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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,951
VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96 (https://dejure.org/1996,951)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 (https://dejure.org/1996,951)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Oktober 1996 - 8 S 2566/96 (https://dejure.org/1996,951)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz bei geringfügiger Unterschreitung der Abstandsflächentiefe - Beeinträchtigung nachbarlicher Belange

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 5 Abs. 4, 5 Satz 1, § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, § 10 LBO 1995.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Geringfügige Unterschreitung der Abstandsfläche für den Nachbarn zumutbar? (IBR 1997, 213)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1997, 92
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1994 - 3 S 1798/94

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96
    Aus § 11 LBO (BauO BW) 1983/§ 10 LBO (BauO BW) 1995 folgt nicht, daß Veränderungen der Geländeoberfläche aus anderen als den dort genannten Gesichtspunkten unzulässig sind (im Anschluß an den Beschluß des 3. Senats vom 22.8.1994 - 3 S 1798/94 - VBlBW 1994, 494).

    Aus ihr ergibt sich daher nicht, daß Veränderungen der Geländeoberfläche aus anderen als den dort genannten Gesichtspunkten unzulässig sind (vgl den bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluß des 3. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 22.8.1994 - 3 S 1798/94 -, VBlBW 1994, 494).

    Dies ist nicht zu tolerieren, da es der Bauherr andernfalls in der Hand hätte, durch "künstliche", dh nicht von einem der oben genannten Gründe getragene Veränderungen des bisherigen Geländeverlaufs die Anforderungen der Abstandsvorschriften zu unterlaufen (vgl den Beschluß des erkennenden Senats vom 8.3.1988 - 8 S 1021/88 -, BRS 48 Nr. 169 sowie SächsOVG, Beschl v 8.2.1996 - 1 S 654/95; anders aber der 3. Senat des erkennenden Gerichtshofs in seinem Beschl v 22.8.1994, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 67/96

    Unterschreitung der Abstandsflächentiefe - nicht erhebliche Beeinträchtigung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96
    Voraussetzung hierfür ist vielmehr, daß die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (im Anschluß an den Beschluß des 3. Senats v 18.7.1996 - 3 S 67/96 -).

    Allein mit dem Hinweis darauf, daß der nachbarschützende Teil der Abstandsflächentiefe nur geringfügig unterschritten wird, kann daher das Fehlen einer erheblichen Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange nicht begründet werden (ebenso der Beschluß des 3. Senats des erkennenden Gerichtshofs v 18.7.1996 - 3 S 67/96 - sowie OVG Münster, Beschl v 28.8.1995 - 7 B 2117/95 -, BauR 1996, 85 zu den entsprechenden Vorschriften in der LBauO NW).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1988 - 8 S 1021/88

    Gebäudebegriff bei Reihenhaus; Nachbarschutz bei Festlegung der Höhenlage des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96
    Dies ist nicht zu tolerieren, da es der Bauherr andernfalls in der Hand hätte, durch "künstliche", dh nicht von einem der oben genannten Gründe getragene Veränderungen des bisherigen Geländeverlaufs die Anforderungen der Abstandsvorschriften zu unterlaufen (vgl den Beschluß des erkennenden Senats vom 8.3.1988 - 8 S 1021/88 -, BRS 48 Nr. 169 sowie SächsOVG, Beschl v 8.2.1996 - 1 S 654/95;… anders aber der 3. Senat des erkennenden Gerichtshofs in seinem Beschl v 22.8.1994, aaO).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1996 - 5 S 2766/95

    Bebauungsplan: Bestimmung einer abweichenden Bauweise; Abstandsflächenberechnung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96
    Seine Berücksichtigung zugunsten des Bauherrn ist daher nicht von einer vorherigen Entscheidung der Baurechtsbehörde abhängig (vgl VGH Bad-Württ, Beschl v 25.1.1996 - 5 S 2766/95).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1995 - 7 B 2117/95

    Ermittlung der Wandhöhe; Außenwand; Anwendung des Schmalseitenprivilegs; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96
    Allein mit dem Hinweis darauf, daß der nachbarschützende Teil der Abstandsflächentiefe nur geringfügig unterschritten wird, kann daher das Fehlen einer erheblichen Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange nicht begründet werden (ebenso der Beschluß des 3. Senats des erkennenden Gerichtshofs v 18.7.1996 - 3 S 67/96 - sowie OVG Münster, Beschl v 28.8.1995 - 7 B 2117/95 -, BauR 1996, 85 zu den entsprechenden Vorschriften in der LBauO NW).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 3 S 3071/95

    Baunachbarklage: rechtswidrige Befreiung nach BauGB § 31 Abs 2 - Nachbarschutz; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96
    Zu § 6 LBO 1984 hat der Senat (Urt v 27.11.1989 - 8 S 2051/89; vgl ferner den Beschl des 3. Senats v 23.11.1995 - 3 S 3071/95) in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, daß angesichts dieser Besonderheiten die im Mittel gemessene Wandhöhe nicht als arithmetisches Mittel aus den Höhen der beiden Gebäudeeckpunkten bestimmt werden könne, sondern eine abschnittsweise Abstandsflächenberechnung vorgenommen werden müsse.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1989 - 8 S 2051/89

    Berechnung baurechtlicher Abstandsflächen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96
    Zu § 6 LBO 1984 hat der Senat (Urt v 27.11.1989 - 8 S 2051/89; vgl ferner den Beschl des 3. Senats v 23.11.1995 - 3 S 3071/95) in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, daß angesichts dieser Besonderheiten die im Mittel gemessene Wandhöhe nicht als arithmetisches Mittel aus den Höhen der beiden Gebäudeeckpunkten bestimmt werden könne, sondern eine abschnittsweise Abstandsflächenberechnung vorgenommen werden müsse.
  • OVG Sachsen, 08.02.1996 - 1 S 654/95
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96
    Dies ist nicht zu tolerieren, da es der Bauherr andernfalls in der Hand hätte, durch "künstliche", dh nicht von einem der oben genannten Gründe getragene Veränderungen des bisherigen Geländeverlaufs die Anforderungen der Abstandsvorschriften zu unterlaufen (vgl den Beschluß des erkennenden Senats vom 8.3.1988 - 8 S 1021/88 -, BRS 48 Nr. 169 sowie SächsOVG, Beschl v 8.2.1996 - 1 S 654/95;… anders aber der 3. Senat des erkennenden Gerichtshofs in seinem Beschl v 22.8.1994, aaO).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2010 - 8 S 1529/08

    Abstandsflächenbestimmung nach BauO BW § 6 Abs 1 S 1 Nr 2, Fassung 2009-11-17

    Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. hierzu Beschlüsse vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - BauR 1997, 92, und vom 24.01.2006 - 8 S 638/05 -, BauR 2006, 880 m.w.N. sowie die Nachweise im angefochtenen Urteil des Verwaltungsgerichts) war zur Auslegung des Begriffs der erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne des § 6 Abs. 4 Nr. 2 LBO a.F. i.V.m. den bisherigen abstandsrechtlichen Bestimmungen in §§ 5 und 6 LBO a.F. von Folgendem auszugehen: Die Abstandsflächenvorschriften waren nicht in vollem Umfang, sondern nur in einem gesetzlich genau festgelegten Maß nachbarschützend.
  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise; …

    Nachbarliche Belange sind in einem solchen Fall nur dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn auf dem Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen, weil die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 06.06.2008 - 8 S 18/07 -, VBlBW 2008, 483;… Urt. v. 10.10.2002 - 5 S 1655/01 -, BauR 2003, 1201;… Urt. v. 18.12.2007 - 3 S 2107/07 -, VBlBW 2008, 190;… Urt. v. 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266;… Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99 -, juris; Beschl. v. 08.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13

    Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen …

    Rn. 20 Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin liegt bezogen auf den Altbau auch keine Sondersituation im Sinne der Rechtsprechung des Senats aufgrund eines grenznahen Gebäudes auf dem Nachbargrundstück vor (vgl. Senatsbeschluss vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - BauR 1997, 92).
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