Rechtsprechung
OLG Köln, 30.11.2006 - 6 U 220/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BRAGO §§ 53 Abs. 10 S. 1, 55 Abs. 2, 3 und 10; InsO §§ 35, 36 Abs. 1; ZPO §§ 253 Abs. 2 Nr. 2, 811 Abs. 2, 936
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Herausgabe der zur Kanzlei gehörenden Gegenstände einschließlich des der anwaltlichen Verwahrung unterliegenden Treuguts im Rahmen der Abwicklung einer Rechtsanwaltskanzlei; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Herausgabeantrags; Gemischte Nutzung einer ...
- rabüro.de
Zum Anspruch des Kanzleiabwicklers auf Herausgabe des Kanzleiinventars
- Judicialis
BRAGO § 53 Abs. 10 S. 1; ; BRAGO § 55 Abs. 2; ; BRAGO § 55 Abs. 3; ; BRAGO § 55 Abs. 10; ; InsO § 35; ; InsO § 36 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 811 Abs. 2; ; ZPO § 936
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zugriffsrechte des Kanzleiabwicklers bei Insolvenzbeschlag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.10.2006 - 8 O 171/06
- OLG Köln, 30.11.2006 - 6 U 220/06
Papierfundstellen
- BeckRS 2007, 4456
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00
"P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines …
Auszug aus OLG Köln, 30.11.2006 - 6 U 220/06
Der Antragsteller rügt die unzureichende Bestimmtheit des Verfügungstenors und des zu Grunde liegenden Antrags des Verfügungsklägers, ohne in Frage zu stellen, dass für die Bestimmtheit eines Herausgabeantrags einerseits das Interesse des Beklagten an einer möglichst erschöpfenden Verteidigung sowie an klaren und sicheren Wirkungen der Entscheidung und andererseits das ebenso schutzwürdige Interesse des Klägers an einem wirksamen Rechtsschutz abzuwägen ist, wobei unvermeidliche Schwierigkeiten der Vollstreckung hinzunehmen sind (BGHZ 153, 69 = GRUR 2003, 228 = NJW 2003, 668). - BGH, 23.06.2005 - IX ZR 139/04
Aufrechung von anwaltlichen Vergütungsanprüchen gegen den Anspruch auf Auskehrung …
Auszug aus OLG Köln, 30.11.2006 - 6 U 220/06
Zwischen den berufsrechtlich bestimmten Obliegenheiten des Abwicklers und den Aufgaben des Insolvenzverwalters kann allerdings ein Spannungsverhältnis bestehen, dessen Auflösung differenzierter Betrachtung bedarf (vgl. zu einer vergütungsrechtlichen Fallgestaltung etwa BGH, ZIP 2005, 1742 = NZI 2005, 681). - AGH Sachsen-Anhalt, 18.03.1995 - 1 AGH 5/95
Rechtsgrundlage für eine gerichtliche Anordnung einer Postvollmacht zugunsten des …
Auszug aus OLG Köln, 30.11.2006 - 6 U 220/06
Damit der amtlich bestellte Abwickler einer Rechtsanwaltskanzlei seine den Interessen der Mandanten und der Sicherheit des Rechtsverkehrs dienende (…Feuerich, BRAO, 5. Aufl., § 55, Rn. 2; Franke / Böhme, AnwBl 2004, 339) Befugnis, die zur Kanzlei gehörenden Gegenstände einschließlich des der anwaltlichen Verwahrung unterliegenden Treuguts herauszuverlangen und darüber zu verfügen (§§ 55 Abs. 3 S. 1, 53 Abs. 10 S. 1 BRAO), effektiv durchzusetzen vermag, kann er den pflichtwidrig (§ 55 Abs. 10 S. 3 BRAO) seine Mitwirkung verweigernden ehemaligen Rechtsanwalt durch einstweilige Verfügung unmittelbar auf Herausgabe in Anspruch nehmen (Feuerich, a.a.O., § 53, Rn. 34 unter Hinweis auf AGH Naumburg, NJW-RR 1995, 1206; Simonsen / Leverenz, BRAK-Mitt. 1995, 224 [225]), ohne sich auf den umständlichen Weg einer Auskunfts- oder Stufenklage verweisen lassen zu müssen.
- LG Duisburg, 23.05.2017 - 22 O 130/10
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Vergütungsanspruch durch konkludente …
Vielmehr ist es der Klägerin zuzumuten, eventuell auftretenden Unsicherheiten des Vollstreckungsverfahrens durch eindeutige Kennzeichnung der betreffenden Unterlagen zu begegnen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30.11.2006, Aktenzeichen 6 U 220/06, BeckRS 2007, 04456).