Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 22.05.2003 - 7 U 10/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BGB § 631; ; BGB § 649; ; VOB/B § 8 Ziff. 1; ; VOB/B § 8 Ziff. 1 Abs. 2; ; VOB/B § 8 Nr. 6; ; VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 1 S. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Anspruch auf Abschlagszahlungen nach durch Kündigung beendetem Werkvertrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Werklohn-Abschlagszahlungen nach Kündigung eines Bauvertrages; Rechtliche Qualifikation einer Abschlagsrechnung als prüffähige Schlussrechnung nach Kündigung des Werkvertrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verhältnis zwischen Abschlagsrechnung und Schlussrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung eines VOB-Bauvertrages: Kann Unternehmer aus unstreitiger Abschlagsrechnung klagen? (IBR 2003, 466)
Verfahrensgang
- LG Dessau, 23.12.2002 - 4 O 1299/02
- OLG Naumburg, 22.05.2003 - 7 U 10/03
Papierfundstellen
- BauR 2003, 1778 (Ls.)
- BauR 2004, 522
- ZfBR 2003, 770 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.02.1987 - VII ZR 217/85
Anspruch auf Abschlagszahlungen nach Kündigung des VOB/B -Vertrages
Auszug aus OLG Naumburg, 22.05.2003 - 7 U 10/03
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt die Frage offen gelassen, ob von dem Grundsatz, dass Abschlagszahlungen bei einem durch Kündigung beendeten Vertrag nicht mehr geltend gemacht werden können, abzuweichen ist, wenn Abschlagsforderungen ein unbestrittenes Guthaben ausweisen (BGH NJW 1985, 1840, 1841; BauR 1987, 453).Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bisher ausdrücklich offen gelassen (BGH NJW 1985, 1840; BauR 1987, 453).
- BGH, 21.02.1985 - VII ZR 160/83
Fälligkeit von Abschlagszahlungen nach Erstellung der Schlußrechnung
Auszug aus OLG Naumburg, 22.05.2003 - 7 U 10/03
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt die Frage offen gelassen, ob von dem Grundsatz, dass Abschlagszahlungen bei einem durch Kündigung beendeten Vertrag nicht mehr geltend gemacht werden können, abzuweichen ist, wenn Abschlagsforderungen ein unbestrittenes Guthaben ausweisen (BGH NJW 1985, 1840, 1841; BauR 1987, 453).Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bisher ausdrücklich offen gelassen (BGH NJW 1985, 1840; BauR 1987, 453).
- OLG Karlsruhe, 31.05.1994 - 8 U 238/93
Auszug aus OLG Naumburg, 22.05.2003 - 7 U 10/03
Einige Oberlandesgerichte und ein Teil der Literatur haben diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Anlass genommen, Klagen auf Abschlagszahlungen nach erteilter Schlussrechnung jedenfalls dann als begründet anzusehen, wenn sie ein unbestrittenes Guthaben ausweisen (OLG Hamm BauR 1997, 175; OLG Karlsruhe IBR 1996, 405 mit der Einschränkung, dass eine Kündigung des Auftragnehmers vorliegen soll;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, a. a. O., Rdn. 1228;… Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB, 14. Auflage, § 16 VOB/B Rdn. 76).Diese Entscheidungen haben in der obergerichtlichen Rechtsprechung dazu geführt, dass unbestrittene Guthaben aus Abschlagsrechnungen jedenfalls durchsetzbar sein sollen (so OLG Hamm BauR 1997, 175; OLG Karlsruhe IBR 1996, 405 mit der Einschränkung, dass eine Kündigung des Auftragnehmers vorliegen soll).
- BGH, 22.11.2001 - VII ZR 168/00
Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlußrechnung
Auszug aus OLG Naumburg, 22.05.2003 - 7 U 10/03
Das Erfordernis der Prüffähigkeit soll den Auftraggeber in die Lage versetzen, die Rechnung zu prüfen und die Richtigkeit der einzelnen Ansätze zu beurteilen (BGH BauR 2002, 468, 469 m. w. N.).
- OLG Stuttgart, 12.02.2019 - 10 U 152/18
VOB-Vertrag: Geltendmachung von Abschlags- und Vorauszahlungsforderungen und …
Teilweise wird vertreten, dass ein unbestrittenes oder ausdrücklich anerkanntes Guthaben weiterhin als Abschlagszahlung verlangt werden kann (vgl. OLG Naumburg, OLGR 2003, 461 = BauR 2004, 522; OLG Hamm, BauR 2004, 522 m. Anm. Kainz, IBR 1996, 505; OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.05.1994 - 8 U 238/93 m. Anm. Knychalla, IBR 1996, 405;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1607). - OLG München, 25.09.2017 - 9 U 1847/17
Förmliche Abnahme vereinbart: Keine Abnahme durch Fertigstellungsanzeige!
Auch der weitere, bei Ingenstau/ Korbion/ Locher, a.a.O. unter Rz. 47 zitierte Ausnahmefall des OLG Naumburg, Urteil vom 22.5.2003, BauR 2004, 522, betraf die Konstellation, dass die Klage auf Abschlagszahlungen ausnahmsweise möglich sein soll, wenn es sich nach Vorlage der Schlussrechnung um die Auszahlung unbestrittenen Guthabens handeln soll. - OLG Karlsruhe, 28.05.2013 - 8 U 123/09
Überzahlung: Verjährungsbeginn der Rückforderung?
Es genügt jedoch, wenn die Abrechnung aus der Sicht des Aufraggebers abschließenden Charakter trägt und die gesamten in Auftrag gegebenen und erbrachten Leistungen abgerechnet werden, so dass sich damit eine weitere Rechnung erkennbar erübrigt (BGH NJW 1975, 1701, 1702;… OLG Stuttgart vom 06.03.2007, 12 U 74/06, bei Juris, Rn. 54; OLG Naumburg BauR 2004, 522; OLG Dresden IBR 2005, 304; OLG Köln IBR 2001, 265; OLG Köln NJW-RR 1992, 1375, 1376). - OLG Dresden, 27.02.2018 - 6 U 1246/17
Bauvertrag gekündigt: Auftragnehmer muss Schlussrechnung vorlegen!
(a) Bei der Forderung aus der Abschlagsrechnung handelt es sich nicht um ein unbestrittenes Guthaben der Klägerin (vgl. OLG Naumburg BauR 2004, 522). - OLG Dresden, 03.12.2004 - 13 U 1763/04
Verjährungsbeginn bei inhaltsgleicher Abschlags- u. Schlussrechnung
Denn auch Abschlagsrechnungen können in ihrer Gesamtheit die Voraussetzungen der Prüfbarkeit im Sinne von § 14 Nr. 1 VOB/B erfüllen und damit als Schlussrechnung genügen, wenn sie sämtliche vom Unternehmer ausgeführten Leistungen enthalten und sich deshalb eine weitere zusammenfassende Rechnung erübrigt (vgl. OLG Naumburg, BauR 2004, 522; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 593; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1375).
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