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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2753
BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99 (https://dejure.org/1999,2753)
BayObLG, Entscheidung vom 01.02.1999 - 3Z BR 40/99 (https://dejure.org/1999,2753)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Februar 1999 - 3Z BR 40/99 (https://dejure.org/1999,2753)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bad Kissingen - XIV 13/98
  • LG Schweinfurt - 12 T 9/99
  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1999 Nr. 4
  • BayObLGZ 1999, 12
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des …

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99
    1a Z 37/89|OLG Frankfurt; 11.05.1989; 5 WF 60/89">NJW-RR 1990, 5/6; OLG Hamburg NJW-RR 1990, 1289/1290) und die unterbliebene mündliche Anhörung nicht geheilt werden kann (vgl. BVerfG InfAuslR 1996, 198/201).
  • BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99
    Das Beschwerdegericht kann von der erneuten mündlichen Anhörung des Betroffenen zwar ausnahmsweise absehen, wenn ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, daß sie zur Sachaufklärung nichts beitragen werde (vgl. BGH NJW 1995, 2226 ; BayObLGZ 1980, 20/21 f.;… KG aaO).
  • BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92

    Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres …

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99
    Der Senat hält es für zweckmäßig, wenn hierüber das Amtsgericht entscheidet (vgl. § 3 Satz 1 FreihEntzG ; BayObLGZ 1953, 50/55; 1993, 76/81).
  • OLG Hamburg, 14.08.1988 - 2 W 39/88

    Familienpflege; Herausgabe des Kindes; Leibliche Mutter; Umgangsregelung

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99
    1a Z 37/89|OLG Frankfurt; 11.05.1989; 5 WF 60/89">NJW-RR 1990, 5/6; OLG Hamburg NJW-RR 1990, 1289/1290) und die unterbliebene mündliche Anhörung nicht geheilt werden kann (vgl. BVerfG InfAuslR 1996, 198/201).
  • BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 3 Z 6/80
    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99
    Das Beschwerdegericht kann von der erneuten mündlichen Anhörung des Betroffenen zwar ausnahmsweise absehen, wenn ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, daß sie zur Sachaufklärung nichts beitragen werde (vgl. BGH NJW 1995, 2226 ; BayObLGZ 1980, 20/21 f.;… KG aaO).
  • BayObLG, 31.01.1991 - BReg. 3 Z 6/91
    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99
    Diese Pflicht besteht auch in der zweiten Instanz (vgl. BayObLGZ 1991, 72/77; OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 200; KG FGPrax 1998, 242/243; OLG Karlsruhe AuAS 1998, 101/102).
  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04

    Verfassungswidrigkeit der Anordnung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche …

    Rn. 20 b) Der Betroffene ist vor Anordnung von Abschiebungshaft gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 FreihEntzG mündlich zu hören (vgl. BayObLG, Beschluss vom 1. Februar 1999 - 3Z BR 40/99 -, BayObLGZ 1999, S. 12 f.).
  • BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10

    Abschiebungshaftverfahren: Erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren zur …

    Das Beschwerdegericht darf nämlich von der Ermächtigung in § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG keinen Gebrauch machen, wenn die Anhörung in erster Instanz bereits auf einem Verfahrensfehler beruht (…vgl. Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 2. Aufl., § 68 Rn. 40; zum FGG: BayObLGZ 1999, 12, 13; OLG Rostock FGPrax 2006, 187, 188; OLG Schleswig SchlHA 2007, 386, 387).
  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger …

    Dies gilt vor allem dann, wenn die erstinstanzliche Anhörung erhebliche Verfahrensfehler aufweist, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung bei Beachtung der Verfahrensvorschriften zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 und FamRZ 2001, 1646).
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