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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13477
OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16 (https://dejure.org/2017,13477)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.04.2017 - 2 L 92/16 (https://dejure.org/2017,13477)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. April 2017 - 2 L 92/16 (https://dejure.org/2017,13477)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Positiventscheidung "Grenzfeststellung" des Liegenschaftskatasters durch Erlaubnis einer zuverlässigen und widerspruchsfreien Grenzaussage; Zuordnung des geometrischen Abbilds des Flurstücks i.R.d. örtlichen Gegebenheiten; Katasternachweis und Örtlichkeit als ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann stimmen Katasternachweis und Örtlichkeit überein?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Positiventscheidung "Grenzfeststellung" des Liegenschaftskatasters durch Erlaubnis einer zuverlässigen und widerspruchsfreien Grenzaussage; Zuordnung des geometrischen Abbilds des Flurstücks i.R.d. örtlichen Gegebenheiten; Katasternachweis und Örtlichkeit als ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 1739
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16
    Art. 103 Abs. 1 GG fordert allein, dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [145]), und ist erst verletzt, wenn das Gericht gegen diesen Grundsatz erkennbar verstoßen hat.

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert gehalten wird (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2014 - 2 L 3/13

    Kataster- und Vermessungswesen - Grenzfeststellung und Abmarkung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16
    Die Positiventscheidung "Grenzfeststellung" ist möglich, wenn das Liegenschaftskataster eine zuverlässige und widerspruchsfreie Grenzaussage erlaubt und das geometrische Abbild des Flurstücks sich den örtlichen Gegebenheiten eindeutig zuordnen lässt (Beschl. d. Senats v. 26.09.2014 - 2 L 3/13 -, juris, RdNr. 5, m.w.N.).

    Die Positiventscheidung "Grenzfeststellung" ist möglich, wenn das Liegenschaftskataster eine zuverlässige und widerspruchsfreie Grenzaussage erlaubt und das geometrische Abbild des Flurstücks sich den örtlichen Gegebenheiten eindeutig zuordnen lässt (zum Ganzen: Beschl. d. Senats v. 26.09.2014 - 2 L 3/13 -, juris, RdNr. 5, m.w.N.).

  • BVerwG, 28.01.1980 - 2 B 70.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16
    Soweit seinem Vorbringen zu entnehmen sein sollte, das Verwaltungsgericht hätte den Aufbau der Giebelmauer, insbesondere deren Stärke, und die Frage, auf welcher Seite sie senkrecht nach oben verläuft, aufklären müssen, wäre dem schon deshalb nicht zu folgen, weil diese Umstände nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, auf die es in diesem Zusammenhang allein ankommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.01.1980 - BVerwG 2 B 70.78 -, juris, RdNr. 5), nicht entscheidungserheblich sind.
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16
    Solche Zweifel bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, 3506, RdNr. 36 in juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs schützt auch nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag der Beteiligten nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01 -, NVwZ 2005, 81, m.w.N.).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebietet dem Gericht gleichfalls nicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG, Beschl. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168, 1509/89, 638, 639/90 -, BVerfGE 87, 363 [392 f]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11

    Baugenehmigung für Windfang - überbaubare Grundstücksfläche - Verstoß gegen gegen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16
    Rn. 23 Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris, RdNr. 18), schon einfaches Verfahrensrecht (§§ 108 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) verlange nicht, dass sich die Entscheidungsgründe mit jeder Einzelheit des Vorbringens befassten; es genüge die Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
  • BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12

    Anhörungsrüge ist kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (BVerwG, Beschl. v. 27.04.2012 - BVerwG 8 B 7.12 -, juris, RdNr. 2, m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16
    Rn. 29 Wird ein Aufklärungsmangel behauptet, muss der Rechtsmittelführer nicht nur darlegen, hinsichtlich welcher Tatsachen Aufklärungsbedarf bestanden hat und welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären; er muss auch darlegen, dass bereits in der Vorinstanz, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen; ein lediglich schriftsätzlich angekündigter Beweisantrag genügt insoweit nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.07.1998 - BVerwG 6 B 67.98 -, juris, m.w.N; Beschl. d. Senats v. 08.12.2016 - 2 L 39/15 -, juris, RdNr. 39).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 2 L 39/15

    Mandatsniederlegung im Anwaltsprozess - zum Regelungsinhalt einer …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16
    Rn. 29 Wird ein Aufklärungsmangel behauptet, muss der Rechtsmittelführer nicht nur darlegen, hinsichtlich welcher Tatsachen Aufklärungsbedarf bestanden hat und welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären; er muss auch darlegen, dass bereits in der Vorinstanz, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen; ein lediglich schriftsätzlich angekündigter Beweisantrag genügt insoweit nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.07.1998 - BVerwG 6 B 67.98 -, juris, m.w.N; Beschl. d. Senats v. 08.12.2016 - 2 L 39/15 -, juris, RdNr. 39).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2009 - 2 L 335/07

    Anforderungen an Grenzfeststellungen und Abmarkungen in Sachsen-Anhalt

  • BVerwG, 01.12.1994 - 3 B 66.94

    Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung wegen …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 105/10

    Grenzfeststellung und Abmarkung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2023 - 1 LB 213/19

    Kataster- und Vermessungsrecht

    Die LiVermVV M-V ist eine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift, die - wie ein vorweggenommenes Sachverständigengutachten - im Regelfall den Nachweis begründet, ob eine im Kataster nachgewiesene Flurstücksgrenze in der Örtlichkeit zutreffend bestimmt worden ist (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. April 2017 - 2 L 92/16 -, juris Rn. 13).

    Die Annahme von Toleranzbereichen ist zulässig (vgl. OVG Koblenz…, Urteil vom 13. Januar 2016 - 1 A 10955/13 -, juris Rn. 24 zu "zuzubilligenden Fehlertoleranzen bei der Rückübertragung von Katasterzahlen"; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. April 2017 - 2 L 92/16 -, juris Rn. 17 …und Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 L 108/12 -, juris Rn. 16 bzgl. "geringfügige Abweichungen"; OVG Münster…, Beschluss vom 5. September 2012 - 14 A 2814/09 -, juris Rn. 15 ff. …und Beschluss vom 23. August 2013 - 14 A 506/12 - juris Rn. 9 zu Messtoleranzen bei Abmarkungen, konkret: Abweichung von 4 cm; OVG Münster, Urteil vom 13. Januar 2003 - 7 A 237/02 -, unveröffentlicht - aber: BVerwG…, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 4 B 35.03 -, juris Rn. 5 - zu "nicht vermeidbaren Messungsungenauigkeiten").

    Rn. 54 Das betrifft zum einen die Feststellung des Grenzpunktes 20062. Die Positiventscheidung "Grenzfeststellung" ist möglich, weil das Liegenschaftskataster eine zuverlässige und widerspruchsfreie Grenzaussage erlaubt und das geometrische Abbild des Flurstücks sich den örtlichen Gegebenheiten eindeutig zuordnen lässt (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. April 2017 - 2 L 92/16 -, juris Rn. 10).

    Für die Übernahme von Grenzen in das Liegenschaftskataster sind nicht die materiellen Eigentumsverhältnisse, die sich aufgrund von Grunderwerb oder Ersitzung verändern können, maßgeblich, sondern allein die Grenzen, die verbindlich entsprechend der Nachweise im Liegenschaftskataster festgestellt worden sind (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. April 2017 - 2 L 92/16 -, juris Rn. 10; OVG Bautzen…, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 1 A 767/08 -, juris Rn. 7; OVG Greifswald…, Beschluss vom 1. April 2004 - 3 L 308/02 -, juris Rn. 3; OVG Münster…, Urteil vom 12. Februar 1992 - 7 A 1910/89 -, juris Rn. 16).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2018 - 8 B 10260/18

    Immissionsschutzrecht -Konkurrenz bei Windenergieanlagen

    Rn. 19 Wie im Beschluss des Verwaltungsgerichts zutreffend dargestellt, besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung angesichts des Fehlens von Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz und in den zu seiner Durchführung ergangenen Verordnungen zur Behandlung paralleler Genehmigungsanträge weitgehend Einigkeit, dass bei Vorliegen einer "echten" Konkurrenzsituation paralleler Genehmigungsanträge die Behörde eine fehlerfreie Ermessensentscheidung über die Reihenfolge der Verbescheidung der Anträge treffen muss und dabei nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, namentlich dem Rechtsstaatsprinzip und dem Gleichheitsgrundsatz zu verfahren hat, die eine sachgerechte und willkürfreie Behandlung der konkurrierenden Genehmigungsanträge verlangen; dabei stellt der Gesichtspunkt der Priorität konkurrierender Anträge grundsätzlich ein sachgerechtes Kriterium dar, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalls eine Abweichung hiervon rechtfertigen (vgl. z. B. OVG RP…, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 B 10139/14.OVG -, BauR 2014, 1133 und juris, Rn. 20 f. …sowie Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16.OVG -, BauR 2016, 2064 und juris, Rn. 49 ; Thüringisches OVG…, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 1 EO 35/12 -, juris, Rn. 30; siehe auch VG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juli 2017 - 2 B 42/17 -, BauR 2017, 1739 und juris, Rn. 40 ff, m.w. Rechtsprechungsnachweisen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2021 - 2 L 104/19

    Flurstücksbildung ohne Vermessung

    Rn. 40 cc) Ein dritter Fall eines fehlerhaften Grenznachweises im Liegenschaftskataster ist der sog. Aufnahmefehler, der durch die Grenzfeststellungsbehörde nicht erkannt werden kann, sondern der subjektiven (übereinstimmenden) Erklärung der Beteiligten bedarf; er kann durch fehlerhafte Erfassung (Uraufnahme) der rechtmäßigen Grenze oder durch ordnungsgemäße Erfassung des falschen Grenzverlaufs (Grenzirrtum, also Irrtum in der Sache) entstanden sein (vgl. Beschluss des Senats vom 12. April 2017 - 2 L 92/16 - juris Rn. 17 ;… Kummer/Möllering, Vermessungs- und Geoinformationsrecht Sachsen-Anhalt, 3. Aufl., § 16 Anm. 5.2.3.2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2024 - 2 L 76/23

    Grundstücksvermessung; Zahl der Grenzmarken bei der Abmarkung

    Rechtswidrig wäre die Grenzfeststellung zum Beispiel dann, wenn der Beklagte sie entgegen § 4 Abs. 1 DVO VermKatG LSA ohne Vorliegen hinreichender Bestimmungselemente über den Grenzverlauf durchgeführt hätte (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12. April 2017 - 2 L 92/16 - juris Rn. 11 ).

    Diese Auffassung ist nicht "schlichtweg falsch" (vgl. S. 3 Abs. 6 der Antragsbegründung), sondern stimmt mit der Rechtsprechung des Senats überein (OVG LSA, Beschluss vom 12. April 2017 - 2 L 92/16 - juris Rn. 10 ).

  • VG Halle, 25.04.2025 - 2 A 95/23

    Grenzfeststellung und Abmarkung

    Die Grenzfeststellung setzt eine gewisse Sachzuordnungsgewissheit voraus (OVG LSA, Beschluss vom 12. April 2017 - 2 L 92/16 -, juris, auch unter Bezugnahme auf Kummer/Möllering, Kommentar, VermGeoG LSA, § 16 Rn. 5.2.2.1).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13472
OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15 (https://dejure.org/2017,13472)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.03.2017 - 2 L 34/15 (https://dejure.org/2017,13472)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. März 2017 - 2 L 34/15 (https://dejure.org/2017,13472)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    LSA-VwVfG § 1; VwVfG § 48 Abs. 1 S. 1
    Aufrechterhaltung; schlechthin unerträglich; Dauerverwaltungsakt; Ermessensreduzierung auf Null; Rücknahme; Vergangenheit; Zur Rücknahme eines rechtswidrigen belastenden Dauerverwaltungsakts mit Wirkung für die Vergangenheit

  • ibr-online

    "Schlechthin unerträglicher" Dauerverwaltungsakt ist aufzuheben!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 804
  • BauR 2017, 1739
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
    Ob sich die Aufrechterhaltung des Verwaltungsaktes als schlechthin unerträglich erweist, hängt stets von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte ab (BVerwG, Urt. v. 19.01.2007 - BVerwG 6 C 32.06 -, juris RdNr. 13).

    Hierunter fällt etwa, wenn die Behörde durch unterschiedliche Ausübung der Rücknahmebefugnis in gleichen oder ähnlich gelagerten Fällen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt (BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - BVerwG 6 C 32.06 -, juris RdNr. 13) oder wenn Umstände gegeben sind, die die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit als einen Verstoß gegen die guten Sitten oder Treu und Glauben erscheinen lassen (…BVerwG, Urt. v. 20.03.2008 - BVerwG 1 C 33.07 -, juris RdNr. 13).

    Die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, dessen Rücknahme begehrt wird, kann ebenfalls die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (BVerwG, Urt. v. 17.01.2007, a. a. O.).

    Ob sich die Aufrechterhaltung des Verwaltungsaktes als schlechthin unerträglich erweist, hängt vielmehr stets von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte ab (BVerwG, Urt. v. 19.01.2007 - BVerwG 6 C 32.06 -, juris RdNr. 13).

    Rn. 37 Als divergierende Entscheidung benennt der Beklagte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.01.2007 (- BVerwG 6 C 32.06 -, juris) und leitet aus dieser Entscheidung die Rechtssätze her "Im Rahmen des § 48 Abs. 1 Satz VwVfG besteht dann ein Anspruch auf Aufhebung eines Verwaltungsaktes, wenn seine Aufrechterhaltung schlechthin unerträglich ist.

  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09

    Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufnahme nach Ermessen; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
    Dementsprechend gibt es auch keine allgemeine Verpflichtung der vollziehenden Gewalt, rechtswidrige belastende Verwaltungsakte unbeschadet des Eintritts ihrer Bestandskraft von Amts wegen oder auf Antrag des Adressaten aufzuheben (…vgl. BVerfG, Urt. v. 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 -, juris, RdNr. 80; Beschl. v. 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01 -, juris, RdNr. 33; BVerwG, Urt. v. 24.02.2011 - BVerwG 2 C 50.09 -, juris, RdNr. 14.).

    Rn. 20 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist (…vgl. Urt. v. 09.05.2012 - BVerwG 6 C 3.11 -, juris RdNr. 51 m.w.N.; Urt. v. 24.02.2011, a.a.O., RdNr. 15 bei geänderter Rechtslage).

    Ob solches angenommen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte ab (BVerwG, Urt. v. 24.02.2011, a. a. O., RdNr. 11 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2013 - 2 L 222/11

    Anordnung zur Wasserhaltung an einem Tagebaurestloch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
    Zudem hat der Senat in seinem Urteil vom 28.11.2013 - 2 L 222/11 - rechtskräftig erkannt, dass das Tagebaurestloch Golpa IV nach wie vor den Bestimmungen des Bundesberggesetzes (BBergG) und damit der Bergaufsicht unterliegt (S. 15 ff. UA), mit der Folge, dass für die Erfüllung der erforderlichen Sicherungs- und Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen der in § 58 BBergG bestimmte Personenkreis, also insbesondere der Bergbautreibende bzw. dessen Rechtsnachfolger oder der Inhaber einer Aufsuchungs- oder Gewinnungsberechtigung, verantwortlich ist.

    Rn. 27 Ohne Erfolg beanstandet der Beklagte, das Verwaltungsgericht habe über zwei Seiten aus seinem nicht rechtskräftigen Urteil vom 24.11.2011 (Az. 3 A 861/10 HAL ) zitiert, obwohl er sich zu der Frage der Beendigung der Bergaufsicht bereits in dem Verfahren auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Az: 2 L 222/11 ) ausführlich geäußert habe.

  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
    Ein ursprünglich rechtmäßiger Verwaltungsakt mit Dauerwirkung wird allerdings nachträglich rechtswidrig, wenn die Voraussetzungen für seinen Erlass im maßgeblichen Zeitpunkt der Aufhebungsentscheidung infolge einer Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht mehr vorliegen (BVerwG, Urt. v. 09.05.2012 - BVerwG 6 C 3.11 -, juris, RdNr. 44).

    Rn. 20 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist (vgl. Urt. v. 09.05.2012 - BVerwG 6 C 3.11 -, juris RdNr. 51 m.w.N.;… Urt. v. 24.02.2011, a.a.O., RdNr. 15 bei geänderter Rechtslage).

  • BVerwG, 23.10.2012 - 4 BN 35.12

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet werden und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenüber gestellt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.2012 - BVerwG 4 BN 35.12 -, juris RdNr. 7; OVG LSA, Beschl. v. 13.07.2006 - 2 L 570/04 -, juris RdNr. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 2 L 570/04

    Baugenehmigung für Windenergieanlagen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet werden und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenüber gestellt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.2012 - BVerwG 4 BN 35.12 -, juris RdNr. 7; OVG LSA, Beschl. v. 13.07.2006 - 2 L 570/04 -, juris RdNr. 3).
  • VG Halle, 24.11.2011 - 3 A 861/10

    Gefahrenabwehr im Bereich früherer bergbaulicher Tätigkeit in Bereichen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
    Rn. 27 Ohne Erfolg beanstandet der Beklagte, das Verwaltungsgericht habe über zwei Seiten aus seinem nicht rechtskräftigen Urteil vom 24.11.2011 (Az. 3 A 861/10 HAL ) zitiert, obwohl er sich zu der Frage der Beendigung der Bergaufsicht bereits in dem Verfahren auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Az: 2 L 222/11 ) ausführlich geäußert habe.
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
    Dementsprechend gibt es auch keine allgemeine Verpflichtung der vollziehenden Gewalt, rechtswidrige belastende Verwaltungsakte unbeschadet des Eintritts ihrer Bestandskraft von Amts wegen oder auf Antrag des Adressaten aufzuheben (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 -, juris, RdNr. 80; Beschl. v. 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01 -, juris, RdNr. 33;… BVerwG, Urt. v. 24.02.2011 - BVerwG 2 C 50.09 -, juris, RdNr. 14.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, juris RdNr. 9).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
    Zweifel solcher Art sind begründet, wenn zumindest ein einzelner tragender Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546 [547], m.w.N.).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01

    Art. 19 Einigungsvertrag

  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90

    Rücknahme eines Verwaltungsakts - Ermessen - Rücknahme eines …

  • BVerwG, 20.03.2008 - 1 C 33.07

    Ausweisung; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Ermessen; Rücknahme; …

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 4 S 1790/10

    Kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens allein wegen Nichtigerklärung …

  • VG Gelsenkirchen, 23.09.2021 - 7 L 901/21

    Fahrerlaubnisfreie Teilnahme am Straßenverkehr, Untersagung des Führens eines …

    Rn. 69 Vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, juris, Rn. 80; BVerwG, Urteile vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 -, juris, Rn. 14, und vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 -, juris, Rn. 51; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 L 34/15 -, juris, Rn. 16; Schoch, in: Schoch/Schneider (Hrsg.), Verwaltungsverfahrensgesetz, Werksstand: Juli 2020, § 48 Rn. 114.
  • VG Gelsenkirchen, 16.11.2023 - 7 L 1617/23

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Verfassungsmäßigkeit der …

    Rn. 68 Vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, juris, Rn. 80; BVerwG, Urteile vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 -, juris, Rn. 14, und vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 -, juris, Rn. 51; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 L 34/15 -, juris, Rn. 16; Schoch/Schneider, Verwaltungsverfahrensgesetz, Werk-stand: Juli 2020, § 48 Rn. 114.
  • VG Köln, 24.07.2024 - 23 K 6615/23
    Rn. 94 Vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, juris, Rn. 80; BVerwG, Urteile vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 -, juris, Rn. 14, und vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 -, juris, Rn. 51; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 L 34/15 -, juris, Rn. 16; Schoch/Schneider, Verwaltungsverfahrensgesetz, Werkstand: Juli 2020, § 48 Rn. 114.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2017 - 2 L 84/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13467
OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2017 - 2 L 84/16 (https://dejure.org/2017,13467)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.03.2017 - 2 L 84/16 (https://dejure.org/2017,13467)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. März 2017 - 2 L 84/16 (https://dejure.org/2017,13467)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    FStrG § 14 Abs. 3
    Aufwendungen; Kostenerstattung; Straßenbaulast; Umleitungsstrecke; Umleitungsvereinbarung; Baukostenbeteiligung für eine Umleitungsstrecke

  • ibr-online

    Baukostenbeteiligung für Ausbau einer Umleitungsstrecke?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 1739
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2017 - 2 L 84/16
    Solche Zweifel bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, 3506, RdNr. 36 in juris, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 2 L 78/12

    Auslegung eines außergerichtlichen Vergleichs

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2017 - 2 L 84/16
    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. Beschl. d. Senats v. 18.12.2014 - 2 L 78/12 -, juris, RdNr. 48, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 2 L 4/15

    Verlust der Zugehörigkeit zu einem Denkmalbereich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2017 - 2 L 84/16
    Rn. 17 Besondere Schwierigkeiten liegen nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 02.12.2015 - 2 L 4/15 -, juris, RdNr. 27) vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, im Tatsächlichen besonders bei wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Zusammenhängen, wenn der Sachverhalt schwierig zu überschauen oder zu ermitteln ist, im Rechtlichen bei neuartigen oder ausgefallenen Rechtsfragen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2022 - 2 L 10/21

    Notwendige Antragstellung auf Erlass des Verwaltungsakts bei der Behörde vor …

    Rn. 23 Besondere Schwierigkeiten liegen nach der Rechtsprechung des Senats vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, im Tatsächlichen besonders bei wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Zusammenhängen, wenn der Sachverhalt schwierig zu überschauen oder zu ermitteln ist, im Rechtlichen bei neuartigen oder ausgefallenen Rechtsfragen (Beschluss des Senats vom 20. März 2017 - 2 L 84/16 - juris Rn. 17 ).
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