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   BayObLG, 18.03.1975 - RReg. 5 St 78/75   

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BayObLG, 18.03.1975 - RReg. 5 St 78/75 (https://dejure.org/1975,1711)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.1975 - RReg. 5 St 78/75 (https://dejure.org/1975,1711)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 1975 - RReg. 5 St 78/75 (https://dejure.org/1975,1711)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 323 Abs. 1, § 329 Abs. 1
    Verwerfung der Berufung des Angeklagten ohne Verhandlung zur Sache wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1975, 30
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Nürnberg, 30.04.2018 - 2 OLG 2 Ss 240/17

    Erforderlichkeit eines erneuten Hinweises auf die Folgen unentschuldigten

    Dies entspricht der - soweit ersichtlich - einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung zur erneuten Ladung bei einer Terminsverlegung (vgl. BayObLGSt 1975, 30, 32 f.; OLG Schleswig SchlHA 2005, 263; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 380 juris Rn. 10; OLG Koblenz NJW 1981, 2074).

    Danach muss der Hinweis auf die Folgen des Ausbleibens in der Ladung zu dem Termin enthalten sein, in dem die Berufung verworfen wird (BayObLGSt 1975, 30, 31).

    Vorausgesetzt wäre nämlich, dass dieser über die in Bezug genommene Ladung überhaupt noch verfügt, was nicht ohne weiteres in jedem Fall unterstellt werden kann (vgl. BayObLGSt 1975, 30, 32 f.; OLG Koblenz NJW 1981, 2074).

  • OLG Zweibrücken, 01.02.1996 - 1 Ss 21/96

    Zulässigkeit einer formlosen Ladung bei Verlegung des Gerichtstermins; Einhaltung

    Dies soll gewährleisten, daß sich der Betroffene über die für ihn einschneidende Möglichkeit der Verwerfung seines Rechtsbehelfs ohne Sachprüfung jederzeit im Klaren ist, und ausschließen, daß er sich, falls er die frühere Ladung nicht mehr zur Hand hat, auf andere Weise über die Folgen des Nichterscheinens informieren muß oder der Hinweis in Vergessenheit gerät (BayObLGSt 1975, 30; VRS 61, 47; Koblenz NJW 1981, 2074; VRS 53, 205 ; Karlsruhe MDR 1974, 774; Hamm VRS 57, 299 ; VRS 69, 453).
  • OLG München, 26.08.2008 - 5St RR 167/08

    Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung: Verpassen eines

    Fehlt der Hinweis in der Ladung, darf die Berufung nicht nach § 329 Abs. 1 S. 1 StPO verworfen werden (BayObLGSt 1975, 30; 1978, 84).
  • OLG Hamm, 18.04.2023 - 3 RVs 14/23

    Berufungsverwerfung, ordnungsgemäße Ladung, ausreichend Belehrung

    Denn schon dem Wortlaut des § 323 Abs. 1 Satz 2 StPO lässt sich entnehmen, dass dem dort festgelegten Erfordernis nur dann genügt ist, wenn der Hinweis in der Ladung des Angeklagten zur anstehenden Berufungshauptverhandlung enthalten ist, und dass es nicht ausreicht, wenn lediglich die Ladung des Angeklagten zu einem früheren, dann verlegten Termin diesen Hinweis enthalten hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18. März 1975 - RReg. 5 St 78/75 - BayObLGSt 1975, 30, beck-online; OLG Koblenz, Beschluss vom 5. Februar 1981 - 1 Ss 46/81 -, NJW 1981, 2074; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Auflage, § 323, Rdnr. 3).
  • BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98

    Belehrung nach Unterbrechung der Hauptverhandlung

    Gleiches gilt im übrigen für die Verwerfung der Berufung gemäß § 329 Abs. 1 StPO (vgl. BayObLGSt 1975, 30 f. = VRS 49, 197; OLG Koblenz NJW 1981, 2074) und die Verwerfung des Einspruchs gemäß § 412 StPO (vgl. OLG Bremen MDR 1968, 1031).
  • BayObLG, 25.04.2022 - 201 AR 44/21

    Fortwirkung antragsgemäßer Entbindung nach § 73 Abs. 2 OWiG bei bloßer

    Nach ganz herrschender Meinung muss im Falle einer Terminsverlegung in der Ladung stets die Belehrung nach § 74 Abs. 3 OWiG enthalten sein (BeckOK OWiG/Hettenbach OWiG § 74 Rn. 22; KK-OWiG/Senge a.a.O. § 74 Rn. 29 unter Hinweis auf BayObLGSt 1975, 30; OLG Köln NStZ-RR 2000, 179; OLG Naumburg ZfS 2003, 43; vgl. auch OLG Frankfurt DAR 1997, 209; OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2009 - 3 SsOWi 976/08).
  • BayObLG, 18.11.1982 - 1 ObOWi 237/82

    Vernehmung; Verteidiger; Einlassung; Hauptverhandlung; Verjährung

    Hierfür reichte eine bloße Bezugnahme auf die frühere Ladung, wie sie hier die Ladung zur Hauptverhandlung vom 8.10.1981 enthielt, nicht aus; vielmehr hätte die Belehrung in einer aus sich selbst heraus verständlichen Form wiederholt werden müssen (BayObLGSt 1975, 30; OLG Hamm VRS 57, 299; Gollwitzer § 323 RdNr. 12; Paulus § 323 RdNr. 4).
  • BayObLG, 11.04.1978 - RReg. 5 St 60/78

    Hinweis auf die Möglichkeit der Vertretung durch einen Verteidiger in der

    Der Inhalt des Hinweises muss der Verfahrenslage angepasst sein und hängt davon ab, welcher Verfahrensbeteiligte Berufung eingelegt hat; ist der Angeklagte der Berufungsführer, muss er darauf hingewiesen werden, dass seine Berufung ohne Verhandlung zur Sache verworfen wird, wenn bei Beginn der Hauptverhandlung weder er selbst noch soweit zulässig, sein Vertreter erschienen und das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt ist (BayObLGSt 1975, 30/31; Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl RdNr 15; Müller/Sax StPO 6. Aufl Anm 2b und Kleinknecht aaO RdNr 2, jeweils zu § 323 StPO).
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