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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 11.07.2011 - 75-VI-10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,31571
VerfGH Bayern, 11.07.2011 - 75-VI-10 (https://dejure.org/2011,31571)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 11.07.2011 - 75-VI-10 (https://dejure.org/2011,31571)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juli 2011 - 75-VI-10 (https://dejure.org/2011,31571)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 713
  • BayVBl 2012, 531
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.07.2011 - 75-VI-10
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, die Verletzung der Vorlagepflicht in vollem Umfang zu kontrollieren und die Kontrolle an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 267 Abs. 3 AEUV (bzw. Art. 234 Abs. 3 EGV) auszurichten (vgl. BVerfG vom 6.7.2010 = BVerfGE 126, 286/316).

    In diesen Fällen ist ein Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter aber dann zu verneinen, wenn das Gericht die entscheidungserhebliche Frage in zumindest vertretbarer Weise beantwortet hat (vgl. BVerfGE 126, 286/317).

  • VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.07.2011 - 75-VI-10
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV) und auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV), mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/29).

    Die Entscheidung dürfte unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 61, 25/32).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.07.2011 - 75-VI-10
    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (vgl. BVerfG vom 31.5.1990 = BVerfGE 82, 159/194 ff.; BVerfG vom 20.9.2007 = NJW 2008, 209/211 f.).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.07.2011 - 75-VI-10
    Das Verwaltungsgericht ist bei der Auslegung und Anwendung der entscheidungserheblichen Norm des § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a WaffG in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 13.12.1994 = BVerwGE 97, 245/249 f.; BVerwG vom 21.7.2008 = NVwZ 2009, 398/399) davon ausgegangen, dass eine Abweichung von der gesetzlichen Regelvermutung für die Unzuverlässigkeit bei einer.
  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.07.2011 - 75-VI-10
    Das Verwaltungsgericht ist bei der Auslegung und Anwendung der entscheidungserheblichen Norm des § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a WaffG in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 13.12.1994 = BVerwGE 97, 245/249 f.; BVerwG vom 21.7.2008 = NVwZ 2009, 398/399) davon ausgegangen, dass eine Abweichung von der gesetzlichen Regelvermutung für die Unzuverlässigkeit bei einer.
  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.07.2011 - 75-VI-10
    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (vgl. BVerfG vom 31.5.1990 = BVerfGE 82, 159/194 ff.; BVerfG vom 20.9.2007 = NJW 2008, 209/211 f.).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LB 31/08

    Rechtmäßigkeit der Versagung eines Jagdscheins wegen waffenrechtlicher …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.07.2011 - 75-VI-10
    Das Verwaltungsgericht ist im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a WaffG grundsätzlich nicht durch ein medizinisch-psychologisches Sachverständigengutachten zur Persönlichkeit des Betroffenen widerlegt werden könne, da die gesetzgeberische Entscheidung allein an die strafrechtliche Verurteilung anknüpfe und die erforderliche tatbezogene Prüfung durch das Gericht anhand der beigezogenen Strafakten nicht die Zuziehung eines Sachverständigen erfordere (vgl. NdsOVG vom 16.12.2008 = NVwZ-RR 2009, 416/417 f.).
  • VerfGH Bayern, 29.06.2004 - 18-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.07.2011 - 75-VI-10
    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 6.7.2001 = VerfGH 54, 59/60 f.; VerfGH vom 29.6.2004 = VerfGH 57, 62/66).
  • VGH Bayern, 12.01.2010 - 21 ZB 09.1171

    Widerruf waffen- und jagdrechtlicher Erlaubnisse bestätigt

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.07.2011 - 75-VI-10
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 4. März 2009 Az. Au 4 K 08.330 sowie die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Januar 2010 Az. 21 ZB 09.1171 und vom 27. April 2010 Az. 21 ZB 10.228.
  • VerfGH Bayern, 26.04.2005 - 97-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.07.2011 - 75-VI-10
    Voraussetzung hierfür ist, dass das Gericht das Prozessrecht diesbezüglich in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (vgl. VerfGH vom 26.4.2005 = VerfGH 58, 108/111).
  • VG Augsburg, 04.03.2009 - Au 4 K 08.330

    Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer …

  • VerfGH Bayern, 21.04.1989 - 3-VI-88
  • VGH Bayern, 27.04.2010 - 21 ZB 10.228
  • VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Höchstaltersgrenze für Prüfingenieure

    Eine Grundrechtsverletzung ist insoweit jedoch nur gegeben, wenn einer Partei der gesetzliche Richter hierbei durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/69; VerfGH vom 11.7.2011 = BayVBl 2012, 531/532; VerfGH vom 26.9.2011 Vf. 99-VI-10; BVerfG vom 6.7.2010 = BVerfGE 126, 286/315 f.).

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, die Verletzung der Vorlagepflicht in vollem Umfang zu kontrollieren und die Kontrolle an der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 267 Abs. 3 AEUV auszurichten (VerfGH BayVBl 2012, 531/532; vgl. BVerfGE 126, 286/316).

    Gleiches würde gelten, wenn er in seiner Entscheidung bewusst von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union abgewichen wäre oder in sonstiger Weise den ihm zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hätte (vgl. VerfGH BayVBl 2012, 531/532; VerfGH vom 26.9.2011 Vf. 99-VI-10; BVerfGE 126, 286/316 f.).

  • VerfGH Bayern, 03.05.2012 - 58-VI-11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen zu einer Vorauszahlung auf …

    Auch diesbezüglich ist nicht ansatzweise dargelegt, woraus sich eine solche Vorlagepflicht ergeben könnte und inwiefern der Verwaltungsgerichtshof diese - als Voraussetzung für einen Verstoß gegen Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV (vgl. VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/69; VerfGH vom 11.7.2011 = NVwZ-RR 2011, 713) - willkürlich verkannt haben könnte.
  • VerfGH Bayern, 14.12.2011 - 108-VI-10

    Fensterrecht nach Art. 43 AGBGB

    Rn. 55 b) Auch soweit die Fachgerichte von einer Richtervorlage nach Art. 92 BV oder Art. 100 Abs. 1 GG abgesehen haben, läge ein Verfassungsverstoß nur vor, wenn sie eine Vorlagepflicht willkürlich verkannt oder verletzt hätten (vgl. VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/9; VerfGH vom 11.7.2011 = NVwZ-RR 2011, 713).
  • VG München, 06.02.2012 - M 7 S 11.3807

    Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; unzulässig wegen …

    Auch gegen Gemeinschaftsrecht verstößt § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG nicht (vgl. BayVerfGH, Entscheidung v. 11. Juli 2011 - Vf. 75-VI-10 - Rz 25 ff. zu § 5 Abs. 2 WaffG).
  • VG München, 01.08.2012 - M 7 K 11.3806
    Auch gegen Gemeinschaftsrecht verstößt § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG nicht (vgl. BayVerfGH, Entscheidung v. 11. Juli 2011 - Vf. 75-VI-10 - Rz 25 ff. zu § 5 Abs. 2 WaffG ).
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