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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.07.2013 - 14 ZB 12.1153   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20960
VGH Bayern, 17.07.2013 - 14 ZB 12.1153 (https://dejure.org/2013,20960)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.07.2013 - 14 ZB 12.1153 (https://dejure.org/2013,20960)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - 14 ZB 12.1153 (https://dejure.org/2013,20960)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nachbarklage; Gebietserhaltungsanspruch; Kerngebiet; Rücksichtnahmegebot; Prüfprogramm im vereinfachten Genehmigungsverfahren; Denkmalschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Funktionsloswerden einer im einfachen Bebauungsplan getroffenen Gebietsfestsetzung "Kerngebiet"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Funktionslosigkeit eines Kerngebiets durch allgemeine Wohnnutzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gebietserhaltungsanspruch: Nachbarschutz auch in faktischen Baugebieten! (IBR 2014, 1097)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 810
 
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Wird zitiert von ... (100)Zitiert selbst (20)

  • VGH Bayern, 28.09.2010 - 2 CS 10.1760

    Art. 68 Abs. 1 S. 1 HS. 2 BauO BY vermittelt keinen Drittschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2013 - 14 ZB 12.1153
    Der Kläger kann sich im Hinblick auf den durch Art. 59 Baby vorgegebenen beschränkten Prüfungsumfang nicht auf die Nichteinhaltung erforderlicher Abstandsflächen berufen (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2010 - 2 CS 10.1760 - juris Rn. 21).

    Daraus resultiert kein Rechtsanspruch des Nachbarn (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2010 a.a.O. Rn. 21).

    Dies führt nicht zu einer Erweiterung des Prüfungsrahmens des Art. 59 BayBO gegenüber dem Kläger (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2010 a.a.O. Rn. 17).

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2013 - 14 ZB 12.1153
    Rn. 4 1. Die Verletzung eines Gebietserhaltungsanspruchs des Klägers setzt voraus, dass die maßgebliche Umgebungsbebauung einem Baugebiet nach der Baunutzungsverordnung entspricht und das Vorhaben dieser Gebietsart widerspricht, und zwar unabhängig davon, ob die zugelassene gebietswidrige Nutzung den Nachbarn selbst unzumutbar beeinträchtigt oder nicht (vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1993 - 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364; BayVGH, U.v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 - BayVBl 2013, 51).

    Das bedeutet, dass innerhalb von faktischen Baugebieten über § 34 Abs. 2 BauGB eine nachbarschützende Wirkung entsteht, so dass der von der Rechtsprechung entwickelte Gebietserhaltungsanspruch auch auf faktische Baugebiete übertragen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1993 - 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364; BayVGH, U.v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 - BayVBl 2013, 51).

  • VGH Bayern, 12.07.2012 - 2 B 12.1211

    Klagebefugnis eines Sondereigentümers; kein gebietsübergreifender …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2013 - 14 ZB 12.1153
    Rn. 4 1. Die Verletzung eines Gebietserhaltungsanspruchs des Klägers setzt voraus, dass die maßgebliche Umgebungsbebauung einem Baugebiet nach der Baunutzungsverordnung entspricht und das Vorhaben dieser Gebietsart widerspricht, und zwar unabhängig davon, ob die zugelassene gebietswidrige Nutzung den Nachbarn selbst unzumutbar beeinträchtigt oder nicht (vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1993 - 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364; BayVGH, U.v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 - BayVBl 2013, 51).

    Das bedeutet, dass innerhalb von faktischen Baugebieten über § 34 Abs. 2 BauGB eine nachbarschützende Wirkung entsteht, so dass der von der Rechtsprechung entwickelte Gebietserhaltungsanspruch auch auf faktische Baugebiete übertragen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1993 - 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364; BayVGH, U.v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 - BayVBl 2013, 51).

  • VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 CS 11.997

    Vorbescheid; Bindungswirkung; einheitlich abweichende Abstandsflächentiefen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2013 - 14 ZB 12.1153
    Rn. 17 Mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. U.v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 - BVerwGE 133, 347; B.v. 16.11.2010 - 4 B 28.10 - BauR 2011, 657) geht der Senat davon aus, dass dem Denkmaleigentümer im Hinblick auf seine gesetzlichen Pflichten einerseits, das Denkmal zu erhalten und zu pflegen (Art. 4 DSchG), die Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinn des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellen, und im Hinblick auf die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG andererseits, die verlangt, dass Vorkehrungen getroffen werden, die eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentümers vermeiden sowie die Privatnützigkeit des Eigentums soweit wie möglich erhalten, im Rahmen des sogenannten Umgebungsschutzes nach Art. 6 Abs. 1 Satz 2, Art. 6 Abs. 2 Satz 2 DSchG ein Abwehrrecht gegen eine Baumaßnahme in der Nähe des Baudenkmals zukommen kann, wenn sich diese auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirkt (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.1992 - 26 CS 91.3589 - n.v.; B.v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 4 ff.).

    Ließ der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. März 1992 - 26 CS 91.3589 - noch ausdrücklich offen, welche Voraussetzungen und Grenzen ein solches über Art. 6 Abs. 2 Satz 2 DSchG vermitteltes, denkmalschutzrechtliches Abwehrrecht haben könnte, so hat der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 4. August 2011 - 2 CS 11.997 - (juris) bereits ausgeführt, dass der Denkmaleigentümer in seinen Rechten nur dann verletzt sein kann, wenn das genehmigte Vorhaben die Denkmalwürdigkeit des benachbarten Anwesens erheblich beeinträchtigt.

  • VGH Bayern, 27.03.1992 - 26 CS 91.3589
    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2013 - 14 ZB 12.1153
    Rn. 17 Mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. U.v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 - BVerwGE 133, 347; B.v. 16.11.2010 - 4 B 28.10 - BauR 2011, 657) geht der Senat davon aus, dass dem Denkmaleigentümer im Hinblick auf seine gesetzlichen Pflichten einerseits, das Denkmal zu erhalten und zu pflegen (Art. 4 DSchG), die Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinn des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellen, und im Hinblick auf die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG andererseits, die verlangt, dass Vorkehrungen getroffen werden, die eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentümers vermeiden sowie die Privatnützigkeit des Eigentums soweit wie möglich erhalten, im Rahmen des sogenannten Umgebungsschutzes nach Art. 6 Abs. 1 Satz 2, Art. 6 Abs. 2 Satz 2 DSchG ein Abwehrrecht gegen eine Baumaßnahme in der Nähe des Baudenkmals zukommen kann, wenn sich diese auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirkt (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.1992 - 26 CS 91.3589 - n.v.;… B.v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 4 ff.).

    Ließ der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. März 1992 - 26 CS 91.3589 - noch ausdrücklich offen, welche Voraussetzungen und Grenzen ein solches über Art. 6 Abs. 2 Satz 2 DSchG vermitteltes, denkmalschutzrechtliches Abwehrrecht haben könnte, so hat der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 4. August 2011 - 2 CS 11.997 - (juris) bereits ausgeführt, dass der Denkmaleigentümer in seinen Rechten nur dann verletzt sein kann, wenn das genehmigte Vorhaben die Denkmalwürdigkeit des benachbarten Anwesens erheblich beeinträchtigt.

  • VGH Bayern, 24.01.2013 - 2 BV 11.1631

    Dem Denkmaleigentümer kann im Hinblick auf seine gesetzlichen Pflichten, das …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2013 - 14 ZB 12.1153
    Das Abwehrrecht des Denkmaleigentümers geht damit nicht über den Rahmen dessen hinaus, was Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG als Mindestschutz verlangt (vgl. BayVGH, U.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 - BauR 2013, 940).
  • VGH Hessen, 09.03.2010 - 3 A 160/10

    Denkmalschutz und Nachbarschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2013 - 14 ZB 12.1153
    Anders als in Hessen, wo nach § 7 Abs. 1 Satz 2 HDSchG die Denkmalschutzbehörden bei allen Entscheidungen den berechtigten Interessen des Denkmaleigentümers Rechnung zu tragen haben, woraus der Hessische Verwaltungsgerichtshof (U.v. 9.3.2010 - 3 A 160/10 - juris Rn. 61) ein denkmalschutzrechtliches Gebot der Rücksichtnahme ableitet, existiert im bayerischen Denkmalschutzrecht keine ähnliche Formulierung.
  • VGH Bayern, 09.06.2011 - 2 ZB 10.2289

    Vorbescheid; Rücksichtnahmegebot; Gebäudetiefe; Sozialabstand; Abweichung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2013 - 14 ZB 12.1153
    Aus den dem Senat vorliegenden Plänen ergibt sich weiter, dass die zum Klägergrundstück hin vorgenommene Veränderung des Bestands im Hinblick auf das zurückversetzte Dach mit einer Neigung von 450 gegenüber der bestandsgeschützten Situation des umzubauenden Garagengebäudes zu keiner relevanten Verschlechterung der Situation für den Kläger hinsichtlich der durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange führt (zur Bedeutung des 450 Lichteinfallwinkels vgl. auch BayVGH, B.v. 9.6.2011 - 2 ZB 10.2289 - juris Rn. 5;… U.v. 20.9.2011 - 2 B 11.761 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 22.09.2011 - 2 B 11.761

    Einfügen; Rücksichtnahmegebot; erdrückende Wirkung (bejaht); Lichthof

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2013 - 14 ZB 12.1153
    Aus den dem Senat vorliegenden Plänen ergibt sich weiter, dass die zum Klägergrundstück hin vorgenommene Veränderung des Bestands im Hinblick auf das zurückversetzte Dach mit einer Neigung von 450 gegenüber der bestandsgeschützten Situation des umzubauenden Garagengebäudes zu keiner relevanten Verschlechterung der Situation für den Kläger hinsichtlich der durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange führt (…zur Bedeutung des 450 Lichteinfallwinkels vgl. auch BayVGH, B.v. 9.6.2011 - 2 ZB 10.2289 - juris Rn. 5; U.v. 20.9.2011 - 2 B 11.761 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2013 - 14 ZB 12.1153
    Welche Anforderungen sich aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Einzelfall ergeben, hängt maßgeblich davon ab, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits in der jeweiligen Situation der benachbarten Grundstücke zuzumuten ist (grundlegend BVerwG, U.v. 25.2.1977 - IV C 22.75 - BVerwGE 52, 122).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf …

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen; …

  • BVerwG, 16.11.2010 - 4 B 28.10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • VGH Bayern, 20.10.2010 - 14 B 09.1616

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Grenzbebauung; Einfügen in die nähere Umgebung; …

  • VGH Bayern, 20.04.2010 - 2 ZB 07.3200

    Erdrückende Wirkung; Abweichung von den Abstandsflächen

  • VGH Bayern, 02.04.2013 - 2 ZB 12.1210

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten; Lärmbeeinträchtigung; Diskothek; …

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 5 S 2130/17

    Bestehen eines dringenden Wohnbedarfs; Erteilung einer Befreiung nach BauO BW …

    Die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe der Baukörper des Bauvorhabens und des Wohnhauses des Antragstellers unterscheiden sich nicht erheblich (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.7.2013 - 14 ZB 12.1153 - juris Rn. 14).
  • VG München, 15.07.2019 - M 8 K 19.1250

    Neubau eines innerstädtischen Wohnhauses verletzt keine Nachbarrechte

    Hauptkriterien bei der Beurteilung einer "erdrückenden" bzw. "abriegelnden" Wirkung sind die Höhe des Bauvorhabens und seine Länge sowie die Distanz der baulichen Anlage in Relation zur Nachbarbebauung (…vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 2 CS 12.2290 - juris Rn. 9; B.v. 17.7.2013 - 14 ZB 12.1153 - juris Rn. 14;… B.v. 5.9.2016 - 15 CS 16.1536 - juris Rn. 30;… B.v. 10.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 27).

    Für die Annahme einer "erdrückenden" Wirkung eines Nachbargebäudes besteht insofern grundsätzlich schon dann kein Raum, wenn dessen Baukörper nicht erheblich höher ist als der des betroffenen Gebäudes (…vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 2 CS 10.454 - Rn. 5;… B.v. 5.12.2012 - 2 CS 12.2290 - juris Rn. 9; B.v. 17.7.2013 - 14 ZB 12.1153 - juris Rn. 14;… B.v. 5.9.2016 - 15 CS 16.1536 - juris Rn. 30).

    Ferner ist hier zu berücksichtigen, dass in der Rechtsprechung im Hinblick auf die Lichtverhältnisse anerkannt ist, dass die Einhaltung eines Lichteinfallswinkels von 45 Grad in Höhe der Fensterbrüstung von Fenstern von Aufenthaltsräumen, der vorliegend entsprechend der vorgelegten Pläne gegeben ist, grundsätzlich eine ausreichende Belichtung sicherstellt (vgl. auch Art. 7 Abs. 1 Satz 3 BayBO 1974) (vgl. BayVGH, B.v. 17.7.2013 - 14 ZB 12.1153 - juris Rn. 14 unter Bezugnahme auf BayVGH, B.v. 9.6.2011 - 2 ZB 10.2289 - juris Rn. 5;… U.v. 20.9.2011 - 2 B 11.761 - juris Rn. 26).

    Ein Ausschluss von Abwehrrechten des Eigentümers eines Denkmals gegen die Zulassung eines in der Umgebung geplanten Vorhabens, von dem nachteilige Wirkungen auf sein Denkmal ausgehen, ist allerdings insoweit mit Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht vereinbar, als das Denkmal hierdurch erheblich beeinträchtigt wird (…vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 - juris Rn. 5, 9, 14, 15 und 17;… B.v. 14.9.2017 - 4 B 28/17 - juris Rn. 5 ff.;… BayVGH, B.v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 4;… U.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 - juris Rn. 21;… U.v. 25.6.2016 - 22 B 11.701 - juris Rn. 21, 29; B.v. 17.7.2013 - 14 ZB 12.1153 - juris Rn. 17).

    Darüber hinaus lässt sich dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz jedoch kein allgemeiner Drittschutz zugunsten des Denkmaleigentümers entnehmen (…vgl. BayVGH, U.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 - juris Rn. 21 f.;… B.v. 14.2.2013 - 1 CS 12.2645 - juris Rn. 6;… U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - juris Rn. 21, 28 ff.; B.v. 17.7.2013 - 14 ZB 12.1153 - juris Rn. 17 f.;… B.v. 10.6.2014 - 15 CS 14.692 - juris Rn. 14;… B.v. 26.9.2016 - 15 CS 16.1348 - juris Rn. 52;… B.v. 4.10.2016 - 9 ZB 14.1946 - juris Rn. 13;… B.v. 19.4.2017 - 9 CS 17.195 - juris Rn. 20).

    Dass das Bauvorhaben der Beigeladenen das denkmalgeschützte Anwesen der Klägerin, das sich in seinen Ausmaßen, wie dargelegt, nicht so gravierend von dem streitgegenständlichen Wohngebäude unterscheidet, optisch marginalisieren würde, ist nicht erkennbar (vgl. BayVGH, B.v. 17.7.2013 - 14 ZB 12.1153 - juris Rn. 19;… B.v. 4.10.2016 - 9 ZB 14.1946 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547

    Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus

    Darüber hinaus lässt sich dem bayerischen Denkmalschutzgesetz jedoch kein allgemeiner Drittschutz zugunsten des Denkmaleigentümers entnehmen (…zum Ganzen: BayVGH, B.v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 4;… U.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 - BayVBl 2013, 470 = juris Rn. 21, 22;… B.v. 14.2.2013 - 1 CS 12.2645 - juris Rn. 6;… U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502 = juris Rn. 21, 28 bis 30; B.v. 17.7.2013 - 14 ZB 12.1153 - BauR 2014, 810 = juris Rn. 17, 18; B.v. 10.6.2014 - 15 CS 14.692 - juris 15;… B.v. 4.10.2016 - 9 ZB 14.1946 - juris Rn. 13;… B.v. 26.9.2016 - 15 CS 16.1348 - juris Rn. 52;… B.v. 19.4.2017 - 9 CS 17.195 - juris Rn. 19 f.).
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