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BayObLG, 01.08.1974 - BReg. 2 Z 29/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 1888 (Ls.)
- BayObLGZ 1974, 326
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 85/98
Schenkweise Übertragung eines mit einem Nießbrauch und einem Vorkaufsrecht …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs greift das Vertretungsverbot des § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB ebenso wie dasjenige des § 181 BGB jedoch nicht ein bei Rechtsgeschäften, die dem Mündel oder Kind lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen (BGH FamRZ 1975, 480 f. - die Entscheidung ist ergangen auf den Vorlagebeschluß des Senats BayObLGZ 1974, 326 ff.; BGHZ 94, 232 ff.). - OLG Dresden, 02.04.1996 - 3 W 336/96
Bestellung eines Ergänzungspflegers und vormundschaftsgerichtliche Genehmigung …
Für ein solches Rechtsgeschäft, das dem vertretenen Kind lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt, gilt das Vertretungsverbot des § 1795 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 1629 Abs. 2 BGB ebensowenig (BGH NJW 1975, 175 ; BayObLGZ 1974, 326 = MittRhNotK 1974, 493; BaObLGZ 1979, 49 = DNotZ 1979, 543 ).