Rechtsprechung
| BayObLG, 11.12.1981 - BReg. 1 Z 51/81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,2630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 1680
- MDR 1982, 498
- BayObLGZ 1981, 401
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Zweibrücken, 12.02.2004 - 3 W 155/03
Personenstandsverfahren: Unrichtige Schreibweise eines Familiennamens in der …
Eine Berichtigung nach § 47 Abs. 1 PStG kommt grundsätzlich jedoch nur in den Fällen in Betracht, in denen der Eintrag in irgendeinem Teil von Anfang an, d. h. im Augenblick des Standesfalles, unrichtig war (BGHZ 57, 63, 65 und 74, 20, 22; BayObLGZ 1981, 401, 402; OLG Hamm StAZ 1988, 40, 42;… Hepting/Gaaz aaO Rdnrn. 1, 3 vor § 46 a). - BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99
Berichtigung des Familienbuchs
Ist der Eintrag wie hier abgeschlossen, so kann er auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 1 PStG; vgl. BGH NJW 1988, 1469/1470; BayObLG NJW 1983, 1680/1681 m.w.N.). - OLG Zweibrücken, 15.01.2003 - 3 W 230/02
Änderung der Eintragung über das Geschlecht im Geburtenbuch
Nach dieser Vorschrift kann ein abgeschlossener Eintrag auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden, sofern er von Anfang an unrichtig gewesen ist (BGH NJW 1988, 1469, 1470; BayObLG NJW 1983, 1680, 1681 m.w.N,).
- OLG Hamm, 13.11.2001 - 27 U 96/01
Übernahme des Verteidigerhonorars eines Vorstandsmitglieds durch Gesellschafter - …
Für die rechtliche Beurteilung der Verfügung ist deshalb stets der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der mit dem Vertrag bewirkte Rechtserfolg eintritt (BGH in NJW 1999, 1551; 1983, 1680; vgl. jetzt auch § 140 InsO). - BayObLG, 11.01.1983 - BReg. 1 Z 138/81
Ehelicherklärung eines Kindes; Anwendbarkeit deutschen Rechts; Ableiten der …
Die gegenüber einer Behörde abzugebenden empfangsbedürftigen Willenserklärungen werden den empfangsbedürftigen Willenserklärungen gegenüber Privatpersonen gleichgestellt; sie werden daher erst mit dem Zugehen an die zuständige Behörde, hier: mit dem Zugehen an den funktionell zuständigen Standesbeamten in Langensendelbach, rechtswirksam (§ 130 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 BGB ; vgl. BayObLGZ 1981, 401/403). - BayObLG, 14.01.2000 - 1Z BR 45/99
Personenstandsrechtliche Berichtigungen
b) Ein abgeschlossener Eintrag kann auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 1 PStG ; vgl. BGH NJW 1998, 1469/1470; BayObLG NJW 1983, 1680/1681 m.w.N.). - BayObLG, 20.10.1995 - 1Z BR 172/94
Richtigkeit eines Heiratsbuches im Falle eines nachgestellten Eigennamens als …
Da das Personenstandsgesetz den Gegenstand und Inhalt von Eintragungen in deutsche Personenstandsregister genau und grundsätzlich abschließend festlegt (BayObLGZ 1994, 227/232 m.w.N.), sind Eintragungen, die im Personenstandsgesetz nicht ihre rechtliche Grundlage finden, und Zusätze, die nicht ausdrücklich vorgesehen sind, in aller Regel als unzulässig zu erachten (BayObLGZ 1981, 401/406 m.w.N.). - OLG Zweibrücken, 22.03.1999 - 3 W 44/99 Eine solche Berichtigung kommt nach allgemeiner Meinung grundsätzlich nur in Betracht, wenn der Eintrag in irgendeinem Teil von Anfang an, d. h. im Augenblick des Standesfalls unrichtig war (BGHZ 57, 63, 65; BGHZ 74, 20, 22; BayObLGZ 1981, 401, 402; OLG Hamm StAZ 1988, 40, 42; Hepting/Gaaz, PStG Rdnrn. 1, 3 vor § 46 a).
dejure.org
Übersicht BayObLG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.