Rechtsprechung
| BGH, 30.01.2002 - 2 StR 504/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 275 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 338 Nr. 7 StPO; § 337 StPO
Urteilsabsetzungsfrist (unrichtige Berechnung und fehlerhafte Notierung der Frist); absoluter Revisionsgrund (unwiderlegbare Vermutung des Beruhens) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 275 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 338 Nr. 7; ; StPO § 275 Abs. 1 Satz 4
- Wolters Kluwer
Vergewaltigung - Gefähliche Körperverletzung - Generalbundesanwalt - Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 275 Abs. 1 § 338 Nr. 7
Versehentliches Überschreiten der Urteilsabsetzungsfrist - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2002, 2767
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.01.1998 - 5 StR 528/97
Verfahrensrüge wegen zu spätem Absetzen eines Urteils
Auszug aus BGH, 30.01.2002 - 2 StR 504/01
Er führt daher ohne weiteres zur Urteilsaufhebung (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 7 Fristüberschreitung 3). - BGH, 17.01.1989 - 5 StR 8/89
Vorliegen des absoluten Revisionsgrundes aus § 338 Nr. 7 Strafprozessrecht (StPO) …
Auszug aus BGH, 30.01.2002 - 2 StR 504/01
Eine unrichtige Berechnung und fehlerhafte Notierung der Frist kann deren Überschreitung nicht rechtfertigen (vgl. BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 4 Umstand 3 m.w.N.). - BGH, 27.11.1984 - 1 StR 701/84
Nichteinhaltung der Frist zur Urteilsabsetzung
Auszug aus BGH, 30.01.2002 - 2 StR 504/01
Rn. 4 Der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 7 StPO, der auch von der Staatsanwaltschaft geltend gemacht werden kann (vgl. BGH NStZ 1985, 184), führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils.
- BGH, 09.04.2003 - 2 StR 513/02
Urteilsabsetzungsfrist (schriftliche Urteilsgründe; Arbeitsüberlastung; …
Rn. 2 Die Verfahrensrüge, das Urteil sei verspätet zu den Akten gebracht worden (§§ 275 Abs. 1, 338 Nr. 7 StPO), die auch die Staatsanwaltschaft erheben kann (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 30. Januar 2002 - 2 StR 504/01; BGH NStZ 1985, 184), greift durch. - BGH, 12.03.2020 - 4 StR 30/20
Absolute Revisionsgründe (verspätete Urteilsabsetzung)
Daher besteht ein zwingender Aufhebungsgrund auch bei geringer Fristüberschreitung und ohne Rücksicht darauf, ob das Urteil solche Mängel aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2002 - 2 StR 504/01, BeckRS 2002, 2767; BGH, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 5 StR 528/97, BeckRS 1998, 31360242). - BGH, 06.05.2014 - 4 StR 114/14
Missachtung der Urteilsabsetzungsfrist (absoluter Revisionsgrund; unabwendbarer …
Eine unrichtige Berechnung kann die Überschreitung der Frist jedoch nicht rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2002 - 2 StR 504/01).
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