Rechtsprechung
   LG Köln, 31.07.2006 - 29 T 73/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24688
LG Köln, 31.07.2006 - 29 T 73/05 (https://dejure.org/2006,24688)
LG Köln, Entscheidung vom 31.07.2006 - 29 T 73/05 (https://dejure.org/2006,24688)
LG Köln, Entscheidung vom 31. Juli 2006 - 29 T 73/05 (https://dejure.org/2006,24688)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,24688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bei Anbringen eines zweiten Handlaufs; Wertentscheidung des Grundgesetzes über das Benachteiligungsverbot von Behinderten in der Gesellschaft; Behinderung von Wohnungseigentümern beim ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Behindertengerechter Handlauf im Treppenhaus muss von allen Wohnungseigentümern geduldet werden; §§ 14, 22 WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 9109
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Einbau eines Lifts im

    Auszug aus LG Köln, 31.07.2006 - 29 T 73/05
    Bei der nach § 14 WEG vorzunehmenden Würdigung der Interessen der betroffenen Wohnungseigentümer ist überdies die objektive Wertentscheidung des Grundgesetzes über das Benachteiligungsverbot von Behinderten in unserer Gesellschaft gemäß Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, NZM 2000, 539ff.; s. auch LG Hamburg, NZM 2001, 767f. für den ähnlichen Fall des Anbringens eines Treppenlifts im Treppenhaus).

    Das BVerfG hat in seiner Treppenliftentscheidung (NZM 2000, 539ff.) festgestellt, dass das eigentumskräftige Besitzrecht des Mieters an der Wohnung auch das Recht zur Mitnutzung des Treppenhauses, das zu seiner Wohnung hinführt, umfasse, da der Mieter die Wohnung lediglich nutzen könne, wenn der Zugang zur Wohnung gewährleistet sei.

    Das sich aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG ergebende Nutzungsrecht des Mieters ist daher im Lichte der grundgesetzlichen Bestimmung des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG zu sehen (BVerfG NZM 2000, 539, 540).

    Schließlich kann der Nebenintervenient auch nicht pauschal darauf verwiesen werden, eine andere behindertengerechte Wohnung anzumieten, denn Art. 14 Abs. 1 GG schützt die konkret angemietete Wohnung und nicht die Verfügbarkeit einer Wohnung am Mietmarkt (vgl. BVerfG NZM 2000, 539, 540).

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus LG Köln, 31.07.2006 - 29 T 73/05
    Unabhängig davon, ob sich aus diesem Grundrecht originäre Leistungsansprüche herleiten lassen, folgt aus ihm - über das sich aus dem Wortlaut unmittelbar ergebende Verbot der Benachteiligung hinaus - im Zusammenwirken mit speziellen Freiheitsrechten, dass der Staat eine besondere Verantwortung für behinderte Personen trägt (vgl. BverfGE 96, 288, 304= NJW 1998, 131).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus LG Köln, 31.07.2006 - 29 T 73/05
    Nach dem Willen des verfassungsändernden Gesetzgebers fließt das Verbot der Benachteiligung Behinderter als Teil der objektiven Wertordnung aber auch in die Auslegung des Zivilrechts ein (vgl. BverfGE 99, 341, 356= NJW 1999, 1853).
  • LG Hamburg, 06.06.2001 - 318 T 70/99

    Erforderlichkeit der Anbringung eines Treppenlifts; Wirksamkeit eines

    Auszug aus LG Köln, 31.07.2006 - 29 T 73/05
    Bei der nach § 14 WEG vorzunehmenden Würdigung der Interessen der betroffenen Wohnungseigentümer ist überdies die objektive Wertentscheidung des Grundgesetzes über das Benachteiligungsverbot von Behinderten in unserer Gesellschaft gemäß Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, NZM 2000, 539ff.; s. auch LG Hamburg, NZM 2001, 767f. für den ähnlichen Fall des Anbringens eines Treppenlifts im Treppenhaus).
  • LG München I, 23.06.2014 - 1 S 13821/13

    Beschlusskompetenz zur Änderung der Kostenverteilung bei baulicher Veränderung?

    Obwohl die Schwelle des § 14 Nr. 1 WEG im Hinblick auf die betroffenen Eigentumsrechte der übrigen Wohnungseigentümer im Allgemeinen als niedrig anzusehen ist (vgl. BayObLG Beschluss vom 20.11.2003, Az.: 2Z BR 134/03; BVerfG, ZMR 2005, 634), kann im Einzelfall ein gewisses Maß an Beeinträchtigung auf Grund der kollidierenden Eigentumsgrundrechte der Eigentümer, welche die bauliche Veränderung begehren, hinzunehmen sein (vgl. etwa BayObLG FG Prax 2003, 261; OLG München 32 Wx 51/05 - BeckRS 2005, 08473; AG Bremen, BeckRS 2012, 24876; LG Köln, Beschluss vom 31.07.2006 - 29 T 73/05) Der Konflikt zwischen der für die Kläger streitenden Eigentumsgarantie sowie dem Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen nach Art. 3 Abs. 3 Satz 3 GG und dem ebenfalls durch Art. 14 Abs. 11 GG geschützten Recht der übrigen Wohnungseigentümer auf ungestörte Nutzung Ihres eigenen Wohnungseigentums ist nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz einzelfallbezogen zu lösen (vgl. etwa BVerfG NJW 2010, 220).
  • OLG Köln, 20.10.2006 - 16 Wx 189/06

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen - Rechtsschutzbedürfnis bei nachträglicher

    Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 31.07.2006 - 29 T 73/05 - wird zurückgewiesen.
  • AG Warendorf, 30.09.2014 - 48 C 5/14

    Beschluss zum Bau eines behindertengerechten barrierefreien Zugangs muss unter

    Die erforderliche Abwägung muss berücksichtigen, dass einerseits der barrierefreie Zugang zu der Wohnung nicht vorenthalten bleiben kann, andererseits für den Zugang ein Weg gefunden werden muss, der nicht über das bei einem geordneten Zusammenleben mit Behinderten Zumutbare hinausgeht (s. zum Vorhergehenden etwa LG Köln, Beschluss vom 31.07.2006 - 29 T 73/05; AG Bonn, Urteil vom 28.02.2011 - 27 C 202/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht