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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.06.2011 - 2 ZB 10.2289   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,66297
VGH Bayern, 09.06.2011 - 2 ZB 10.2289 (https://dejure.org/2011,66297)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.06.2011 - 2 ZB 10.2289 (https://dejure.org/2011,66297)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 2 ZB 10.2289 (https://dejure.org/2011,66297)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorbescheid; Rücksichtnahmegebot; Gebäudetiefe; Sozialabstand; Abweichung; Abstandsfläche; Atypische Situation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 2002, 378
 
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Wird zitiert von ... (151)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 2 ZB 10.2289
    Ein Vorhaben, das sich wie das streitgegenständliche Vorhaben innerhalb des aus der Umgebung ableitbaren Rahmens hält, kann sich trotzdem nicht einfügen, wenn es die gebotene Rücksichtnahme auf die in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhandene Bebauung vermissen lässt (vgl. BVerwG vom 27.8.1998 Az. 4 C 5/98 - NVwZ 1999, 523; vom 6.12.1996 Az. 4 B 215/96 - juris).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 2 ZB 10.2289
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG vom 18.11.2004 Az. 4 C 1/04 - juris).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 2 ZB 10.2289
    Ein Vorhaben, das sich wie das streitgegenständliche Vorhaben innerhalb des aus der Umgebung ableitbaren Rahmens hält, kann sich trotzdem nicht einfügen, wenn es die gebotene Rücksichtnahme auf die in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhandene Bebauung vermissen lässt (vgl. BVerwG vom 27.8.1998 Az. 4 C 5/98 - NVwZ 1999, 523; vom 6.12.1996 Az. 4 B 215/96 - juris).
  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 1 CS 07.1340

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Abweichung von Abstandsflächen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 2 ZB 10.2289
    Die bei der Zulassung einer Abweichung zu fordernde atypische Situation (vgl. BayVGH vom 15.11.2005 Az. 2 CS 05.2817 - juris; BayVGH vom 16.7.2007 Az. 1 CS 07.1340 - juris), liegt hier in der Lage des Baugrundstücks im dicht bebauten innerstädtischen Bereich, der zudem die Besonderheit aufweist, dass die E...straße und die F...straße nicht rechtwinklig, sondern in einem ca. 400 Winkel aufeinandertreffen.
  • VGH Bayern, 12.09.2005 - 1 ZB 05.42

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablehnung ohne Prüfung der Zulassungsgründe, …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 2 ZB 10.2289
    Wenn eine Wohnnutzung auf eine Wohnnutzung trifft, kommt außerdem unter dem Gesichtspunkt der Nutzungsart ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen in Betracht (vgl. BayVGH vom 12.9.2005 Az. 1 ZB 05.42 - juris); diese wurden vorliegend nicht dargetan und sind auch sonst nicht ersichtlich.
  • OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 581/09

    Doppelhaus, Anbau, Terrasse, Rücksicht, Einsichtsmöglichkeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 2 ZB 10.2289
    Rn. 7 cc) Das Rücksichtnahmegebot gibt dem Nachbarn insbesondere nicht das Recht, vor jeglicher Beeinträchtigung, speziell vor jeglichen Einblicken verschont zu bleiben (vgl. Sächs. OVG vom 23.2.2010 Az. 1 B 581/09 - juris).
  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 2 B 09.328

    Innenbereich; Ausbau Dachgeschoss; Rücksichtnahmegebot; erdrückende Wirkung …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 2 ZB 10.2289
    Die - auch insoweit gegenseitig - Betroffenen können sich durch das Anbringen von Jalousien oder verspiegelten Fenstern behelfen (vgl. BayVGH vom 7.10.2010 Az. 2 B 09.328 - juris).
  • VGH Bayern, 15.11.2005 - 2 CS 05.2817
    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 2 ZB 10.2289
    Die bei der Zulassung einer Abweichung zu fordernde atypische Situation (vgl. BayVGH vom 15.11.2005 Az. 2 CS 05.2817 - juris; BayVGH vom 16.7.2007 Az. 1 CS 07.1340 - juris), liegt hier in der Lage des Baugrundstücks im dicht bebauten innerstädtischen Bereich, der zudem die Besonderheit aufweist, dass die E...straße und die F...straße nicht rechtwinklig, sondern in einem ca. 400 Winkel aufeinandertreffen.
  • VGH Bayern, 31.03.2008 - 1 ZB 07.1062

    Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtlicher Nachbarschutz; Gebot der …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 2 ZB 10.2289
    Ein gebietsübergreifender Anspruch auf Bewahrung der Gebietsart existiert ferner nicht; der Nachbarschutz bestimmt sich insoweit nur nach dem Gebot der Rücksichtnahme (vgl. BayVGH vom 31.3.2008 Az. 1 ZB 07.1062 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.10.2010 - 2 ZB 10.1800

    Zulässigkeit einer Bebauung in zweiter Reihe bei Festsetzung einer vorderen …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 2 ZB 10.2289
    Denn bei einem inmitten eines Wohngebiets gelegenen Vorhaben gelten in der Regel das Straßengeviert und die gegenüberliegende Straßenseite als Bereich gegenseitiger Prägung (vgl. BayVGH vom 18.10.2010 2 ZB 10.1800 - juris).
  • VGH Bayern, 17.07.2013 - 14 ZB 12.1153

    Nachbarklage; Gebietserhaltungsanspruch; Kerngebiet; Rücksichtnahmegebot; …

    Aus den dem Senat vorliegenden Plänen ergibt sich weiter, dass die zum Klägergrundstück hin vorgenommene Veränderung des Bestands im Hinblick auf das zurückversetzte Dach mit einer Neigung von 450 gegenüber der bestandsgeschützten Situation des umzubauenden Garagengebäudes zu keiner relevanten Verschlechterung der Situation für den Kläger hinsichtlich der durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange führt (zur Bedeutung des 450 Lichteinfallwinkels vgl. auch BayVGH, B.v. 9.6.2011 - 2 ZB 10.2289 - juris Rn. 5;… U.v. 20.9.2011 - 2 B 11.761 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961

    Wasserrechtliche Anlagengenehmigung für Erneuerung einer Brücke; Beweiswert von …

    Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst, da diese im Zulassungsverfahren in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen (§ 162 Abs. 3 VwGO) der unterliegenden Partei aufzuerlegen sind (vgl. BayVGH vom 11.10.2001 BayVBl 2002, 378).
  • VGH Bayern, 05.03.2018 - 8 ZB 17.867

    Erlaubnis zum Einleiten gesammelten Niederschlagswassers in ein oberirdisches …

    Denn der Beigeladene setzt sich im Berufungszulassungsverfahren unabhängig von einer Antragstellung (§ 154 Abs. 3 VwGO) typischerweise keinem eigenen Kostenrisiko aus (…vgl. BayVGH, B.v. 6.10.2017 - 8 ZB 15.2664 - juris Rn. 24; B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl 2002, 378 = juris Rn. 10 ff.).
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