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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 24.09.2002 - 2 R 12/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,29680
OVG Saarland, 24.09.2002 - 2 R 12/01 (https://dejure.org/2002,29680)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.09.2002 - 2 R 12/01 (https://dejure.org/2002,29680)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. September 2002 - 2 R 12/01 (https://dejure.org/2002,29680)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    AEG § 18 Abs. 1; EBO § 4 Abs. 1; BauGB §§ 34, 38; LBO (Saarland) 1996 § 15.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baugenehmigung für das Aufstellen von Plakatanschlagtafeln; Zulässigkeit von Werbetafeln; Aufstellen von Werbetafeln auf Bahngelände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 349
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1997 - 11 A 1566/94

    Verkehrsanlage; Geltungsbereich der Bauordnung; Verkehrsanlagenrechtliche …

    Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2002 - 2 R 12/01
    Denn die beiden insoweit in Anspruch genommenen Flächen sind derart klein, dass ihnen - zumal in ihrer konkreten Funktion als Teile der Umrandung von Parkplätzen - keine irgendwie geartete Bedeutung für die Erfüllung der Bestimmung des Geländes für Zwecke des Bahnbetriebes beigemessen werden kann (so auch VGH München, Urteil vom 24.02.1995 - 26 B 90.2134 -, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht, und OVG Koblenz, Urteil vom 29.06.2000, BRS 63 Nr. 171 ; außerdem OVG Münster, Urteil vom 03.07.1997, BRS 59 Nr. 134 ; Gruber, Bauaufsichtliche Behandlung bahnfremder Nutzung von Eisenbahnbetriebsgelände, BauR 2000, 499, 506 - insbesondere Fußnote 46 -).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

    Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2002 - 2 R 12/01
    Allerdings ist davon auszugehen, dass die beiden Parkplätze, von denen einer, und zwar der südlich des Bahnhofsgebäudes gelegene, auf dem sich der Standort IV befindet, nach den im Berufungsverfahren an Ort und Stelle getroffenen Feststellungen teilweise für Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG reserviert ist und der andere - nördlich des Bahnhofs -, an dessen Ostrand der Standort III angeordnet ist, Fahrgästen der Deutschen Bahn zur Verfügung steht, auf den Eisenbahnbetrieb bezogene Funktionen erfüllen und deshalb den Betriebsanlagen der Bahn im Verständnis von § 18 Abs. 1 AEG i.V.m. § 4 Abs. 1 EBO zuzurechnen, jedenfalls aber als nach wie vor, sei es auf der Grundlage einer entsprechenden Planfeststellung, sei es in anderer Weise, dem Bahnbetrieb gewidmete Flächen anzusehen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.12.1988, E 81, 111, 113, und vom 27.11.1996, NVwZ 1997, 920 [BVerwG 27.11.1996 - BVerwG 11 A 2/96] ).
  • VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 K 104/18

    Baugenehmigung für eine Werbeanlage an einer Bahnbrücke

    Sie zählten gewissermaßen noch zu deren "Begleitanlagen".(VGH München, Urteil vom 17.11.2008 - 14 B 06.3096 - OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.09.2002 - 2 R 12/01 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.06.2000 - 1 A 10262/00 - m. w. N.) Insoweit füge sich das Vorhaben im Sinne von § 34 BauGB in die gewerblich geprägte Umgebung ein.

    Rn. 27 Damit beurteilt sich die Art der baulichen Nutzung aufgrund von § 30 Abs. 3 BauGB nach § 34 BauGB.(vgl. Bay. VGH…, Urteil vom 09.12.2010 - 2 B 09.1500 -, juris Rn. 31;… vgl. auch Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Aufl., VIII Rn. 106 a.E. unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.09.2002 - 2 R 12/01 -, BauR 2003, 349 = BRS 65 Nr. 155) Die nähere Umgebung der Eisenbahnbrücke stellt sich allerdings als reines Gewerbegebiet im Verständnis von § 8 BauNVO dar, in dem Fremdwerbeanlagen ohne weiteres bauplanungsrechtlich zulässig und zudem in erheblichem Umfang auch vorhanden sind.

    Insoweit weist die Klägerin zutreffend darauf hin, dass Fremd-Werbeanlagen optisch mit dem Charakter eines Bahngeländes vereinbar sind, traditionell zum Erscheinungsbild von Bahnanlagen gehören und gewissermaßen zu deren "Begleitanlagen" zählen.(VGH München, Urteil vom 17.11.2008 - 14 B 06.3096 - OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.09.2002 - 2 R 12/01 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.06.2000 - 1 A 10262/00 - m. Nachw.) Insoweit fügt sich das Vorhaben im Sinne von § 34 BauGB in die gewerblich geprägte Umgebung ein.

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.2017 - 1 MB 18/17

    Vorläufiger Baustopp im Bahnhof Schleswig

    Rn. 24 Daraus folgt, dass die Nutzung eisenbahnbetriebsbezogener Anlagen der Eisenbahnaufsicht des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegt, während nicht eisenbahnbetriebsbezogene Nutzungen von Anlagen der Eisenbahnen des Bundes, d. h. eisenbahnfremde bauliche Änderungen und nachfolgende Nutzungen, grundsätzlich auch dann der Zuständigkeit und Aufsicht der allgemeinen Bauaufsichtsbehörden unterliegen, wenn sie sich auf planungsrechtlich privilegiertem Bahngelände vollziehen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27.11.1996 - 11 A 2/96 -, juris; Urteil vom 23.09.2014 - 7 C 14.13 - und Urteil vom 28.05.2014 - 6 C 4/13 -, juris; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 27.04.1998 - 7 A 3818/96 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 24.09.2002 - 2 R 12/01 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 31.05.1996 - 6 L 3564/93 -, juris; VG Potsdam, Beschluss vom 14.09.2000 - 4 L 1039/00 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 28.10.2009 - AU 4 K 08.1163 -, juris; vgl. dazu auch OLG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2017 - 2 SsOWi 126/17 -, juris).
  • VG Schleswig, 05.04.2016 - 3 A 290/15

    Zuständigkeitsstreit zwischen Eisenbahnbundesamt und Gemeinde im Zusammenhang mit …

    Daraus folgt, dass die Nutzung eisenbahnbetriebsbezogener Anlagen der Eisenbahnaufsicht unterliegt, während nicht eisenbahnbetriebsbezogene Nutzungen, d. h. eisenbahnfremde bauliche Nutzungen, grundsätzlich auch dann der Zuständigkeit und Aufsicht der allgemeinen Bauaufsichtsbehörden unterliegen, wenn sie sich auf planungsrechtlich privilegiertem Bahngelände vollziehen (vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 27.04.1998, 7 A 3818/96; Urteil des OVG Saarland vom 24.09.2002, 2 R 12/01; OVG Lüneburg, Urteil vom 31.05.1996, 6 L 3564/93; VG Potsdam, Beschluss vom 14.09.2000, 4 L 1039/00; VG Augsburg, Urteil vom 28.10.2009, AU 4 K 08.1163).
  • VG München, 12.05.2009 - M 1 K 08.3841

    Bahnfremde Nutzung auf gewidmetem Bahngelände

    Einer förmlichen Entwidmung des Bahngeländes bedarf es zur Begründung einer Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden bei bahnfremder Nutzung des Bahngeländes nicht (VGH Baden-Württemberg vom 24.7.1991, Az. 5 S 1375/91, OVG Saarland vom 24.9.2002, Az. 2 R 12/01, zum Ganzen vgl. BayVGH vom 11.3.2009, Az: 15 BV 08.1306, alle juris).
  • VG München, 07.04.2008 - M 8 K 07.1776

    Mega-Light-Wechselwerbeanlage; Beeinträchtigung des bauplanungsrechtlichen …

    Eine allein aus dem Fachplanungsvorbehalt bzw. einer entsprechenden Widmung resultierende "Exterritorialität" sieht das Gesetz gerade nicht vor (OVG Saarland, Urt. vom 24.9.2002, Az. 2 R 12/01, BRS 65 Nr. 155; grundlegend dazu BVerwG…, Urt. vom 16.12.1988 a.a.O.; a.A. VG Karlsruhe…, Urt. vom 27.5.2003, Az. 11 K 2353/02 - in juris); dass allein die Funktion der Böschung als "Begleitgrün" zu einer Bahninkompatibilität führen soll, erscheint daher überzogen.
  • VG München, 28.01.2008 - M 8 K 07.129

    Mega-Light-Werbeanlage am ...bahnhof

    Ihre Zulassung unterliegt deshalb nicht dem Planfeststellungsvorbehalt des § 18 AEG (vgl. BVerwG v. 16.12.1988 - 4 C 48/86; OVG Saarland v. 24.9.2002 - 2 R 12/01 - beide aus Juris).
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