Rechtsprechung
| BayObLG, 17.02.2000 - 2Z BR 180/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 3; ; WEG § 43 Abs. 1; ; WEG § 48 Abs. 3 Satz 1
- Deutsches Notarinstitut
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 21 Abs. 4, § 27 Abs. 2 Nr. 5
Wohnungseigentum; Sicherung der Grundstücksgrenze; Schneefangzaun; bauliche Veränderung; Gefährdung von Kindern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21 Abs. 4, § 27 Abs. 2 Nr. 5
Zu den Pflichten des Hausverwalters gegenüber den Wohnungseigentümern - rechtsportal.de
WEG § 21 Abs. 4, § 27 Abs. 2 Nr. 5
Pflichten des Hausverwalters gegenüber den Wohnungseigentümern - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Verwalter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wohnungseigentum; Schneefangzaun ; Mitbenutzungsrecht; Sondernutzungsrecht; Beseitigungsanspruch
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Wohnungseigentum; Beseitigungsanspruch des Verwalters bei baulichen Veränderungen
Verfahrensgang
- AG Kempten, 20.07.1999 - 5 UR II 56/98
- LG Kempten, 02.11.1999 - 4 T 1844/99
- BayObLG, 17.02.2000 - 2Z BR 180/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 968
- NZM 2000, 513
- FGPrax 2000, 99
- ZMR 2000, 394
- BauR 2000, 1536 (Ls.)
- BayObLGZ 2000, 43
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11
Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen: …
Aus der von der Revision dagegen angeführten Entscheidung (BayObLG, NJW-RR 2000, 968) folgt nichts anderes. - OLG Rostock, 13.09.2018 - 3 U 40/17
Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen Grundstücksnachbarn auf Unterlassung …
Rn. 4 Jedem Wohnungseigentümer einer WEG steht ein Individualanspruch gemäß § 1004 BGB auf Beseitigung und Unterlassung einer Störung, z.B. wegen Lärms oder auch durch eine bauliche Veränderung zu (…vgl. BGH, Beschluss v. 19.12.1991 - V ZB 27/90 -, zit. n. juris, Rn. 9; BayObLG, Beschluss v. 17.02.2000 - 2Z BR 180/99 - zit. N. juris. Rn. 10;… OLG Frankfurt, Beschluss v. 06.04.2010 - 20 W 78/08 -, zit. n. juris, Rn. 15;… Reichel-Scherer in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 21 WEG, Rn. 149). - OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 44/08
Widerspruch des Eigentümerbeschlusses zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer …
Die nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen zu treffende isolierte Kostenentscheidung, richtet sich nach billigem Ermessen, §§ 62 Abs. 1, 47 Satz 1 a. F. WEG und dies rechtfertigt es - ggf. unter Berücksichtigung auch anderer Gesichtspunkte (…WEG-Abramenko 2006 § 47 Rdz. 10) - die Gerichtskosten analog § 91 a ZPO nach dem voraussichtlichen Ausgang des Verfahrens ohne Eintritt des erledigenden Ereignisses aufzuerlegen (BayObLG ZMR 1999, 119;… KK-WEG-Abramenko a.a.O. Rdz. 11), wobei es auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nur einer summarischen Prüfung bedarf (BayObLG ZWE 2000, 350;… KK-WEG-Abramenko a.a.O.).
- VGH Bayern, 11.05.2006 - 8 ZB 06.485
Folgenbeseitigungsanspruch, tatsächlich-öffentlicher Weg, …
Der von den Klägerinnen angeführte Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 17. Februar 2000 (BayObLGZ 2000, 43) befasst sich nicht mit der Verkehrssicherungspflicht in Anbetracht der Eröffnung des allgemeinen Verkehrs auf einer privaten Grundstücksfläche und ist somit nicht einschlägig. - OLG Frankfurt, 06.01.2006 - 20 W 202/04
Wohnungseigentümergemeinschaft: Gerichtliche Geltendmachung des Unterlassungs- …
Einer besonderen Beschlussfassung hätte es nur dann bedurft, wenn der Verwalter den Beseitigungsanspruch hätte geltend machen wollen, da dazu seine allgemeine Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer nicht ausreicht (BayObLG NZM 2000, 513, 514). - OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 11 U 9/03
Wohnungseigentum: Vermietung der Eigentumswohnungen einer Anlage an den Betreiber …
Auch wenn bei einer nur allgemeinen Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen ohne nähere Bezeichnung der Angelegenheiten im Einzelfall ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich ist, den streitgegenständlichen Anspruch geltend zu machen (BayObLG NJW-RR 2000, 968), war ein solcher hier entbehrlich. - OLG München, 25.07.2005 - 34 Wx 59/05
Entbehrliche Zustimmung des Wohnungseigentümers bei erstmaligem Einbau eines …
Das Landgericht verweist zutreffend auf die in der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgericht (NZM 2000, 513/514) herausgearbeiteten Grundsätze. - BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 177/99
Verkehrssicherungspflichten des Hausverwalters und der Wohnungseigentümer
- OLG Frankfurt, 16.11.2004 - 20 W 219/03
Wohnungseigentumsverfahren: Bestimmtheit und Auslegungsfähigkeit von Anträgen; …
Würden aber die Ansprüche nicht lediglich für die Gesamtheit der Wohnungseigentümer geltend gemacht werden, könnten auch die Anträge nicht mit der durch das Landgericht gegebenen Begründung in Anlehnung an die Entscheidung des BayObLG in NZM 2000, 513, mangels eines ermächtigenden Beschlusses zurückgewiesen werden. - LG Hamburg, 07.07.2006 - 318 T 247/05
Wohnungseigentum: Kostentragung bei Notfalleinsatz; Hauptsacheerledigung; …
Auch hier bedarf es nur einer summarischen Prüfung (BayOblG WuM 1993, 210; ZWE 2000, 350;… Abramenko, in: Riecke/Schmid, a. a. O, § 47, Rn. 11). - OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 254/07
- AG Hamburg-St. Georg, 25.03.2022 - 980a C 34/20
Schwimmbad muss gewartet werden
- BayObLG, 11.05.2001 - 2Z BR 95/00
Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück einer Wohnungseigentümergemeinschaft
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