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   BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/2002, 1Z AR 6/02   

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https://dejure.org/2002,4277
BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/2002, 1Z AR 6/02 (https://dejure.org/2002,4277)
BayObLG, Entscheidung vom 07.02.2002 - 1Z AR 6/2002, 1Z AR 6/02 (https://dejure.org/2002,4277)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 1Z AR 6/2002, 1Z AR 6/02 (https://dejure.org/2002,4277)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das nächsthöhere Gericht des Rechtszugs

  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit; Erfüllungsort; Malerarbeiten; Bauwerk; Wohnungseigentum

  • Judicialis

    ZPO § 29 Abs. 1; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4 (n.F.)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Erfüllungsort bei Bauverträgen - Malerarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfüllungsort bei Vertrag über Malerarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Hof - 14 C 119/01
  • AG Kempten - 2 C 1478/01
  • BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/2002, 1Z AR 6/02

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 942
  • BeckRS 2002, 30238353
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
    steht der Zulässigkeit des Bestimmungsverfahrens hier nicht entgegen, da es ohne weitere Ermittlungen aufgrund des hilfsweise gestellten Verweisungsantrags des Klägers bestimmt werden könnte, wenn es tatsächlich zuständig wäre (vgl. BGHZ 71, 69/74 f.; NJW 1995, 534).

    Eine Bindung tritt aber ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung offensichtlich gesetzwidrig ist, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BAGNJW 1997, 1091; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/281 f.; Zöller/Greger § 281 Rn. 17).

  • BGH, 05.12.1985 - I ARZ 737/85

    Erfüllungsort bei einem Bauwerkvertrag

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
    Dies liegt auch im wohlverstandenen Interesse beider Vertragsparteien, insbesondere in Fällen wie hier, in denen auf der Bestellerseite mehrere Parteien mit unterschiedlichen (Wohn-)Sitzen beteiligt sind; für gerichtliche Auseinandersetzungen müssen dann nicht mehrere Gerichte bemüht werden, und die Auseinandersetzung kann an dem Ort stattfinden, wo aufgrund der räumlichen Nähe zum Bauwerk eine Beweisaufnahme z.B. über behauptete Mängel regelmäßig einfacher und kostengünstiger durchgeführt werden kann, als an einem auswärtigen Wohnsitz des Auftraggebers (BGH NJW 1986, 935; OLG Schleswig MDR 2000, 1453; OLG Saarbrücken NJW 1992, 987/988; Palandt/Heinrichs § 269 Rn. 14).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
    Eine Bindung tritt aber ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung offensichtlich gesetzwidrig ist, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BAGNJW 1997, 1091; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/281 f.; Zöller/Greger § 281 Rn. 17).
  • BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Aufhebung eines

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
    steht der Zulässigkeit des Bestimmungsverfahrens hier nicht entgegen, da es ohne weitere Ermittlungen aufgrund des hilfsweise gestellten Verweisungsantrags des Klägers bestimmt werden könnte, wenn es tatsächlich zuständig wäre (vgl. BGHZ 71, 69/74 f.; NJW 1995, 534).
  • BAG, 11.11.1996 - 5 AS 12/96

    Bindung an Verweisungsbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
    Beschlüsse, durch die ein Rechtsstreit wegen örtlicher Unzuständigkeit verwiesen wird, sind aber ausnahmsweise dann nicht bindend, wenn das verweisende Gericht über die Zuordnung des von ihm für maßgeblich gehaltenen Ortes - hier des Wohnsitzes der Beklagten - zu dem Bezirk des Gerichts, an das verwiesen worden ist, offensichtlich geirrt hat, wie hier (BAG NJW 1997, 1091/1092; Zöller/Greger § 281 Rn. 17).
  • BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84

    Funktionelle Zuständigkeit für Beschwerden gegen die Festsetzung einer Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
    Die Bindungswirkung entfällt nicht bei jedem, sondern nur bei einem besonders schwerwiegenden Verfahrensverstoß; einen solchen nimmt der Bundesgerichtshof bei einer Verweisung ohne entsprechenden Antrag des Klägers nicht an (BGH FamRZ 1984, 774; NJW 1979, 551; DtZ 1991, 439).
  • OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Ignorierung der Rechtslage

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
    Dies liegt auch im wohlverstandenen Interesse beider Vertragsparteien, insbesondere in Fällen wie hier, in denen auf der Bestellerseite mehrere Parteien mit unterschiedlichen (Wohn-)Sitzen beteiligt sind; für gerichtliche Auseinandersetzungen müssen dann nicht mehrere Gerichte bemüht werden, und die Auseinandersetzung kann an dem Ort stattfinden, wo aufgrund der räumlichen Nähe zum Bauwerk eine Beweisaufnahme z.B. über behauptete Mängel regelmäßig einfacher und kostengünstiger durchgeführt werden kann, als an einem auswärtigen Wohnsitz des Auftraggebers (BGH NJW 1986, 935; OLG Schleswig MDR 2000, 1453; OLG Saarbrücken NJW 1992, 987/988; Palandt/Heinrichs § 269 Rn. 14).
  • BayObLG, 22.07.1986 - Allg. Reg. 88/85
    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
    Eine Bindung tritt aber ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung offensichtlich gesetzwidrig ist, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BAGNJW 1997, 1091; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/281 f.; Zöller/Greger § 281 Rn. 17).
  • BGH, 21.08.1991 - XII ARZ 22/91

    Bindung eines Gerichts an einen Verweisungsbeschluss

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
    Die Bindungswirkung entfällt nicht bei jedem, sondern nur bei einem besonders schwerwiegenden Verfahrensverstoß; einen solchen nimmt der Bundesgerichtshof bei einer Verweisung ohne entsprechenden Antrag des Klägers nicht an (BGH FamRZ 1984, 774; NJW 1979, 551; DtZ 1991, 439).
  • OLG Saarbrücken, 02.10.1991 - 5 U 21/91

    Gerichtsstandsvereinbarung nach dem EuGVÜ

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
    Dies liegt auch im wohlverstandenen Interesse beider Vertragsparteien, insbesondere in Fällen wie hier, in denen auf der Bestellerseite mehrere Parteien mit unterschiedlichen (Wohn-)Sitzen beteiligt sind; für gerichtliche Auseinandersetzungen müssen dann nicht mehrere Gerichte bemüht werden, und die Auseinandersetzung kann an dem Ort stattfinden, wo aufgrund der räumlichen Nähe zum Bauwerk eine Beweisaufnahme z.B. über behauptete Mängel regelmäßig einfacher und kostengünstiger durchgeführt werden kann, als an einem auswärtigen Wohnsitz des Auftraggebers (BGH NJW 1986, 935; OLG Schleswig MDR 2000, 1453; OLG Saarbrücken NJW 1992, 987/988; Palandt/Heinrichs § 269 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 26.06.2015 - 32 Sa 29/15

    Entscheidung im Gerichtsstandbestimmungsverfahren bei Unzuständigkeit der bisher

    Auch ein Verweisungsbeschluss, der auf einem offensichtlichen Sachverhaltsirrtum beruht, entfaltet keine Bindungswirkung (BayOblG, 1Z AR 6/2002, BeckRS 2002 30238353; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 36 ZPO Rn. 28; Zöller/Greger, a.a.O., § 281 ZPO Rn. 17).
  • OLG Dresden, 16.06.2009 - 3 AR 46/09

    Bindungswirkung der Verweisung einer Werklohnklage durch das Gericht am Ort des

    Dass diese Sichtweise mit der dem Amtsgericht zuvor durch den Klägerschriftsatz vom 19.03.2009 nahe gebrachten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1986, 935) und der seither einhelligen obergerichtlichen und ganz überwiegenden sonstigen Ansicht, wonach für Werklohnklagen ein besonderer Gerichtsstand am Ort des Bauvorhabens besteht (OLG Karlsruhe OLGR 2005, 139; OLG Dresden BauR 2004, 1670; BayObLG MDR 2002, 942; OLG Stuttgart IBR 2001, 99; KG BauR 1999, 940; OLG Frankfurt MDR 1993, 683; OLG Koblenz NJW-RR 1988, 1401), nicht übereinstimmt, lässt die abweichende Meinung weder als unvertretbar noch gar als objektiv willkürlich erscheinen.
  • OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 13 SV 1/18

    Zuständigkeitsbestimmung: Aufhebung eines Verweisungsbeschlusses und

    Darüber hinaus kann die Bindungswirkung ausnahmsweise dann entfallen, wenn das verweisende Gericht über die Zuordnung des von ihm für maßgeblich gehaltenen Ortes zu dem Bezirk des Gerichts, an das verwiesen worden ist, offensichtlich geirrt hat (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 7.2.2002, 1Z AR 6/2002, juris Rn. 10).
  • OLG Dresden, 14.03.2011 - 3 AR 15/11

    Hinsichtlich der Leasingratenzahlung ist der Wohnsitz des Schuldners bei

    Zwar entfällt die Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO nur ausnahmsweise, namentlich bei objektiver Willkür, die voraussetzt, dass die Verweisung offenbar gesetzeswidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft erfolgt ist (KGR Berlin 2000, 10; BayObLG MDR 2002, 942 ; BayObLG NJW 2003, 366 ; OLG Brandenburg NJW 2006, 3444 ; Greger in Zöller, a.a.O., § 281 Rn. 17).
  • LG Berlin, 09.03.2010 - 49 S 139/09

    Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Reparatur einer Klimaanlage

    Soweit sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt, entspricht es daher der Natur des Schuldverhältnisses, dass die Parteien den gesamten das Bauwerk betreffenden Rechtsbeziehungen an diesem Ort erledigen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 07.02.2002 - 1Z AR 6/2002 - BGH NJW 1986, 935).
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