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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 07.12.2009 - 1 LA 255/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3423
OVG Niedersachsen, 07.12.2009 - 1 LA 255/08 (https://dejure.org/2009,3423)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.12.2009 - 1 LA 255/08 (https://dejure.org/2009,3423)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Dezember 2009 - 1 LA 255/08 (https://dejure.org/2009,3423)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zur Zulässigkeit eines islamischen Gebetshauses in einem allgemeinen Wohngebiet

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 1 BauNVO; § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
    Baugenehmigungen für ein teilweise als Moschee und teilweise als kulturelle Begegnungsstätte genutztes Gebäude; Gebietsverträglichkeit eines teilweise als Moschee und teilweise als kulturelle Begegnungsstätte genutzten Gebäudes; Voraussetzungen für das Vorliegen ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    GG Art. 4; BauNVO § 4.

  • recht-islam.de

    Zulässigkeit eines islamischen Gebetshauses in einem allgemeinen Wohngebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 15 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Baugenehmigungen für ein teilweise als Moschee und teilweise als kulturelle Begegnungsstätte genutztes Gebäude; Gebietsverträglichkeit eines teilweise als Moschee und teilweise als kulturelle Begegnungsstätte genutzten Gebäudes; Voraussetzungen für das Vorliegen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Islamisches Gebetshaus in allgemeinem Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Moschee im allgemeinen Wohngebiet

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein islamisches Gebetshaus im allgemeinen Wohngebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baugenehmigungen für ein teilweise als Moschee und teilweise als kulturelle Begegnungsstätte genutztes Gebäude; Gebietsverträglichkeit eines teilweise als Moschee und teilweise als kulturelle Begegnungsstätte genutzten Gebäudes; Voraussetzungen für das Vorliegen ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Moschee mit Nachtgebeten in allgemeinem Wohngebiet unzulässig! (IBR 2010, 113)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 219
  • NZBau 2010, 163
  • BauR 2010, 433
  • ZfBR 2010, 151
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines islamischen Betsaals in allgemeinem …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2009 - 1 LA 255/08
    Der Kläger trägt vor, in dem Urteil des Verwaltungsgerichts fehle eine Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1992 (4 C 50.89, BRS 54 Nr. 193).

    Insofern unterscheidet sich der Fall deutlich von der Einschätzung, zu der das BVerwG im Verfahren 4 C 50.89 (Urt. v. 27.2.1992, BRS 54 Nr. 193 = ZfBR 1992, 184 = NJW 1992, 2170) gelangt ist.

    Eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1992 (4 C 50.89, BRS 54 Nr. 193) hat der Kläger nicht substantiiert.

  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2009 - 1 LA 255/08
    Insoweit hat das Verwaltungsgericht auch nicht die Wertentscheidung des Grundgesetzes verkannt, denn es hat sich an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts orientiert, wonach zunächst die Gebietsverträglichkeit eines Vorhabens festzustellen ist und erst in einem zweiten Schritt die Frage der Rücksichtslosigkeit gegenüber der Nachbarschaft zu prüfen ist; im letztgenannten Rahmen ist Raum für die Güterabwägung (BVerwG, Beschl. v. 28.2.2008 - 4 B 60.07 -, ZfBR 2008, 379 = NVwZ 2008, 786).

    Eine Auseinandersetzung mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit erübrigte sich für das Verwaltungsgericht, wie bereits dargestellt, schon deshalb, weil die Frage einer Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme sich nicht mehr stellte, da das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem Ergebnis kam, dass das Vorhaben auf Grund seiner typischen Nutzungsweise störend wirkt und deshalb nicht in einem allgemeinen Wohngebiet regelmäßig zulässig ist (BVerwG, Beschl. v. 28.2.2008 - 4 B 60.07 -, NVwZ 2008, 786 = BauR 2008 S. 47;… Urt. v. 21.3.2002 - 4 C 1.02 -, BVerwGE 116, 155 = BRS 55 Nr. 63).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2009 - 1 LA 255/08
    Dabei dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (2. Kammer des Ersten Senats, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458, 1459 = NVwZ 2000, 1163 = NdsVBl. 2000, 244) die Anforderungen an die Darlegungslast der Beteiligten nicht überspannt werden.
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2009 - 1 LA 255/08
    Eine Auseinandersetzung mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit erübrigte sich für das Verwaltungsgericht, wie bereits dargestellt, schon deshalb, weil die Frage einer Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme sich nicht mehr stellte, da das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem Ergebnis kam, dass das Vorhaben auf Grund seiner typischen Nutzungsweise störend wirkt und deshalb nicht in einem allgemeinen Wohngebiet regelmäßig zulässig ist (BVerwG, Beschl. v. 28.2.2008 - 4 B 60.07 -, NVwZ 2008, 786 = BauR 2008 S. 47; Urt. v. 21.3.2002 - 4 C 1.02 -, BVerwGE 116, 155 = BRS 55 Nr. 63).
  • BVerwG, 02.09.1996 - 4 B 152.96

    Immissionsschutzrecht - Läuten von Kirchenglocken, Maßgeblichkeit von Lautstärke …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2009 - 1 LA 255/08
    In der Entscheidung vom 13. Mai 1996 ( - 6 L 1094/94 -, OVGE 46, 390; Nichtzulassungsbeschwerde beim BVerwG blieb erfolglos: B. v. 2.9.1996 - 4 B 152.96 -, BauR 1996, 819 = NVwZ 1997, 390 = BRS 58 Nr. 57) hatte das seinerzeit eingeholte Lärmgutachten ergeben, dass die (seinerzeit nur zur Tagzeit auftretenden) sog. Punktgeräusche (Glockenschlag Angelusläuten) rund 5 dB(A) unter dem Wert lagen, den sie nach der auch heute geltenden Regel (s. Nr. 6.1, Satz 2 TA Lärm) zur Tagzeit erreichen durften: 30 dB(A) + der für das Gebiet geltende Orientierungswert.
  • BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 121.90

    Begriff des "störenden" Gewerbebetriebs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2009 - 1 LA 255/08
    Anders sei das vom Verordnungsgeber durch typisierende Zuordnungen verfolgte Ziel nicht zu erreichen, bestimmte Nutzungen nebeneinander zuzulassen und gleichwohl zu einem gedeihlichen Nebeneinander zu kommen (vgl. z. B. BVerwG B. v. 5.3.1984 -. 4 B 20.84 -, NVwZ 1984, 647 = BRS 42 Nr. 75; B. v. 9.10.1990 - 4 B 121.90 -, ZfBR 1991, 38 = BauR 1991, 49 = NVwZ 1991, 267 = BRS 50 Nr. 58).
  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 20.84

    Pumazwinger - Nachbarschaft - Psychische Belastung - Einfügen - Wohnbebauung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2009 - 1 LA 255/08
    Anders sei das vom Verordnungsgeber durch typisierende Zuordnungen verfolgte Ziel nicht zu erreichen, bestimmte Nutzungen nebeneinander zuzulassen und gleichwohl zu einem gedeihlichen Nebeneinander zu kommen (vgl. z. B. BVerwG B. v. 5.3.1984 -. 4 B 20.84 -, NVwZ 1984, 647 = BRS 42 Nr. 75; B. v. 9.10.1990 - 4 B 121.90 -, ZfBR 1991, 38 = BauR 1991, 49 = NVwZ 1991, 267 = BRS 50 Nr. 58).
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98

    Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2009 - 1 LA 255/08
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. B. v. 31. Juli 1998 - 1 L 2696/98 -, NVwZ 1999, 431 = NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 13.05.1996 - 6 L 1093/94

    Angelusläuten; Kirchengeläut; Religionsausübung; Lärmbelästigung; Glockenturm; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2009 - 1 LA 255/08
    In der Entscheidung vom 13. Mai 1996 ( - 6 L 1094/94 -, OVGE 46, 390; Nichtzulassungsbeschwerde beim BVerwG blieb erfolglos: B. v. 2.9.1996 - 4 B 152.96 -, BauR 1996, 819 = NVwZ 1997, 390 = BRS 58 Nr. 57) hatte das seinerzeit eingeholte Lärmgutachten ergeben, dass die (seinerzeit nur zur Tagzeit auftretenden) sog. Punktgeräusche (Glockenschlag Angelusläuten) rund 5 dB(A) unter dem Wert lagen, den sie nach der auch heute geltenden Regel (s. Nr. 6.1, Satz 2 TA Lärm) zur Tagzeit erreichen durften: 30 dB(A) + der für das Gebiet geltende Orientierungswert.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2017 - 8 B 11605/16

    Abwehrrecht einer Gemeinde gegen nicht ausreichend bestimmtes Bauvorhaben

    Rn. 19 Die durch das Vorhaben ausgelöste Verkehrssituation erscheint insbesondere deswegen problematisch, weil das Morgengebet für acht Monate (vom 10. Februar bis 10. Oktober) und das Nachtgebet für mehr als vier Monate im Jahr (vom 17. April bis 27. August) in die stärkeren Schutz genießende Ruhezeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr fallen (vgl. hierzu auch OVG Nds., Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 LA 255/08 -, juris Rn. 19 ff.).

    Rn. 31 Vor diesem Hintergrund hätte es durchaus dem Beigeladenen oblegen, eine aussagekräftige Baubeschreibung vorzulegen, wie sie in § 4 Abs. 1 Satz 1 der der Landesverordnung über Bauvorlagen und die bautechnische Prüfung - BauuntPrüfVO - ausdrücklich vorgesehen ist und in der Praxis auch bei der Errichtung von religiösen Bauten wie Moscheen regelmäßig vorgelegt wird (vgl. hierzu etwa OVG Nds. Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 LA 255/08 -, juris Rn. 11; VG Ansbach…, Urteil vom 25. Juni 2013 - AN 9 K 12.01400 -, juris Rn. 8, 37; VG Berlin…, Urteil vom 18. Februar 2009 - 19 A 355.04 -, juris Rn. 10; VG München…, Urteil vom 12. Februar 2007 - M 8 06.3625 -, juris Rn. 12).

  • VG Neustadt, 07.11.2016 - 4 L 853/16

    Moschee im besonderen Wohngebiet - Planungshoheit der Gemeinde

    Maßgeblich ist insoweit nämlich der der Genehmigung zugrundeliegenden Nutzungsumfang, nicht aber lediglich die von einer möglicherweise hinter diesem Umfang zurückbleibende tatsächliche Nutzung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 1992 - 3 S 829/92 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 LA 255/08 -, NVwZ-RR 2010, 219; VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 26. September 2016 - 3 K 514/16.NW -, juris).

    Ohne baurechtliche Beschränkungen ermöglichen nämlich Einrichtungen in dieser Größenordnung einen Nutzungsumfang, der über eine örtliche begrenzte Anlage deutlich hinausgeht und mit unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Wohnnutzung verbunden sein kann (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 LA 255/08 -, NVwZ-RR 2010, 219; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 3 S 2773/07 -, NVwZ-RR 2008, 600; VG Minden, Urteil vom 16. April 2015 - 9 K 3528/13 - und VG München, Urteil vom 12. Februar 2007 - M 8 K 06.3626 - alle juris).

    Deshalb hätte es auch insoweit einer klarstellenden Betriebsbeschreibung in der angefochtenen Baugenehmigung bedurft, um im Hinblick auf die Größe der Räumlichkeiten sicherzustellen, dass deren Nutzung zur Nachtzeit mit der Wohnnutzung in dem besonderen Wohngebiet vereinbar ist (vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. Dezember 2009, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2023 - 8 A 10433/23

    Kein Neubau einer Moschee in der vorgesehenen Dimension in Germersheim

    Diese faktischen Auswirkungen sind aber für die auf besondere Ruhe angewiesene Wohnumgebung (s. dazu OVG Nds, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 LA 255/08) dann nicht mehr gebietsverträglich.
  • VG Freiburg, 12.10.2016 - 6 K 641/16

    Aufhebung einer Baugenehmigung aufgrund optischer Beeinträchtigung einer Moschee …

    Rn. 24 - 31; VG München, Beschl. v. 07.06.2005 - M 8 SN 05.1628 -, juris, Rn. 32 - 39; VG Frankfurt, Urt. v. 29.08.2001 - 3 E 815/01 (2) -, NVwZ-RR 2002, 175 = juris, Rn. 48, 54 -56; VG Düsseldorf, Urt. v. 28.02.2008 - 4 K 945/07 -, juris, Rn. 27 - 32; siehe auch VG Neustadt, Urt. v. 30.10.2012 - 4 K 553/12.NW -, juris, Rn. 53 ff. zu einem Bibelheim mit 17 Stellplätzen und 68 Übernachtungsmöglichkeiten im allgemeinen Wohngebiet; a.A. zu einem islamischen Gebetshaus im allgemeinen Wohngebiet, wenn damit in einem erheblichen Zeitraum, nämlich an 200 Tagen im Jahr und davon an 130 in besonders intensiver Form eine Nutzung ggf. auch noch mitten in der Nachtzeit verbunden sei OVG NdS, Beschl.v. 07.12.2009 - 1 LA 255/08 -, BauR 2010, 433 = NVwZ-RR 2010, 219 = juris, Rn.17 - 23 ).
  • VG Osnabrück, 21.05.2010 - 2 A 107/08

    Änderung des Charakters eines Baugebiets als reines Wohngebiet durch eine an dem …

    Dafür, dass die am Rande ( nicht im ) Baugebiet verlaufende Gleisanlage der Deutschen Bahn für die Bestimmung der Gebietsart ohne Belang ist, spricht eine Äußerung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in einer jüngeren Entscheidung (B. v. 07.09.2009 - 1 LA 255/08 -, BauR 2010, S. 433), wo es wörtlich heißt:.
  • VG Neustadt, 25.04.2023 - 4 K 493/22

    Keine Baugenehmigung zum Neubau einer Moschee in Germersheim

    Das Morgengebet fällt in der Zeit vom 10. Februar bis 10. Oktober in die Nachtzeit, denn es beginnt mit der Morgendämmerung und endet mit dem Beginn des Sonnenaufgangs (https://de.wikipedia.org/wiki/Fadschr_(Gebet); OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 LA 255/08).
  • VG Düsseldorf, 28.11.2013 - 9 K 5940/12
    Rn. 88 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992- 4 C 50/89 -, BRS 54 Nr. 193; VG München, Urteil vom 9. Juni 2005 - M 11 K 04.5113 -, Rn. 31 (juris); VG München Urteil vom 7. Juni 2005 - M 8 SN 05.1628 -, Rn. 43 (juris); OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 10291/09 -, Rn. 34 (juris); dennoch eine Gebietsverträglichkeit im allgemeinen Wohngebiet ablehnend OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 LA 255/08 -, Rn. 19 (juris).
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