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| BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Verstoß gegen das SchwarzArbG - Gewinnabschöpfung
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Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Schwarzarbeit; Ermittlung des erzielten wirtschaftlichen Vorteils
Papierfundstellen
- MDR 1995, 1058
- BB 1995, 1358
- DB 1995, 1084
- BayObLGSt 1995, 76
- NZA-RR 1996, 21
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 29.05.1980 - 3 ObOWi 174/79
Berücksichtigung der Besteuerung bei der Ermittlung des aus einer …
Auszug aus BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95
Bei der Bemessung des wirtschaftlichen Vorteils im Sinne der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der , Schwarzarbeit i.d.F. vom 29.1.1982 (BGBl. I 109) und des § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG ist auch die bezahlte oder künftig zu entrichtende Einkommensteuer zu berücksichtigen (Aufgabe von BayObLGSt 1980, 40 f.).An seiner.früheren - nicht unwidersprochen gebliebenen (…Göhler § 17 Rn. 39; KK/Steindorf § 17 Rn 125; Rebmann/Roth/Herrmann § 17 Erl. 52) - Auffassung, daß Einkommen- und Gewerbesteuer keinen im Sinne des § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG relevanten Abzugposten darstellen (BayObLGSt 1980, 40/41 f. = BB 1980, 2081/2082), hält der Senat nicht mehr fest.
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern
Auszug aus BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95
Soweit § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG betroffen ist, ist aber nunmehr anerkannt, daß, soweit dieser Vorteil (als Gewinn) der Besteuerung unterliegt, seiner Bemessung nur der um die abziehbare Steuerbelastung verminderte Betrag zugrunde gelegt werden darf (BGH wistra 1991, 268/269 = BGHR OWiG § 17 Vorteil 1 unter Hinweis auf BVerfGE 81, 228/240; vgl. auch BGHSt 30, 46/51 zur Berücksichtigung der Einkommensteuer bei der Anordnung des Verfalls von Bestechungslohn). - BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende …
Auszug aus BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95
Soweit § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG betroffen ist, ist aber nunmehr anerkannt, daß, soweit dieser Vorteil (als Gewinn) der Besteuerung unterliegt, seiner Bemessung nur der um die abziehbare Steuerbelastung verminderte Betrag zugrunde gelegt werden darf (…BGH wistra 1991, 268/269 = BGHR OWiG § 17 Vorteil 1 unter Hinweis auf BVerfGE 81, 228/240; vgl. auch BGHSt 30, 46/51 zur Berücksichtigung der Einkommensteuer bei der Anordnung des Verfalls von Bestechungslohn).
- BGH, 24.04.1991 - KRB 5/90
Wettbewerbsverstoß - Mehrerlös - Submissionsabsprache
Auszug aus BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95
Soweit § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG betroffen ist, ist aber nunmehr anerkannt, daß, soweit dieser Vorteil (als Gewinn) der Besteuerung unterliegt, seiner Bemessung nur der um die abziehbare Steuerbelastung verminderte Betrag zugrunde gelegt werden darf (BGH wistra 1991, 268/269 = BGHR OWiG § 17 Vorteil 1 unter Hinweis auf BVerfGE 81, 228/240; vgl. auch BGHSt 30, 46/51 zur Berücksichtigung der Einkommensteuer bei der Anordnung des Verfalls von Bestechungslohn). - BVerwG, 20.12.1985 - 1 C 42.84
Ausbildungsverbot - Verstoß gegen Berufsbildungsgesetz - Gewerbetreibender - …
Auszug aus BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95
Gegenteiliges läßt sich auch dem Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25.3.1985 (GewA 1986, 95) nicht entnehmen. - OLG Düsseldorf, 19.11.1987 - 5 Ss OWi 343/87
Auszug aus BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95
Hat - wie hier - der Täter als Vertreter einer juristischen Person dieser einen Gewinn eingebracht, so ist dieser Gewinn im Verfahren gegen den Täter als Betroffenen nicht maßgebend (…OLG Braunschweig GA 1969, 381; OLG Celle BB 1976, 633; SchlHA 1984, 111; OLG Düsseldorf VRS 74, 297/301;… Göhler § 17 Rn. 46;… KK/Steindorf § 17 Rn. 116;… Rebmann/Roth/Herrmann § 17 Rn. 53, 58).
- OLG Oldenburg, 07.05.2009 - 2 SsBs 21/09
Bemessung des wirtschaftlichen Vorteils i.S. von § 17 Abs. 4 …
§ 17 Abs. 4 OWiG stellt auf den tatsächlich erlangten wirtschaftlichen Vorteil ab, fiktive Elemente haben auf dessen Höhe keinen Einfluss (BayObLG, MDR 1995, 1058). - BayObLG, 06.03.2024 - 202 ObOWi 168/24
Bußgeldbemessung unter Berücksichtigung des durch die Tat gezogenen …
Denn das Amtsgericht hat bei dieser Vorgehensweise verkannt, dass nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut der wirtschaftliche Vorteil lediglich die Untergrenze der zu verhängenden Geldbuße markiert (BGH, Beschluss vom 24.04.1991 - KRB 5/90 = wistra 1991, 268 = WuW 1991, 822; BayObLG, Beschluss vom 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95 = BayObLGSt 1995, 76 = GewArch 1995, 244 = MDR 1995, 1058 = NZA-RR 1996, 21 = DBlR 4206a, SonstVerfR § 17 OWiG = wistra 1995, 360 = EzAÜG SchwArbG Nr. 5; 02.01.1998 - 3 ObOWi 143/97 = BayObLGSt 1998, 1 = StV 1998, 206 = StraFo 1998, 134 = wistra 1998, 199 = NJW 1998, 2461 = OLGSt OWiG § 17 Nr. 16 = WM 1998, 1963 = WuB I D 6 Sonstiges 1.98;… BeckOK OWiG/Sackreuther OWiG § 17 Rn. 117;… KK-OWiG/Mitsch 5. Aufl. § 17 Rn. 112 m.w.N.), was sich ohne weiteres aus der Regelung des § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG erschließt, wonach die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen soll.Die Vorgehensweise des Amtsgerichts, zunächst eine für angemessen erachtete Geldbuße festzusetzen und dann in einem zweiten Schritt den ermittelten wirtschaftlichen Vorteil hinzuzuaddieren, ist deshalb rechtsfehlerhaft (BayObLG, Beschluss vom 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95 a.a.O.;… BeckOK OWiG/Sackreuther OWiG § 17 Rn. 117).
- BayObLG, 30.04.2026 - 201 ObOWi 287/26
Feststellungsanforderungen bei Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische …
Rn. 21 1. Die Vorgehensweise des Amtsgerichts, zunächst eine für angemessen erachtete Geldbuße (120 Euro) festzusetzen und dann in einem zweiten Schritt den auf 400 Euro abgerundeten wirtschaftlichen Vorteil von 413 Euro hinzuzuaddieren, ist schon in Ansatz rechtsfehlerhaft (BayObLG, Beschluss vom 06.03.2024 - 202 ObOWi 168/23; Beschluss vom 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95;… BeckOK/Sackreuther OWiG 49. Ed. 01.01.2026 § 17 Rn. 117).
- BayObLG, 19.06.1997 - 3 ObOWi 60/97
Bruttoprinzip bei Verfallanordnung im Ordnungswidrigkeitenrecht - …
Dann aber würde die amtsgerichtliche Entscheidung gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot (Art. 20 GG ) verstoßen (vgl. BayObLGSt 1995, 76/81).2. - BayObLG, 10.03.2021 - 201 ObOWi 1631/20
Ausschluss selbständiger Einziehung nach Schuldspruch in Bußgeldsachen unter …
Abschöpfender und ahndender Teil der Geldbuße gemäß § 17 Abs. 3 und Abs. 4 OWiG stehen zwar nicht isoliert nebeneinander, sondern greifen ineinander mit der Folge, dass weitere ebenso wichtige Zumessungsgründe nach § 17 Abs. 3 OWiG durch die Bemessungsregel des § 17 Abs. 4 OWiG nicht zurückgedrängt werden (BayObLGSt 1995, 76; OLG Karlsruhe NJW 1975, 793). - BayObLG, 12.02.2021 - 201 ObOWi 1631/20
Ausschluss selbständiger Einziehung nach Schuldspruch in Bußgeldsachen unter …
Abschöpfender und ahndender Teil der Geldbuße gemäß § 17 Abs. 3 und Abs. 4 OWiG stehen zwar nicht isoliert nebeneinander, sondern greifen ineinander mit der Folge, dass weitere ebenso wichtige Zumessungsgründe nach § 17 Abs. 3 OWiG durch die Bemessungsregel des § 17 Abs. 4 OWiG nicht zurückgedrängt werden (BayObLGSt 1995, 76; OLG Karlsruhe NJW 1975, 793). - BayObLG, 29.02.2000 - 3 ObOWi 13/00
Genehmigung von Krankentransporten
Zur Berechnung und der Frage des noch vorhandenen Vorteils sowie der Leistungsfähigkeit des Betroffenen weist der Senat auf seine Entscheidungen in BayObLGSt 1995, 76/81 und 1998, 1/3 f. hin. - BayObLG, 17.01.1996 - 3 ObOWi 132/95 Zwar hat der Tatrichter bei der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils zutreffend berücksichtigt, daß nur der um die abziehbaren Steuerbelastungen verminderte Betrag anzusetzen ist (vgl. BayObLGSt 1995, 76, 79 m.w.N.).
- BayObLG, 30.01.1997 - 3 ObOWi 157/96
Betrieb eines Handwerks nach Handwerksordnung
Welche Grenzen der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils gesetzt sind, den der Betroffene durch eine unbefugte Handwerksausübung erzielt hat, wurde in der Entscheidung des Senats vom 25.4.1995 (BayObLGSt 1995, 76 [81]) aufgezeigt.
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