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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2003 - III ZR 49/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13783
BGH, 23.10.2003 - III ZR 49/03 (https://dejure.org/2003,13783)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2003 - III ZR 49/03 (https://dejure.org/2003,13783)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - III ZR 49/03 (https://dejure.org/2003,13783)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2003, 9191
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.05.1992 - IX ZR 262/91

    Notarielle Beratungspflicht bei Kettenverkauf eines Grundstücks - Amtspflicht zur …

    Auszug aus BGH, 23.10.2003 - III ZR 49/03
    Jedenfalls liegt ein Verschulden des Notars im Sinn des § 19 Abs. 1 Satz 1 BNotO nicht vor, weil das Berufungsgericht - bei zutreffender Wiedergabe der Grundsätze über die Belehrungspflicht nach § 17 Abs. 1 BeurkG und die betreuende Belehrungspflicht nach § 14 BNotO - in Würdigung der Umstände des Einzelfalls eine Belehrungspflicht des Notars verneint hat (sog. Kollegialgerichtsrichtlinie, vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1992 - IX ZR 262/91 - NJW-RR 1992, 1178, 1181).
  • BGH, 22.09.2016 - III ZR 427/15

    Amtspflichten eines Notars: Belehrungspflicht bei Beurkundung eines Vertrags über …

    Rn. 22 b) Selbst wenn man den Geschäftsanteilsübertragungsvertrag als nichtig ansähe, läge im Übrigen keine schuldhafte Amtspflichtverletzung des Beklagten vor, weil das Berufungsgericht durch einen mit drei Berufsrichtern besetzten Kollegialspruchkörper unter Würdigung der Einzelfallumstände ein amtspflichtwidriges Verhalten des Beklagten verneint hat (sogenannte Kollegialgerichtsrichtlinie; s. etwa Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - III ZR 49/03, BeckRS 2003, 09191; Urteile vom 3. März 2005 - III ZR 353/04, NJW-RR 2005, 1148 …und vom 21. Januar 2016 - III ZR 160/15, BeckRS 2016, 02702 Rn. 36 mwN).
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