Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.09.2010 - 10 U 50/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3986
OLG Stuttgart, 21.09.2010 - 10 U 50/10 (https://dejure.org/2010,3986)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.09.2010 - 10 U 50/10 (https://dejure.org/2010,3986)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. September 2010 - 10 U 50/10 (https://dejure.org/2010,3986)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Unterschreitung der Mindestsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HOAI (1996) § 4 Abs. 2
    Zulässigkeit der Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterschreitung der Mindestsätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pauschalhonorar des Baustatikers unter den HOAI-Mindestsätzen

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Bulgarisches Ingenieurbüro mit Sitz in Deutschland erbringt Leistungen für ein Bauvorhaben in Deutschland: HOAI 1996 anwendbar?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterschreitung der Mindestsätze bei ständiger Geschäftsbeziehung (IBR 2010, 694)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2011, 110
  • BauR 2011, 150
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02

    Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2010 - 10 U 50/10
    Erbringt der Architekt einen derartigen Teilerfolg nicht, ist sein geschuldetes Werk mangelhaft (BGH BauR 2004, 1640).
  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2010 - 10 U 50/10
    Ein Ausnahmefall kann ferner bei engen Beziehungen rechtlicher, wirtschaftlicher, sozialer oder persönlicher Art oder sonstigen besonderen Umständen gegeben sein (BGH BauR 1997, 677).
  • BGH, 25.09.2003 - VII ZR 13/02

    Vereinbarung einer Nebenkostenpauschale im Architektenvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2010 - 10 U 50/10
    Sie können, soweit sie erforderlich sind, neben dem Honorar geltend gemacht werden, § 7 Abs. 1 HOAI (BGH BauR 2004, 356).
  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2010 - 10 U 50/10
    a) Die Klägerin unterhält als bulgarische Gesellschaft eine Niederlassung in Deutschland und ist insoweit parteifähig, weil die in einem Vertragsstaat nach dessen Vorschriften wirksam gegründete Gesellschaft in einem anderen Vertragsstaat - unabhängig von dem Ort ihres tatsächlichen Verwaltungssitzes - in der Rechtsform anzuerkennen ist, in der sie gegründet wurde (EuGH, Urteil vom 5.11.2002 - Rs C-208/00, ZIP 2002, 2037; BGH NJW 2005, 1648).
  • BGH, 14.03.2005 - II ZR 5/03

    Haftung des Geschäftsführers einer in England gegründeten private limited company

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2010 - 10 U 50/10
    a) Die Klägerin unterhält als bulgarische Gesellschaft eine Niederlassung in Deutschland und ist insoweit parteifähig, weil die in einem Vertragsstaat nach dessen Vorschriften wirksam gegründete Gesellschaft in einem anderen Vertragsstaat - unabhängig von dem Ort ihres tatsächlichen Verwaltungssitzes - in der Rechtsform anzuerkennen ist, in der sie gegründet wurde (EuGH, Urteil vom 5.11.2002 - Rs C-208/00, ZIP 2002, 2037; BGH NJW 2005, 1648).
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2010 - 10 U 50/10
    Der Klägerin ist es nicht verwehrt, die Gesellschafter persönlich (allein oder neben der GbR) in Anspruch zu nehmen, denn aus einem allein gegen die GbR erstrittenen Titel kann sie nicht in das Privatvermögen der Gesellschafter vollstrecken (BGH NJW 2007, 2257; Sprau in Palandt, BGB, 68. Aufl., § 714 Rn. 24).
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 16/03

    Rechtsfolgen der einvernehmlichen Aufhebung eines Werkvertrages wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2010 - 10 U 50/10
    Folglich ist zu ermitteln, welches Honorar sich nach den von den Parteien vereinbarten Bemessungsregelungen ergibt und ob dieses Honorar niedriger ist als das Mindesthonorar (BGH BauR 2005, 735).
  • BGH, 27.10.2011 - VII ZR 163/10

    Honorarklage des Tragwerksplaners: Ausnahmefall in Form enger wirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2010 - 10 U 50/10
    Nicht rechtskräftig (BGH VII ZR 163/10).
  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 169/02

    Anwendung der Mindestsatzregelung auf einen grenzüberschreitenden Architekten-

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2010 - 10 U 50/10
    Auf einen grenzüberschreitenden Architekten- und Ingenieurvertrag ist die Mindestsatzregelung anwendbar, wenn die vereinbarte Architekten- oder Ingenieurleistung für ein im Inland gelegenes Bauwerk erbracht werden soll (BGH BauR 2003, 748).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2015 - 10 U 107/14

    Architektenvertrag: Bindung des Architekten an eine unwirksame

    Auch eine ständige Geschäftsbeziehung kann einen Ausnahmefall begründen (Senat, Urteil vom 21. September 2010 - 10 U 50/10, BauR 2011, 150, juris Rn. 50).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.09.2010 - 8 U 180/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2306
OLG Celle, 23.09.2010 - 8 U 180/09 (https://dejure.org/2010,2306)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.09.2010 - 8 U 180/09 (https://dejure.org/2010,2306)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. September 2010 - 8 U 180/09 (https://dejure.org/2010,2306)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Berufshaftpflichtversicherung: Einbeziehung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen nach dem AGBG; mehrere Versicherungsfälle pro Bauvorhaben in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an die Einbeziehung Allgemeiner Versicherungsbedingungen; Begriff des Versicherungsfalls in der Berufshaftpflichtversicherung eines Architekten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Einbeziehung Allgemeiner Versicherungsbedingungen; Begriff des Versicherungsfalls in der Berufshaftpflichtversicherung eines Architekten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 23 Abs. 3
    Bei einem einheitlichen Bauvorhaben gibt es keinen Anlass, regelmäßig nur einen Versicherungsfall anzunehmen

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Architektenhaftpflicht: Mehrere Haftpflichtfälle in einem Bauvorhaben

  • rechtsportal.de

    AGBG § 23 Abs. 3
    Anforderungen an die Einbeziehung Allgemeiner Versicherungsbedingungen; Begriff des Versicherungsfalls in der Berufshaftpflichtversicherung eines Architekten

  • ibr-online

    Pro Bauvorhaben mehrere Versicherungsfälle möglich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kein Einbezug von AVB nach § 23 Abs. 3 AGBG ohne Nachweis der Genehmigung der Aufsichtsbehörde für die konkret verwendeten AVB

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Berufshaftpflichtversicherung: Ist bei einem einheitlichen Bauvorhaben von nur einem Versicherungsfall auszugehen?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherer muss Genehmigung seiner Bedingungen durch das BVA nachweisen! (IBR 2010, 1373)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhaftpflicht: Wie viele Versicherungsfälle gibt es pro Bauvorhaben? (IBR 2011, 56)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2011, 172
  • VersR 2011, 1001
  • BauR 2011, 150
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Potsdam, 15.06.2005 - 5 O 156/04
    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2010 - 8 U 180/09
    Der Kläger erhob mit Schriftsatz vom 19. September 1997 vor dem Landgericht Lüneburg (Beiakten 5 O 156/04, ursprünglich 8 O 374/97) gegen die mit dem Trockenausbau beauftragte R. GmbH und den Architekten S. Klage auf Kostenvorschuss bzw. auf Zahlung von Schadensersatz wegen Mängeln bei der Ausführung bzw. mangelhafter Objektüberwachung hinsichtlich der Dach- und Trockenbauarbeiten auf Zahlung von 169.395,00 DM.

    Soweit die Klage auch gegen die Firma R. wegen der Trockenbauarbeiten gerichtet war, endete der Rechtsstreit mit einem Vergleich, der in der mündlichen Verhandlung vom 30. April 2003 geschlossen wurde, und worin sich die Firma R. verpflichtete, an den Kläger zur Abgeltung sämtlicher wechselseitigen Ansprüche einen Betrag von 18.750,00 EUR zu zahlen (Beiakten 5 O 156/04 Landgericht Lüneburg, Bl. 586).

    Mit Schriftsatz vom 10. Mai 2004 nahm der Insolvenzverwalter über das Vermögen des Architekten S. den Rechtsstreit auf und verkündete der Beklagten den Streit (Beiakten 5 O 156/04 Landgericht Lüneburg, Bl. 592); diese sei die Haftpflichtversicherung des Schuldners und außergerichtlich nicht bereit gewesen, für den Schuldner im Unterliegensfalle einzutreten.

    Architekt St. ein schriftliches Gutachten (Beiakten 5 O 156/04 Landgericht Lüneburg, Bl. 886 ff.).

    Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss des Amtsgerichts Schwarzenbeck vom 24. Januar 2007 (Beiakten 5 O 156/04 Landgericht Lüneburg, Bl. 961) und Zahlung in Höhe von 12.600,00 EUR am 15. Mai 2006 stellte der Kläger im Verfahren vor dem Landgericht Lüneburg unter dem 23. Oktober 2007 einen neuen Antrag (ebenda, Bl. 969), nämlich auf Zahlung von 118.258,08 EUR.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze samt Anlagen, die beigezogenen Akten 8 OH 16/96, 8 OH 18/06 und 5 O 156/04, je Landgericht Lüneburg, das angefochtene Urteil, die Protokolle der mündlichen Verhandlungen und die (Hinweis-)Beschlüsse des Senats vom 18. März und vom 8. April 2010 verwiesen.

    Architekt St. ein schriftliches Gutachten (Beiakten 5 O 156/04 Landgericht Lüneburg, Bl. 886 ff.).

    Auf dessen Unterlagen und v. a. auf die Rechnung der die Sanierungsarbeiten durchführenden Firma H. GmbH stützt sich im Wesentlichen das Gutachten St. Die Schlussrechnung dieser Firma endet mit einem Gesamtrechnungsbetrag von 137.007,57 EUR (Beiakten 5 O 156/04 Landgericht Lüneburg, Bl. 902).

    Klagweise in Anspruch genommen hat er in dem Rechtsstreit 5 O 156/04 Landgericht Lüneburg auch den Trockenbauer, u. a. mit der Begründung aus der Klagschrift, bei den Dachschrägen fehlten unterhalb der Dämmschicht die Diffusionsbremse und die Luftsperre, so dass die Wärmedämmung mangelhaft sei.

    Der Kläger selbst hat zwar die Auffassung vertreten, die Pflichtverletzungen des Architekten lägen vorliegend vorwiegend im Bereich der Bauaufsicht (Antragsschriftsatz in 8 OH 16/96 Landgericht Lüneburg, S. 4, sowie S. 7 der Klagschrift in 8 O 374/97/5 O 156/04).

  • OLG Celle, 23.05.2000 - 16 U 182/99

    Vorbringen nach Schluss der Verhandlung; Schadensersatz ; Pflichtverletzung;

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2010 - 8 U 180/09
    Danach betreffen die erbrachten Leistungen der Beklagten ganz überwiegend Ansprüche des Klägers gegen den Architekten S. in einer Angelegenheit betreffend die Gewerke Fenster und Heizkörperverkleidungen der Tischlerei H. (8 O 474/97 Landgericht Lüneburg / 16 U 182/99 OLG Celle), freilich mit Ausnahme von 12.600 EUR (Bl. 368, 372 d. A.).

    b) Die Gewerke Fenster und Heizkörperverkleidungen der Tischlerei H. (8 O 474/97 Landgericht Lüneburg / 16 U 182/99 OLG Celle, Anlage K 16) stehen mit dem bisher erörterten Sachverhalt in keinem inneren Zusammenhang.

  • BGH, 09.04.1986 - IVa ZR 233/84

    Überprüfbarkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen in Versicherungsverträgen -

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2010 - 8 U 180/09
    Der BGH hat entschieden, dass sogar eine möglicherweise erst nach Abschluss des Versicherungsvertrags erteilte Genehmigung - Genehmigungsfähigkeit lag damit bei Vertragsschluss also vor - nicht genügt (VersR 1986, 672).

    Dass der Architekt bereits bei Unterzeichnung des Versicherungsantrags Gelegenheit hatte, von den AVB Kenntnis zu nehmen (vgl. BGH, VersR 1986, 672), behauptet auch die Beklagte nicht.

  • BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 84/91

    AGB im kaufmännischen Verkehr

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2010 - 8 U 180/09
    In dem Versicherungsschein wird zwar auf die hier in Rede stehenden AVB, die "H..." hingewiesen, aber das war nicht mehr "bei Vertragsabschluss" i. S. v. § 2 AGB-Gesetz (s. a. BGH, NJW 1992, 1232, unter II. 2. a).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 4 U 166/93

    Versicherungsschein; Versicherungsvertrag; AVB; Hotel; Beaufsichtigung;

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2010 - 8 U 180/09
    Angesichts der durch die Genehmigung vermittelten "Angemessenheitsgewähr" und des allgemein vorhandenen Wissens um die Verwendung von AVB führte der widerspruchslose Abschluss des Versicherungsvertrages ohne weiteres zum Einverständnis mit den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verwendeten AVB (vgl. nur OLG Celle, RuS 1985, 201; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 749; LG Freiburg, 5 O 605/89; Urteil vom 2. Februar 1990, zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 17.12.1975 - 20 U 8/75
    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2010 - 8 U 180/09
    In diesem Sinne, dass nämlich für ein einzelnes Bauvorhaben die Versicherungssumme nur einmal zur Verfügung steht, ist auch I. 3. BBR Al in der Vergangenheit verstanden worden (s. OLG Hamm, VersR 1978, 52; Neuenfeld, VersR 1981, 608, 611).
  • LG Freiburg, 02.02.1990 - 5 O 605/89

    Einbeziehung der AVBR in den Versicherungsvertrag L

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2010 - 8 U 180/09
    Angesichts der durch die Genehmigung vermittelten "Angemessenheitsgewähr" und des allgemein vorhandenen Wissens um die Verwendung von AVB führte der widerspruchslose Abschluss des Versicherungsvertrages ohne weiteres zum Einverständnis mit den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verwendeten AVB (vgl. nur OLG Celle, RuS 1985, 201; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 749; LG Freiburg, 5 O 605/89; Urteil vom 2. Februar 1990, zit. nach juris).
  • OLG Celle, 29.03.1985 - 8 U 142/84
    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2010 - 8 U 180/09
    Angesichts der durch die Genehmigung vermittelten "Angemessenheitsgewähr" und des allgemein vorhandenen Wissens um die Verwendung von AVB führte der widerspruchslose Abschluss des Versicherungsvertrages ohne weiteres zum Einverständnis mit den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verwendeten AVB (vgl. nur OLG Celle, RuS 1985, 201; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 749; LG Freiburg, 5 O 605/89; Urteil vom 2. Februar 1990, zit. nach juris).
  • OLG Köln, 22.11.1979 - 5 U 70/78
    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2010 - 8 U 180/09
    Eine differenzierende Ansicht hat demgegenüber das OLG Köln vertreten, freilich ebenfalls in einer älteren Entscheidung (VersR 1980, 521).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.06.2010 - 2 Ss-OWi 300/10, 2 Ss OWi 300/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10712
OLG Frankfurt, 08.06.2010 - 2 Ss-OWi 300/10, 2 Ss OWi 300/10 (https://dejure.org/2010,10712)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.06.2010 - 2 Ss-OWi 300/10, 2 Ss OWi 300/10 (https://dejure.org/2010,10712)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - 2 Ss-OWi 300/10, 2 Ss OWi 300/10 (https://dejure.org/2010,10712)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Vorsätzliche unberechtigte Verwendung einer gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung (hier: Architekt)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die vorsätzliche unberechtigte Verwendung einer gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung; Möglicher Verstoß gegen den Grundsatz "ne bis in idem" im Falle eines Antrags auf Erlass einer Unterlassungserklärung nach rechtskräftiger Einstellung des ...

  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliche unberechtigte Verwendung einer gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung (hier: Architekt)

  • rechtsportal.de

    HASG § 1 Abs. 1; HASG § 1 Abs. 4; HASG § 20
    Vorsätzliche unberechtigte Verwendung einer gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung [hier: Architekt]; Abgabe einer Unterlassungserklärung und Grundsatz "ne bis in idem"

  • rechtsportal.de
  • ibr-online

    Unberechtigte Verwendung der Berufsbezeichnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unbefugte Verwendung der Berufsbezeichnung "Architekt" ist ordnungswidrig! (IBR 2011, 35)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 150
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 11.01.2010 - 7 A 568/09

    Löschung aus der Architektenliste

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2010 - 2 Ss OWi 300/10
    Damit nutzt er ohne Gegenleistung die geschützte Berufsbezeichnung und unterläuft gleichzeitig die Überwachung durch die Architekten- und Stadtplanerkammer die mit der Eintragung als Architekt in das Berufsverzeichnis das gewichtige öffentliche Interesse an einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung der der Berufsgruppe der Architekten vorbehaltenen verantwortlichen Tätigkeiten durch Überwachung und Fortbildung gewährleisten soll (vgl. HessVGH Beschluß vom 11.01.2010 - 7 A 568/09.Z).
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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 27.09.2010 - 10 O 435/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25537
LG Karlsruhe, 27.09.2010 - 10 O 435/08 (https://dejure.org/2010,25537)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.09.2010 - 10 O 435/08 (https://dejure.org/2010,25537)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. September 2010 - 10 O 435/08 (https://dejure.org/2010,25537)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 150
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.09.2002 - VII ZR 290/01

    Pflichten des Architekten bei Erstellung einer Genehmigungsplanung; Risiko der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.09.2010 - 10 O 435/08
    Dem steht auch nicht entgegen, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, NJW 2003, 287, 288) die Kenntnis des Auftraggebers - hier der Klägerin - vom Risiko der Genehmigungsfähigkeit nicht ausreicht, von einer Vereinbarung dahingehend auszugehen, dass dieser auch das Genehmigungsrisiko tragen soll.
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