Rechtsprechung
| OVG Berlin, 22.05.2002 - 2 S 10.02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 4; ; BauO Bln § 32 Abs. 9; ; ASOG § 13; ; ASOG § 13 Abs. 3; ; ASOG § 14
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4; BauO Bln § 32 Abs. 9; ASOG §§ 13, 14
Bauordnungsrecht; Brandschutz; Treppenhausfenster; Öffnungsmöglichkeit; unzulässige Verriegelung durch verschließbare Druckzylinder; Störer; Sofortvollzug einer brandschutzrechtlichen Anordnung - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4; BauO Bln § 32 Abs. 9; ASOG §§ 13, 14.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Qualifikation als Verhaltensstörer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)
Keine Verriegelung von Treppenhausfenstern
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Entriegelbare Fenster
Verfahrensgang
- VG Berlin, 07.03.2002 - 19 A 45.02
- OVG Berlin, 22.05.2002 - 2 S 10.02
Papierfundstellen
- BauR 2003, 1083
- BauR 2003, 1355
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 10 S 2185/96
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für …
Auszug aus OVG Berlin, 22.05.2002 - 2 S 10.02
Das Gewicht der im Brandfalle gefährdeten Rechtsgüter gebietet regelmäßig die Anordnung der sofortigen Vollziehung derartiger brandschutzrechtlicher Verfügungen (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 23. August 1996 - OVG 2 S 13.96 - BRS 58 Nr. 205 = UPR 1997, S. 119 = DÖV 1997, S. 551 und Beschluss vom 17. Mai 2000 - OVG 2 S 3.00 - ). - OVG Berlin, 23.08.1996 - 2 S 13.96
Sofortvollzug; Nutzungsuntersagung; Zimmervermietung; Sozialhilfeempfänger; …
Auszug aus OVG Berlin, 22.05.2002 - 2 S 10.02
Das Gewicht der im Brandfalle gefährdeten Rechtsgüter gebietet regelmäßig die Anordnung der sofortigen Vollziehung derartiger brandschutzrechtlicher Verfügungen (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 23. August 1996 - OVG 2 S 13.96 - BRS 58 Nr. 205 = UPR 1997, S. 119 = DÖV 1997, S. 551 und Beschluss vom 17. Mai 2000 - OVG 2 S 3.00 - ). - OVG Berlin, 17.05.2000 - 2 S 3.00
Umfang des Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt; sofortige Vollziehbarkeit der …
Auszug aus OVG Berlin, 22.05.2002 - 2 S 10.02
Das Gewicht der im Brandfalle gefährdeten Rechtsgüter gebietet regelmäßig die Anordnung der sofortigen Vollziehung derartiger brandschutzrechtlicher Verfügungen (…st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 23. August 1996 - OVG 2 S 13.96 - BRS 58 Nr. 205 = UPR 1997, S. 119 = DÖV 1997, S. 551 und Beschluss vom 17. Mai 2000 - OVG 2 S 3.00 - ).
- OVG Saarland, 03.09.2014 - 2 B 318/14
Zulässigkeit von Brandschutzauflagen gegenüber dem Verwalter bei …
Die hier zur Rede stehenden baulich-substanziellen Veränderungen der Anwesen B…straße 29 und 31 haben jedenfalls von ihrem Umfang her nichts mit den die dort entschiedenen beziehungsweise in Bezug genommenen Fälle kennzeichnenden Maßnahmen, wie etwa dem Entfernen zuvor gerade auf Veranlassung des Verwalters eingebauter Schlösser an aus Brandschutzgründen unverschlossen zu haltenden Fenstern in einem Flur,(vgl. dazu OVG Berlin, Beschluss vom 22.5.2002 - 2 S 10.02 -, BRS 65 Nr. 137) dem Entfernen auf den als Fluchtwege dienenden Fluren von den Bewohnern abgestellter Gegenstände,(vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 15.4.2009 - 10 B 304/09 -, BRS 74 Nr. 210, wobei es bei den dort aufgegriffenen "Bandlasten" unter anderem um Schirmständer, Kommoden, Teppiche und einen mobilen Heizkörper, dort insbesondere auch zur Abgrenzung von "baulichen Veränderungen" und zur unzureichenden "Bestimmtheit" der dortigen Anordnung ("sämtliche Gegenstände") aus Sicht des Gerichts;… ausdrücklich ablehnend auch insoweit Elzer/Riecke in PWW, BGB, 8. Auflage 2013, § 27 WEG Rn 1) oder der Anordnung einer dauerhaften "Festsetzung" sämtlicher Garagentore in einer Tiefgarage "in geöffneter Position" zu tun.(vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 28.1.2011 - 2 B 1495/10 -, NVwZ-RR 2011, 351, wobei auch die dort zitierte, regelmäßig auch für Erstreckung der Polizeipflichtigkeit des Verwalters auf "außergewöhnliche Reparaturen" angeführte ältere Entscheidung desselben Gerichts vom 3.3.1994 - 11 B 2566/93 -, bei juris, lediglich eine Verfügung betraf, mit der der Verwalter zur Beauftragung eines Gutachters in Anspruch genommen worden war) Insbesondere in der zuletzt genannten, in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts ausführlich wörtlich wiedergegebenen Entscheidung wurde ausdrücklich hervorgehoben, dass das geforderte Offenhalten der Tore (voraussichtlich) als Maßnahme der "laufenden" Instandsetzung zu qualifizieren sei, weil es für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer "keine grundsätzliche Bedeutung" habe und auch "keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lasse", ohne "größeren Substanzeingriff zu erfüllen" und "gegebenenfalls jederzeit wieder rückgängig zu machen" sei. - VG Köln, 13.09.2018 - 23 L 2060/18
Hambacher Forst: Räumung des Baumhauses rechtmäßig
Rn. 42 Vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 22. Mai 2002 - 2 S 10.02 - juris; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NRW, § 61 Rn. 175. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2011 - 2 B 1495/10
Ordnungsverfügung hinsichtlich der Öffnung formell illegal errichteter …
Rn. 23 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. April 2009 - 10 B 304/09 -, BRS 74 Nr. 210 = juris Rn. 3 und 5, vom 17. Dezember 2008 - 10 A 1649/08 -, und vom 3. März 1994 - 11 B 2566/93 -, juris Rn. 7; ebenso: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. August 1973 - VI 879/72 -, NJW 1974, 74; zur Zustandshaftung eines Hausverwalters jenseits des WEG: OVG Berlin, Beschluss vom 22. Mai 2002 - 2 S 10.02 -, BauR 2003, 1083 = juris Rn. 4; ablehnend: Merle, in: Bärmann, Kommentar zum WEG, 10. Auflage 2008, § 27 Rn. 36.
- OVG Saarland, 03.09.2014 - 2 B 319/14
Brandschutzauflagen bei Wohnungseigentümergemeinschaft
Die hier zur Rede stehenden baulich-substanziellen Veränderungen der Anwesen B…straße 33 und 35 haben jedenfalls von ihrem Umfang her nichts mit den die dort entschiedenen beziehungsweise in Bezug genommenen Fälle kennzeichnenden Maßnahmen, wie etwa dem Entfernen zuvor gerade auf Veranlassung des Verwalters eingebauter Schlösser an aus Brandschutzgründen unverschlossen zu haltenden Fenstern in einem Flur,(vgl. dazu OVG Berlin, Beschluss vom 22.5.2002 - 2 S 10.02 -, BRS 65 Nr. 137) dem Entfernen auf den als Fluchtwege dienenden Fluren von den Bewohnern abgestellter Gegenstände,(vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 15.4.2009 - 10 B 304/09 -, BRS 74 Nr. 210, wobei es bei den dort aufgegriffenen "Bandlasten" unter anderem um Schirmständer, Kommoden, Teppiche und einen mobilen Heizkörper, dort insbesondere auch zur Abgrenzung von "baulichen Veränderungen" und zur unzureichenden "Bestimmtheit" der dortigen Anordnung ("sämtliche Gegenstände") aus Sicht des Gerichts;… ausdrücklich ablehnend auch insoweit Elzer/Riecke in PWW, BGB, 8. Auflage 2013, § 27 WEG Rn 1) oder der Anordnung einer dauerhaften "Festsetzung" sämtlicher Garagentore in einer Tiefgarage "in geöffneter Position" zu tun.(vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 28.1.2011 - 2 B 1495/10 -, NVwZ-RR 2011, 351, wobei auch die dort zitierte, regelmäßig auch für Erstreckung der Polizeipflichtigkeit des Verwalters auf "außergewöhnliche Reparaturen" angeführte ältere Entscheidung desselben Gerichts vom 3.3.1994 - 11 B 2566/93 -, bei juris, lediglich eine Verfügung betraf, mit der der Verwalter zur Beauftragung eines Gutachters in Anspruch genommen worden war) Insbesondere in der zuletzt genannten, in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts ausführlich wörtlich wiedergegebenen Entscheidung wurde ausdrücklich hervorgehoben, dass das geforderte Offenhalten der Tore (voraussichtlich) als Maßnahme der "laufenden" Instandsetzung zu qualifizieren sei, weil es für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer "keine grundsätzliche Bedeutung" habe und auch "keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lasse", ohne "größeren Substanzeingriff zu erfüllen" und "gegebenenfalls jederzeit wieder rückgängig zu machen" sei. - VG Magdeburg, 15.06.2017 - 7 A 213/16
Gebühren für den Einsatz der Feuerwehr; Heranziehung eines WEG-Verwalters
Da die dem Verwalter nach § 27 Abs. 1 und 3 WEG zustehenden Aufgaben und Befugnisse nach Abs. 4 dieser Norm weder durch eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer untereinander noch durch den Verwaltervertrag eingeschränkt werden können, ergibt sich hieraus ein eigenes selbständiges Recht des Verwalters, die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung notwendigen Maßnahmen zu treffen, und - gleichsam spiegelbildlich - die ordnungsrechtliche Möglichkeit, den Verwalter aufgrund dieser Handlungsbefugnis als Handlungs- oder Zustandsverantwortlichen in Anspruch zu nehmen (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.01.2011, a. a. O.;… ebenso: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 08.08.1973 - VI 879/72 -, NJW 1974, 74; zur Zustandsverantwortlichkeit eines Hausverwalters unabhängig von den Vorschriften des WEG: OVG Berlin, Beschl. v. 22.05.2002 - 2 S 10.02 -, juris). - VG Köln, 03.09.2018 - 23 L 2061/18 Rn. 41 Vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 22. Mai 2002 - 2 S 10.02 - juris; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NRW, § 61 Rn. 175.
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2014 - 2 M 46/14
Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsverfügung …
Auch ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, die sofortige Vollziehung einer Ordnungsverfügung anzuordnen, wenn sie der Brandsicherheit einer baulichen Anlage dient (OVG NW, Beschl. v. 21.02.2008 - 7 B 107/08 -, juris, RdNr. 29; OVG Berlin, Beschl. v. 22.05.2002 - 2 S 10.02 -, BRS 65 Nr. 137, RdNr. 5 in juris). - VG Gelsenkirchen, 06.03.2012 - 6 L 1402/11
Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb; Brandschutz; …
Rn. 72 Vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 22. Mai 2002 - 2 S 10.02 -, juris; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NRW, § 61 Rn. 175. - VG Magdeburg, 03.04.2024 - 4 B 128/23
Verschließen von Öffnungen in einer Brandwand
Es ist daher grundsätzlich nicht zu beanstanden, die sofortige Vollziehung einer Ordnungsverfügung anzuordnen, wenn sie der Brandsicherheit einer baulichen Anlage dient (OVG NRW…, Beschluss vom 21.02.2008 - 7 B 107/08 -, juris Rn. 29; OVG Berlin, Beschluss vom 22.05.2002 - 2 S 10.02 -, juris Rn. 5). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2011 - 2 B 1232/10
Vorliegen einer Ordnungsverfügung gegen einen Verwalter mit der Regelung der …
Rn. 36 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. April 2009 - 10 B 304/09 -, BRS 74 Nr. 210 = juris Rn. 3 und 5, vom 17. Dezember 2008 - 10 A 1649/08 -, und vom 3. März 1994 - 11 B 2566/93 -, juris Rn. 7; ebenso: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. August 1973 - VI 879/72 -, NJW 1974, 74; zur Zustandshaftung eines Hausverwalters jenseits des WEG: OVG Berlin, Beschluss vom 22. Mai 2002 - 2 S 10.02 -, BauR 2003, 1083 = juris Rn. 4; ablehnend: Merle, in: Bärmann, Kommentar zum WEG, 10. Auflage 2008, § 27 Rn. 36. - VG Berlin, 17.10.2018 - 19 L 328.18
Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung einer Gewerbeeinheit als Wettbüro; …
- VG Köln, 05.12.2018 - 23 L 2254/18
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