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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.05.2002 - 26 B 01.2234   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4600
VGH Bayern, 22.05.2002 - 26 B 01.2234 (https://dejure.org/2002,4600)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.05.2002 - 26 B 01.2234 (https://dejure.org/2002,4600)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Mai 2002 - 26 B 01.2234 (https://dejure.org/2002,4600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht: Genehmigung einer Windkraftanlage trotz entgegenstehender verbindlicher Ziele der Raumordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungssammlung Denkmalrecht PDF, S. 833 (Leitsatz)

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • naturschutzrecht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Windkraft und Regionalplan, Raumbedeutsamkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückschlüsse aus einer Festlegung in einem Regionalplans betreffend die Freihaltung eines Gebietes von der Errichtung von Windenergieanlagen; Anforderungen an privilegierte Vorhaben bei Raumbedeutsamkeit im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung; ...

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2002, 744
  • BauR 2003, 496
  • BayVBl 2002, 600
  • ZfBR 2002, 590
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2002 - 26 B 01.2234
    Sie müssen inhaltlich so bestimmt sein, dass sie der unmittelbaren Rechtsanwendung im Einzelfall zugänglich sind (BVerwG vom 19.7.2001 DVBl. 2001, 1855/1856).

    Dieser Umstand gestattet es, dass der Regionalplangeber bei landschaftsschutzmotivierten Festlegungen mit ihren immanenten ästhetischen Beurteilungen großräumiger und großzügiger verfahren und sich auch an rechtlichen, in der Landschaft nicht wahrnehmbaren Grenzen orientieren darf (vgl. BVerwG vom 19.7.2001 DVBl. 2001, 1855/1857).

    Die vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 19. Juli 2001 (DVBl. 2001, 1855, 1858 ff.) konstatierte intertemporale Problematik, dass bei dem Verständnis des dort angewendeten § 35 Abs. 3 Satz 3 Hs. 1 BauGB 1987 als echter, eine nachvollziehende Abwägung ausschließenden Raumordnungsklausel Reibungen aufgetreten wären, weil individuelle Eigentumsbelange zu jener Zeit unter der damaligen Fassung des ROG noch nicht auf landesplanerische Festlegungen durchzuschlagen vermochten (…vgl. Halama in: FS Schlichter, 1995, S. 201, 221 f.), stellt sich bei der hier vorliegenden, am 10. April 1999 beschlossenen und am 2. Juli 1999 für verbindlich erklärten Änderung des Regionalplans eigentlich nicht.

    Eine abwägende Überwindung der raumplanerischen Zielaussagen auf der Ebene der Vorhabenzulassung hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 19. Juli 2001 (a.a.O. S. 1860 f.) für zwei Fallgruppen in Betracht gezogen, die hier nicht einschlägig sind: Weder wurde im Regionalplan die besondere Eignung der von der Ziffer 4.2.2 erfassten Teilräume für die Windenergienutzung übersehen (vgl. die Begründung des Regionalplans auf S. 161a, in der die teilweise sehr günstigen Windverhältnisse ausdrücklich berücksichtigt werden), noch liegt ein Fall des gesetzlich vermittelten eigentumsrechtlichen Bestandsschutzes vor.

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2002 - 26 B 01.2234
    Ein Eigentümer muss es grundsätzlich hinnehmen, dass ihm eine möglicherweise rentablere Nutzung des Grundstücks verwehrt wird, denn Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums (BVerfGE 100, 226/242 f.).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen - …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2002 - 26 B 01.2234
    Diese Rechtsfigur als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzips konkretisiert - anders als die rechtsgestaltende Abwägung des § 1 Abs. 6 BauGB - im Wege der Rechtsanwendung die allgemeine gesetzliche Wertung für den Einzelfall und stellt die jeweils berührten öffentlichen Belange dem Interesse an der Verwirklichung des privilegierten Vorhabens gegenüber (vgl. BVerwGE 68, 311/313).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2002 - 26 B 01.2234
    Landesplanerische Belange, die zwar in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind, aber nicht in einer Letztentscheidung auf der Ebene der Regional- oder Landesplanung ihren Niederschlag gefunden haben und deshalb im Rahmen des § 1 Abs. 6 BauGB mit anderen Belangen abgewogen und gegebenenfalls überwunden werden können, besitzen nicht die rechtliche Qualität eines Zieles der Raumordnung und Landesplanung (BVerwGE 90, 329/334 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2003 - 1 A 11406/01

    Windenergieanlage, Raumbedeutsamkeit, Regionaler Raumordnungsplan, Ziele der …

    Auf der anderen Seite darf aber nicht außer Acht bleiben, dass der Gesetzgeber die Durchsetzungskraft von Raumordnungszielen hat stärken wollen, indem er geregelt hat, dass diese Ziele sich grundsätzlich auch privilegierten Außenbereichsvorhaben entgegenstellen können (vgl. BayVGH, Urteil vom 22. Mai 2002, DÖV 2002, 744 ff. und Beschluss vom 20. März 2000, BRS 63 Nr. 113).
  • OVG Brandenburg, 27.08.2003 - 3 D 5/99

    Normenkontrolle, Gemeinsamer Landesentwicklungsplan für den engeren …

    Entgegen dieser Auffassung geht der Senat mit der herrschenden Meinung davon aus, dass Raumordnungsziele auch als Soll-Aussage oder Inder-Regel-Aussage gefasst werden können (vgl. VGH München, Urteile vom 25. November 1991 - 14 B 89.3207 - BayVBl. 1992, 529 - und vom 22. Mai 2002 - 26 B 01.2234 - BayVBl. 2002, 600, 601; OVG Münster, Urteile vom 11. Januar 1999 - 7 A 2377/96 - NuR 1999, 704, 709 (letztlich jedoch offen gelassen) - und vom 7. Dezember 2000 - 7 a D 60/99.NE - DVBl. 2001, 657, 660;… v.d.Heide, in: Cholewa u.a., ROG, Stand September 2002, § 3 Rn. 24 d; Goppel, BayVBl. 1998, 289, 291 f.; Spannowsky, UPR 2003, 248, 252 f.; Hendler, UPR 2003, 256, 260).
  • VGH Bayern, 24.09.2007 - 14 B 05.2149

    Bauplanungsrecht: Raumbedeutsame Windkraftanlage // Raumbedeutsame …

    Die Anlagen mit einer Nabenhöhe von 80 m erreichen eine Gesamthöhe von 111 m und sind so schon aufgrund ihrer Größe raumbedeutsam (vgl. BayVGH vom 22.5.2002 BayVBl 2002, 600 und vom 30.6.2005 - juris; OVG RhPf vom 20.2.2003 NVwZ-RR 2003, 619; VGH BW vom 6.11.2006 NuR 2007, 210).
  • OVG Brandenburg, 12.11.2003 - 3 D 22/00

    Landesplanung: Verletzung d. Planungshoheit der Gemeinde

    Entgegen dieser Auffassung geht der Senat mit der herrschenden Meinung davon aus, dass Raumordnungsziele auch als Soll-Aussage oder Inder-Regel-Aussage gefasst werden können (vgl. VGH München, Urteile vom 25. November 1991 - 14 B 89.3207 - BayVBl. 1992, 529 - und vom 22. Mai 2002 - 26 B 01.2234 - BayVBl. 2002, 600, 601; OVG Münster, Urteile vom 11. Januar 1999 - 7 A 2377/96 - NuR 1999, 704, 709 (letztlich jedoch offen gelassen) - und vom 7. Dezember 2000 - 7 a D 60/99.NE - DVBl. 2001, 657, 660;… v.d. Heide, in: Cholewa u.a., ROG, Stand September 2002, § 3 Rn. 24 d; Goppel, BayVBl. 1998, 289, 291 f.; Spannowsky, UPR 2003, 248, 252 f.; Hendler, UPR 2003, 256, 260).
  • VG Stade, 01.04.2014 - 2 A 408/10

    Anforderungen an die Erteilung einer immissionsrechtlichen Genehmigung für …

    Denn insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass Raum in der Senkrechten in Anspruch genommen wird (BayVGH, Urteil vom 22. Mai 2002 - 26 B 01.2234 - DÖV 2002, 744 ff. = NuR 2002, 555 ff. = GewArch 2002, 346 ff.).
  • VGH Bayern, 23.08.2007 - 25 B 04.506

    Abstandsfläche

    Dabei ist unerheblich, ob es sich bei der streitgegenständlichen Windkraftanlage überhaupt um ein raumbedeutsames Vorhaben handelt (vgl. BayVGH vom 22.5.2002 Az. 26 B 01.2234, wo dies für eine Anlage mit einer Höhe von knapp 100 m angenommen wurde, bestätigt durch BVerwG vom 2.8.2002 BauR 2003, 837).
  • VGH Bayern, 24.09.2007 - 14 B 05.2151

    Windkraftanlage; Vorbescheid; raumbedeutsam; Konzentrationszone; Verunstaltung; …

    Die Anlagen mit einer Nabenhöhe von 80 m erreichen eine Gesamthöhe von 111 m und sind so schon aufgrund ihrer Größe raumbedeutsam (vgl. BayVGH vom 22.5.2002 BayVBl 2002, 600 und vom 30.6.2005 - juris; OVG RhPf vom 20.2.2003 NVwZ-RR 2003, 619; VGH BW vom 6.11.2006 NuR 2007, 210).
  • VG Halle, 28.05.2003 - 2 A 219/00
    Die Raumbedeutsamkeit ergibt sich insbesondere aus der Höhe der Anlagen von jeweils knapp 100 m, ihrem erhöhten Standort auf einem großflächigen Hügel und ihrer dadurch bedingten weitreichenden Sichtbarkeit in der ansonsten vorwiegend flachen Landschaft (vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 12. Dezember 2002, a.a.O., BayrVGH, Urt. v. 22. Mai 2002 - 26 B 01.2234 - DÖV 2002, 744 [VGH Bayern 22.05.2002 - 26 B 01.2234] [ 745 ] ).
  • VG Dessau, 06.11.2002 - 1 A 271/02
    So ist es auch im vorliegenden Fall, denn maßgeblich sind hier die weitreichende Sichtbarkeit und die Höhe der Anlage von knapp 100 m (vgl. BayVGH, Urteil vom 22.5.2002, 26 B 01.2234, ZfBR 2002, 590 = DÖV 2002, 744).
  • VG Lüneburg, 08.07.2003 - 2 A 62/02

    Ausschlusswirkung; Raumbedeutsamkeit; regionales Raumordnungsprogramm; …

    Es billigte die Auffassung der Vorinstanz (VGH München, Urt. v. 22.5.2002 - 26 B 01.2234 -, DÖV 2002, 744), die eine Windenergieanlage wegen ihrer Gesamthöhe von knapp 100 m, ihrer vertikalen Ausdehnung und ihren Wirkungen auf die weitere Umgebung als raumbedeutsam eingestuft hatte.
  • VG Lüneburg, 29.06.2004 - 2 A 167/03

    Ersetzung Einvernehmen; Flächennutzungsplanentwurf; Raumbedeutsamkeit; …

  • VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 127/02

    Aussengebiet; Flächennutzungsplan; Gemeinde; Privilegierung; raumbeanspruchend; …

  • VG Dessau, 02.10.2002 - 1 A 271/00
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