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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5887
VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514 (https://dejure.org/2002,5887)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.08.2002 - 8 CS 02.1514 (https://dejure.org/2002,5887)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. August 2002 - 8 CS 02.1514 (https://dejure.org/2002,5887)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anfechtung einer sofort vollziehbaren Besitzeinweisung in Grundstücke; Erforderlichkeit und Zulässigkeit einer Besitzeinweisung i.F.d. sofortigen Ausführung des Vorhabens durch bürgerlichrechtliche Zugriffsrechte; Anwendung der allgemeinen Strukturprinzipien des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 154
  • DÖV 2003, 92
  • BayVBl 2003, 304
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514
    Mit der Bestandskraft dieser "enteignungsrechtlichen Planungsentscheidung" steht die Zulässigkeit einer für das Straßenbauvorhaben erforderlichen Enteignung dem Grunde nach fest; weiteren Entscheidungsschritten kann nicht mehr die Unzulässigkeit des Vorhabens entgegengehalten werden (vgl. BVerfGE 74, 264/282).

    Aus Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG wird insoweit hergeleitet, dass der mit dem Vorhaben verfolgte Zweck, der den Eingriff in das Eigentum auslöst, dem Wohl der Allgemeinheit dienen muss und die Enteignung zum Wohl der Allgemeinheit objektiv erforderlich ist (vgl. BVerfGE 38, 175/180; 74, 264/292 ff.).

    Die Exekutive darf - schon nach dem allgemeinen Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung - nur im Rahmen und in den Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung tätig werden; sie muss die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zuständigkeiten und Verfahrensvorschriften beachten (vgl. BVerfGE 56, 249/262; 74, 264/285).

  • BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71

    Gondelbahn

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514
    Die Exekutive darf - schon nach dem allgemeinen Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung - nur im Rahmen und in den Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung tätig werden; sie muss die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zuständigkeiten und Verfahrensvorschriften beachten (vgl. BVerfGE 56, 249/262; 74, 264/285).

    Die Formel "durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes" in Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG bezieht sich unmittelbar nur auf das zum Eingriff in das Eigentum ermächtigende Gesetz (vgl. BVerfGE 56, 249/262); das ist hier Art. 40 BayStrWG i.V.m. dem Bayerischen Enteignungsgesetz.

  • VGH Bayern, 23.01.2002 - 25 CS 02.172

    Beschränkung der Amtsermittlungspflicht durch Neufassung des § 146 Abs. 4 S. 6 …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514
    Darüber hinaus hätte eine solche Verfahrensweise insbesondere die unerträgliche Konsequenz, dass das Beschwerdegericht im vorläufigen Rechtsschutzverfahren und im Hauptsacheverfahren sehenden Auges zu unterschiedlichen Beurteilungen der Rechtslage kommen müsste; dem Gesetzeszweck, eine vernünftige Zwischenregelung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO treffen zu können, würde dies nicht gerecht (vgl. BayVGH vom 23.1.2002 BayVBl 2002, 306/309).

    Durch § 146 Abs. 4 VwGO wird deshalb der Grundsatz der Amtsermittlung (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht aufgehoben, sondern lediglich gemildert (vgl. BayVGH vom 23.1.2002 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.08.2002 - 8 ZB 02.1293
    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514
    Die Gerichts- und Behördenakten des Verfahrens wegen der Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses vom 1. Oktober 2001 (Az. 8 ZB 02.1293 - Hauptsache; Az. 8 CS 02.1166 - vorläufiger Rechtsschutz) hat der Verwaltungsgerichtshof beigezogen.

    Der Verwaltungsgerichtshof ist dieser Auffassung bereits im Verfahren 8 ZB 02.1293 (Antrag auf Zulassung der Berufung in der Planfeststellungssache) nicht gefolgt.

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514
    Das Wirksamwerden des Besitzeinweisungsbeschlusses (vgl. Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG) wird davon jedenfalls nicht betroffen, weil es insoweit nur auf die tatsächliche Kenntniserlangung ankommt und diese zwischen den Beteiligten unstreitig ist (vgl. zum Ganzen BVerwG vom 24.1.1992 NVwZ 1992, 565/566; Allesch, NVwZ 1993, 544).
  • GemSOGB, 09.11.1976 - GmS-OGB 2/75

    Fehlerhafte Zustellung durch die Post

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514
    Art. 9 Abs. 2 VwZVG steht der Heilung nicht entgegen, weil diese Vorschrift ihre Wirkung nur auf die Frage des Anlaufens von Rechtsbehelfsfristen beschränkt (vgl. GmS-OBG vom 9.11.1976 NJW 1977, 621).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514
    Zwar bedürfen die genannten abstrakten Rechtsbegriffe der Konkretisierung im einzelnen Fall; Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG bleibt aber verbindlicher Maßstab für die Zulässigkeit der Enteignung und sichert damit ihre einheitliche Beurteilung unabhängig vom jeweiligen Baulastträger (vgl. BVerfGE 24, 367/403 f.).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514
    Als Ausgleich dafür gewährt aber das Gesetz den Gemeinden in Art. 44 Abs. 1, 2. Alt. BayStrWG die Befugnis, durch öffentlich-rechtlichen Vertrag die Sonderbaulast an einer qualifizierten Straße wie etwa einer Staatsstraße zu übernehmen und somit als Baulast- und Vorhabensträger für eine solche qualifizierte Straße aufzutreten (vgl. zum Ganzen insbesondere BayVGH vom 24.2.1999 BayVBl 2000, 242/243 ff.; vgl. ferner BayVGH vom 8.8.2001 NVwZ-RR 2001, 257; vom 23.10.1990 BayVBl 1991, 146; vom 18.7.1996 Az. 8 CS 96.1612; vom 24.3.1999 Az. 8 CS 96.2804).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68

    Rückenteignung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514
    Aus Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG wird insoweit hergeleitet, dass der mit dem Vorhaben verfolgte Zweck, der den Eingriff in das Eigentum auslöst, dem Wohl der Allgemeinheit dienen muss und die Enteignung zum Wohl der Allgemeinheit objektiv erforderlich ist (vgl. BVerfGE 38, 175/180; 74, 264/292 ff.).
  • VGH Bayern, 23.10.1990 - 8 B 89.2278
    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514
    Als Ausgleich dafür gewährt aber das Gesetz den Gemeinden in Art. 44 Abs. 1, 2. Alt. BayStrWG die Befugnis, durch öffentlich-rechtlichen Vertrag die Sonderbaulast an einer qualifizierten Straße wie etwa einer Staatsstraße zu übernehmen und somit als Baulast- und Vorhabensträger für eine solche qualifizierte Straße aufzutreten (vgl. zum Ganzen insbesondere BayVGH vom 24.2.1999 BayVBl 2000, 242/243 ff.; vgl. ferner BayVGH vom 8.8.2001 NVwZ-RR 2001, 257; vom 23.10.1990 BayVBl 1991, 146; vom 18.7.1996 Az. 8 CS 96.1612; vom 24.3.1999 Az. 8 CS 96.2804).
  • VG Weimar, 12.09.2000 - 4 K 1313/98

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Unterbringung in einem Geburtshaus; …

  • VGH Bayern, 14.08.2002 - 8 CS 02.1166
  • VGH Bayern, 21.04.2021 - 12 CS 21.702

    Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten durch Notfallsanitäter

    § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO schließt die Berücksichtigung solcher - tatsächlicher oder rechtlicher - Gesichtspunkte nicht aus, die vom Beschwerdeführer zwar nicht ausdrücklich gerügt werden, die aber - zumindest im Ansatz - bereits in das verwaltungsgerichtliche Verfahren eingeführt worden sind (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2002 - 8 CS 02.1514 -, NVwZ-RR 2003, 154 [155]), und lässt damit die Befugnis des Senats zur umfassenden Interessenabwägung und vollständigen Prüfung entscheidungserheblicher Tatsachen und Rechtsfragen unberührt (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2002 - 25 CS 02.172 -, NVwZ 2003, 118;… B.v. 17.05.2013 - 12 CE 13.999 u.a. - juris, Rn. 23;… B.v. 09.01.2019 - 12 CS 18.2658 -, BayVBl. 2019, 384 - juris, Rn. 73).
  • VGH Bayern, 30.03.2010 - 8 N 09.1861

    Normenkontrollverfahren, Straßenbebauungsplan für Ortsumfahrung, Artenschutz

    Rn. 44 2. Die als Staatstraße in kommunaler Sonderbaulast (zur Zulässigkeit vgl. BayVGH vom 27.8.2002 BayVBl 2003, 304/305 f.) geplante Ortsumgehung soll den Ortskern von R. in West-Ost-Richtung südlich umgehen.

    Dass Staatsstraßen in kommunaler Sonderbaulast gebaut werden dürfen, entspricht im Übrigen der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH vom 27.8.2002 a.a.O. S. 305 f.).

    Hierdurch werden insbesondere kreisangehörigen Gemeinden weitere Möglichkeiten zu einer entsprechenden Aufgabenerfüllung eingeräumt (…vgl. BayVGH vom 24.2.1999 a.a.O. S. 245; vom 27.8.2002 a.a.O. S. 305 f.).

  • VGH Bayern, 25.08.2009 - 1 CS 09.287

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung; unbeplanter …

    Dem nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO für die Beschwerdeentscheidung in erster Linie (zu dieser Einschränkung vgl. BayVGH vom 27.8.2002 BayVBl 2003, 304; vom 10.7.2006 - 1 CS 06.407 - juris) maßgebenden Beschwerdevorbringen ist nach summarischer Prüfung nicht zu entnehmen, dass die Baugenehmigung gegen Rechte der Antragsteller schützende Vorschriften verstößt, die im Genehmigungsverfahren zu prüfen waren (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO, Art. 72 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BayBO 1998, Art. 83 Abs. 1 BayBO).
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