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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.07.2003 - Verg 7/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8478
BayObLG, 09.07.2003 - Verg 7/03 (https://dejure.org/2003,8478)
BayObLG, Entscheidung vom 09.07.2003 - Verg 7/03 (https://dejure.org/2003,8478)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - Verg 7/03 (https://dejure.org/2003,8478)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Öffentlicher Auftrag: Nachprüfbarkeit von Dienstleistungskonzessionen (nicht über das Vergaberecht)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayRDG Art. 19 Abs. 1, Art. 24; GWB § 99
    Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Dienstleistungskonzession

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der vergaberechtlichen Regelungen auf Leistungen der Notfallrettung; Bestimmung der wesentlichen Kriterien einer Dienstleistungskonzession; Ausschluss von Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Aufgaben verbunden sind vom Vergabeverfahren; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorliegen einer Dienstleistungskonzession

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 2003, 170
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a. - "Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 93/37/EWG - …

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2003 - Verg 7/03
    Wie der Senat dort ausgeführt hat, scheitert die Unanwendbarkeit des Vergaberechts zwar nicht schon daran, dass die Übertragung von Rettungsdienstleistungen nach Art. 19 Abs. 3 BayRDG durch öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgt; denn der Begriff "Verträge" in § 99 Abs. 1 GWB ist im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH vom 12.7.2001 Rs. C-399/98 - "Erschließungsverträge", VergabeR 2001, 380) gemeinschaftsrechtskonform dahin auszulegen, dass er auch öffentlich-rechtliche Verträge umfasst.
  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE …

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2003 - Verg 7/03
    Bei dieser Sachlage muss der Senat nicht über die von der Beschwerdeführerin ebenfalls angegriffene Vorrangklausel (Art. 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BayRDG) befinden, wonach die Durchführung des Rettungsdienstes nur dann an Dritte übertragen werden kann, wenn die vorrangig zu beauftragenden Hilfsorganisationen hierzu nicht bereit oder in der Lage sind (vgl. BVerwGE 97, 79; BVerwG DVBl 2000, 124; VGH Baden- Württemberg DÖV 2003, 338; zur kartellrechtlichen Problematik einer Zugangsbeschränkung im Krankentransport EuGH vom 25.10.2001 Rs. C-475/99 - "Glöckner", WuW 2001, 1237).
  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress - "Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie …

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2003 - Verg 7/03
    Als solche unterfällt er nicht der Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie 92/50/EWG (vgl. grundlegend zu Dienstleistungen im Sektorenbereich EuGH vom 7.12.2000 Rs. C-324/98 - "Telaustria", NZBau 2001, 148; ausdrücklich bestätigt für Dienstleistungen im Sinne der Richtlinie 92/50/EWG durch EuGH vom 30.5.2002 Rs. C-358/00 - "Verlagsvertrag", NZBau 2003, 50) und damit auch nicht dem Vergaberecht des GWB; denn dessen Anwendungsbereich geht insoweit nicht über denjenigen der einschlägigen europäischen Richtlinien hinaus (vgl. BayObLG vom 11.12.2001 Verg 15/01 - "Fahrgastinformation durch Bildschirme", WuW 2002, 656/660 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2003 - Verg 7/03
    Bei dieser Sachlage muss der Senat nicht über die von der Beschwerdeführerin ebenfalls angegriffene Vorrangklausel (Art. 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BayRDG) befinden, wonach die Durchführung des Rettungsdienstes nur dann an Dritte übertragen werden kann, wenn die vorrangig zu beauftragenden Hilfsorganisationen hierzu nicht bereit oder in der Lage sind (vgl. BVerwGE 97, 79; BVerwG DVBl 2000, 124; VGH Baden- Württemberg DÖV 2003, 338; zur kartellrechtlichen Problematik einer Zugangsbeschränkung im Krankentransport EuGH vom 25.10.2001 Rs. C-475/99 - "Glöckner", WuW 2001, 1237).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 22/02

    Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem kommunalen Zweckverband und einem …

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2003 - Verg 7/03
    Allerdings wird im Zusammenhang mit der Dienstleistungskonzession davon gesprochen, dass der Unternehmer die mit der Dienstleistung verbundenen Risiken trägt (…so auch der erkennende Senat aaO S. 659; OLG Düsseldorf vom 27.2.2002 Verg 22/02, VergabeR 2002, 607; Mitteilung der Europäischen Kommission zu Auslegungsfragen im Bereich Konzessionen im Gemeinschaftsrecht vom 12.4.2000, NZBau 2000, 413/414 f.;… Boesen Vergaberecht § 99 Rn. 32 m.w.N.; Prieß in Jestaedt/Kemper/Marx/Prieß Das Recht der Auftragsvergabe S. 80;… Marx in Beck'scher VOB-Kommentar GWB § 99 Rn. 13).
  • BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98

    Rettungsdienst; Notfallrettung; qualifizierter Krankentransport; Berufsfreiheit; …

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2003 - Verg 7/03
    Bei dieser Sachlage muss der Senat nicht über die von der Beschwerdeführerin ebenfalls angegriffene Vorrangklausel (Art. 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BayRDG) befinden, wonach die Durchführung des Rettungsdienstes nur dann an Dritte übertragen werden kann, wenn die vorrangig zu beauftragenden Hilfsorganisationen hierzu nicht bereit oder in der Lage sind (vgl. BVerwGE 97, 79; BVerwG DVBl 2000, 124; VGH Baden- Württemberg DÖV 2003, 338; zur kartellrechtlichen Problematik einer Zugangsbeschränkung im Krankentransport EuGH vom 25.10.2001 Rs. C-475/99 - "Glöckner", WuW 2001, 1237).
  • EuGH, 30.05.2002 - C-358/00

    Buchhändler-Vereinigung - "Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Öffentliche …

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2003 - Verg 7/03
    Als solche unterfällt er nicht der Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie 92/50/EWG (vgl. grundlegend zu Dienstleistungen im Sektorenbereich EuGH vom 7.12.2000 Rs. C-324/98 - "Telaustria", NZBau 2001, 148; ausdrücklich bestätigt für Dienstleistungen im Sinne der Richtlinie 92/50/EWG durch EuGH vom 30.5.2002 Rs. C-358/00 - "Verlagsvertrag", NZBau 2003, 50) und damit auch nicht dem Vergaberecht des GWB; denn dessen Anwendungsbereich geht insoweit nicht über denjenigen der einschlägigen europäischen Richtlinien hinaus (vgl. BayObLG vom 11.12.2001 Verg 15/01 - "Fahrgastinformation durch Bildschirme", WuW 2002, 656/660 m.w.N.).
  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 7/03

    Nachprüfungsantrag bei bevorstehender "de-facto-Vergabe"

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2003 - Verg 7/03
    Hinsichtlich der Darstellung des Sachverhalts nimmt der Senat auf seinen Beschluss vom 28.5.2003 (BayObLGZ 2003, 129) Bezug, mit dem in dieser Sache der Antrag der Beschwerdeführerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde zu verlängern (§ 118 Abs. 1 Satz 3 GWB), abgelehnt wurde.
  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes …

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2003 - Verg 7/03
    Als solche unterfällt er nicht der Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie 92/50/EWG (vgl. grundlegend zu Dienstleistungen im Sektorenbereich EuGH vom 7.12.2000 Rs. C-324/98 - "Telaustria", NZBau 2001, 148; ausdrücklich bestätigt für Dienstleistungen im Sinne der Richtlinie 92/50/EWG durch EuGH vom 30.5.2002 Rs. C-358/00 - "Verlagsvertrag", NZBau 2003, 50) und damit auch nicht dem Vergaberecht des GWB; denn dessen Anwendungsbereich geht insoweit nicht über denjenigen der einschlägigen europäischen Richtlinien hinaus (vgl. BayObLG vom 11.12.2001 Verg 15/01 - "Fahrgastinformation durch Bildschirme", WuW 2002, 656/660 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 220/02

    Genehmigung zum Betrieb von Notfallrettung - Bestandsschutz

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2003 - Verg 7/03
    Bei dieser Sachlage muss der Senat nicht über die von der Beschwerdeführerin ebenfalls angegriffene Vorrangklausel (Art. 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BayRDG) befinden, wonach die Durchführung des Rettungsdienstes nur dann an Dritte übertragen werden kann, wenn die vorrangig zu beauftragenden Hilfsorganisationen hierzu nicht bereit oder in der Lage sind (vgl. BVerwGE 97, 79; BVerwG DVBl 2000, 124; VGH Baden- Württemberg DÖV 2003, 338; zur kartellrechtlichen Problematik einer Zugangsbeschränkung im Krankentransport EuGH vom 25.10.2001 Rs. C-475/99 - "Glöckner", WuW 2001, 1237).
  • VK Nordbayern, 22.04.2003 - 320.VK-3194-09/03

    Definition des öffentlichen Auftrages

  • VK Düsseldorf, 07.11.2002 - VK-32/02

    Ausnahme zu Zuständigkeitsregelungen des Gesetzes gegen …

  • OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08

    Vorlagebeschluss EuGH

    Auf einer ähnliche Linie liegt die Rechtsprechung der deutschen Gerichte sowohl vor als auch nach Erlass der Entscheidung "Parking-Brixen"; auch hier wird - in der Formulierung mehr oder minder deutlich - stets auf die Übernahme oder Aufbürdung eines - vorhandenen - wirtschaftlichen Risikos abgestellt (vgl. OLG Stuttgart OLGR 2003, 218, 219; OLG Düsseldorf NZBau 2005, 650, 651; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2006, VII-Verg 12/06 für den Betrieb einer Feuerbestattungsanlage; BayObLGZ 2003, 170 f., das vom Erfordernis der Verlagerung eines - vorhandenen - wirtschaftlichen Risikos ausgeht und deshalb ausdrücklich eine Dienstleistungskonzession auch dann annimmt, wenn von vornherein ein wirtschaftliches Risiko gar nicht oder aber nur - im Vergleich zu freien Marktverhältnissen - in geringem Maße vorhanden ist, dieses "Restrisiko" aber auf den Konzessionär verlagert wird).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - Verg 12/06

    Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags zur Konzession

    Soweit das deutsche Recht für die Nachprüfung einer Vergabe von Dienstleistungskonzessionen keinen ausdrücklichen Primärrechtsschutz bietet, genügt der bestehende Sekundärrechtsschutz den vom Europäischen Gerichtshof in der genannten Entscheidung aufgestellten Anforderungen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2001 - Verg. 3/01 -, NZBau 645, 647 BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001 - Verg 15/01, aaO., Beschluss vom 09.07.2003 - Verg 7/03f, Datenbank Bayerische Rechtsprechung, Bl. 3).

    Ob für den Sekundärrechtsschutz (oder auch einen Primärrechtschutz) der Rechtsweg zu den Zivilgerichten (so OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13.07.2001 - Verg. 3/01 -, aaO; BayObLG…, Beschluss vom 11.12.2001, - Verg 15/01 - aaO) oder den Verwaltungsgerichten (BayObLG, Beschluss vom 09.07.2003, - Verg 7/03f - aaO; im Ergebnis auch Burgi, Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen: Verfahren, Vergabekriterien, Rechtsschutz; in Tagungsband 6 der Düsseldorfer Vergaberechtstage vom 23. Juni 2005, MWME NW) eröffnet ist, kann in diesem Zusammenhang dahinstehen.

  • VK Hessen, 07.10.2005 - 69d-VK-39/05

    Zum Konzessionscharakter eines Rundfunkversorgungsvertrages

    Teilweise wird auch vertreten, dass der Dienstleistungskonzession nicht entgegenstehe, dass der Konzessionär kein oder nur ein geringes wirtschaftliches Risiko trage (BayObLG - Beschl. v. 09.07.2003 - Verg 7/03; VK Brandenburg - Beschl. v. 24.09.2004 - VK 47/04):.

    Ist die Ausübung - wie hier - der Dienstleistung mit einem wirtschaftlichen Risiko - und sei es lediglich eines Leerstands-, Zahlungs- wie Verwertungsrisikos im Hinblick auf die Dienstleistungen außerhalb der Rundfunkversorgung - verbunden, ist zu klären, welcher der beiden Vertragspartner - der Auftraggeber oder der Auftragnehmer, dem die Verwertung seiner Leistung die Möglichkeit zur Gewinnerzielung eingeräumt wird - das Risiko im Sinne einer Risikoverlagerung ganz oder teilweise trägt, ob es - mit anderen Worten - beim Auftraggeber bleibt oder auf den Auftragnehmer verlagert wird (BayObLG - Beschl. v. 09.07.2003 - Verg 7/03; OLG Düsseldorf - Beschl. v. 27.02.2002 - Verg. 22/02; VK Düsseldorf - Beschl. v. 07.11.2002 - VK - 32/2002; im Ergebnis auch: VK Brandenburg - Beschl. v. 24.09.2004 - VK 47/04;… Boesen, Vergaberecht § 99 Rdnr. 32, der darauf abstellt, dass keine Konzession vorliege, wenn der Auftragnehmer als Leistungserbringer dem wirtschaftlichen Risiko enthoben ist, weil es beim Auftraggeber liege).

    Abgesehen davon, ob - wie das BayObLG (Beschl. v. 09.07.2003 - Verg 7/03) unter Hinweis auf die "Tele-Austria" -Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (…Urt. v. 07.12.2000 - Rs C - 324/98) anzweifelt, dass das Merkmal der Risikotragung als Ergänzung zur Einräumung eines Leistungsverwertungsrechts für die Bestimmung einer Dienstleistungskonzession überhaupt erforderlich ist, ist hier festzustellen, dass die Antragsgegnerinnen zumindest nicht das überwiegende wirtschaftliche Risiko tragen.

  • VK Düsseldorf, 08.12.2003 - VK-36/03

    Auftragsvergabe Sammlung und Transport von Altpapier

    Dass nach § 23 GkG beabsichtigt sei, einen öffentlich - rechtlichen Vertrag abzuschließen, hindere die Anwendung des Vergaberechts nicht; hierzu sei insbesondere auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 09.07.2003 - Verg 7/03 - hinzuweisen.

    Die Antragstellerin hat hier zu Recht auf die obergerichtliche Rechtsprechung verwiesen (Entscheidung EuGH vom 12.07.2001 - C 399/98 - , darauf bezugnehmend Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 28.05.2003 - Verg 7/03 - ).

  • VK Arnsberg, 04.09.2003 - VK 2-20/03

    Überprüfung einer Dienstleistungkonzession im vergaberechtlichen …

    Auch in seiner Entscheidung Verg 7/03 vom 09.07.2003 bestätigt das bayerische OLG seine Auffassung zum Begriff der Dienstleistungskonzession, wonach Auftragnehmer als Vergütung das Recht zur Verwertung der eigenen Leistung haben.

    geltend machen." (Bayerisches OLG vom 09.07.2003, Az.: Verg 7/03).

  • VK Brandenburg, 26.01.2004 - VK 1/04

    Abgrenzung Dienstleistungskonzession und - auftrag

    Die Leistungen der Krankenkassen und Privatpatienten, auf die die Antragstellerin keinen Einfluss hat, sind der Auftraggeberin nicht zuzurechnen, da es sich um von ihr verschiedene Rechtspersönlichkeiten handelt (BayObLG Beschluss vom 9.07.2003 ­ Verg 7/03).
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