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   ArbG Ulm, 20.02.2009 - 6 Ca 33/08   

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https://dejure.org/2009,29362
ArbG Ulm, 20.02.2009 - 6 Ca 33/08 (https://dejure.org/2009,29362)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 20.02.2009 - 6 Ca 33/08 (https://dejure.org/2009,29362)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - 6 Ca 33/08 (https://dejure.org/2009,29362)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Entscheidung nach Lage der Akten - Nichtverhandeln im Kammertermin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urteil nach Lage der Akten bei einem Ausbleiben einer Partei im Termin zur Verhandlung nach einer mündlichen Verhandlung zum Gütetermin; Ausreichen einer arbeitsgerichtlichen Güteverhandlung als Verhandlung i.S.d. § 251a Abs. 2 S. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 59014
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98

    Betriebsübergang (Druckerei)

    Auszug aus ArbG Ulm, 20.02.2009 - 6 Ca 33/08
    a) Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn der Inhaber des Betriebs wechselt, indem unter Wahrung der Betriebsidentität an die Stelle des Veräußerers der Erwerber tritt (vgl. Pfeiffer in KR, 8. Auflage, § 613 a BGB Rn. 26; BAG Urteil vom 18.03.1999 - 8 AZR 306/98 - AP Nr. 44 zu § 4 KSchG 1969).

    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen, wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (vgl. BAG Urteil vom 18.03.1999 - 8 AZR 306/98 - AP Nr. 44 zu § 4 KSchG 1969).

  • LAG Hessen, 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99

    Entscheidung nach Aktenlage nach vorhergehender Güteverhandlung;

    Auszug aus ArbG Ulm, 20.02.2009 - 6 Ca 33/08
    Die Frage, ob als mündliche Verhandlung i. S. von § 251 a Abs. 2 S. 1 ZPO eine arbeitsgerichtliche Güteverhandlung genügt, ist umstritten (vgl. LAG Hessen Urteil v. 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99 m.w.N.; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, Arbeitsgerichtsgesetz, 6. Auflage, § 5 n. 18), aber jedenfalls dann zu bejahen, wenn gem. § 54 Abs. 4 ArbGG nach erfolgloser Güteverhandlung ein besonderer Termin zur streitigen Verhandlung anberaumt worden ist.

    § 251 a Abs. 2 S. 1 ZPO unterscheidet zwar naturgemäß für den ordentlichen Zivilprozess nicht zwischen verschiedenen Arten von mündlicher Verhandlung, ist aber im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur "entsprechend" anzuwenden, § 46 Abs. 2 ArbGG , also unter Berücksichtigung der Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrensablaufs (vgl. LAG Hessen Urteil v. 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99).

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus ArbG Ulm, 20.02.2009 - 6 Ca 33/08
    Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann neben anderen Kriterien ausreichen, dass wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (BAG Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 15.05.1985 - 5 AZR 276/84

    Betriebsmittel - Anscheinsbeweis - Betriebsnachfolge - Betriebsübernahme

    Auszug aus ArbG Ulm, 20.02.2009 - 6 Ca 33/08
    Der Beweis des ersten Anscheins kann für einen rechtsgeschäftlichen Übergang des Betriebs oder Betriebsteils sprechen, wenn der Arbeitnehmer beweist, dass der Betriebserwerber die wesentlichen Betriebsmittel des bisherigen Inhabers verwendet, um einen gleichartigen Geschäftsbetrieb zu führen (BAG Urteil vom 15.05.1985 - 5 AZR 276/84 - AP Nr. 41 zu § 613a BGB; Pfeiffer in KR, 8. Auflage, § 613 a BGB Rn. 99-100).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2008 - 3 Ta 5/08

    Streitwert einer Kündigungsschutzklage - wirtschaftliche Identität mehrerer

    Auszug aus ArbG Ulm, 20.02.2009 - 6 Ca 33/08
    In diesem Falle der wirtschaftlichen Teilidentität bildet der höhere der mehreren Werte den Streitwert (vgl. LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 11.01.2008- 3 Ta 5/08).
  • BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 778/94

    Beschäftigung eines Arbeitnehmers nach Eintritt - Unwirksamkeit einer Kündigung -

    Auszug aus ArbG Ulm, 20.02.2009 - 6 Ca 33/08
    Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat demgemäß einen entsprechenden Antrag in dem Sinn ausgelegt, dass der Fortbestand des ursprünglich mit dem Veräußerer begründeten Arbeitsverhältnisses zum Übernehmer geklärt werden soll (Urteil vom 10. Oktober 1996 - 8 AZR 778/94 - Juris).
  • ArbG Stuttgart, 23.02.2023 - 25 Ca 956/22

    Sekundäre Darlegungslast - Annahmeverzugslohn - etwaiger Zwischenverdienst -

    Dies insbesondere, weil gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 ArbGG die mündliche Verhandlung bereits mit einer Verhandlung vor dem Vorsitzenden zum Zwecke der gütlichen Einigung beginnt, während im ordentlichen Zivilprozess gemäß § 278 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Güteverhandlung der mündlichen Verhandlung vorausgeht (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.03.2020 - 17 Sa 11/19, BeckRS 2020, 116668; ArbG Ulm, Urteil vom 20.02.2009 - 6 Ca 33/08, BeckRS 2009, 59014; Schleusener in Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 10. Auflage 2022, § 55 Rn. 18).
  • ArbG Herne, 29.03.2011 - 3 Ca 3804/09

    Entscheidung nach Lage der Akten; Ausschlussfrist; Verletzung des

    § 251 a Abs. 2 S. 1 ZPO ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren auch nur gem. § 46 Abs. 2 ArbGG "entsprechend" anzuwenden, somit unter Berücksichtigung der Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrensablaufs (LAG Hessen, Urteil vom 31.10.2000, 9 Sa 2072/99, juris; Arbeitsgericht Ulm, Urteil vom 20.02.2009, 6 Ca 33/08, juris).
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