Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 07.05.1999 - 22 U 219/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 319
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 319
Offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schiedsgutachten: Anforderungen an offenbare Unrichtigkeit?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundstück; Gebäude; Ausschachtung; Gutachten; Schiedsgutachten; Richtigkeit; Beweislast
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann ist ein Schiedsgutachten "offenbar unrichtig"? (IBR 2000, 346)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 07.05.1999 - 22 U 219/98
- LG Stade, 08.10.1999 - 6 O 55/99
- OLG Celle, 26.07.2000 - 20 U 131/99
- BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 235/00
Papierfundstellen
- BauR 2000, 1229
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.10.1997 - XII ZR 269/95
Vereinbarung einer Mietpreisvorbehaltsklausel - Offenbare Unbilligkeit eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.1999 - 22 U 219/98
Es ist bereits zweifelhaft, ob der Schiedsgutachter im Rahmen einer Verkehrswertermittlung - ähnlich einem gerichtlich beauftragten Mietwertgutachter - gehalten ist, konkrete Vergleichsobjekte und deren Quadratmetermieten anzugeben (vgl. BGH WM 1998, 628, 631). - BGH, 22.01.1959 - III ZR 148/57
Rücktritt von Enteignungsunternehmen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.1999 - 22 U 219/98
Selbst wenn man von der grundsätzlichen Beachtlichkeit dieses Einwands ausgeht, weil es sich bei der mangelnden Standsicherheit um eine dem beschädigten Gebäude innewohnende Schadensanlage handelt, ist jedenfalls nicht dargetan, daß diese auch ohne die Grundstücksvertiefung in kurzer Zeit zu demselben Schaden geführt hätte (s. BGHZ 29, 207, 215). - BGH, 21.04.1993 - XII ZR 126/91
Zivilprozess: Verfahrensmangel infolge nicht dokumentierter mündlicher …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.1999 - 22 U 219/98
Offenbar unrichtig ist ein Schiedsgutachten erst dann, wenn sich die Unrichtigkeit dem sachkundigen und unbefangenen Beobachter, wenn auch möglicherweise erst nach gründlicher Prüfung, aufdrängt (s. BGH NJW-RR 1993, 1034 m.w.N.), wobei es grundsätzlich allein auf das Ergebnis ankommt (Palandt/Heinrichs, BGB, 58.Aufl., § 319 Rdnr.5 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 23.03.2000 - 2 U 133/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Wirksamkeit einer im notariellen Grundstückskaufvertrag enthaltenen Vollstreckungsunterwerfung; Beseitigung der Vollstreckbarkeit eines titulierten Anspruchs ; Auslegung eines Grundstückskaufvertrages; Aufnahme eines Balkons in einen Vertragstext
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer im notariellen Grundstückskaufvertrag enthaltenen Vollstreckungsunterwerfung; Beseitigung der Vollstreckbarkeit eines titulierten Anspruchs ; Auslegung eines Grundstückskaufvertrages; Aufnahme eines Balkons in einen Vertragstext
- ibr-online
Unwirksame Vollstreckungsunterwerfungs-Klausel: Vollstreckungsgegenklage oder Klauselerinnerung?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO §§ 732, 766, 767
Unwirksamkeit der Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 15.07.1999 - 4 O 42/97
- OLG Braunschweig, 23.03.2000 - 2 U 133/99
Papierfundstellen
- BauR 2000, 1228
- BauR 2000, 1229
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90
Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung - …
Auszug aus OLG Braunschweig, 23.03.2000 - 2 U 133/99
Die aus der Unwirksamkeit eines Titels hergeleitete Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung kann vielmehr nur zum Gegenstand einer Vollstreckungs- oder Klauselerinnerung nach §§ 732, 766 ZPO gemacht werden (BGH 14.05.1992 NJW 1992, 2160, 2162; 18.11.1993 NJW 1994, 460, 461 [BGH 18.11.1993 - IX ZR 244/92];… Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Bd. I, 2. Aufl., § 767 Rz. 3 m.w.N.). - BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92
Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines …
Auszug aus OLG Braunschweig, 23.03.2000 - 2 U 133/99
Die aus der Unwirksamkeit eines Titels hergeleitete Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung kann vielmehr nur zum Gegenstand einer Vollstreckungs- oder Klauselerinnerung nach §§ 732, 766 ZPO gemacht werden (BGH 14.05.1992 NJW 1992, 2160, 2162; 18.11.1993 NJW 1994, 460, 461 [BGH 18.11.1993 - IX ZR 244/92];… Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Bd. I, 2. Aufl., § 767 Rz. 3 m.w.N.).
- BGH, 07.05.2009 - V ZB 180/08
Prüfungsmaßstab im Rahmen der Beschwerde gegen die Anordnung der …
Eine aus materiellrechtlichen Erwägungen folgende Unwirksamkeit des Titels, wie sie der Beschwerdeführer hier unter Hinweis auf § 307 BGB einwendet, kann der Schuldner mit der Vollstreckungserinnerung jedenfalls nicht geltend machen (BGH, Beschl. v. 16. April 2009, VII ZB 62/08, WM 2009, 846; insoweit unzutreffend: OLG Braunschweig BauR 2000, 1228, 1229). - VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 7/04
Zivilprozeßrecht; Subsidiarität; rechtliches Gehör; Willkür
Denn sie betreffen Erinnerungen, in denen es nach der von Verfassungs wegen nicht zu beanstandenden Ansicht von Amts- und Landgericht lediglich um formell-rechtliche Einwendungen gegangen ist, nämlich im besonderen um eine nach dem Text des notariellen Vertrages mit Vollstreckungsunterwerfungsklausel bzw. des sonstigen Titels unzureichende Bestimmtheit der zu vollstrecken bezweckten (Teil-)Forderung bzw. Zinsregelung (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 29. Oktober 1997 - 9 U 32/97 -, InVO 1998, 235 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 23. März 2000 - 2 U 133/99 -, BauR 2000, 1229 unter Bezugnahme u.a. auf BGH…, Urteil vom 14. Mai 1992, a.a.O., zu dem das BGH-Urteil vom 22. Oktober 1998 - VII ZR 99/97 -, NJW 1999, 51 festhält, der Senat habe "bislang nur zur formellen Wirksamkeit (Vollstreckungsfähigkeit) solcher Klauseln Stellung genommen"). - VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 42/04
Zivilprozeßrecht; Subsidiarität; rechtliches Gehör; Willkür
Denn sie betreffen Erinnerungen, in denen es nach der von Verfassungs wegen nicht zu beanstandenden Ansicht von Amts- und Landgericht lediglich um formell-rechtliche Einwendungen gegangen ist, nämlich im besonderen um eine nach dem Text des notariellen Vertrages mit Vollstreckungsunterwerfungsklausel bzw. des sonstigen Titels unzureichende Bestimmtheit der zu vollstrecken bezweckten (Teil-)Forderung bzw. Zinsregelung (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 29. Oktober 1997 - 9 U 32/97 -, InVO 1998, 235 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 23. März 2000 - 2 U 133/99 -, BauR 2000, 1229 unter Bezugnahme u.a. auf BGH…, Urteil vom 14. Mai 1992, a.a.O., zu dem das BGH-Urteil vom 22. Oktober 1998 - VII ZR 99/97 -, NJW 1999, 51 festhält, der Senat habe "bislang nur zur formellen Wirksamkeit (Vollstreckungsfähigkeit) solcher Klauseln Stellung genommen").
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