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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 23.04.2002 - 20 O 578/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,20095
LG Stuttgart, 23.04.2002 - 20 O 578/01 (https://dejure.org/2002,20095)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 23.04.2002 - 20 O 578/01 (https://dejure.org/2002,20095)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 23. April 2002 - 20 O 578/01 (https://dejure.org/2002,20095)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unzulässige AGB-Klauseln, Sportstudio, Vorfälligstellung der Vergütung, Verzugszinsen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Fälligstellung eines gesamten Nutzungsentgelts unter den qualifizierten Voraussetzungen des Verzugs regelnden Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Sportstudios

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2002, 10352
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1996 - XII ZR 55/95

    Formularmäßige Vereinbarung der Entgeltfortzahlung in den AGB eines Sport- und …

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.04.2002 - 20 O 578/01
    Rn. 22 Unter Zugrundelegung der in vorliegendem Verbandsverfahren maßgeblichen sogenannten kundenfeindlichsten Auslegung (BGH NJW 1994, 318) unabhängig von der Handhabung der Klausel im Einzelfall (BGH NJW 1997, 193, 195) ist des weiteren ein Verstoß gegen das Zinseszinsverbot anzunehmen.
  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93

    Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und …

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.04.2002 - 20 O 578/01
    Rn. 22 Unter Zugrundelegung der in vorliegendem Verbandsverfahren maßgeblichen sogenannten kundenfeindlichsten Auslegung (BGH NJW 1994, 318) unabhängig von der Handhabung der Klausel im Einzelfall (BGH NJW 1997, 193, 195) ist des weiteren ein Verstoß gegen das Zinseszinsverbot anzunehmen.
  • AG Bersenbrück, 05.07.2019 - 4 C 92/19

    Vorfälligkeitsklausel eines Fitnessstudios - unangemessene Benachteiligung

    Zudem trägt der Verbraucher hierdurch das Insolvenzrisiko der Klägerin für den Fall einer außerordentlichen Kündigung seitens des Verbrauchers (vgl. LG Bielefeld NJOZ 2005, 2224, 2225 f.; LG Stuttgart, BeckRS 2002, 10352; AG Bamberg, BeckRS 2010, 31960; AG Kehl, BeckRS 2015, 9461).

    Dieses Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des OLG Brandenburg (NJW-RR 2004, 273) und OLG Celle (NJW-RR 1995, 370), die eine Vorfälligkeitsklausel für wirksam erklärt haben (so auch: LG Stuttgart, BeckRS 2002, 10352; LG Bielefeld NJOZ 2005, 2224, 2225; AG Bamberg, BeckRS 2010, 31960; AG Donaueschingen, BeckRS 2011, 25470).

  • LG Bielefeld, 07.07.2004 - 21 S 43/04
    Als Folge eines Verzugs im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen begründet das BGB keinerlei Vorleistungspflichten für den Schuldner, sondern berechtigt wie etwa §§ 321, 543 oder 626 BGB zur Loslösung vom Vertrag oder zum Verlangen einer Sicherheit (vgl. LG Stuttgart, VuR 2002, 256 f.).
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