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Rechtsprechung
   BGH, 30.01.2002 - 2 StR 504/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6349
BGH, 30.01.2002 - 2 StR 504/01 (https://dejure.org/2002,6349)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2002 - 2 StR 504/01 (https://dejure.org/2002,6349)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 2 StR 504/01 (https://dejure.org/2002,6349)
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  • HRR Strafrecht

    § 275 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 338 Nr. 7 StPO; § 337 StPO
    Urteilsabsetzungsfrist (unrichtige Berechnung und fehlerhafte Notierung der Frist); absoluter Revisionsgrund (unwiderlegbare Vermutung des Beruhens)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • BeckRS 2002, 2767
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.01.1998 - 5 StR 528/97

    Verfahrensrüge wegen zu spätem Absetzen eines Urteils

    Auszug aus BGH, 30.01.2002 - 2 StR 504/01
    Er führt daher ohne weiteres zur Urteilsaufhebung (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 7 Fristüberschreitung 3).
  • BGH, 17.01.1989 - 5 StR 8/89

    Vorliegen des absoluten Revisionsgrundes aus § 338 Nr. 7 Strafprozessrecht (StPO) …

    Auszug aus BGH, 30.01.2002 - 2 StR 504/01
    Eine unrichtige Berechnung und fehlerhafte Notierung der Frist kann deren Überschreitung nicht rechtfertigen (vgl. BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 4 Umstand 3 m.w.N.).
  • BGH, 27.11.1984 - 1 StR 701/84

    Nichteinhaltung der Frist zur Urteilsabsetzung

    Auszug aus BGH, 30.01.2002 - 2 StR 504/01
    Rn. 4 Der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 7 StPO, der auch von der Staatsanwaltschaft geltend gemacht werden kann (vgl. BGH NStZ 1985, 184), führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils.
  • BGH, 09.04.2003 - 2 StR 513/02

    Urteilsabsetzungsfrist (schriftliche Urteilsgründe; Arbeitsüberlastung; …

    Rn. 2 Die Verfahrensrüge, das Urteil sei verspätet zu den Akten gebracht worden (§§ 275 Abs. 1, 338 Nr. 7 StPO), die auch die Staatsanwaltschaft erheben kann (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 30. Januar 2002 - 2 StR 504/01; BGH NStZ 1985, 184), greift durch.
  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 30/20

    Absolute Revisionsgründe (verspätete Urteilsabsetzung)

    Daher besteht ein zwingender Aufhebungsgrund auch bei geringer Fristüberschreitung und ohne Rücksicht darauf, ob das Urteil solche Mängel aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2002 - 2 StR 504/01, BeckRS 2002, 2767; BGH, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 5 StR 528/97, BeckRS 1998, 31360242).
  • BGH, 06.05.2014 - 4 StR 114/14

    Missachtung der Urteilsabsetzungsfrist (absoluter Revisionsgrund; unabwendbarer …

    Eine unrichtige Berechnung kann die Überschreitung der Frist jedoch nicht rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2002 - 2 StR 504/01).
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