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   FG Düsseldorf, 18.12.2006 - 18 K 218/06 H   

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https://dejure.org/2006,14363
FG Düsseldorf, 18.12.2006 - 18 K 218/06 H (https://dejure.org/2006,14363)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2006 - 18 K 218/06 H (https://dejure.org/2006,14363)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 18 K 218/06 H (https://dejure.org/2006,14363)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versäumung der Frist für den Einspruch gegen einen Steuerbescheid; Voraussetzungen für den Erlass eines Haftungsbescheids; Sorgfaltsanforderungen bei der Zustellung eines Haftungsbescheides; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Judicialis

    AO 1977 § 108; ; VwZG § 3 Abs. 3; ; ZPO § 178 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswahl des Zustellungsadressaten; Einspruchsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ablauf der Jahresfrist; Höhere Gewalt; Verlust auf dem Postweg; Sorgfaltsanforderungen; Beauftragung; Haushaltsangehörige; Vertretungsvollmacht - Keine höhere Gewalt und keine ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine höhere Gewalt und keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unnachweisbar verloren gegangener Post des Klägers an seinen Bevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 732
  • BeckRS 2006, 26022633
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.02.2004 - VII R 30/02

    Steuerbescheid - Wann muss Finanzamt an Bevollmächtigte zustellen?

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2006 - 18 K 218/06
    Der Beklagte konnte mangels schriftlicher Vollmacht des Bevollmächtigten von dem ihm nach § 8 Abs. 1 Satz 1 VwZG eingeräumten Wahlrecht Gebrauch machen und den Haftungsbescheid dem Kläger persönlich bekannt geben, ohne dass hierin ein Ermessensfehler zu sehen ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3.2.2004 VII R 30/02, BStBl. II 2004, 439; zum Wahlrecht nach § 8 Abs. 1 Satz 1 VwZG im Falle fehlender schriftlicher Vollmacht).
  • BFH, 29.09.1988 - IV R 217/85

    Keine Änderung eines Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheids aufgrund eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2006 - 18 K 218/06
    Höhere Gewalt sei unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29.09.1988 IV R 217/85 (BStBl. II 1989, 196) ein von außen kommendes, außergewöhnliches Ereignis, das nicht vorhergesehen und daher auch nicht bei Anwendung der äußersten, billigerweise zu erwartenden Sorgfalt vom Betroffenen verhütet werden könne.
  • VG Saarlouis, 31.03.2010 - 11 K 700/08

    Wiedereinsetzung in eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist bei höherer Gewalt

    (Vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2006 - 18 K 218/06 H -, BeckRS 2006, 26022633).
  • VG Sigmaringen, 29.09.2009 - NC 6 K 1975/09

    Zulassungsbegrenzung für Masterstudiengang

    Der Verlust einer Briefsendung auf dem Postweg ist jedoch als möglicher Fall höherer Gewalt anerkannt (vgl. dazu ausführlich BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 3 C 27.03 -, NVwZ 2004, 995 - dessen Ausführungen beanspruchen nach wie vor Geltung - Beschluss vom 06.07.2007 - 8 B 51.07 -, Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 19; Beschluss vom 25.11.2002 - 8 B 112.02 -, Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 17; OVG Saarland, Beschluss vom 29.04.2009 - 3 D 453/08 -, LKRZ 2009, 316; VG Berlin, Beschluss vom 16.12.2005 - 3 A 766/05 - Beschluss vom 07.04.2004 - 12 A 1040/03 - BFH, Beschluss vom 30.10.2001 - X B 55/01 -, BFH/NV 2002, 503; FG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2006 - 18 K 218/06 H -, EFG 2007, 732; ).
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