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OLG Rostock, 06.06.2013 - 3 U 100/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthaftigkeit des Rechtsmittels der Berufung nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz i.R.e. Entscheidung durch Endurteil; Anspruch eines Eigentümers auf Beseitigung der Beeinträchtigung des Eigentums vom Störer
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 19.12.2008 - 1 O 235/08
- LG Schwerin, 19.12.2008 - 1 O 235/09
- OLG Rostock, 06.06.2013 - 3 U 100/09
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 1699
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.12.1975 - II ZR 54/74
Gefahrenschutzpflicht in der Schiffahrt
Auszug aus OLG Rostock, 06.06.2013 - 3 U 100/09
Hat ein Träger öffentlich-rechtlicher Pflichten, wie hier die Klägerin, die Möglichkeit, einen Anspruch gegenüber einem Störer auf Unterlassung, Vornahme einer Handlung oder Kostenersatz sowohl im Verwaltungsrechtweg durchzusetzen oder aber als Eigentümer einen gleichartigen Anspruch zivilrechtlich zu verfolgen, ist der Träger öffentlich-rechtlicher Pflichten, der einen zivilrechtlichen Anspruch nach § 1004 BGB geltend macht, nachdem der Zivilrechtsweg beschritten wurde, nicht darauf zu verweisen, dass er den Anspruch bei vollständiger Durchsetzung eines rechtskräftigen Verwaltungstitels und dessen Vollstreckung ebenso erreichen könnte (vgl. BGH, Urteil v. 12.03.1964 - II ZR 243/62 , NJW 1964, 1365 und BGH, Urteil v. 15.12.1975 - II ZR 54/74 - NJW 1976, 748, jeweils zitiert nach [...]). - BGH, 21.04.1988 - VII ZR 372/86
Abweisung der Klage als endgültig unbegründet in der Berufungsinstanz; …
Auszug aus OLG Rostock, 06.06.2013 - 3 U 100/09
Dementsprechend sieht sich der Senat nicht gehindert, in der für entscheidungsreif gehaltenen Sache selbst zu entscheiden, denn ein klageabweisendes Prozessurteil erster Instanz kann in der Berufungsinstanz durch ein klageabweisendes Sachurteil ersetzt werden (… BGH, Urt. v. 20.12.1956, III ZR 97/55 , NJW 1957, 539; BGH, Urt. v. 21.04.1988, VII ZR 372/86 , NJW 1988, 1982). - OLG Hamburg, 17.08.2007 - 11 U 277/05
Rechtswirkungen der Eintragung der Unternehmensverschmelzung im Handelsregister
Auszug aus OLG Rostock, 06.06.2013 - 3 U 100/09
Der Eintragung einer Spaltung, ob nun in Form der Abspaltung ( § 123 Abs. 2 UmwG ) oder Ausgliederung ( § 123 Abs. 3 UmwG ), im Handelsregister kommt gemäß § 131 Abs. 1 UmwG konstitutive Wirkung zu, der auch Mängel der Spaltung gemäß § 131 Abs. 2 UmwG nicht entgegen stehen (zur vergleichbaren Regelung der Verschmelzung in § 20 UmwG vgl. etwa OLG Hamburg, Urt. v. 17.08.2007, 11 U 277/05 , DNotZ 2009, 227). - BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55
Zusicherung der Einstellung als Beamter
Auszug aus OLG Rostock, 06.06.2013 - 3 U 100/09
Dementsprechend sieht sich der Senat nicht gehindert, in der für entscheidungsreif gehaltenen Sache selbst zu entscheiden, denn ein klageabweisendes Prozessurteil erster Instanz kann in der Berufungsinstanz durch ein klageabweisendes Sachurteil ersetzt werden ( BGH, Urt. v. 20.12.1956, III ZR 97/55 , NJW 1957, 539;… BGH, Urt. v. 21.04.1988, VII ZR 372/86 , NJW 1988, 1982). - BGH, 12.03.1964 - II ZR 243/62
Wahrschau und Kennzeichnung eines gesunkenen Schiffes durch die Bundesrepublik …
Auszug aus OLG Rostock, 06.06.2013 - 3 U 100/09
Hat ein Träger öffentlich-rechtlicher Pflichten, wie hier die Klägerin, die Möglichkeit, einen Anspruch gegenüber einem Störer auf Unterlassung, Vornahme einer Handlung oder Kostenersatz sowohl im Verwaltungsrechtweg durchzusetzen oder aber als Eigentümer einen gleichartigen Anspruch zivilrechtlich zu verfolgen, ist der Träger öffentlich-rechtlicher Pflichten, der einen zivilrechtlichen Anspruch nach § 1004 BGB geltend macht, nachdem der Zivilrechtsweg beschritten wurde, nicht darauf zu verweisen, dass er den Anspruch bei vollständiger Durchsetzung eines rechtskräftigen Verwaltungstitels und dessen Vollstreckung ebenso erreichen könnte (vgl. BGH, Urteil v. 12.03.1964 - II ZR 243/62 , NJW 1964, 1365 und BGH, Urteil v. 15.12.1975 - II ZR 54/74 - NJW 1976, 748, jeweils zitiert nach [...]).
- OLG Koblenz, 12.09.2019 - 1 U 350/19
Muss der Voreigentümer eingemauerten Bauschutt beseitigen?
Der Verlust von Eigentum und Besitz beendet im Übrigen jedenfalls auch eine zuvor vorhanden gewesene Störereigenschaft (…vgl. Baldus, a.a.O. Rn. 162; OLG Rostock, Urteil vom 06.06.- - 3 U 100/09 = BeckRS 2014, 1699).