/96

    Gerichtliche Entscheidung über in einer bestimmten Reihenfolge geltend gemachter

    Auszug aus BGH, 29.07.2003 - X ZR 160/01
    Folglich darf über lediglich hilfsweise eingeführte Ansprüche eine Entscheidung nur ergehen, wenn feststeht, daß die vorrangig erhobenen Forderungen nicht geeignet sind, den Klageanspruch in vollem Umfang abzudecken (BGH, Urt. v. 04.12.1997 - IX ZR 247/96, NJW 1998, 1140).
  • BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85

    Schadensersatz nach Veräußerung des mangelhaften Bauwerks

    Auszug aus BGH, 29.07.2003 - X ZR 160/01
    Unerheblich ist, ob der Besteller den zur Verfügung gestellten Betrag zur Mängelbeseitigung verwendet (BGHZ 61, 28, 30; 99, 81, 84).
  • BGH, 21.09.1994 - VIII ZB 22/94

    Zulässigkeit des Klägerwechsels im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 29.07.2003 - X ZR 160/01
    Die Revision bezieht sich dabei auf den Beschluß des VIII. Senats des Bundesgerichtshofs vom 21. September 1994 (NJW 1994, 3358).
  • BGH, 02.10.2000 - II ZR 54/99

    Voraussetzungen eines Grundurteils

    Auszug aus BGH, 29.07.2003 - X ZR 160/01
    Ein Grundurteil darf nur ergehen, wenn ein Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, alle Fragen, die zum Grund es Anspruchs gehören, erledigt sind, und nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, daß der Anspruch in irgendeiner Höhe besteht (BGH, Urt. v. 02.10.2000 - VV ME 21/99 [richtig: II ZR 54/99 - d. Red.] , NJW 2001, 224, 225 m. Hinw. auf die st. Rspr.).
  • BGH, 08.11.1973 - VII ZR 86/73

    Rechte des Bestellers bei Abnahme eines mangelhaften Werks in Kenntnis des

    Auszug aus BGH, 29.07.2003 - X ZR 160/01
    Abweichend von § 249 Abs. 1 BGB kann der Besteller verlangen, daß dieser Schaden mit dem für die Mängelbeseitigung erforderlichen Geldbetrag abgegolten wird (BGHZ 61, 28, 30; 61, 369, 371; BGH, Urt. v. 11.07.1991 - VII ZR 301/90, BauR 1991, 744).
  • BGH, 11.07.1991 - VII ZR 301/90

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes

    Auszug aus BGH, 29.07.2003 - X ZR 160/01
    Abweichend von § 249 Abs. 1 BGB kann der Besteller verlangen, daß dieser Schaden mit dem für die Mängelbeseitigung erforderlichen Geldbetrag abgegolten wird (BGHZ 61, 28, 30; 61, 369, 371; BGH, Urt. v. 11.07.1991 - VII ZR 301/90, BauR 1991, 744).
  • BGH, 27.06.2002 - VII ZR 238/01

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen

  • BGH, 20.12.1990 - VII ZR 302/89

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz entgangenen Gewinns

  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13

    Voraussetzungen eines Grundurteils im Anwaltshaftungsprozess

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei einem Klagebegehren, das sich aus mehreren Teilansprüchen zusammensetzt, ein einheitliches Grundurteil nur ergehen, wenn feststeht, dass jeder der Teilansprüche dem Grunde nach gerechtfertigt ist (BGH, Urteil vom 29. Juli 2003 - X ZR 160/01, BauR 2003, 1884, 1888).
  • VG Düsseldorf, 03.09.2018 - 25 K 12880/16
    Die Festsetzung des Streitwertes ist nach § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Ziff. 7a) des Streitwertkatalogs der Bausenate des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17. September 2003 (BauR 2003, 1884) erfolgt und berücksichtigt, dass die Kläger zuletzt mit ihrer Klage ein umfassendes Einschreiten der Beklagten über das eigene Grundstück hinaus begehrt haben.
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