Rechtsprechung
| BayObLG, 11.03.1981 - BReg. 2 Z 12/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurückweisung eines Anrags auf Eintragung einer Satzungsänderung hinsichtlich eines besonderen Vertreters nach § 30 BGB in das Vereinsregister; Art und Umfang der in ein gerichtliches Register wirksam einzutragenden Tatsachen; Beschwerdeberechtigung eines Vereins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 11.06.1980 - VR 6169
- LG München I, 21.01.1981 - 16 T 19 315/80
- BayObLG, 11.03.1981 - BReg. 2 Z 12/81
Papierfundstellen
- NJW 1981, 2068 (Ls.)
- MDR 1981, 668
- BayObLGZ 1981, 71
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 29.09.1977 - 15 W 253/77
Auszug aus BayObLG, 11.03.1981 - BReg. 2 Z 12/81
Über die Zulässigkeit der letztgenannten Regelung (vgl. hierzu OLG Hamm OLGZ 1978, 21 ff. und 26 ff. sowie Kirberger Rpfleger 1979, 5 ff.) ist in diesem Zusammenhang nicht zu befinden.Demnach ist ein in der Satzung ausdrücklich bestellter besonderer Vertreter des Vereins in das Vereinsregister einzutragen (ebenso KG JFG 2, 280/281 f.;… Reichert/Dannecker/Kühr Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts 2. Aufl. RdNr. 622;… Sauter/Schweyer Der eingetragene Verein 11. Aufl. RdNr. 313, Keidel/Schmatz/Stöber Registerrecht 3. Aufl. RdNr. 1093; Staudinger § 64 RdNr. 8, anders § 67 RdNr. 1; vgl. ferner OLG Hamm OLGZ 1978, 21/26 = DNotZ 1978, 293/295; anderer Auffassung Soergel § 64 RdNr. 3, § 30 RdNr. 14; BGB-RGRK § 64 RdNr. 3; MünchKomm § 67 RdNr. 1; Palandt § 65 Anm. 1;… Stöber Vereinsrecht 4. Aufl. RdNr. 159; Jansen § 159 RdNr. 5; Kirberger Rpfleger 1979, 5/10).
Die von Kirberger zitierte Entscheidung des OLG Hamm OLGZ 1978, 21 ff. hat sich mit dieser Frage nicht beschäftigt, vielmehr die Annahme der Vorinstanz bestätigt, in dem dort entschiedenen Fall könne der (nicht durch die Satzung, sondern vom Vorstand bestellte) Geschäftsführer des Vereins nicht als besonderer Vertreter im Sinn des § 30 BGB angesehen werden.
- BayObLG, 23.08.1979 - BReg. 2 Z 14/79
Auszug aus BayObLG, 11.03.1981 - BReg. 2 Z 12/81
Die Beschwerdeberechtigung des beteiligten Vereins ergibt sich für die weitere Beschwerde bereits daraus, daß seine Erstbeschwerde zurückgewiesen worden ist (vgl. BayObLGZ 1973, 318/319; 1978, 205/206; 1979, 303/305; …Bei dem vom Notar namens des Vereins gestellten "Antrag" vom 17./21.4.1980 handelte es sich Macht um eine "Anmeldung zum Vereinsregister" im Sinn der § 77 , § 71 Abs. 1 Satz 2 BGB , die ausschließlich von den Mietgliedern des Vorstands mittels öffentlich beglaubigter Erklärung zu bewirken ist und gegen deren Ablehnung nur den anmeldenden Vorstandsmitgliedern, nicht aber dem Verein selbst, das Beschwerderecht zusteht (zuletzt BayObLGZ 1979, 303/305 m.Nachw.).
- BayObLG, 21.10.1974 - BReg. 2 Z 24/74
Auszug aus BayObLG, 11.03.1981 - BReg. 2 Z 12/81
Der Begriff der "laufenden Geschäfte" oder der "laufenden Angelegenheiten" ist im Verwaltungsrecht, insbesondere im Kommunalrecht, zur Abgrenzung von Zuständigkeiten verschiedener Organe oder Behörden einer Körperschaft seit langem gebräuchlich (vgl. z.B. § 16 Abs. 1 JWG oder Art. 37 Abs. 1 Nr. 1, Art. 39 Abs. 2 BayGO und hierzu BayObLGZ 1974, 374/376 ff.; 1978, 27/29 f.).
- BayObLG, 15.02.1978 - BReg. 2 Z 14/77
Auszug aus BayObLG, 11.03.1981 - BReg. 2 Z 12/81
Der Begriff der "laufenden Geschäfte" oder der "laufenden Angelegenheiten" ist im Verwaltungsrecht, insbesondere im Kommunalrecht, zur Abgrenzung von Zuständigkeiten verschiedener Organe oder Behörden einer Körperschaft seit langem gebräuchlich (vgl. z.B. § 16 Abs. 1 JWG oder Art. 37 Abs. 1 Nr. 1, Art. 39 Abs. 2 BayGO und hierzu BayObLGZ 1974, 374/376 ff.; 1978, 27/29 f.). - BGH, 19.09.1977 - II ZB 9/76
Vertretung und Geschäftsführung beim eingetragenen Verein
Auszug aus BayObLG, 11.03.1981 - BReg. 2 Z 12/81
Die Vertretungsmacht des Vorstands und dessen Beschlußfassung (vgl. hierzu BGHZ 69, 250/252 ff.) ist daher nicht betroffen. - BayObLG, 17.07.1978 - BReg. 1 Z 64/78
Auszug aus BayObLG, 11.03.1981 - BReg. 2 Z 12/81
Die Beschwerdeberechtigung des beteiligten Vereins ergibt sich für die weitere Beschwerde bereits daraus, daß seine Erstbeschwerde zurückgewiesen worden ist (vgl. BayObLGZ 1973, 318/319; 1978, 205/206; 1979, 303/305; … - BayObLG, 27.11.1973 - BReg. 3 Z 91/73
- OLG Zweibrücken, 17.12.2012 - 3 W 93/12
Vereinsregistereintragung: Anmeldung einer Satzungsneufassung anstelle einer …
Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch auch der besondere Vertreter gemäß § 30 BGB, dem im Rahmen seines Aufgabenbereiches Vertretungsmacht für den Verein zukommt, auf Anmeldung des Vorstandes in das Vereinsregister einzutragen, obwohl § 64 BGB dies nicht ausdrücklich anordnet (OLG München, Beschluss vom 14. November 2012, Az. 31 Wx 429/12, zitiert nach juris; BayObLGZ 1981, 71; OLG Hamm, OLGZ 1978, 21). - BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 472/21
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung
Noch ferner liegt die Annahme, dass damit entgegen der allgemeinen gesetzlichen Wirkung, wonach der besondere Vertreter neben dem Vorstand vertretungsberechtigt ist, durch seine Bestellung aber die allgemeine Vertretungsbefugnis des Vorstandes nach § 26 BGB nicht eingeschränkt wird (BayObLG 11. März 1981 - BReg 2 Z 12/81 - zu II 4 b bb (3) der Gründe), eine derartige Einschränkung hier beabsichtigt war. - BayObLG, 23.12.1998 - 3Z BR 257/98
Bestellung besonderer Vertreter durch den Vorstand eines eingetragenen Vereins
Dem Wortlaut des § 30 BGB ist bereits genügt, wenn Amt und Aufgabenbereich des besonderen Vertreters in der Satzung "eine Grundlage" haben (vgl. BayObLGZ 1981, 71/76).Hierin liegt ein Unterschied zum Sachverhalt der von den Vorinstanzen herangezogenen Entscheidung (BayObLGZ 1981, 71).
Danach ist der besondere Vertreter auf Anmeldung namentlich und unter Verlautbarung von Amt und Umfang in das Vereinsregister einzutragen (vgl.. BayObLGZ 1981, 71/78; OLG Köln MittRhNotK 1986, 225;… a.A. etwa Stöber Handbuch zum Vereinsrecht 7. Aufl. Rn. 389).
- LAG Sachsen, 05.09.1996 - 9 Ta 113/96
Arbeitnehmerbegriff - besonderer Vertreter eines Vereins, hier: Geschäftsführer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 12.08.1981 - BReg. 2 Z 94/80
Anmeldung einer Änderung des Vereinsvorstands
Dementsprechend wird auch ein Beschwerderecht des Vereins heute (entgegen noch BayObLG 10, 81/84; 15, 526/527; 16, 134/135) allgemein verneint, sondern dieses nur den anmeldeberechtigten Vorstandsmitgliedern zugestanden (BayObLGZ 1971, 266/268; 1972, 29/31; 1979, 303/305 mit Nachw.; Senatsbeschluß vom 11.3.1981 BReg. 2 Z 12/81 = MittBayNot 1981, 114; BayObLG Beschluß vom 25.11.1980 BReg. 1 Z 80180). - OLG Köln, 02.06.1986 - 2 Wx 11/86
Eintragung des besonderen Vertreters gemäß § 30 BGB in das Vereinsregister
Nach der insoweit einheitlichen veröffentlichen Rechtsprechung ist jedoch durch § 64 BGB über dessen bloßen Wortlaut hinaus auch die Eintragung des besonderen Vertreters eines Vereins vorgeschrieben (KG JFG 2, 280; OLG Hamm OLGZ 1978, 26; BayObLGZ 1981, 71 ff.). - BayObLG, 21.03.1986 - BReg. 3 Z 148/85 Um dieses Ziel zu erreichen, kann eine bestehende, die Eintragung rechtfertigende Vorschrift weit ausgelegt werden ( BayObLGZ 1981, 71 [75];… Staub-Hüffner , § 8 Rdnr. 31).
- SG Köln, 26.05.2006 - S 26 KR 104/04
Krankenversicherung
Rn. 28 Soweit sich die Klägerin auf anders lautende zivilgerichtliche Rechtsprechung bezieht, ist diese entweder unter der Geltung einer heute nicht mehr gültigen Fassung des § 64 BGB oder zu der (hier nicht interessierenden) Frage ergangen, ob ein Verein verlangen kann, dass ein besonderer Vertreter in das Vereinsregister eingetragen wird (vgl. z.B. Bayrisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 11.03.1981 - B Reg 2 Z 12/81).
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