Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 138 BGB
Sittenwidrigkeit der für den Ehemann übernommenen Bürgschaften bei derselben Bank - Judicialis
BGB § 138
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138; BGB § 765
Zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft der Ehefrau bei krasser finanzieller Überforderung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bürgschaft - Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Krasse finanzielle Überforderung der Ehefrau eines Darlehenskunden; Nichtigkeit eines Bürgschaftsvertrages wegen Sittenwidrigkeit; Unterschreiten der Pfändungsfreigrenzen
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 12.05.2004 - 4 O 77/04
- OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
Papierfundstellen
- BeckRS 2005, 709
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99
Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
Von einer solchen Ausnutzung der emotionalen Bindung ist insbesondere dann auszugehen, wenn die mit der Bürgschaft übernommene Verpflichtung den Übernehmenden finanziell krass überfordert; dies wiederum ist grundsätzlich dann zu bejahen, wenn der Bürge nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen im Bürgschaftsfalle voraussichtlich nicht einmal in der Lage wäre, die laufenden Zinsen mit seinen eigenen finanziellen Mitteln auf Dauer aufzubringen (BGHZ 146, 37; 136, 347; WM 2000, 410; 1998, 2366; 2327).d) Die angesichts der krassen finanziellen Überforderung der Beklagten begründete Vermutung, dass sie sich bei der Übernahme der Bürgschaften vom 25.09.1998 nicht von ihren Interessen und einer rationalen Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos hat leiten lassen, vielmehr die Klägerin die emotionale Beziehung zwischen der Beklagten und ihrem Ehemann in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat, hat die darlegungs- und beweisbelastete (BGHZ 146, 37; WM 2002, 210) Klägerin nicht ausgeräumt.
Sieht eine Bank davon ab, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass sie die die krasse finanzielle Überforderung begründenden objektiven Tatsachen und Verhältnisse schon bei Vertragsschluss kannte oder sich ihnen bewusst verschlossen hat (BGHZ 146, 37; WM 2000, 410; 1998, 2327; 1996, 53).
- BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
Von einer solchen Ausnutzung der emotionalen Bindung ist insbesondere dann auszugehen, wenn die mit der Bürgschaft übernommene Verpflichtung den Übernehmenden finanziell krass überfordert; dies wiederum ist grundsätzlich dann zu bejahen, wenn der Bürge nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen im Bürgschaftsfalle voraussichtlich nicht einmal in der Lage wäre, die laufenden Zinsen mit seinen eigenen finanziellen Mitteln auf Dauer aufzubringen (BGHZ 146, 37; 136, 347; WM 2000, 410; 1998, 2366; 2327).Sieht eine Bank davon ab, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass sie die die krasse finanzielle Überforderung begründenden objektiven Tatsachen und Verhältnisse schon bei Vertragsschluss kannte oder sich ihnen bewusst verschlossen hat (BGHZ 146, 37; WM 2000, 410; 1998, 2327; 1996, 53).
- BGH, 13.06.1994 - II ZR 38/93
Wirksamkeit zur Gründung einer Schutzgemeinschaft durch die Gesellschafter einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
Von Ausnahmefällen des Wandels sittlicher Maßstäbe abgesehen (…vgl. dazu i.e. Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Aufl. 2004, § 138 Rz 10) ist in der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes auf die Verhältnisse im Zeitpunkt seiner Vornahme abzustellen, nicht auf die - mehr oder minder zufällige - weitere Entwicklung der Dinge (BGHZ 7, 111; 107, 96; 126, 226; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 578).
- BGH, 18.09.1997 - IX ZR 283/96
Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten oder Lebenspartners
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
Von einer solchen Ausnutzung der emotionalen Bindung ist insbesondere dann auszugehen, wenn die mit der Bürgschaft übernommene Verpflichtung den Übernehmenden finanziell krass überfordert; dies wiederum ist grundsätzlich dann zu bejahen, wenn der Bürge nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen im Bürgschaftsfalle voraussichtlich nicht einmal in der Lage wäre, die laufenden Zinsen mit seinen eigenen finanziellen Mitteln auf Dauer aufzubringen (BGHZ 146, 37; 136, 347; WM 2000, 410; 1998, 2366; 2327). - BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft bei grassem Mißverhältnis zwischen Umfang …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
Sieht eine Bank davon ab, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass sie die die krasse finanzielle Überforderung begründenden objektiven Tatsachen und Verhältnisse schon bei Vertragsschluss kannte oder sich ihnen bewusst verschlossen hat (BGHZ 146, 37; WM 2000, 410; 1998, 2327; 1996, 53). - BGH, 06.10.1998 - XI ZR 244/97
Sittenwidrigkeit der Mithaftung der nicht leistungsfähigen Ehefrau bei einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
Von einer solchen Ausnutzung der emotionalen Bindung ist insbesondere dann auszugehen, wenn die mit der Bürgschaft übernommene Verpflichtung den Übernehmenden finanziell krass überfordert; dies wiederum ist grundsätzlich dann zu bejahen, wenn der Bürge nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen im Bürgschaftsfalle voraussichtlich nicht einmal in der Lage wäre, die laufenden Zinsen mit seinen eigenen finanziellen Mitteln auf Dauer aufzubringen (BGHZ 146, 37; 136, 347; WM 2000, 410; 1998, 2366; 2327). - BGH, 02.11.1995 - IX ZR 222/94
Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
Sieht eine Bank davon ab, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass sie die die krasse finanzielle Überforderung begründenden objektiven Tatsachen und Verhältnisse schon bei Vertragsschluss kannte oder sich ihnen bewusst verschlossen hat (BGHZ 146, 37; WM 2000, 410; 1998, 2327; 1996, 53). - BGH, 14.07.1952 - IV ZR 1/52
Sicherungsübereignung
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
Von Ausnahmefällen des Wandels sittlicher Maßstäbe abgesehen (…vgl. dazu i.e. Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Aufl. 2004, § 138 Rz 10) ist in der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes auf die Verhältnisse im Zeitpunkt seiner Vornahme abzustellen, nicht auf die - mehr oder minder zufällige - weitere Entwicklung der Dinge (BGHZ 7, 111; 107, 96; 126, 226; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 578). - OLG Köln, 30.01.2002 - 13 U 93/01
Bankrecht; Sittenwidrigkeitsbeurteilung aus der Gesamtschau einander ergänzender …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
In dieser Betrachtung sieht sich das Berufungsgericht in Einklang mit den Wertungen, die die in ZIP 2002, 844 veröffentlichte Entscheidung des OLG Köln vom 30.01.2002 tragen. - OLG Brandenburg, 09.08.2001 - 9 UF 238/00
Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt; Wirksamkeit einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
Von Ausnahmefällen des Wandels sittlicher Maßstäbe abgesehen (…vgl. dazu i.e. Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Aufl. 2004, § 138 Rz 10) ist in der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes auf die Verhältnisse im Zeitpunkt seiner Vornahme abzustellen, nicht auf die - mehr oder minder zufällige - weitere Entwicklung der Dinge (BGHZ 7, 111; 107, 96; 126, 226; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 578).
- OLG Saarbrücken, 07.08.2008 - 8 U 502/07
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft für Darlehensschuld des Ehegatten: Beurteilung …
Entscheidend ist vielmehr, dass sich der Ehepartner gegenüber der kreditgebenden Bank in einem Maße verpflichtet hat, welches sich aus vernünftigen wirtschaftlichen Überlegungen heraus nicht mehr erklären lässt (OLG Frankfurt OLGR 2005, 409 ff. - zitiert nach juris Rn. 20;… OLG Köln WM 2003, 286 ff. - zitiert nach juris Rn. 18;… Nasall in jurisPK-BGB 3. Aufl. 2006, § 138 Rn. 184).Von Ausnahmefällen des Wandels sittlicher Maßstäbe abgesehen (…vgl. dazu i. e. Palandt-Heinrichs, BGB, 67. Aufl. 2008 § 138 Rn. 10) ist bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts nämlich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt seiner Vornahme abzustellen, nicht auf die - mehr oder minder zufällige - weitere Entwicklung der Dinge (OLG Frankfurt OLGR 2005, 409 ff. - zitiert nach juris Rn. 25 m. w. N.).
- OLG Düsseldorf, 06.06.2019 - 15 U 1/16
Ansprüche aus einem Darlehensvertrag
Rn. 58 In diesem Zusammenhang ist zugunsten des Beklagten nämlich zu beachten, dass - worauf der Senat bereits hingewiesen hat (Blatt 355 GA, 4. Abs.) - für die Mithaftung von Bürgen Folgendes angenommen wird (vgl. OLG Köln ZIP 2002, 844; vgl. OLG Frankfurt BeckRS 2005, 709): Wenn zu einer Bürgschaftsverpflichtung, die bei isolierter Betrachtung den dem Hauptschuldner persönlich nahestehenden Bürgen nicht krass überfordern würde, eine weitere Bürgschaftsverpflichtung hinzutritt, können alle betroffenen Bürgschaften wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein, wenn sie erst in ihrer Gesamtschau eine krasse finanzielle Überforderung des Bürgen begründen.Hat sich der Angehörige mehrmals verbürgt, so sind an sich selbständige Bürgschaften jedenfalls dann im Gesamtkontext zu betrachten, wenn zwischen ihnen ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang sowie Gläubigeridentität besteht (…OLG Köln, a.a.O.;; OLG Frankfurt OLGR 2005, 409;… Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 138 Rn 38b;… Sack/Fischinger, in: Staudinger, a.a.O., § 138 Rn 377).
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